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   LSG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2005 - L 10 KA 11/04   

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https://dejure.org/2005,12878
LSG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2005 - L 10 KA 11/04 (https://dejure.org/2005,12878)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19.01.2005 - L 10 KA 11/04 (https://dejure.org/2005,12878)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19. Januar 2005 - L 10 KA 11/04 (https://dejure.org/2005,12878)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Vertragsarztrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütung für ambulante Notfallbehandlungen im Krankenhaus; Auslegung eines Vertrages zur Regelung der ambulanten Notfallbehandlung im Krankenhaus hinsichtlich abweichender Punktwerte durch Berücksichtigung von Honorartöpfen; Gleichstellung der im Notfall tätigen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 31.01.2001 - B 6 KA 33/00 R

    Dreiseitiger Vertrag nach § 115 SGB 5 - Notfallbehandlung - Vergütungsregelung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2005 - L 10 KA 11/04
    Das BSG wies die Revision der Beklagten gegen das Urteil L 11 KA 114/ /98 zurück (Urteil vom 31.01.2001 - B 6 KA 33/00 R -, SozR 3-2500 § 115 Nr. 1).

    Denn der die Zusammenarbeit bei der Gestaltung und Durchführung eines ständig einsatzbereiten Notdienstes (§ 115 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB V) und die allgemeinen Bedingungen der ambulanten Behandlung im Krankenhaus (§ 115 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 SGB V) regelnde Vertrag ist gemäß § 115 Abs. 2 Satz 2 SGB V auch für die - am Vertragsabschluss nicht beteiligten - zugelassenen Krankenhäuser unmittelbar verbindlich (BSG, Urteil vom 31.01.2001 - B 6 KA 33/00 R -, SozR 3-2500 § 115 Nr. 1).

    Wenn auch § 115 Abs. 2 SGB V vor allem auf organisatorische Bestimmungen zielt, so können diese aber durch ergänzende Vergütungsregelungen abgerundet werden, wie aus dem Wort "insbesondere" in der einleitenden Passage des Abs. 2 folgt (BSG, Urteil vom 31.01.2001 - B 6 KA 33/00 R -, a.a.O).

    Das BSG hat diese Entscheidung im Rahmen der nur eingeschränkten revisionsrechtlichen Prüfkompetenz im Urteil vom 31.01.2001 - B 6 KA 33/00 R - bestätigt und hierzu ausgeführt:.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2000 - L 11 KA 114/98

    Höhe der Vergütung für ambulante Notfallbehandlungen im Krankenhaus; Bildung von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2005 - L 10 KA 11/04
    Mit rechtskräftigen Urteilen vom 23.02.2000 (L 11 KA 114/98 und L 11 KA 204/99) verurteilte das LSG die Beklagte im Krankenhaus erbrachte Notfallbehandlungen mit dem für niedergelassene Vertragsärzte durch den Honorarverteilungsmaßstab (HVM) bestimmten ungestützten Punktwert zu vergüten, mithin den Punktwert im sogenannten "roten Bereich" zu Grunde zu legen.

    Zu Recht ist die Beklagte angesichts der Entscheidung des LSG NRW vom 23.02.2000 - L 11 KA 114/98 - bei der Berechnung der Honorare in den streitigen Quartalen von dem Punktwert im sogenannten "roten Bereich" als den "für niedergelassene Vertragsärzte geltenden Vergütungssätzen"( § 3 Abs. 2 Satz 2 des Vertrages ) ausgegangen.

    Der 11. Senat des LSG Nordrhein-Westfalen hat § 3 Abs. 2 Satz 2 des Vertrages im Urteil vom 23.02.2000 - L 11 KA 114/98 - wie folgt ausgelegt:.

