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   LSG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2019 - L 11 KA 78/17   

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https://dejure.org/2019,56637
LSG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2019 - L 11 KA 78/17 (https://dejure.org/2019,56637)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18.12.2019 - L 11 KA 78/17 (https://dejure.org/2019,56637)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18. Dezember 2019 - L 11 KA 78/17 (https://dejure.org/2019,56637)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 29.06.2011 - B 6 KA 17/10 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Regelleistungsvolumen - Voraussetzung für

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2019 - L 11 KA 78/17
    Die Kriterien, die auch unter Geltung der RLV geeignet seien, das Merkmal der Sicherstellung der Versorgung zu konkretisieren, habe das BSG bereits im Urteil vom 29. Juni 2011 - B 6 KA 17/10 R - näher beschrieben.

    Dabei kann es im Rahmen der Honorarfestsetzung nicht auf detaillierte Feststellungen wie bei der Sonderbedarfszulassung (welche Praxen erbringen welche Leistungen und wären sie bereit, bestimmte Leistungen häufiger/zusätzlich zu erbringen ...) ankommen (vgl. BSG, Urteil vom 29. Juni 2011 - B 6 KA 17/10 R - SozR 4-2500 § 85 Nr. 66).

    Zur Begründung einer versorgungsrelevanten Besonderheit genügt es allerdings nicht, lediglich ein "Mehr" an fachgruppentypischen Leistungen abzurechnen (BSG, Urteile vom 29. Juni 2011 - B 6 KA 17/10 R - a.a.O., B 6 KA 19/10 R und B 6 KA 20/10 R - jeweils juris).

    Ausreichend ist, dass sich die Überschreitungen als Durchschnittswert in einem Gesamtzeitraum von vier aufeinander folgenden Quartalen ergeben (BSG, Urteil vom 29. Juni 2011 - B 6 KA 17/10 R -).

  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 44/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2019 - L 11 KA 78/17
    Der Zuordnung zu einem Honorarkontingent steht nicht entgegen, dass Leistungen betroffen sind, die überweisungsgebunden sind (BSG, Urteil vom 9. Dezember 2004 - B 6 KA 44/03 R - SozR 4-2500 § 72 Nr. 2).

    Die gleichen Überlegungen rechtfertigen auch die Abstaffelung bei der Berechnung des RLV: Der durch Art. 12 GG gewährte Schutz auf Vergütung der vertragsärztlichen Tätigkeit kann gemäß Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG auf gesetzlicher Grundlage eingeschränkt werden, wie das hier durch die Regelungen der §§ 72 Abs. 2, 85 Abs. 3, 87b SGB V erfolgt ist (vgl. BSG, Urteil vom 9. Dezember 2004, a.a.O.).

    Dieser Ausgleich ist nach ständiger Rechtsprechung des BSG - erst - dann nicht mehr verhältnismäßig realisiert (mit der Folge eines Anspruchs der Ärzte auf höheres Honorar bzw. eine Honorarstützung aus dem Gesichtspunkt angemessener Vergütung), wenn in einem - fachlichen und/oder örtlichen - Teilbereich kein ausreichender finanzieller Anreiz mehr besteht, vertragsärztlich tätig zu werden, und dadurch in diesem Bereich die Funktionsfähigkeit der vertragsärztlichen Versorgung gefährdet ist (BSG, Urteil vom 9. Dezember 2004, a.a.O.).

  • BSG, 26.06.2019 - B 6 KA 1/18 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilung - Bemessung des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2019 - L 11 KA 78/17
    Dabei wird es sich typischerweise um arztgruppenübergreifend erbrachte spezielle Leistungen handeln, die eine besondere (Zusatz-)Qualifikation und eine besondere Praxisausstattung erfordern (BSG, Urteil vom 26. Juni 2019 - B 6 KA 1/18 R - m.w.N.).

    Wenn allein dieses Kriterium der Häufigkeit der Leistungserbringung innerhalb der Fachgruppe für die Bestimmung einer Praxisbesonderheit herangezogen werden dürfte, müssten in einer solchen Konstellation alle Ärzte der Fachgruppe Praxisbesonderheiten geltend machen können (BSG, Urteil vom 26. Juni 2019 - B 6 KA 1/18 R - Beschluss vom 21. März 2018 - B 6 KA 70/17 B -).

  • BSG, 21.03.2018 - B 6 KA 70/17 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2019 - L 11 KA 78/17
    Wenn allein dieses Kriterium der Häufigkeit der Leistungserbringung innerhalb der Fachgruppe für die Bestimmung einer Praxisbesonderheit herangezogen werden dürfte, müssten in einer solchen Konstellation alle Ärzte der Fachgruppe Praxisbesonderheiten geltend machen können (BSG, Urteil vom 26. Juni 2019 - B 6 KA 1/18 R - Beschluss vom 21. März 2018 - B 6 KA 70/17 B -).
  • BSG, 11.12.2013 - B 6 KA 6/13 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Bemessung des Regelleistungsvolumens - Vergütung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2019 - L 11 KA 78/17
    Das Bundessozialgericht (BSG; Urteil vom 11. Dezember 2013 - B 6 KA 6/13 R -) habe bereits klargestellt, dass die übermäßige Ausdehnung nicht allein arztindividuell, sondern auch fachgruppenbezogen zu betrachten sei.
  • BSG, 29.06.2011 - B 6 KA 19/10 R

