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   LSG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2015 - L 20 SO 500/13   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2015 - L 20 SO 500/13 (https://dejure.org/2015,15486)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18.05.2015 - L 20 SO 500/13 (https://dejure.org/2015,15486)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18. Mai 2015 - L 20 SO 500/13 (https://dejure.org/2015,15486)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erbringung ambulanter Pflegedienstleistungen nach § 37 SGB V; Übergang des Anspruchs auf Übernahme der angemessenen Kosten für eine Pflegefachkraft nach dem Tod der Hilfeempfängerin auf den ambulanten Pflegedienst; Auslegung des § 19 Abs. 6 SGB XII; Zum Begriff der ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erbringung ambulanter Pflegedienstleistungen nach § 37 SGB V

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (35)

  • BSG, 13.07.2010 - B 8 SO 11/09 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - kein Anspruchsübergang gem § 19 Abs 6 SGB XII

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2015 - L 20 SO 500/13
    Zudem erfasse der in § 19 Abs. 6 SGB XII geregelte Anspruchsübergang abweichend von der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - BSG - (Urteile vom 13.07.2010 - B 8 SO 11/09 R und B 8 SO 13/09 R) nicht nur (teil-)stationäre Einrichtungen, sondern auch ambulante Pflegedienste.

    d) Der Senat ist auch nicht gehalten, das Verfahren auszusetzen, um dem Beklagten zunächst eine Entscheidung über die Rechtsnachfolge der Klägerin zu ermöglichen (vgl. hierzu näher BSG, Urteil vom 13.07.2010 - B 8 SO 11/09 R).

    aa) Die Voraussetzungen der Vorschrift des § 19 Abs. 6 SGB XII, die einen besonderen Fall der Sonderrechtsnachfolge im Sinne einer cessio legis regelt (vgl. BSG, Urteil vom 13.07.2010 - B 8 SO 11/09 R m.w.N.), sind vorliegend nicht erfüllt.

    Die Leistungen zur häuslichen Pflege, welche der von der Klägerin betriebene ambulante Dienst gegenüber der Hilfeempfängerin im streitgegenständlichen Zeitraum erbracht hat, sind keine "Leistungen für Einrichtungen" im Sinne des § 19 Abs. 6 SGB XII. Der Senat schließt sich insofern der Rechtsprechung des BSG in seinem Urteil vom 13.07.2010 - B 8 SO 13/09 R (vgl. ferner BSG, Urteil vom 13.07.2010 - B 8 SO 11/09 R) an, die er im Ergebnis für zutreffend hält (vgl. hierzu auch das Urteil des erkennenden Senats vom 23.03.2015 - L 20 SO 74/13).

  • LSG Schleswig-Holstein, 26.11.2014 - L 9 SO 23/11

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Tod des Leistungsberechtigten -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2015 - L 20 SO 500/13
    Soweit vereinzelt (SG Hamburg, Urteil vom 14.03.2008 - S 58/SO 514/06 Rn. 24 ff.; Neumann in Hauck/Noftz, SGB XII K § 19, Rn. 35; Groß in Häusliche Pflege 11/2010 S. 36; Hacke in ZFSH/SGB 2012, 377 ff.) aus dieser Formulierung geschlossen wird, dass der Gesetzgeber die zum Recht nach dem BSHG unterschiedene Begrifflichkeit zwischen "Leistungen in Einrichtungen" und "Leistungen durch Einrichtungen" habe aufgeben wollen, lässt diese Auffassung außer Acht, dass nach der insoweit eindeutigen Formulierung in § 13 Abs. 1 S. 1 SGB XII die ambulanten Leistungen als außerhalb von Einrichtungen erbracht definiert werden (vgl. LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 26.11.2014 - L 9 SO 23/11 Rn. 23; ferner Coseriu, a.a.O., § 19 Rn. 59; vgl. auch Hohm in Schellhorn/Schellhorn/Hohm, 18. Auflage 2010, § 19 SGB XII Rn. 59).

    Unabhängig hiervon bestehen zwischen den Erbringern ambulanter Leistungen und den Leistungserbringern in Einrichtungen gleichwohl Unterschiede von so substantieller Art, dass sie eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen (vgl. BSG, a.a.O.; ferner LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 26.11.2014 - L 9 SO 23/11; im Ergebnis ebenso LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28.02.2013 - L 7 SO 5130/09; vgl. ferner Coseriu in jurisPK-SGB XII, 2. Aufl. 2014, § 19 SGB XII, Rn. 59 f.; Grube in Grube/Wahrendorf, SGB XII, 5. Aufl. 2014, Rn. 27; BeckOK SozR/Groth SGB XII § 19 Rn. 27; Hohm in Schellhorn/Schellhorn/Hohm SGB XII, 18. Aufl. 2010, § 19 Rn. 59; a.A. SG Hamburg, Urteil vom 14.03.2008 - S 58/SO 514/06; Neumann in Hauck/Noftz, SGB XII K § 19, Rn. 35).

