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   LSG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2012 - L 11 KR 179/12 B ER   

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https://dejure.org/2012,31182
LSG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2012 - L 11 KR 179/12 B ER (https://dejure.org/2012,31182)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18.09.2012 - L 11 KR 179/12 B ER (https://dejure.org/2012,31182)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18. September 2012 - L 11 KR 179/12 B ER (https://dejure.org/2012,31182)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 10.11.2005 - B 3 KR 38/04 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - ständige Beobachtung des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2012 - L 11 KR 179/12
    Zur Behandlungssicherungspflege gehören alle Pflegemaßnahmen, die nur durch eine bestimmte Krankheit verursacht werden, speziell auf den Krankheitszustand des Versicherten ausgerichtet sind und dazu beitragen, die Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu verhindern oder zu lindern, wobei diese Maßnahmen typischerweise nicht von einem Arzt, sondern von Vertretern medizinischer Hilfsberufe oder auch von Laien erbracht werden (Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 10.11.2005 - B 3 KR 38/04 R - m.w.N.).

    Die Beobachtung eines Versicherten durch eine medizinische Fachkraft wird grundsätzlich auch von dem Anspruch auf Behandlungssicherungspflege erfasst, wenn diese wegen der Gefahr von ggf. lebensgefährdenden Komplikationen jederzeit einsatzbereit sein muss (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 10.11.2005 a.a.O.).

    Diese Erforderlichkeit kann im Ergebnis nur dann bejaht werden, wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit eine sofortige pflegerische Interventionen bei lebensbedrohlichen Umständen täglich erforderlich ist und nur die genauen Zeitpunkte und das genaue Ausmaß nicht im Voraus bestimmt werden können (Nr. 24 der Anlage zur Häuslichen Krankenpflege-Richtlinie in der Fassung vom 21.10.2010 (Bundesanzeiger 2011 S. 140), vgl. auch BSG, Urteil vom 10.11.2005 a.a.O.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2011 - L 11 KA 132/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2012 - L 11 KR 179/12
    Ist dagegen dem Gericht eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich, ist anhand einer Folgenabwägung unter umfassender Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange aller Beteiligter zu entscheiden (BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 - Senat, Beschluss vom 16.05.2011 - L 11 KA 132/10 B ER - und 23.12.2010 - L 11 KA 54/10 B ER -, Keller, in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Auflage, § 86b Rdn. 27 f m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2010 - L 11 KA 54/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2012 - L 11 KR 179/12
    Ist dagegen dem Gericht eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich, ist anhand einer Folgenabwägung unter umfassender Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange aller Beteiligter zu entscheiden (BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 - Senat, Beschluss vom 16.05.2011 - L 11 KA 132/10 B ER - und 23.12.2010 - L 11 KA 54/10 B ER -, Keller, in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Auflage, § 86b Rdn. 27 f m.w.N.).
  • BVerfG, 19.03.2004 - 1 BvR 131/04

    Zur Versagung vorläufigen Rechtschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2012 - L 11 KR 179/12
    Dabei stehen sich Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund nicht isoliert gegenüber, vielmehr besteht zwischen ihnen eine funktionelle Wechselbeziehung dergestalt, als die Anforderungen an den Anordnungsanspruch mit zunehmender Eilbedürftigkeit bzw. Schwere des drohenden Eingriffs (Anordnungsgrund) zu verringern sind oder umgekehrt; dabei dürfen keine zu hohen Anforderungen an die Glaubhaftmachung im Eilverfahren gestellt werden, die Anforderungen haben sich vielmehr am Rechtsschutzziel zu orientieren, das der Antragsteller mit seinem Begehren verfolgt (Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschlüsse vom 29.07.2003 - 2 BvR 311/03 - und vom 19.03.2004 - 1 BvR 131/04 -).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2012 - L 11 KR 179/12
    Ist dagegen dem Gericht eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich, ist anhand einer Folgenabwägung unter umfassender Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange aller Beteiligter zu entscheiden (BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 - Senat, Beschluss vom 16.05.2011 - L 11 KA 132/10 B ER - und 23.12.2010 - L 11 KA 54/10 B ER -, Keller, in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Auflage, § 86b Rdn. 27 f m.w.N.).
  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2012 - L 11 KR 179/12
    Dabei stehen sich Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund nicht isoliert gegenüber, vielmehr besteht zwischen ihnen eine funktionelle Wechselbeziehung dergestalt, als die Anforderungen an den Anordnungsanspruch mit zunehmender Eilbedürftigkeit bzw. Schwere des drohenden Eingriffs (Anordnungsgrund) zu verringern sind oder umgekehrt; dabei dürfen keine zu hohen Anforderungen an die Glaubhaftmachung im Eilverfahren gestellt werden, die Anforderungen haben sich vielmehr am Rechtsschutzziel zu orientieren, das der Antragsteller mit seinem Begehren verfolgt (Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschlüsse vom 29.07.2003 - 2 BvR 311/03 - und vom 19.03.2004 - 1 BvR 131/04 -).
  • LSG Sachsen, 13.11.2014 - L 1 KR 260/14

    Anspruch auf Gewährung von Leistungen der häuslichen Krankenpflege im Wege des

    Auch die Beobachtung eines Versicherten durch eine medizinische Fachkraft wird grundsätzlich von dem Anspruch auf Behandlungssicherungspflege erfasst, wenn die medizinische Fachkraft wegen der Gefahr von ggf. lebensgefährdenden Komplikationen jederzeit einsatzbereit sein muss (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 10. November 2005 - B 3 KR 38/04 R - juris Rn. 14 ff.; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18. September 2012 - L 11 KR 179/12 B ER - juris Rn. 16).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2015 - L 11 KR 202/15

    Behandlungssicherungspflege

    Auch die Beobachtung eines Versicherten durch eine medizinische Fachkraft wird grundsätzlich von dem Anspruch auf Behandlungssicherungspflege erfasst, wenn die medizinische Fachkraft wegen der Gefahr von ggf. lebensgefährdenden Komplikationen jederzeit einsatzbereit sein muss (Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 10.11.2005 - B 3 KR 38/04 R - Senat, Beschluss vom 18.11.2012 - L 11 KR 179/12 B ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.01.2018 - L 11 KR 666/17

    Behandlungspflege

    Auch die Beobachtung eines Versicherten durch eine medizinische Fachkraft wird grundsätzlich von dem Anspruch auf Behandlungssicherungspflege erfasst, wenn die medizinische Fachkraft wegen der Gefahr von ggf. lebensgefährdenden Komplikationen jederzeit einsatzbereit sein muss (Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 10.11.2005 - B 3 KR 38/04 R - Senat, Beschlüsse vom 08.06.2015 - L 11 KR 202/15 B ER - und 18.11.2012 - L 11 KR 179/12 B ER -).
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