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Erhöhung der Fallpunktzahl eines

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2019 - L 11 KA 78/17
    Zur Begründung einer versorgungsrelevanten Besonderheit genügt es allerdings nicht, lediglich ein "Mehr" an fachgruppentypischen Leistungen abzurechnen (BSG, Urteile vom 29. Juni 2011 - B 6 KA 17/10 R - a.a.O., B 6 KA 19/10 R und B 6 KA 20/10 R - jeweils juris).
  • BSG, 21.03.2018 - B 6 KA 71/17 B

    Vertragsarzthonorar

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2019 - L 11 KA 78/17
    In der noch auf die Regelung des § 368f Abs. 1 Satz 5 RVO zurückgehenden Rechtsprechung des BSG zur Verhütung einer übermäßigen Ausdehnung der kassen- bzw. vertragsärztlichen Tätigkeit ist stets als ein wichtiger Zweck der maßgeblichen Vorschriften (später § 85 Abs. 4 Satz 4 SGB V) herausgestellt worden, dass eine sorgfältige und gründliche Behandlung der Patienten durch eine persönliche Tätigkeit des Arztes gewährleistet werden soll (hierzu und zum Folgenden statt aller vgl. zuletzt BSG, Beschluss vom 21. März 2018 - B 6 KA 71/17 B - m.w.N.).
  • BSG, 30.03.1977 - 6 RKa 13/76

    Honorarbegrenzungsregelung - Rechtmäßigkeit - Unkostenpauschale

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2019 - L 11 KA 78/17
    Dabei ist - entgegen dem Verständnis des Klägers - unter einer übermäßigen Ausdehnung nicht nur eine Ausweitung der vertragsärztlichen Tätigkeit eines Arztes gegenüber einem in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkt zu verstehen, sondern auch die Vergrößerung des Umfangs der Tätigkeit gegenüber vergleichbaren Praxen (vgl. z.B. bereits BSG, Urteil vom 30. März 1977 - 6 RKa 13/76 - SozR 2200 § 368f Nr. 6 - Rn. 20).
  • BSG, 03.03.1999 - B 6 KA 15/98 R

    Honorarverteilungsmaßstab - Zulässigkeit - Honorarkontingent -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2019 - L 11 KA 78/17
    In ständiger Rechtsprechung hat das BSG die Bildung von Honorarkontingenten für die einzelnen Arztgruppen als rechtmäßig angesehen (vgl. z.B. BSG, Urteil vom 3. März 1999 - B 6 KA 15/98 R - SozR 3-2500 § 85 Nr. 31).
  • BSG, 29.06.2011 - B 6 KA 20/10 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Honorarverteilung - einfache Beiladung der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2019 - L 11 KA 78/17
    Zur Begründung einer versorgungsrelevanten Besonderheit genügt es allerdings nicht, lediglich ein "Mehr" an fachgruppentypischen Leistungen abzurechnen (BSG, Urteile vom 29. Juni 2011 - B 6 KA 17/10 R - a.a.O., B 6 KA 19/10 R und B 6 KA 20/10 R - jeweils juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2022 - L 11 KA 61/18

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen Rechtmäßigkeit der Zuweisung arzt- und

    Wie der Senat bereits entschieden hat, steht das in Anlage B3 des HVM der Beklagten geregelte System der Berechnung arzt- und praxisbezogener RLV und QZV mit höherrangigem Recht in Einklang (vgl. Senat, Urteil vom 17. Februar 2021 - L 11 KA 48/18 - juris-Rn. 30, mit Verweis auf Senat, Urteil vom 18. Dezember 2019 - L 11 KA 78/17 - juris-Rn., 28 ff.).

    Die Abstaffelung der Vergütung ist vor dem Hintergrund der Verhinderung einer übermäßigen Ausdehnung der vertragsärztlichen Tätigkeit mit höherrangigem Recht zu vereinbaren (vgl. Senat, Urteil vom 18. Dezember 2019 - L 11 KA 78/17 -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2021 - L 11 KA 48/18

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen Kein Anspruch auf unbudgetierte Vergütung

    Wie der Senat bereits entschieden hat (Urteil vom 18. Dezember 2019 - L 11 KA 78/17 - juris-Rn. 28 ff.), steht das auf dieser Grundlage in Anlage B3 des HVM der Beklagten geregelte System der Berechnung arzt- und praxisbezogener RLV und QZV mit höherrangigem Recht in Einklang.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2022 - L 11 KA 76/17
    Dementsprechend hat der erkennende Senat bereits mehrfach entschieden, dass das im HVM der Beklagten geregelte System der Berechnung arzt- und praxisbezogener RLV mit höherrangigem Recht in Einklang steht (Senat, Urteil vom 27. April 2022 - L 11 KA 61/18 - juris-Rn. 96; Urteil vom 17. Februar 2021 - L 11 KA 48/18 - juris-Rn. 30; Urteil vom 18. Dezember 2019 - L 11 KA 78/17 - juris-Rn. 28 ff.).
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