Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2018 - L 21 R 831/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,34802
LSG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2018 - L 21 R 831/14 (https://dejure.org/2018,34802)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18.05.2018 - L 21 R 831/14 (https://dejure.org/2018,34802)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18. Mai 2018 - L 21 R 831/14 (https://dejure.org/2018,34802)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,34802) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 05.07.1989 - 1 BvL 11/87

    Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 2 VAHRG

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2018 - L 21 R 831/14
    Das BVerfG hat zu der Vorgängerregelung in § 4 Abs. 2 VAHRG entschieden, dass es nicht gegen Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG, Art. 6 Abs. 1 GG und Art. 3 Abs. 2 GG verstieß, dass beim Vorversterben des ausgleichsberechtigten Ehegatten die Kürzung der Versorgung des Ausgleichsverpflichteten nur dann entfiel, wenn die auf Grund des Versorgungsausgleichs gewährten Leistungen innerhalb der von § 4 Abs. 2 VAHRG bestimmten (engen) Grenzen lagen (BVerfG vom 05.07.1989 - 1 BvL 11/87).

    Die Vorgängerregelung des § 4 Abs. 2 VAHRG habe diese Voraussetzungen erfüllt (BVerfG vom 05.07.1989 - 1 BvL 11/87).

    Er diene nicht der Erhaltung oder Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Leistungssystems der Rentenversicherung, sondern der Abwicklung des durch die Ehe begründeten Privatrechtsverhältnisses (vgl. BVerfG vom 05.07.1989 - 1 BvL 11/87 m.w.N.).

    Die grundsätzliche Orientierung der Härteregelung am System der Rentenversicherung sei ein vertretbarer sachlicher Gesichtspunkt, der nicht zur verfassungsrechtlichen Beanstandung des § 4 Abs. 2 VAHRG führe (BVerfG vom 05.07.1989 - 1 BvL 11/87).

    Der Gesetzgeber sei von Verfassungs wegen auch nicht gehalten gewesen, für "Altehen" eine weitergehende Härteregelung zu treffen, er sei von Verfassungs wegen nicht daran gehindert gewesen, das Scheidungsfolgenrecht des Ersten Eherechtsreformgesetzes auch auf Altehen zu erstrecken (zum Vorstehenden: BVerfG vom 05.07.1989 - 1 BvL 11/87).

  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2018 - L 21 R 831/14
    Zur Begründung hat er im Wesentlichen Bezug genommen auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 28.02.1980 (1 BvL 17/77 u.a.).

    Eine solche Befugnis erscheint insbesondere für "Altehen" erforderlich (s dazu C.VII. 3), ist aber auch für die nach dem 1. Juli 1977 geschlossenen Ehen nicht entbehrlich." (BVerfG, Urteil vom 28. Februar 1980 - 1 BvL 17/77, 1 BvL 7/78, 1 BvL 9/78, 1 BvL 14/78, 1 BvL 15/78, 1 BvL 16/78, 1 BvL 37/78, 1 BvL 64/78, 1 BvL 74/78, 1 BvL 78/78, 1 BvL 100/78, 1 BvL 5/79, 1 BvL 16/79, 1 BvR 807/78 -, BVerfGE 53, 257-313).".

    Das BVerfG hat insoweit ausgeführt, in seiner Grundsatzentscheidung (BVerfG vom 28.02.1980 - 1 BvL 17/77 u.a.) keine für die Durchführung des Versorgungsausgleichs maßgebliche Bestimmung für nichtig oder für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt, sondern nur eine ergänzende Härteregelung nach Maßgabe der Gründe unter anderem für die Fälle des Vorversterbens des Ausgleichsberechtigten gefordert zu haben.

  • BSG, 11.02.2015 - B 13 R 9/14 R

    Versorgungsausgleich - Altersrente - Anpassung wegen Todes der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2018 - L 21 R 831/14
    Vielmehr ist in dieser Norm die Grenze, bis zu der ein Versorgungsbezug des Ausgleichsberechtigten einer Anpassung nicht entgegensteht, gegenüber dem früheren Recht zugunsten des Ausgleichspflichtigen mit der Umstellung von einer Wert- auf eine Zeitgrenze faktisch sogar um ein Jahr (von 24 auf 36 Monate) verlängert worden (BSG vom 11.02.2015 - B 13 R 9/14 R unter Hinweis u.a. auf Landessozialgericht Sachsen-Anhalt vom 10.10.2013 - L 1 R 471/12; Landessozialgericht für das Saarland vom 29.03.2012 - L 1 R 78/11).

    Damit ist zugleich die Grenze, bis zu der ein Versorgungsbezug des Ausgleichsberechtigten einer Anpassung wegen dessen Todes zugunsten des Ausgleichsverpflichteten nicht entgegensteht, wie bereits ausgeführt gegenüber dem früheren Recht faktisch um ein Jahr verlängert worden (vgl. BSG vom 11.02.2015 - B 13 R 9/14 R m.w.N.).

    Auch kommt es im Rahmen des § 37 Abs. 2 VersAusglG nur (noch) darauf an, ob die ausgleichsberechtigte Person Leistungen aus dem im Versorgungsausgleich erworbenen Anrecht "bezogen" hat, wodurch klargestellt ist, dass (anders als bei der Bestimmung der Wertgrenze in § 4 Abs. 2 VARHG) Zahlungen an Hinterbliebene des Ausgleichsberechtigten aus dem im Versorgungsaugleich erworbenen Anrecht außer Betracht bleiben (vgl. BSG vom 11.02.2015 - B 13 R 9/14 R m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2016 - 1 A 304/15

    Anpassung des Versorgungsausgleichs als Härtefallregelung nach dem Tod der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2018 - L 21 R 831/14
    Aus Gründen der Gesetzessystematik kann eine grobe Unbilligkeit nicht mit Umständen begründet werden, deren Auswirkungen auf den Versorgungsausgleich der Gesetzgeber an anderer Stelle bereits ausdrücklich geregelt und berücksichtigt hat (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 16.02.2016 - 1 A 304/15).

