Rechtsprechung
LSG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2016 - L 16 KR 255/14 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erstattung von Kosten für das Arzneimittel Alvesco®; Anspruch auf Kostenerstattung für die Vergangenheit; Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots; Subjektives Empfinden eines Versicherten nicht ausreichend für eine Behandlungsbedürftigkeit
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB V § 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 ; SGB V § 31
Erstattung von Kosten für das Arzneimittel Alvesco® - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Detmold, 02.07.2009 - S 5 KR 144/09
- LSG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2009 - L 11 B 11/09
- SG Detmold, 19.02.2014 - S 5 KR 173/13
- SG Detmold, 18.08.2016 - S 5 KR 173/13
- LSG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2016 - L 16 KR 255/14
- LSG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2016 - L 16 KR 835/16
- BVerfG, 11.08.2017 - 1 BvR 237/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BSG, 03.07.2012 - B 1 KR 22/11 R
Krankenversicherung - Vollversorgung mit Arzneimitteln ohne Begrenzung auf den …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2016 - L 16 KR 255/14
Das Klageverfahren hat zwischenzeitlich bis zur Entscheidung im Revisionsverfahren B 1 KR 22/11 R geruht.Beruft sich ein Versicherter - wie hier - für sich selbst auf einen atypischen Einzelfall, in welchem er trotz genereller Achtung der allgemeinen gesetzlichen Vorgaben für Festbeträge keine hinreichende Arzneimittelversorgung zum Festbetrag erhält, kann er die konkrete Leistung eines Arzneimittels gesondert auf dem dafür regelhaft vorgesehenen Weg eines Verwaltung- und Gerichtsverfahrens gegen die Krankenkasse geltend machen (BSG, Urteil vom 03.07.2012 - B 1 KR 22/11 R, Rn. 10, juris).
Das Bundessozialgericht fasst die Anspruchsvoraussetzungen eines Anspruchs auf eigenanteilsfreie Versorgung mit einem nur oberhalb des Festbetrags erhältlichen Festbetragsarzneimittel wie folgt zusammen (BSG, Urteil vom 03.07.2012 a.a.O. Rn. 18 ff):.
Das Bundessozialgericht fordert jedoch, dass alle zum Festbetrag in Betracht kommenden Arzneimittelalternativen erfolglos ausgeschöpft sein müssen (BSG, Urteil vom 03.07.2012 a.a.O. Rn. 27).
Die Klägerin vermag sich auch nicht mit Erfolg auf die von ihr zitierte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Urteil vom 17.12.2002 - 1 BvL 28/95, 1 BvL 29/95, 1 BvL 30/95 = BVerfGE 106, 275-310, juris), die das Bundessozialgericht in der Grundsatzentscheidung vom 03.07.2012 (a.a.O.) aufgreift, zu stützen.
- SG Aachen, 16.11.2010 - S 13 KR 170/10
Kostenerstattung beim Asthma-Arzneimittel Alvesco® in bestimmten Fällen nicht auf …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2016 - L 16 KR 255/14
Das Sozialgericht Aachen (S 13 KR 170/10) vertrete die Auffassung, dass die Festbetragsgruppenbildung mit nur zwei Wirkstoffen nicht der vom Gesetzgeber geforderten Bereitstellung medizinisch notwendiger Verordnungsalternativen genüge.Der von der Klägerin zur Begründung des geltend gemachten Anspruchs angeführten Entscheidung des Sozialgerichts Aachen vom 16.11.2012 (S 13 KR 170/10, juris) liegt schon insoweit ein anderer Sachverhalt zugrunde, als das Sozialgericht den Anspruch damit begründet hat, dass der dortige Kläger nach den Feststellungen des Sozialgerichts in zumutbarer Weise nur mit dem hier streitigen Medikament zu behandeln war.
- BVerfG, 17.12.2002 - 1 BvL 28/95
Arzneimittelfestbeträge
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2016 - L 16 KR 255/14
Die Versicherten haben unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots Anspruch auf eine in der Qualität gesicherte Vollversorgung durch Sachleistungen aus einer Pflichtversicherung, die durch Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge solidarisch finanziert wird (BVerfGE 106, 275, 306, 307 = juris Rn. 130).Die Klägerin vermag sich auch nicht mit Erfolg auf die von ihr zitierte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Urteil vom 17.12.2002 - 1 BvL 28/95, 1 BvL 29/95, 1 BvL 30/95 = BVerfGE 106, 275-310, juris), die das Bundessozialgericht in der Grundsatzentscheidung vom 03.07.2012 (…a.a.O.) aufgreift, zu stützen.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2009 - L 11 B 11/09
Krankenversicherung
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2016 - L 16 KR 255/14
Ein zugleich anhängig gemachtes Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes blieb für die Klägerin in beiden Instanzen erfolglos (LSG NRW - L 11 B 11/09 KR ER).Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt des Verwaltungsvorgangs der Beklagten sowie der Prozessakten und den Inhalt der Prozessakten zum Eilverfahren (SG Detmold S 5 KR 144/09 ER; L 11 B 11/09 KR ER) Bezug genommen, der Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen ist.
- BSG, 28.01.1999 - B 3 KR 4/98 R
Krankenversicherung - Umfang der häuslichen Krankenpflege - Zusammenhang zwischen …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2016 - L 16 KR 255/14
Die Klägerin hat weder einen Anspruch auf Erstattung ihr bereits entstandener (aber nicht abschließend bezifferter, vgl. zu diesem grundsätzlichen Erfordernis BSGE 83, 254, 26) Kosten nach § 13 Abs. 3 Satz 1 SGG noch einen Anspruch auf Freistellung von zukünftig entstehenden Kosten bzw. entsprechende Sachleistungen. - BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R
Krankenkasse darf Hörgeschädigte nicht auf Versorgung mit unzureichenden …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2016 - L 16 KR 255/14
Sie sehe sich durch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts vom 17.12.2009 (B 3 KR 20/08 R) in ihrer Rechtsauffassung bestätigt. - SG Detmold, 02.07.2009 - S 5 KR 144/09
Erstattung von Mehrkosten für das Arzneimittel Alvesco
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2016 - L 16 KR 255/14
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt des Verwaltungsvorgangs der Beklagten sowie der Prozessakten und den Inhalt der Prozessakten zum Eilverfahren (SG Detmold S 5 KR 144/09 ER; L 11 B 11/09 KR ER) Bezug genommen, der Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen ist.