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   LSG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2015 - L 9 AL 6/15   

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https://dejure.org/2015,27110
LSG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2015 - L 9 AL 6/15 (https://dejure.org/2015,27110)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18.09.2015 - L 9 AL 6/15 (https://dejure.org/2015,27110)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18. September 2015 - L 9 AL 6/15 (https://dejure.org/2015,27110)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit über die Bewilligung von Alg I; Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch die Arbeitnehmerin nach verlängerter Elternzeit bei zwei sich überschneidenden Kindererziehungszeiten; Ermittlung der versicherungspflichtigen Zeiten zur Begründung einer Anwartschaft; ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung; Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten als anwartschaftsbegründende Zeit; Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung auf eine Versicherungspflicht für die gesamte Zeit bei sich überschneidenden Kindererziehungszeiten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 25.11.2004 - 1 BvR 2303/03

    Berücksichtigung von Kinderbetreuungs- und -erziehungszeiten im Rahmen der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2015 - L 9 AL 6/15
    Der Gesetzgeber war kraft seines ihm zukommenden Gestaltungsspielraums auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit von Verfassungs wegen (etwa Art. 3 Abs. 1, 6 Abs. 4 GG, Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. mit dem Sozialstaatsprinzip) nicht gehalten, Vergünstigungen, der er in anderen, insbesondere arbeitsrechtlichen Zusammenhängen gewährt, etwa gerade § 15 Abs. 2 BEEG, auch auf die Arbeitslosenversicherung zu übertragen (s. BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 25.11.2004 - 1 BvR 2303/03 -, juris Rn. 23).

    Scheidet aber eine aus dem Sozialstaatsprinzip und den Freiheitsrechten erwachsende Verpflichtung des Gesetzgebers, bestimmte Vergünstigungen eines - hier arbeitsrechtlichen - Gesetzes auf die Sozialversicherung (hier Arbeitslosenversicherung) zu übertragen aus, kann eine solche folgerichtig auch nicht aus dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) hergeleitet werden (so ausdrücklich BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 25.11.2004 - 1 BvR 2303/03 -, juris Rn. 23).

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvL 10/01

    Zeiten des Mutterschutzes sind bei der Berechnung der Anwartschaftszeit in der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2015 - L 9 AL 6/15
    Dies gilt auch für das Gebiet der sozialen Sicherheit und insbesondere für die Sozialversicherung (BVerfG, Beschl. v. 28.03.2006 - 1 BvL 10/01 -, juris Rn. 53).

    Der Gesetzgeber ist - nicht anders als im Falle des Art. 6 Abs. 1 GG - nicht verpflichtet, dem Förderungsgebot ohne Rücksicht auf sonstige Belange nachzukommen (BVerfG, Beschl. v. 28.03.2006 - 1 BvL 10/01 -, juris Rn. 54).

  • BVerfG, 10.02.1982 - 1 BvL 116/78

    Arbeitslosenversicherung: Nichtberücksichtigung der Mutterschutzzeiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2015 - L 9 AL 6/15
    Allerdings gebietet Art. 6 Abs. 4 GG nicht, dass der Gesetzgeber gehalten wäre, jede mit der Mutterschaft zusammenhängende wirtschaftliche Belastung auszugleichen (BVerfG, Beschl. v. 10.02.1982 - 1 BvL 116/78 -, juris Rn. 25).
  • BSG, 29.05.2008 - B 11a/7a AL 64/06 R

    Arbeitslosengeld - Anwartschaft - Zeiten der Kindererziehung - Abschaffung der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2015 - L 9 AL 6/15
    Dies bedeutet, dass bei zwei sich überschneidenden Kindererziehungszeiten grundsätzlich von einer Versicherungspflicht für die gesamte Zeit von der Geburt des älteren bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des jüngsten Kindes auszugehen ist (BSG, Urt. v. 29.05.2008 - B 11a/7a AL 64/06 R -, juris Rn. 18).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 30.08.2016 - L 1 AL 61/14

    Elternzeit nach dem dritten Lebensjahr des Kindes kann Arbeitslosengeldanspruch

    Landessozialgericht , Urteil vom 15.01.2015 - L 3 AL 30/13 -, juris Rn 27; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.09.2015 - L 9 AL 6/15 -, juris Rn 32).

    Vorschriften über die Elternzeit im Arbeitsrecht und im Sozialversicherungsrecht des SGB III gleichzuschalten (Sächsisches LSG, Urteil vom 15.01.2015 - L 3 AL 30/13 -, juris Rn 37; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.09.2015 - L 9 AL 6/15 -, juris Rn 34; s auch BSG, Urteil vom 04.09.2003 - B 11 AL 9/03 R SozR 4-4300 § 124 Nr. 1).

    Die Regelung knüpft an die Erziehungszeiten von "Personen" an, stellt also weder auf die Stellung als Mutter noch auf das Geschlecht ab (einen Verstoß gegen Art. 6 Abs. 4 GG verneinend auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.09.2015 - L 9 AL 6/15 -, juris Rn 34).

  • BSG, 15.03.2016 - B 11 AL 76/15 B
    L 9 AL 6/15 (LSG Nordrhein-Westfalen).
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