    Vor dem Hintergrund dieser gesetzgeberischen Wertung kann der Umstand, dass die frühere Ehefrau des Klägers verstorben, er aber weiterhin ausgleichspflichtig ist, nicht grob unbillig im Sinne von § 27 VersAusglG sein (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 16.02.2016 - 1 A 304/15), weil dann die Legislative Wertenscheidung des § 27 Abs. 2 VersAusglG Konterkariert würde.

  • BVerfG, 11.07.2006 - 1 BvR 293/05

    Anrechnung von Schmerzensgeld auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2018 - L 21 R 831/14
    Art. 3 GG verbietet es, verschiedene Gruppen von Normadressaten ungleich zu behandeln, wenn zwischen ihnen nicht Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, die eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen können (BVerfG vom 07.10.1980 - 1 BvL 50/79, 1 BvL 89/79, 1 BvR 240/79; BVerfG vom 11.05.2005 - 1 BvR 368/97, 1 BvR 1304/98, 1 BvR 2300/98, 1 BvR 2144/00; BVerfG vom 11.07.2006 - 1 BvR 293/05).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2018 - L 21 R 831/14
    Art. 3 GG verbietet es, verschiedene Gruppen von Normadressaten ungleich zu behandeln, wenn zwischen ihnen nicht Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, die eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen können (BVerfG vom 07.10.1980 - 1 BvL 50/79, 1 BvL 89/79, 1 BvR 240/79; BVerfG vom 11.05.2005 - 1 BvR 368/97, 1 BvR 1304/98, 1 BvR 2300/98, 1 BvR 2144/00; BVerfG vom 11.07.2006 - 1 BvR 293/05).
  • BVerfG, 11.05.2005 - 1 BvR 368/97

    Ostrenten: Verfassungsbeschwerden erfolglos

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2018 - L 21 R 831/14
    Art. 3 GG verbietet es, verschiedene Gruppen von Normadressaten ungleich zu behandeln, wenn zwischen ihnen nicht Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, die eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen können (BVerfG vom 07.10.1980 - 1 BvL 50/79, 1 BvL 89/79, 1 BvR 240/79; BVerfG vom 11.05.2005 - 1 BvR 368/97, 1 BvR 1304/98, 1 BvR 2300/98, 1 BvR 2144/00; BVerfG vom 11.07.2006 - 1 BvR 293/05).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2018 - L 21 R 831/14
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein Klageantrag nach dem so genannten "Meistbegünstigungsprinzip" unabhängig vom Wortlaut unter Berücksichtigung des wirklichen Willens auszulegen ist (§ 123 SGG, hierzu grundlegend BSG vom 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R m.w.N.; zuletzt BSG vom 20.08.2009 - B 14 AS 65/08 R).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 10.10.2013 - L 1 R 471/12

    Rentenversicherung - Rückgängigmachung der Kürzung aufgrund des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2018 - L 21 R 831/14
    Vielmehr ist in dieser Norm die Grenze, bis zu der ein Versorgungsbezug des Ausgleichsberechtigten einer Anpassung nicht entgegensteht, gegenüber dem früheren Recht zugunsten des Ausgleichspflichtigen mit der Umstellung von einer Wert- auf eine Zeitgrenze faktisch sogar um ein Jahr (von 24 auf 36 Monate) verlängert worden (BSG vom 11.02.2015 - B 13 R 9/14 R unter Hinweis u.a. auf Landessozialgericht Sachsen-Anhalt vom 10.10.2013 - L 1 R 471/12; Landessozialgericht für das Saarland vom 29.03.2012 - L 1 R 78/11).
  • LSG Saarland, 29.03.2012 - L 1 R 78/11

    Rückübertragung von im Rahmen eines Versorgungsausgleichs übertragenen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2018 - L 21 R 831/14
    Vielmehr ist in dieser Norm die Grenze, bis zu der ein Versorgungsbezug des Ausgleichsberechtigten einer Anpassung nicht entgegensteht, gegenüber dem früheren Recht zugunsten des Ausgleichspflichtigen mit der Umstellung von einer Wert- auf eine Zeitgrenze faktisch sogar um ein Jahr (von 24 auf 36 Monate) verlängert worden (BSG vom 11.02.2015 - B 13 R 9/14 R unter Hinweis u.a. auf Landessozialgericht Sachsen-Anhalt vom 10.10.2013 - L 1 R 471/12; Landessozialgericht für das Saarland vom 29.03.2012 - L 1 R 78/11).
  • BSG, 20.08.2009 - B 14 AS 65/08 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

  • BVerfG - 1 BvL 16/78 (anhängig)
  • LSG Baden-Württemberg, 13.12.2019 - L 8 R 2345/19
    Es ist auch nicht ersichtlich, dass der Kläger gegenüber einer Personengruppe mit den gleichen Voraussetzungen ohne sachliche Gründe ungleich behandelt wird (so auch LSG Nordrhein-Westfalen 18.05.2018 - L 21 R 831/14 - juris; auch LSG Baden-Württemberg Urteil 27.06.2017 - L 11 R 4695/16 - juris geht von Verfassungsmäßigkeit aus).

    Dazu hat auch das LSG Nordrhein-Westfalen (18.05.2018 - L 21 R 831/14 - juris RdNr. 29 ff.) ausgeführt, dass die vom Gesetzgeber in § 37 VersAusglG gewählte Zeitgrenze verfassungsgemäß ist.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht