Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2005 - L 11 KA 103/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3226
LSG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2005 - L 11 KA 103/03 (https://dejure.org/2005,3226)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19.01.2005 - L 11 KA 103/03 (https://dejure.org/2005,3226)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19. Januar 2005 - L 11 KA 103/03 (https://dejure.org/2005,3226)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,3226) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einbeziehung eines neuen Therapiehinweises als Änderung des Klagegrundes; Annahme eines Grundrechtseingriffs hinsichtlich eines Herstellers des Arzneimittels Plavix(R) als nicht unmittelbarer Adressat eines Therapiehinweises; Berufsregelnde Tendenz eines ...

  • gesr.de PDF

    Therapiehinweise des Gemeinsamen Bundesausschusses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtungsklage der Arzneimittelherstellerin gegen Therapiehinweis in Arzneimittel-Richtlinie des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen - keine Rechtsgrundlage für Kosten-Nutzen-Bewertung der Wirkstoffe Clopidogrel und Acetylsalicylsäure

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2005, 254 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (19)

  • BSG, 16.06.1999 - B 1 KR 4/98 R

    Krankenversicherung - Kostenübernahme - Auslandsbehandlung hier: Manualtherapie

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2005 - L 11 KA 103/03
    Dabei hat der Gesetzgeber sich von Entscheidungen des BSG leiten lassen, die sich mit den Voraussetzungen zur Aufnahme neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in die BUB-Richtlinien des Beklagten befassen (BSG vom 20.03.1996, Az. 6 RKa 62/94 (Methadon-Richtlinien); BSG vom 16.06.1999, Az. B 1 KR 4/98 R (Manualtherapie nach Dr. Kozijavkin); BSG vom 19.02.2002, Az. B 1 KR 16/00 R (Colon-Hydro-Therapie), BSG vom 19.02.2003, Az. B 1 KR 18/01 R (Bioresonanztherapie)).

    Von einzelnen, nicht ins Gewicht fallenden Gegenstimmen abgesehen, muss über die Zweckmäßigkeit der Therapie Konsenz bestehen (BSG vom 16.06.1999, Az. B 1 KR 4/98 R - SozR 3-2500 § 18 Nr. 4 - BSG vom 19.02.2002 - Az. B 1 KR 16/00 R - SozR 3-2500 § 92 Nr. 12 -).

    Seine Aufgabe ist vielmehr, sich einen Überblick über die veröffentlichte Literatur und die Meinung der einschlägigen Fachkreise zu verschaffen und danach festzustellen, ob ein durch wissenschaftliche Studien hinreichend untermauerte Konsenz über die Qualität und Wirksamkeit der in Rede stehenden Behandlungsweise besteht (s. zum Erfordernis des Wirksamkeitsnachweises: Senatsurteil vom 05.07.1995 - BSGE 76, 194, 199 = SozR 3-2500 § 27 Nr. 5 Satz 12; zum Begriff des "allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse": Senatsurteile vom 16.06.1999 - BSGE 84, 90, 96 f. = SozR 3-2500 § 18 Nr. 4 S. 18 und vom 19.02.2002 - SozR 3-2500 § 92 Nr. 12 S. 71 f.).

  • BSG, 19.02.2002 - B 1 KR 16/00 R

    Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen - rechtliche Bedeutung der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2005 - L 11 KA 103/03
    Dabei hat der Gesetzgeber sich von Entscheidungen des BSG leiten lassen, die sich mit den Voraussetzungen zur Aufnahme neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in die BUB-Richtlinien des Beklagten befassen (BSG vom 20.03.1996, Az. 6 RKa 62/94 (Methadon-Richtlinien); BSG vom 16.06.1999, Az. B 1 KR 4/98 R (Manualtherapie nach Dr. Kozijavkin); BSG vom 19.02.2002, Az. B 1 KR 16/00 R (Colon-Hydro-Therapie), BSG vom 19.02.2003, Az. B 1 KR 18/01 R (Bioresonanztherapie)).

    Von einzelnen, nicht ins Gewicht fallenden Gegenstimmen abgesehen, muss über die Zweckmäßigkeit der Therapie Konsenz bestehen (BSG vom 16.06.1999, Az. B 1 KR 4/98 R - SozR 3-2500 § 18 Nr. 4 - BSG vom 19.02.2002 - Az. B 1 KR 16/00 R - SozR 3-2500 § 92 Nr. 12 -).

    Seine Aufgabe ist vielmehr, sich einen Überblick über die veröffentlichte Literatur und die Meinung der einschlägigen Fachkreise zu verschaffen und danach festzustellen, ob ein durch wissenschaftliche Studien hinreichend untermauerte Konsenz über die Qualität und Wirksamkeit der in Rede stehenden Behandlungsweise besteht (s. zum Erfordernis des Wirksamkeitsnachweises: Senatsurteil vom 05.07.1995 - BSGE 76, 194, 199 = SozR 3-2500 § 27 Nr. 5 Satz 12; zum Begriff des "allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse": Senatsurteile vom 16.06.1999 - BSGE 84, 90, 96 f. = SozR 3-2500 § 18 Nr. 4 S. 18 und vom 19.02.2002 - SozR 3-2500 § 92 Nr. 12 S. 71 f.).

  • BSG, 18.03.1998 - B 6 KA 37/96 R

    Zulassungsanspruch - Vertragsarzt - Überversorgung - Bedarfsplanung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2005 - L 11 KA 103/03
    Danach geht der 6. Senat des BSG (Urteil vom 18.03.1998 - B 6 KA 37/96 R - SozR 3-2500 § 103 Nr. 2 = E 82, 41 ff) im Ergebnis ebenso wie der 1. Senat (BSGE 81, 54, 64 = SozR 3-2500 § 135 Nr. 4 S. 20; BSGE 81, 73, 84 = SozR 3-2500 § 92 Nr. 7 S. 60) davon aus, dass sich dem Grundgesetz nicht das Verbot entnehmen lässt, für einen begrenzten Sachbereich Satzungsautonomie auf eine Einrichtung zu übertragen, die von zwei Körperschaften gebildet und durch diese demokratisch legitimiert sei.

    Diese wählen im Rahmen der Sozialversicherungswahlen (§ 45 SGB IV) ihre Vertreter in den Verwaltungsrat der Krankenkasse (§ 46 i. V. m. § 31 Abs. 3 a SGB IV), dieser wählt dann - sofern die Krankenkasse nicht ohnehin die Rechte und Pflichten des Landesverbandes wahrnimmt - seine Vertreter in den Verwaltungsrat des Landesverbandes (§ 209 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. Abs. 3 SGB V), dieser wiederum seine Vertreter in den Verwaltungsrat des Bundesverbandes der Krankenkassen (§ 215 Abs. 1 Satz 1 SGB V), und dieser bestimmt seine Vertreter für die Bundesausschüsse (z. B. § 12 Abs. 7 Nr. 4 der Satzung des AOK-Bundesverbandes), vgl. BSG vom 18.03.1998, a. a. O .

    Eine derartige Geltung - auch als Außenseitererstreckung bezeichnet - ist jedenfalls dann zulässig, wenn den Richtlinien-Bestimmungen gesetzliche Vorschriften zu Grunde liegen, die deren Inhalt, Zweck und Ausmaß vorgeben und in denen die wesentlichen Fragen geregelt wird (BSG vom 18.03.1998, a. a. O.).In diesem Zusammenhang ist das BSG zu der Feststellung gelangt, dass im Bereich der Bedarfsplanungsrichtlinien-Ärzte solche engmaschigen Gesetzesvorgaben bestehen, die die Geltung gegenüber Außenstehenden rechtfertigten.

  • BSG, 19.02.2003 - B 1 KR 18/01 R

    Krankenversicherung - keine inhaltliche Überprüfung durch Verwaltung und Gerichte

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2005 - L 11 KA 103/03
    Dabei hat der Gesetzgeber sich von Entscheidungen des BSG leiten lassen, die sich mit den Voraussetzungen zur Aufnahme neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in die BUB-Richtlinien des Beklagten befassen (BSG vom 20.03.1996, Az. 6 RKa 62/94 (Methadon-Richtlinien); BSG vom 16.06.1999, Az. B 1 KR 4/98 R (Manualtherapie nach Dr. Kozijavkin); BSG vom 19.02.2002, Az. B 1 KR 16/00 R (Colon-Hydro-Therapie), BSG vom 19.02.2003, Az. B 1 KR 18/01 R (Bioresonanztherapie)).

    In der jüngsten Entscheidung vom 19.02.2003 - Az. B 1 KR 18/01 R - SozR 4-2500 § 135 Nr. 1 - führt das BSG zu dem Tatbestandsmerkmal des allgemein anerkannten Stands der medizinischen Erkenntnisse aus: "Ob eine neue Untersuchungs- oder Behandlungsmethode dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse und damit dem in § 2 Abs. 1 Satz 3 SGB V geforderten Versorgungsstandard entspricht, soll nach Wortlaut und Konzeption des Gesetzes nicht von Fall zu Fall durch die Krankenkasse oder das Gericht, sondern für die gesamte ambulante Versorgung einheitlich durch den Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen als sachkundiges Gremium entschieden werden, um so eine an objektiven Maßstäben orientierte und gleichmäßige Praxis der Leistungsgewährung zu erreichen.

  • BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 62/94

    Rechtmäßigkeit der Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2005 - L 11 KA 103/03
    Dabei hat der Gesetzgeber sich von Entscheidungen des BSG leiten lassen, die sich mit den Voraussetzungen zur Aufnahme neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in die BUB-Richtlinien des Beklagten befassen (BSG vom 20.03.1996, Az. 6 RKa 62/94 (Methadon-Richtlinien); BSG vom 16.06.1999, Az. B 1 KR 4/98 R (Manualtherapie nach Dr. Kozijavkin); BSG vom 19.02.2002, Az. B 1 KR 16/00 R (Colon-Hydro-Therapie), BSG vom 19.02.2003, Az. B 1 KR 18/01 R (Bioresonanztherapie)).
  • BVerfG, 20.09.1991 - 1 BvR 879/90

    Effektivität des Rechtsschutzes vor Inkrafttreten einer Rechtsverordnung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2005 - L 11 KA 103/03
    In diesem Sinne hatte bereits das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 20.09.1991 - Az. 1 BvR 879/90 - SozR 3-2500 § 34 Nr. 1 - zu dem in § 34 Abs. 3 SGB V normierten Ausschluss der Verordnungsfähigkeit einzelner Arzneimittel ausgeführt, die gesetzliche Ermächtigung zum Ausschluss unwirtschaftlicher Arzneimittel von der Versorgung nach § 31 SGB V sei geeignet und auch darauf ausgerichtet, die Verschreibung derartiger Arzneien durch die Kassenärzte und ihrer Abgabe durch die Apotheker weitgehend zurückzudrängen, und werde zu einem erheblichen Umsatzrückgang bei den betroffenen Herstellern führen.
  • BSG, 05.07.1995 - 1 RK 6/95

    Leistungspflicht der Krankenkassen bei Drogensubstitution für Heroinabhängige,

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2005 - L 11 KA 103/03
    Seine Aufgabe ist vielmehr, sich einen Überblick über die veröffentlichte Literatur und die Meinung der einschlägigen Fachkreise zu verschaffen und danach festzustellen, ob ein durch wissenschaftliche Studien hinreichend untermauerte Konsenz über die Qualität und Wirksamkeit der in Rede stehenden Behandlungsweise besteht (s. zum Erfordernis des Wirksamkeitsnachweises: Senatsurteil vom 05.07.1995 - BSGE 76, 194, 199 = SozR 3-2500 § 27 Nr. 5 Satz 12; zum Begriff des "allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse": Senatsurteile vom 16.06.1999 - BSGE 84, 90, 96 f. = SozR 3-2500 § 18 Nr. 4 S. 18 und vom 19.02.2002 - SozR 3-2500 § 92 Nr. 12 S. 71 f.).
  • BSG, 16.09.1997 - 1 RK 32/95

    Krankenversicherung - Krankenkasse - Übernehme - Erstattung - Kosten -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2005 - L 11 KA 103/03
    Danach geht der 6. Senat des BSG (Urteil vom 18.03.1998 - B 6 KA 37/96 R - SozR 3-2500 § 103 Nr. 2 = E 82, 41 ff) im Ergebnis ebenso wie der 1. Senat (BSGE 81, 54, 64 = SozR 3-2500 § 135 Nr. 4 S. 20; BSGE 81, 73, 84 = SozR 3-2500 § 92 Nr. 7 S. 60) davon aus, dass sich dem Grundgesetz nicht das Verbot entnehmen lässt, für einen begrenzten Sachbereich Satzungsautonomie auf eine Einrichtung zu übertragen, die von zwei Körperschaften gebildet und durch diese demokratisch legitimiert sei.
  • BVerfG, 15.02.1978 - 2 BvR 134/76

    Gemeindeparlamente

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2005 - L 11 KA 103/03
    Hierfür ist - in Anlehnung an die Rechtsprechung des BVerfG zum allgemeinen Demokratieprinzip - eine kontinuierliche (ununterbrochene) Legitimationskette erforderlich, wobei ein nur mittelbarer Legitimationszusammenhang - evtl. vermittelt über mehrere Stufen - grundsätzlich ausreicht (vgl. BVerfGE 47, 253, 275; 52, 95, 130; 77, 1, 40; 83, 60, 72 ff.).
  • BSG, 16.09.1997 - 1 RK 28/95

    Krankenversicherung - Krankenkasse - Übernehme - Erstattung - Kosten -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2005 - L 11 KA 103/03
    Danach geht der 6. Senat des BSG (Urteil vom 18.03.1998 - B 6 KA 37/96 R - SozR 3-2500 § 103 Nr. 2 = E 82, 41 ff) im Ergebnis ebenso wie der 1. Senat (BSGE 81, 54, 64 = SozR 3-2500 § 135 Nr. 4 S. 20; BSGE 81, 73, 84 = SozR 3-2500 § 92 Nr. 7 S. 60) davon aus, dass sich dem Grundgesetz nicht das Verbot entnehmen lässt, für einen begrenzten Sachbereich Satzungsautonomie auf eine Einrichtung zu übertragen, die von zwei Körperschaften gebildet und durch diese demokratisch legitimiert sei.
  • BSG, 12.05.1993 - 6 RKa 21/91

    Nichtärztlicher Verhaltenstherapeut - Zulassung zur Teilnahme an der

  • BVerfG, 24.07.1979 - 2 BvK 1/78

    Schleswig-Holsteinische Ämter

  • BSG, 28.06.2000 - B 6 KA 26/99 R

    Beeinträchtigung der Berufsfreiheit von Diätassistenten

  • BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1178/86

    Neue Heimat

  • BVerfG, 17.12.2002 - 1 BvL 28/95

    Arzneimittelfestbeträge

  • BSG, 24.11.2004 - B 3 KR 23/04 R

    Arzneimittelhersteller - Inanspruchnahme von gerichtlichen Rechtsschutz gegen

  • BVerfG, 31.10.1990 - 2 BvF 3/89

    Ausländerwahlrecht II

  • BVerfG, 01.11.1996 - 1 BvR 580/93

    Zulässigkeit der Rechtssatzverfassungsbeschwerde

  • BVerfG, 15.01.1974 - 1 BvL 5/70

    Patentanmeldungen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2006 - L 11 B 30/06

    Vertragsarztangelegenheiten

    Ebenso ist es offenkundig - ebenso wie zuvor der Senat (Urteil vom 19.01.2005 - L 11 KA 103/03) - in dem Verfahren eines Arzneimittelherstellers gegen den Bundesausschuss wegen eines Therapiehinweises in den Arzneimittel-Richtlinien von einer Kassenarztstreitigkeit ausgegangen (s. Terminbericht Nr. 30/06 vom 01.06.2006, Nr. 4).

    Eine Grundrechtsbetroffenheit der Ast. kann daher nicht verneint werden; der Senat verweist ergänzend auf seine Ausführungen im Urteil vom 19.01.2005 (L 11 KA 103/03), die ausweislich des zitierten Terminsberichtes insoweit vom BSG geteilt werden.

    Soweit der Senat in seinem Urteil vom 19.01.2005 (L 11 KA 103/03) für Therapiehinweise des Gemeinsamen Bundesausschusses ein "ausreichend dichtes Gesetzesprogramm" verlangt hat, kann er hieran im Hinblick auf die Entscheidung des BSG vom 31.08.2006 (B 6 KA 13/05 R, siehe Termin-Bericht 30/06 vom 01.06.2006) nicht mehr festhalten.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2006 - L 11 B 31/06

    Vertragsarztangelegenheiten

    Ebenso ist es offenkundig - ebenso wie zuvor der Senat (Urteil vom 19.01.2005 - L 11 KA 103/03) - in dem Verfahren eines Arzneimittelherstellers gegen den Bundesausschuss wegen eines Therapiehinweises in den Arzneimittel-Richtlinien von einer Kassenarztstreitigkeit ausgegangen (s. Terminbericht Nr. 30/06 vom 01.06.2006, Nr. 4).

    Eine Grundrechtsbetroffenheit der Ast. kann daher nicht verneint werden; der Senat verweist ergänzend auf seine Ausführungen im Urteil vom 19.01.2005 (L 11 KA 103/03), die ausweislich des zitierten Terminsberichtes insoweit vom BSG geteilt werden.

    Soweit der Senat in seinem Urteil vom 19.01.2005 (L 11 KA 103/03) für Therapiehinweise des Gemeinsamen Bundesausschusses ein "ausreichend dichtes Gesetzesprogramm" verlangt hat, kann er hieran im Hinblick auf die Entscheidung des BSG vom 31.08.2006 (B 6 KA 13/05 R, siehe Termin-Bericht 30/06 vom 01.06.2006) nicht mehr festhalten.

  • SG München, 18.05.2006 - S 47 KR 444/06

    Verpflichtung zur Entfernung von vertriebenen Präparaten Ebastel und Beofenac von

    Ob daneben auch der Schutzbereich des Art. 14 GG betroffen ist, da patentgeschützte Arzneimittel betroffen sind, kann hier dahin stehen (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 19.01.2005 L 11 KA 103/03).

    Auch eine mittelbare tatsächliche Betroffenheit kann einen Grundrechtseingriff bedeuten, erst recht, wenn die Maßnahme, wie hier - auch darauf ausgerichtet ist, die Verschreibungen von den in der Liste genannten Präparaten in bestimmtem Umfang zurückzudrängen (vgl. BVerfG 20.09.1991, 1 BvR 879/90; BVerwGE 71, 183ff, LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 19.01.2005 L 11 KA 103/03 mwN).

    Für die Berechtigung der Forderung nach einer möglichst genau bestimmten Ermächtigungsgrundlage spricht auch das Beispiel der Neuregelung in § 92 Abs. 2 Satz 2 SGB V durch das Gesetz zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung vom 26.04.2006 (BGBl 2006 I Nr. 21 S. 984ff): Dem Bundesausschuss wird nunmehr ausdrücklich die Befugnis für Therapiehinweise zu Arzneimitteln außerhalb von Zusammenstellungen gegeben (zur bisherigen Rechtslage ablehnend LSG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2005 aaO).

  • SG Düsseldorf, 20.04.2006 - S 8 KR 98/06

    Krankenversicherung

    Unter Berücksichtigung insbesondere des Urteils des LSG NRW vom 19.01.2005 - L 11 KA 103/03 - , in der ebenfalls ein Pharmaunternehmen Klägerin gewesen ist, hat die Kammervorsitzende gewisse Zweifel an der sachlichen Zuständigkeit von KR-Kammern, zumal die gegen dieses Urteil anhängige Revision beim Bundessozialgericht - BSG - ebenfalls bei dem für Vertragsarztrecht zuständigen 6. Senat (Az.: B 6 KA 13/05 R) anhängig ist.

    Zur weiteren Begründung wird auf die diesbezüglichen ausführlichen Gründe des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen - LSG NRW - im Urteil vom 19.01.2005 (a. a. O.) Bezug genommen.

    Es konnte dahingestellt bleiben, ob die Maßnahmen - wie von der Antragstellerin geltend gemacht - auch wegen des Fehlens eines ausreichend "dichten Gesetzesprogramms" (vgl. LSG NRW, Urteil vom 19.1.2005 - L 11 KA 103/03 - ) als Rechtsgrundlage offensichtlich rechtswidrig sind.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2011 - L 11 KA 84/06

    Rechtmäßigkeit des Therapiehinweises zur Indikation, Wirkung und Wirksamkeit von

    Der Senat hat mit Urteil vom 19.01.2005 - L 11 KA 103/03 - den Klagen stattgegeben und zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt, die Therapiehinweise des Beklagten vom 16.02.2000 und 15.06.2004 seien rechtswidrig, weil es für die in ihnen enthaltene Kosten-Nutzen-Bewertung des von der Klägerin hergestellten Arzneimittel Plavix® mit dem Wirkstoff Clopidogrel an einer gesetzlichen Grundlage fehle, die im Hinblick auf die Grundrechtsbetroffenheit der Klägerin als Ermächtigungsgrundlage zwingend erforderlich sei.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2011 - L 11 KA 23/11
    Der Senat hat mit Urteil vom 19.01.2005 - L 11 KA 103/03 - den Klagen stattgegeben und zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt, die Therapiehinweise des Beklagten vom 16.02.2000 und 15.06.2004 seien rechtswidrig, weil es für die in ihnen enthaltene Kosten-Nutzen-Bewertung des von der Klägerin hergestellten Arzneimittel Plavix® mit dem Wirkstoff Clopidogrel an einer gesetzlichen Grundlage fehle, die im Hinblick auf die Grundrechtsbetroffenheit der Klägerin als Ermächtigungsgrundlage zwingend erforderlich sei.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht