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   LSG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2014 - L 20 SO 173/14 B   

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https://dejure.org/2014,18839
LSG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2014 - L 20 SO 173/14 B (https://dejure.org/2014,18839)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18.07.2014 - L 20 SO 173/14 B (https://dejure.org/2014,18839)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18. Juli 2014 - L 20 SO 173/14 B (https://dejure.org/2014,18839)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • LSG Bayern, 01.07.2011 - L 15 SF 82/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Einigungsgebühr -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2014 - L 20 SO 173/14
    Die Abgabe dieser Prozesserklärung ist schon mit der Verfahrensgebühr abgegolten (vgl. Bayer. LSG, Beschluss vom 01.07.2011 - L 15 SF 82/10 B E; ebenso Hartmann, Kostengesetze, 44. Aufl. 2014, VV 1002, Rn. 9, 10, 14).

    Es bestehen keinerlei Anhaltspunkte, dass der Gesetzgeber einen derartig weiten Anwendungsbereich der Erledigungsgebühr gewollt haben könnte (ebenso Bayer. LSG, Beschluss vom 01.07.2011 - L 15 SF 82/10 B E).

  • BSG, 07.11.2006 - B 1 KR 22/06 R

    Voraussetzung der Erledigungsgebühr nach Nr. 1005 RVG -VV

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2014 - L 20 SO 173/14
    "Mitwirkung" meint dabei mehr als die bloße Einschaltung oder Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes; sie erfordert vielmehr ein auf die Erledigung der Rechtssache gerichtetes Tätigwerden, das über die reine Verfahrenseinleitung, Klagebegründung und Terminswahrnehmung hinausgeht (vgl. BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 1 KR 22/06 R).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2008 - L 20 B 59/08

    Erstattung notwendiger außergerichtlicher Kosten im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2014 - L 20 SO 173/14
    Werden diese Tätigkeiten bereits durch sonstige Gebührentatbestände abgegolten, ist für eine Mitwirkung bei der Erledigung ein qualifiziertes Tätigwerden notwendig, welches gerade darauf abzielt, die bereits eingeleitete Streitsache aufgrund der besonderen Mitwirkung ohne gerichtliche Entscheidung zu erledigen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 13.11.2008 - L 20 B 59/08 SO, vom 15.07.2009 - L 20 B 27/09 AS sowie vom 30.11.2009 - L 20 B 36/09 SO).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.07.2009 - L 20 B 27/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2014 - L 20 SO 173/14
    Werden diese Tätigkeiten bereits durch sonstige Gebührentatbestände abgegolten, ist für eine Mitwirkung bei der Erledigung ein qualifiziertes Tätigwerden notwendig, welches gerade darauf abzielt, die bereits eingeleitete Streitsache aufgrund der besonderen Mitwirkung ohne gerichtliche Entscheidung zu erledigen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 13.11.2008 - L 20 B 59/08 SO, vom 15.07.2009 - L 20 B 27/09 AS sowie vom 30.11.2009 - L 20 B 36/09 SO).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2009 - L 20 B 36/09

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2014 - L 20 SO 173/14
    Werden diese Tätigkeiten bereits durch sonstige Gebührentatbestände abgegolten, ist für eine Mitwirkung bei der Erledigung ein qualifiziertes Tätigwerden notwendig, welches gerade darauf abzielt, die bereits eingeleitete Streitsache aufgrund der besonderen Mitwirkung ohne gerichtliche Entscheidung zu erledigen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 13.11.2008 - L 20 B 59/08 SO, vom 15.07.2009 - L 20 B 27/09 AS sowie vom 30.11.2009 - L 20 B 36/09 SO).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2010 - L 1 AS 57/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2014 - L 20 SO 173/14
    Bislang war streitig, ob bei Beschwerden gegen erstinstanzliche Entscheidungen in sozialgerichtlichen Erinnerungsverfahren das LSG durch den Senat oder aber den Berichterstatter als Einzelrichter zu entscheiden hatte (für eine Entscheidung durch den Senat etwa LSG NRW, Beschlüsse vom 16.12.2009 - L 19 B 179/09 AS sowie vom 06.04.2011 - L 8 R 688/10 B; a. A. LSG NRW Beschlüsse vom 14.07.2010 - L 1 AS 57/10 B sowie vom 10.02.2011 - L 9 AS 1290/10 B).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2011 - L 9 AS 1290/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2014 - L 20 SO 173/14
    Bislang war streitig, ob bei Beschwerden gegen erstinstanzliche Entscheidungen in sozialgerichtlichen Erinnerungsverfahren das LSG durch den Senat oder aber den Berichterstatter als Einzelrichter zu entscheiden hatte (für eine Entscheidung durch den Senat etwa LSG NRW, Beschlüsse vom 16.12.2009 - L 19 B 179/09 AS sowie vom 06.04.2011 - L 8 R 688/10 B; a. A. LSG NRW Beschlüsse vom 14.07.2010 - L 1 AS 57/10 B sowie vom 10.02.2011 - L 9 AS 1290/10 B).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2011 - L 8 R 688/10

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2014 - L 20 SO 173/14
    Bislang war streitig, ob bei Beschwerden gegen erstinstanzliche Entscheidungen in sozialgerichtlichen Erinnerungsverfahren das LSG durch den Senat oder aber den Berichterstatter als Einzelrichter zu entscheiden hatte (für eine Entscheidung durch den Senat etwa LSG NRW, Beschlüsse vom 16.12.2009 - L 19 B 179/09 AS sowie vom 06.04.2011 - L 8 R 688/10 B; a. A. LSG NRW Beschlüsse vom 14.07.2010 - L 1 AS 57/10 B sowie vom 10.02.2011 - L 9 AS 1290/10 B).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2014 - L 20 SO 317/13

    Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren; Wahlrecht bei der

    Zwar ist seit Inkrafttreten des § 1 Abs. 3 RVG (i.d.F. vom 23.07.2013) zum 01.08.2013 grundsätzlich der Berichterstatter als Einzelrichter für die Entscheidung über Beschwerden in Erinnerungsverfahren zuständig, wenn den sich stellenden Rechtsfragen keine grundsätzliche Bedeutung zukommt (vgl. hierzu den Beschluss des Senats vom 18.07.2014 - L 20 SO 173/14 B).

    Eine Erledigungsgebühr entsteht in Verfahren nach § 183 SGG nur, wenn sich die Rechtssache ganz oder teilweise erledigt und hierfür ein zusätzliches, über die allgemeine Prozessführung hinausgehendes, auf die unstreitige Erledigung gerichtetes anwaltliches Handeln zumindest mitursächlich gewesen ist (vgl. dazu zuletzt die Beschlüsse des erkennenden Senats vom 18.07.2014 - L 20 SO 173/14 B m.w.N. und vom 23.07.2014 - L 20 SO 444/12 B, sowie LSG NRW, Beschluss vom 06.07.2012 - L 19 AS 766/12 B), wobei die Abgabe einer verfahrensbeendenden Erledigungserklärung allein nicht genügt (vgl. z.B. BSG, Urteile vom 09.12.2010 - B 13 R 63/09 R und vom 05.05.2009 - B 13 R 137/08 R).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2019 - L 5 P 31/19

    Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren

    Nach § 1 Abs. 3 RVG geht die Regelung des § 33 Abs. 8 S. 1 2. HS RVG den Regelungen des SGG, wonach Einzelrichterentscheidungen grundsätzlich nicht vorgesehen sind, vor (vgl. dazu LSG NRW, Beschluss vom 18.07.2014 - L 20 SO 173/14 B Rn. 21 f.).
  • LSG Baden-Württemberg, 02.02.2015 - L 12 SF 4963/14 E-B
    Werden diese Tätigkeiten bereits durch sonstige Gebührentatbestände abgegolten, ist für eine Mitwirkung bei der Erledigung ein qualifiziertes Tätigwerden notwendig, welches gerade darauf abzielt, die bereits eingeleitete Streitsache aufgrund der besonderen Mitwirkung ohne gerichtliche Entscheidung zu erledigen (vgl. LSG NRW, Beschlüsse vom 13.11.2008 - L 20 B 59/08 SO, vom 15.07.2009 - L 20 B 27/09 AS, vom 30.11.2009 - L 20 B 36/09 SO vom 18. Juli 2014 - L 20 SO 173/14 B).

    Die Abgabe dieser Prozesserklärung ist schon mit der Verfahrensgebühr abgegolten (vgl. Bayer. LSG, Beschluss vom 01.07.2011 - L 15 SF 82/10 B E; LSG NRW, Beschluss vom 18. Juli 2014 - L 20 SO 173/14 B -, juris; ebenso Hartmann, Kostengesetze, 44. Aufl. 2014, VV 1002, Rn. 9, 10, 14).

    Es bestehen keinerlei Anhaltspunkte, dass der Gesetzgeber einen derartig weiten Anwendungsbereich der Erledigungsgebühr gewollt haben könnte (ebenso Bayer. LSG, Beschluss vom 01.07.2011 - L 15 SF 82/10 B E; LSG NRW, Beschluss vom 18. Juli 2014 - L 20 SO 173/14 B).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2015 - L 20 SO 466/14

    Festsetzung der Vergütung nach dem RVG für das Tätigwerden in zwei parallel

    Unabhängig davon fehlt es ohnehin an einer qualifizierten, über die allgemeine Prozessführung hinausgehenden, auf die unstreitige Erledigung des Rechtsstreites gerichteten Mitwirkungshandlung der Beschwerdeführerin (vgl. zu dieser Voraussetzung etwa die Beschlüsse des erkennenden Senats vom 18.07.2014 - L 20 SO 173/14 B m.w.N. und vom 23.07.2014 - L 20 SO 444/12 B, sowie LSG NRW, Beschluss vom 06.07.2012 - L 19 AS 766/12 B).
  • SG München, 11.12.2014 - S 15 R 2135/14

    Kostenrechtliche Behandlung bei einem Nebeneinander von zwei Widerspruchsführern,

    Eine Erledigungsgebühr entsteht nur, wenn sich die Rechtssache ganz oder teilweise erledigt und hierfür ein zusätzliches, über die allgemeine Prozessführung hinausgehendes, auf die unstreitige Erledigung gerichtetes anwaltliches Handeln zumindest mitursächlich gewesen ist (vgl. dazu zuletzt die Beschlüsse des LSG NRW vom 18.07.2014 - L 20 SO 173/14 B m.w.N. und vom 23.07.2014 - L 20 SO 444/12 B, und vom 06.07.2012 - L 19 AS 766/12 B), wobei die Abgabe einer verfahrensbeendenden Erledigungserklärung allein nicht genügt (vgl. z.B. BSG, Urteile vom 09.12.2010 - B 13 R 63/09 R und vom 05.05.2009 - B 13 R 137/08 R).
  • VGH Bayern, 24.11.2014 - 17 C 14.2275

    Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten gegen die Festsetzung des

    Die nach § 33 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Abs. 2 RVG statthafte und auch im Übrigen zulässige (vgl. § 33 Abs. 3 RVG) Beschwerde des Bevollmächtigten des Antragstellers gegen die Festsetzung des Gegenstandswerts im Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 14. Oktober 2014, über die die Berichterstatterin nach § 33 Abs. 8 Satz 1, § 1 Abs. 3 RVG als Einzelrichterin entscheidet (vgl. LSG NW, B.v. 18.7.2014 - L 20 SO 173/14 B - juris Rn. 22) ist unbegründet.
  • VGH Bayern, 24.11.2014 - 17 C 14.2403

    Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten gegen die Festsetzung des

    Die nach § 33 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Abs. 2 RVG statthafte und auch im Übrigen zulässige (vgl. § 33 Abs. 3 RVG) Beschwerde des Bevollmächtigten des Antragstellers gegen die Festsetzung des Gegenstandswerts im Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 14. Oktober 2014, über die die Berichterstatterin nach § 33 Abs. 8 Satz 1, § 1 Abs. 3 RVG als Einzelrichterin entscheidet (vgl. LSG NW, B.v. 18.7.2014 - L 20 SO 173/14 B - juris Rn. 22) ist unbegründet.
  • SG Köln, 25.07.2019 - S 25 SF 308/18
    Eine Erledigungsgebühr ist nicht abzurechnen, diese in Verfahren nach § 183 SGG nur anzusetzen ist, wenn sich die Rechtssache ganz oder teilweise erledigt und hierfür ein zusätzliches, über die allgemeine Prozessführung hinausgehendes, auf die unstreitige Erledigung gerichtetes anwaltliches Handeln zumindest mit ursächlich gewesen ist (LSG NRW, Beschlüsse vom 18.07.2014, L 20 SO 173/14 B m.w.N. und vom 23.07.2014 - L 20 SO 444/12 B; LSG NRW, Beschluss vom 06.07.2012, L 19 AS 766/12 B), wobei die Abgabe einer verfahrensbeendenden Erledigungserklärung allein nicht genügt (BSG, Urteile vom 09.12.2010, B 13 R 63/09 R und vom 05.05.2009, B 13 R 137/08 R).
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