    Auch ist davon auszugehen, dass von der Pflege in Einrichtungen signifikant häufiger Menschen betroffen sind, deren Tod absehbar bevorsteht, als dies bei ambulant gepflegten Menschen der Fall ist (vgl. hierzu auch LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 26.11.2014 - L 9 SO 23/11).

  • BSG, 13.07.2010 - B 8 SO 13/09 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - kein Anspruchsübergang auf ambulanten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2015 - L 20 SO 500/13
    Zudem erfasse der in § 19 Abs. 6 SGB XII geregelte Anspruchsübergang abweichend von der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - BSG - (Urteile vom 13.07.2010 - B 8 SO 11/09 R und B 8 SO 13/09 R) nicht nur (teil-)stationäre Einrichtungen, sondern auch ambulante Pflegedienste.

    Die Leistungen zur häuslichen Pflege, welche der von der Klägerin betriebene ambulante Dienst gegenüber der Hilfeempfängerin im streitgegenständlichen Zeitraum erbracht hat, sind keine "Leistungen für Einrichtungen" im Sinne des § 19 Abs. 6 SGB XII. Der Senat schließt sich insofern der Rechtsprechung des BSG in seinem Urteil vom 13.07.2010 - B 8 SO 13/09 R (vgl. ferner BSG, Urteil vom 13.07.2010 - B 8 SO 11/09 R) an, die er im Ergebnis für zutreffend hält (vgl. hierzu auch das Urteil des erkennenden Senats vom 23.03.2015 - L 20 SO 74/13).

    Da sich die Klägerin (jedenfalls auch) eines Rechts als Sonderrechtsnachfolgerin nach der verstorbenen Hilfebedürftigen berühmt, ist sie hiernach kostenrechtlich mit dieser gleichzustellen (BSG, Urteil vom 13.07.2010 - B 8 SO 13/09 R unter Hinweis auf BSG SozR 4-1500 § 183 Nr. 8 zur Stellung des Sonderrechtsnachfolgers nach § 19 Abs. 6 SGB XII; vgl. hierzu auch Coseriu, a.a.O., § 19 Rn. 75).

  • BVerwG, 24.02.1994 - 5 C 24.92

    Sozialhilfe - Stationäre Hilfe - Einrichtung - Außenstelle - Selbstständiges

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2015 - L 20 SO 500/13
    Nach der vom BVerwG zu dieser Vorschrift entwickelten Rechtsprechung handelt es sich bei einer Einrichtung i.S. dieser Vorschrift um einen in einer besonderen Organisationsform zusammengefassten Bestand von personellen und sächlichen Mitteln unter verantwortlicher Trägerschaft, der auf gewisse Dauer angelegt, auf einen wechselnden Personenkreis zugeschnitten ist (BVerwGE 95, 149, 152; BVerwG, Urteil vom 24.02.1994 - 5 C 42/91; Urteil vom 24.02.1994 - 5 C 13/91; Urteil vom 24.02.1994 - 5 C 17/91) und Leistungen der Sozialhilfe erbringt.

    Wesentliches Merkmal einer Einrichtung i.S. des Sozialhilferechts war eine solche Bindung allerdings seit jeher (BSG, a.a.O. unter Hinweis auf BVerwGE 48, 228 ff.; BVerwGE 95, 149, 152; BVerwG, Urteil vom 24.02.1994 - 5 C 42/91; Lippert in Mergler/Zink, a.a.O., § 13 SGB XII Rn. 42); sie fehlt jedoch gerade bei einem ambulanten Pflegedienst.

  • BVerfG, 27.06.1961 - 1 BvR 486/59

    Verfassungswidrigkeit des allein auf Parteimitgliedschaft gestützten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2015 - L 20 SO 500/13
    Der Gleichheitssatz verbietet es, eine Gruppe von Normadressaten im Verhältnis zu anderen Normadressaten anders zu behandeln, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede solcher Art und solchen Gewichts bestehen, dass sie eine Ungleichbehandlung rechtfertigten könnten (BVerfGE 55, 72, 88; 93, 386, 397 m.w.N.), und gebietet somit, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (st. Rspr. des BVerfG: BVerfGE 1, 14, 52; 13, 46, 53; zuletzt 112, 164, 174).
  • BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvL 22/84

    Verfassungswidrigkeit des Ruhens des Krankengeldanspruchs bei Bezug von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2015 - L 20 SO 500/13
    Dass es ggf. auch zahlenmäßig nicht unbeachtliche Einzelfälle gibt, die dem generellen Regel-Ausnahme-Verhältnis nicht entsprechen, schließt aber eine Differenzierung des Gesetzgebers hinsichtlich unterschiedlicher Normadressaten nicht aus; denn bei der Regelung von Massenerscheinungen kann der Gesetzgeber typisierende und generalisierende Regelungen treffen; die dabei entstehenden Härten und Ungerechtigkeiten müssen hingenommen werden, wenn die Benachteiligung nur eine kleine Zahl von Personen betrifft und der Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht sehr intensiv ist (BSG, a.a.O., unter Hinweis auf BVerfGE 79, 87, 100; 91, 93, 115; 98, 365, 385).
  • BVerfG, 31.01.1996 - 2 BvL 39/93

    Auslandszuschlag

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2015 - L 20 SO 500/13
    Der Gleichheitssatz verbietet es, eine Gruppe von Normadressaten im Verhältnis zu anderen Normadressaten anders zu behandeln, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede solcher Art und solchen Gewichts bestehen, dass sie eine Ungleichbehandlung rechtfertigten könnten (BVerfGE 55, 72, 88; 93, 386, 397 m.w.N.), und gebietet somit, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (st. Rspr. des BVerfG: BVerfGE 1, 14, 52; 13, 46, 53; zuletzt 112, 164, 174).
  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 2/91

    Montan Mitbestimmung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2015 - L 20 SO 500/13
    Die Anforderungen an den Differenzierungsgrund werden durch den Regelungsgegenstand und das Differenzierungskriterium bestimmt und reichen vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (BVerfGE 99, 367, 388; Nichtannahmebeschluss vom 28.05.2008 - 1 BvR 2257/06).
  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2015 - L 20 SO 500/13
    Dass es ggf. auch zahlenmäßig nicht unbeachtliche Einzelfälle gibt, die dem generellen Regel-Ausnahme-Verhältnis nicht entsprechen, schließt aber eine Differenzierung des Gesetzgebers hinsichtlich unterschiedlicher Normadressaten nicht aus; denn bei der Regelung von Massenerscheinungen kann der Gesetzgeber typisierende und generalisierende Regelungen treffen; die dabei entstehenden Härten und Ungerechtigkeiten müssen hingenommen werden, wenn die Benachteiligung nur eine kleine Zahl von Personen betrifft und der Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht sehr intensiv ist (BSG, a.a.O., unter Hinweis auf BVerfGE 79, 87, 100; 91, 93, 115; 98, 365, 385).
  • BSG, 28.10.2008 - B 8 SO 23/07 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Aufwendungsersatz für

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2015 - L 20 SO 500/13
    Fehlt es in einer Rechtsbeziehung an einem rechtlichen Grund für die erbrachte Leistung, so kommt daher ein Erstattungsanspruch grundsätzlich nur zwischen den an dieser Rechtsbeziehung Beteiligten in Betracht (vgl. zu alledem BSG, Urteil vom 28.10.2008 - B 8 SO 23/07 R Rn. 27).
  • BSG, 03.04.2001 - B 4 RA 90/00 R

    Kindererziehungszeiten bei Aufenthalt in einem Lager für Displaced Persons -

  • BVerfG, 14.06.1994 - 1 BvR 1022/88

    Kindergeld

  • BSG, 07.05.2009 - B 14 AS 16/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei längerer stationärer

  • BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 19/12 R

    Sozialhilfe - Nothilfe - Erstattungsanspruch eines Krankenhausträgers wegen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2014 - L 20 SO 436/13
  • LSG Baden-Württemberg, 28.02.2013 - L 7 SO 5130/09

    Sozialhilfe - kein Übergang des Anspruchs auf Übernahme der Kosten für häusliche

  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

  • BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98

    DDR-Dienstzeiten

  • BSG, 10.12.2013 - B 13 R 91/11 R

    Pflegezeit als Berücksichtigungszeit vom 1. 1. 1992 bis 31. 3. 1995 -

  • BVerfG, 11.03.1980 - 1 BvL 20/76

    Zur Verfassungsmäßigkeit von AFG Paragraph 168 Abs 1 S 1 - Zusammentreffen von

  • BSG, 01.09.2008 - B 8 SO 12/08 B

    Leistungsempfänger von Sozialhilfe - kostenprivilegierter Personenkreis iS des §

  • BSG, 25.09.2014 - B 8 SO 8/13 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft -

  • BSG, 12.12.2013 - B 8 SO 13/12 R

    Sozialhilfe - Nothilfe - Erstattungsanspruch einer Krankenhausträgers wegen

  • BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 16/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei längerer stationärer

  • BVerfG, 08.10.1963 - 2 BvR 108/62

    Wiedergutmachung

  • BSG, 13.02.2014 - B 8 SO 58/13 B

    Sozialhilfe - Nothilfe - kein Fortbestehen des Eilfalles bei Kenntnis des

  • BVerfG, 28.05.2008 - 1 BvR 2257/06

    Geltung des vollen Beitragssatzes zur gesetzlichen Krankenversicherung auch für

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

  • BVerwG, 24.02.1994 - 5 C 13.91

    Übernahme der Kosten eines Aufenthalts in einem Kinderdorf

  • BSG, 18.11.2014 - B 8 SO 23/13 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Zahlungsanspruch eines ambulanten Pflegedienstes

  • BSG, 18.03.2014 - B 8 SF 2/13 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verweisungsbeschluss - Klage eines

  • BSG, 17.06.2008 - B 8 AY 8/07 R

    Asylbewerberleistung - Analogleistung gem § 2 AsylbLG - Klage auf höhere Leistung

  • BVerwG, 22.05.1975 - V C 19.74

    Einrichtung zur teilstationären Betreuung - Fahrtkostenerstattung - Blinder

  • BSG, 30.09.2014 - B 8 SF 1/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsweg - Zulässigkeit des Sozialrechtswegs -

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