  • BSG, 24.09.2003 - B 6 KA 51/02 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Krankenhaus - Nicht-Vertragsarzt - Abzug eines

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2005 - L 10 KA 11/04
    Allerdings hat das BSG weiter entschieden, dass es im Hinblick auf die unterschiedliche Kostensituation in öffentlich geförderten Krankenhäusern einerseits und in Praxen niedergelassener Ärzte andererseits generell gerechtfertigt ist, die Vergütung von im Krankenhaus als Institutsleistung erbrachten Notfallbehandlungen um 10 v.H. gegenüber den Sätzen der vertragsärztlichen Vergütung zu reduzieren (BSG, Urteile vom 13.05.1998 - 6 KA 41/47 R - sowie vom 19.08.1992 - 6 Rka 6/91 - BSGE 71, 117 ff und vom 24.09.2003 - B 6 KA 51/02 R - SozR 4-2500 § 75 Nr. 2).

    Auch soweit das BSG eine mittelbar schlechtere Vergütung von Notfallleistungen in Krankenhäusern gegenüber vergleichbaren Leistungen von Vertragsärzten durch Regelungen der Honorarverteilung beanstandet hat (Urteil vom 24.09.2003 - B. 6 KA 51/02 R -), ergibt sich nichts anderes.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.06.2003 - L 11 KA 229/01

    Vergütung für ambulante Notfallbehandlungen in einem Krankenkaus; Budgetierung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2005 - L 10 KA 11/04
    Gleichzeitig schafft die Privilegierung der Vergütung - worauf das SG ebenfalls zu Recht hingewiesen hat - Anreize zur Teilnahme niedergelassener Ärzte am organisierten Notfalldienst und wirkt der Gefahr entgegen, dass die Zielvorstellung des Gesetzgebers, die Versorgung der gesetzlich Krankenversicherten in erster Linie durch niedergelassene Vertragsärzte zu bewerkstelligen, durch Leistungserbringer unterlaufen würde, die schon aus logistischen Gründen anders als Vertragsärzte auch außerhalb der regelmäßigen Sprechstundenzeiten medizinische Versorgung gewährleisten können (LSG NRW, Urteil vom 04.06.2001 - L 11 KA 229/01 -).
  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2005 - L 10 KA 11/04
    Sein Spielraum endet erst dort, wo die gleiche oder ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte evidentermaßen nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten sachgerechten Betrachtungsweise vereinbar ist (BVerfG, Beschluss vom 15.10.1985 - 2 BvL 4/83 -, BVerfGE 71, 39; Beschluss vom 10.12.1985 - 2 BvL 18/83 -, BVerfGE 71, 255 ff.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2000 - L 11 KA 204/99

    Höhe der Vergütung für ambulante Notfallbehandlungenim Krankenhaus; Bildung von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2005 - L 10 KA 11/04
    Mit rechtskräftigen Urteilen vom 23.02.2000 (L 11 KA 114/98 und L 11 KA 204/99) verurteilte das LSG die Beklagte im Krankenhaus erbrachte Notfallbehandlungen mit dem für niedergelassene Vertragsärzte durch den Honorarverteilungsmaßstab (HVM) bestimmten ungestützten Punktwert zu vergüten, mithin den Punktwert im sogenannten "roten Bereich" zu Grunde zu legen.
  • BVerfG, 10.12.1985 - 2 BvL 18/83

    Beamtenrecht - Ruhestand - Vertrauensschutz - Regelungsänderung - Eintritt in den

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2005 - L 10 KA 11/04
    Sein Spielraum endet erst dort, wo die gleiche oder ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte evidentermaßen nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten sachgerechten Betrachtungsweise vereinbar ist (BVerfG, Beschluss vom 15.10.1985 - 2 BvL 4/83 -, BVerfGE 71, 39; Beschluss vom 10.12.1985 - 2 BvL 18/83 -, BVerfGE 71, 255 ff.).
  • BSG, 19.08.1992 - 6 RKa 6/91

    Ambulante Notfallbehandlung - Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2005 - L 10 KA 11/04
    Allerdings hat das BSG weiter entschieden, dass es im Hinblick auf die unterschiedliche Kostensituation in öffentlich geförderten Krankenhäusern einerseits und in Praxen niedergelassener Ärzte andererseits generell gerechtfertigt ist, die Vergütung von im Krankenhaus als Institutsleistung erbrachten Notfallbehandlungen um 10 v.H. gegenüber den Sätzen der vertragsärztlichen Vergütung zu reduzieren (BSG, Urteile vom 13.05.1998 - 6 KA 41/47 R - sowie vom 19.08.1992 - 6 Rka 6/91 - BSGE 71, 117 ff und vom 24.09.2003 - B 6 KA 51/02 R - SozR 4-2500 § 75 Nr. 2).
  • LSG Baden-Württemberg, 04.12.2002 - L 5 KA 626/02

    Rechtswidrigkeit eines Honorarverteilungsmaßstabs

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2005 - L 10 KA 11/04
    Sie berufe sich für ihre Auffassung auf das Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 04.12.2002 ( L 5 KA 626/02 ).
  • BSG, 06.09.2006 - B 6 KA 15/06 R

    Vergütung ambulanter Notfallbehandlungen von Krankenhäusern in der

    Das Landessozialgericht (LSG) hat unter Bezugnahme auf die wörtlich wiedergegebenen Gründe aus dem Urteil des 10. Senats des LSG Nordrhein-Westfalen vom 19. Januar 2005 (L 10 KA 11/04 - s hierzu das am heutigen Tage entschiedene Revisionsverfahren B 6 KA 31/05 R) im Wesentlichen ausgeführt, es fehle an einer Rechtsgrundlage für eine höhere Vergütung der in Krankenhäusern erbrachten ambulanten Notfallbehandlungen.

    Das LSG habe ihren ausführlichen Vortrag zum Umfang ihrer Mehrbelastungen infolge der ambulanten Notfallbehandlungen nicht zur Kenntnis genommen und sich stattdessen infolge der weitgehenden Bezugnahme auf die Entscheidungsgründe im Parallelverfahren L 10 KA 11/04 mit dem Vorbringen der dortigen Klägerin zu dieser Frage auseinandergesetzt.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2006 - L 10 KA 8/05

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auch der Entscheidung des erkennenden Senats vom 19.01.2005 - L 10 KA 11/04 - sei nicht zu folgen.

    Auch die Ausführungen der Klägerin im Berufungsverfahren rechtfertigen keine abweichende Beurteilung; der Senat sieht keinen Ansatzpunkt dafür, von seiner Entscheidung vom 19.01.2005 (a.a.O.), der sich der 11. Senat des LSG NRW angeschlossen hat (Urteil vom 05.04.2006 - L 11 KA 9/04 -), abzuweichen und verweist insoweit weitgehend auf seine vorausgegangen Entscheidung:.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2006 - L 11 KA 9/04

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auch der Entscheidung des 10. Senats des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) vom 19.01.2005 (Az.: L 10 KA 11/04) sei nicht zu folgen.

    Hinsichtlich ihres Vorbringens folgt der Senat den Ausführungen des 10. Senats in seiner zur gleichen Problematik ergangenen Entscheidung vom 19.01.2005 (a. a. O.), die in den auch für dieses Verfahren maßgeblichen Teilen wie folgt lautet:.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2010 - L 11 KA 41/07

    Vertragsarztangelegenheiten

    Die Vergütungsregelung, die rechtlich weder von den Beteiligten noch von dem Senat beanstandet wird (vgl. Senat, Urteil vom 23.02.2000 - L 11 KA 114/98 -, nachfolgend BSG, Urteil vom 31.01.2001 - B 6 KA 33/00 R -), enthält eine dynamische Verweisung auf die für niedergelassene Vertragsärzte geltenden Vergütungssätze (Urteil des Landessozialgerichts (LSG) NRW vom 19.01.2005 - L 10 KA 11/04 -, bestätigt durch das BSG im Rahmen der nur eingeschränkten revisionsrechtlichen Prüfkompetenz mit Urteil vom 06.09.2006 - B 6 KA 31/05 R -), so dass sich die Vergütung der abgerechneten Laborleistungen nach dem im Quartal IV/2004 geltenden EBM-Ä in der ab 01.04.2004 geltenden Fassung richtet.
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