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   LSG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2007 - L 20 SO 3/07   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2007 - L 20 SO 3/07 (https://dejure.org/2007,20613)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18.06.2007 - L 20 SO 3/07 (https://dejure.org/2007,20613)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18. Juni 2007 - L 20 SO 3/07 (https://dejure.org/2007,20613)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 12.04.1984 - 5 C 95.80

    Zur Erstattungspflicht des Bundes hinsichtlich der Aufwendungen für die

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2007 - L 20 SO 3/07
    Eine der Vorschrift des § 21 Abs. 1a Nr. 7 Bundessozialhilfegesetz (BSHG), nach der außerhalb des Regelsatzes als einmalige Beihilfe für besondere Anlasse eine Weihnachtsbeihilfe - als Pflichtleistung im Sinne des § 12 BSHG (BVerwG, Urteil vom 12.04.1984, 5 C 95/80, FEVS 33, 441) - auch von Bewohnern von Einrichtungen (NS OVG, FEVS 48, 443) beansprucht werden konnte, vergleichbare Regelung hat keinen Eingang in das Sozialgesetzbuch 12. Buch (SGB XII) in der hier maßgeblichen Fassung vom 22.09.2005 (BGBl. I S. 2809) gefunden.
  • SG Stuttgart, 27.09.2006 - S 15 SO 843/06

    Sozialhilfe - notwendiger Lebensunterhalt in Einrichtungen - kein Anspruch auf

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2007 - L 20 SO 3/07
    Der Wortlaut ("insbesondere") mag zwar eine Berücksichtigung weiterer Bedarfe (Grube/Warendorf, a.a.O., Rn. 5; SG Stuttgart, Urteil vom 27.09.2006 - S 15 SO 843/06) und ggf. eine Weihnachtsbeihilfe nicht von vornherein ausschließen (Conradis, Weihnachtsbeihilfe für Bewohner von Einrichtungen, in: info also 2006, S. 105, 106).
  • OVG Niedersachsen, 23.12.1997 - 4 M 5807/97

    Sozialhilfe; Weihnachtsbeihilfe; Bemessung der Beihilfe;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2007 - L 20 SO 3/07
    Eine der Vorschrift des § 21 Abs. 1a Nr. 7 Bundessozialhilfegesetz (BSHG), nach der außerhalb des Regelsatzes als einmalige Beihilfe für besondere Anlasse eine Weihnachtsbeihilfe - als Pflichtleistung im Sinne des § 12 BSHG (BVerwG, Urteil vom 12.04.1984, 5 C 95/80, FEVS 33, 441) - auch von Bewohnern von Einrichtungen (NS OVG, FEVS 48, 443) beansprucht werden konnte, vergleichbare Regelung hat keinen Eingang in das Sozialgesetzbuch 12. Buch (SGB XII) in der hier maßgeblichen Fassung vom 22.09.2005 (BGBl. I S. 2809) gefunden.
  • Drs-Bund, 02.01.2007 - BT-Drs 16/3989
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2007 - L 20 SO 3/07
    Insbesondere vermag der Senat der auch im nachfolgenden Gesetzgebungsverfahren vertretenen Auffassung, nach den für das Jahr 2005 maßgeblichen Rechtsvorschriften sei die Gewährung einer Weihnachtsbeihilfe weiterhin gesetzeskonform möglich gewesen (vgl. u.a. Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales, BT-Drs. 16/3005, S. 14; siehe auch Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage - Drs. 16/3882 - vom 02.01.2007, BT-Drs 16/3989: "Entscheidend ist allein die Tatsache, dass das SGB XII schon bisher die Gewährung einer Weihnachtsbeihilfe ermöglichte; darauf, ob die Länder von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht haben, kommt es dagegen nicht an"; so offenbar zuvor bereits das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, vgl. Drucksache 16/599 des Schleswig-Holsteinischen Landtages, Seite 2), nicht zu folgen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.10.2007 - L 12 SO 19/06

    Sozialhilfe

    Ein Anspruch auf die von der Klägerin begehrte Abwesenheitspauschale könnte daher auf § 34 Abs. 2 SGB XII allenfalls dann gestützt werden, wenn diese Pauschale von ihrer Bedeutung her und ihrem Zweck nach den genannten Regelbeispielen vergleichbar wäre (vgl. LSG NRW, Urteil v. 18.06.2007 - L 20 SO 3/07 - zu einer "Weihnachtsbeihilfe").
  • SG Gelsenkirchen, 07.12.2009 - S 8 SO 23/09
    Nach dem Wortlaut des § 28 Absatz 1 Satz 1 SGB XII ("gesamter" Bedarf) und der gesetzgeberischen Konzeption sind einmalige Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt bis auf die wenigen, im Gesetz abschließend aufgeführten Ausnahmen in den Regelsatz einbezogen worden (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen - LSG NRW -, Urteil vom 18.06.2007, Az. L 20 SO 3/07; LSG NRW , Urteil vom 28.07.2008, Az. L 20 SO 94/08; Grube in: Grube/Wahrendorf, SGB XII , 2. Auflage, § 31 Rn. 1, 4).

    Nach dem BSG ist es dann unter Berücksichtigung des Art. 3 GG allerdings nicht haltbar, wenn eine Weihnachtsbeihilfe lediglich für das Jahr 2005 nicht zu zahlen wäre, während für die Zeit davor nach dem BSHG eine Beihilfe für besondere Anlässe vorgesehen war, für das Jahr 2006 über § 133b SGB XII eine Weihnachtsbeihilfe und für die Zeit ab 2007 statt der einmaligen Weihnachtsbeihilfe ein entsprechend erhöhter monatlicher Barbetrag zu gewähren ist (BSG, Urteil vom 11.12.2007, Az. B 8/9b SO 22/06 R; demgegenüber einen Anspruch auf Weihnachtsbeihilfe für das Jahr 2005 für Hilfebedürftige in stationären Einrichtungen ablehnend: LSG NRW , Urteil vom 18.06.2007, Az. L 20 SO 3/07; LSG NRW , Urteil vom 28.07.2008, Az. L 20 SO 24/08; Sozialgericht - SG - Duisburg, Urteil vom 26.02.2007, Az. S 16 (32) SO 23/06).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2008 - L 20 SO 24/08

    Sozialhilfe

    Denn für eine solche Weihnachtsbeihilfe fehlt für das Jahr 2005 - anders als für die Jahre zuvor und für das Folgejahr 2006 - eine Rechtsgrundlage (so schon Urteil des Senats vom 18.06.2007 - L 20 SO 3/07; a.A. BSG, Urteil vom 11.12.2007 - B 8/9b SO 22/06 R).
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