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   LSG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2018 - L 5 P 14/18 B ER   

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https://dejure.org/2018,45607
LSG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2018 - L 5 P 14/18 B ER (https://dejure.org/2018,45607)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18.12.2018 - L 5 P 14/18 B ER (https://dejure.org/2018,45607)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18. Dezember 2018 - L 5 P 14/18 B ER (https://dejure.org/2018,45607)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.05.2012 - L 10 P 5/12

    Pflegeversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2018 - L 5 P 14/18
    Mit Beschluss vom 15.02.2018 hat es den Streitwert für das erstinstanzliche Verfahren unter Hinweis auf einen Beschluss des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 02.05.2012 - L 10 P 5/12 B ER auf 25.000 EUR festgesetzt.

    Entgegen der Rechtsauffassung des Sozialgerichts und des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (in dem Beschluss vom 02.05.2012 - L 10 P 5/12 B ER Rn. 28; anders noch Beschluss vom 05.07.2010 - L 10 P 10/10 B ER) kommt eine Erhöhung der einzelnen Auffangstreitwerte mit Blick auf eine - wie auch immer zu bemessende - höhere Bedeutung des jeweiligen Gegenstandes im Vergleich zum Regelstreitwert nicht in Betracht.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2018 - L 5 P 104/17

    Bestimmung des Streitwerts für ein Beschwerdeverfahren im sozialgerichtlichen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2018 - L 5 P 14/18
    Dabei geht der Senat in Fortführung seiner Rechtsprechung zur Streitwertfestsetzung bei Streitigkeit um sog. Maßnahmenbescheide nach § 115 Abs. 2 SGB XI (vgl. dazu Beschlüsse vom 01.03.2018 - L 5 P 46/17 B, vom 12.04.2018 - L 5 P 88/17 B ER und vom 03.07.2018 - L 5 P 104/17 B ER) davon aus, dass sich die Streitwertfestsetzung zunächst an der Anzahl der Streitgegenstände zu orientieren hat und auf dieser Grundlage Einzelstreitwerte zu bilden sind, die schließlich zur Bildung des Gesamtstreitwertes zu summieren sind (vgl. § 39 Abs. 1 GKG).

    Eine Reduzierung der einzelnen Auffangstreitwerte unter dem Gesichtspunkt, dass es (jeweils) nur um die Regelung eines vorläufigen Zustandes (im Rahmen von § 86b Abs. 2 S. 2 SGG) ging, kommt im Hinblick auf die ausdrückliche Verweisung in § 53 Abs. 3 Nr. 4 GKG auf § 52 Abs. 2 GKG nicht in Betracht (so bereits Beschluss des erkennenden Senats vom 03.07.2018 - L 5 P 104/17 B ER sowie LSG Berlin Brandenburg a.a.O. - beide m.w.N.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2010 - L 10 P 10/10

    Pflegeversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2018 - L 5 P 14/18
    Entgegen der Rechtsauffassung des Sozialgerichts und des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (in dem Beschluss vom 02.05.2012 - L 10 P 5/12 B ER Rn. 28; anders noch Beschluss vom 05.07.2010 - L 10 P 10/10 B ER) kommt eine Erhöhung der einzelnen Auffangstreitwerte mit Blick auf eine - wie auch immer zu bemessende - höhere Bedeutung des jeweiligen Gegenstandes im Vergleich zum Regelstreitwert nicht in Betracht.
  • BSG, 14.05.2012 - B 8 SO 78/11 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2018 - L 5 P 14/18
    Denn der Regelstreitwert trägt dem Umstand Rechnung, dass es an tragfähigen Anhaltspunkten für die Bemessung eines konkreten Streitwertes gerade mangelt (so etwa zu Auskunftsansprüchen oder Überleitungsanzeigen im SGB XII z.B. BSG, Beschlüsse vom 14.05.2012 - B 8 SO 78/11 B Rn. 12 und vom 25.04.2013 - B 8 SO 104/12 B Rn. 11).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.08.2012 - L 27 P 39/12

    Transparenzbericht - Veröffentlichung - Beseitigung - Streitwert

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2018 - L 5 P 14/18
    Der Senat legt für jeden der genannten Streitgegenstände den Auffangstreitwert von 5.000 EUR zu Grunde (ebenso in einem vergleichbaren Fall LSG Berlin Brandenburg, Beschluss vom 02.08.2012 - L 27 P 39/12 B ER Rn. 38).
  • BSG, 25.04.2013 - B 8 SO 104/12 B

    Sozialhilfe - Übergang von Ansprüchen - Rechtmäßigkeit einer Überleitungsanzeige

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2018 - L 5 P 14/18
    Denn der Regelstreitwert trägt dem Umstand Rechnung, dass es an tragfähigen Anhaltspunkten für die Bemessung eines konkreten Streitwertes gerade mangelt (so etwa zu Auskunftsansprüchen oder Überleitungsanzeigen im SGB XII z.B. BSG, Beschlüsse vom 14.05.2012 - B 8 SO 78/11 B Rn. 12 und vom 25.04.2013 - B 8 SO 104/12 B Rn. 11).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2016 - L 5 P 61/16

    Abwehr der Veröffentlichung eines Transparenzberichts; Einstweiliger

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2018 - L 5 P 14/18
    Die Antragsgegner sind (ausgehend von dem Beschluss des erkennenden Senats vom 21.09.2016 - L 5 P 61/16 B ER) der Ansicht, dass der Streitwert mangels besonderer Anhaltspunkte für das wirtschaftliche Interesse in Bezug auf die Veröffentlichung des streitbefangenen Transparenzberichts auf den Auffangstreitwert i.H.v. 5.000 EUR festzusetzen ist.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2018 - L 5 P 46/17

    Pflegeversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2018 - L 5 P 14/18
    Dabei geht der Senat in Fortführung seiner Rechtsprechung zur Streitwertfestsetzung bei Streitigkeit um sog. Maßnahmenbescheide nach § 115 Abs. 2 SGB XI (vgl. dazu Beschlüsse vom 01.03.2018 - L 5 P 46/17 B, vom 12.04.2018 - L 5 P 88/17 B ER und vom 03.07.2018 - L 5 P 104/17 B ER) davon aus, dass sich die Streitwertfestsetzung zunächst an der Anzahl der Streitgegenstände zu orientieren hat und auf dieser Grundlage Einzelstreitwerte zu bilden sind, die schließlich zur Bildung des Gesamtstreitwertes zu summieren sind (vgl. § 39 Abs. 1 GKG).
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