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   LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2009 - L 11 B 20/08 KA ER   

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https://dejure.org/2009,6704
LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2009 - L 11 B 20/08 KA ER (https://dejure.org/2009,6704)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19.03.2009 - L 11 B 20/08 KA ER (https://dejure.org/2009,6704)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19. März 2009 - L 11 B 20/08 KA ER (https://dejure.org/2009,6704)
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03

    Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2009 - L 11 B 20/08
    Auch über diese ausdrückliche Regelung hinaus ist das aus den Regelungen des § 86a SGG hervorgehende gesetzliche Regel-Ausnahmeverhältnis zu beachten: In den Fallgruppen des § 86a Abs. 2 Nr. 2 bis 4 SGG ist maßgebend zu beachten, dass der Gesetzgeber einen grundsätzlichen Vorrang des Vollziehungsinteresses angeordnet hat und es deshalb besonderer Umstände bedarf, um eine davon abweichende Entscheidung zu rechtfertigen (BVerfG, Beschluss vom 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03 - zu § 80 Abs. 2 Nrn. 1 bis 3 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)).

    Ist der angefochtene Bescheid sonach nicht offensichtlich rechtswidrig, kommt angesichts des durch § 86a Abs. 2 Nr. 4 SGG i.V.m. § 106 Abs. 5a Satz 11 SGB V formulierten Regel-Ausnahmeverhältnisses eine Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung allenfalls dann in Betracht, wenn besondere Umstände vorliegen (BVerfG, Beschluss vom 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03 -).

  • BVerfG, 28.08.2007 - 1 BvR 2157/07

    Aussetzung der sofortigen Vollziehung des Ruhens der Approbation und der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2009 - L 11 B 20/08
    Bei Eingriffen in die Berufsfreiheit müssen die Gründe für den Sofortvollzug in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere des Eingriffs stehen und ein Zuwarten bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptverfahrens ausschließen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 28.08.2007 - 1 BvR 2157/07 - 11.02.2005 - 1 BvR 276/05 - BVerfG, NJW 2003 S. 3618, 3619; vgl. auch Düring a.a.O. ).
  • BVerfG, 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03

    Unzureichende Prüfung der Voraussetzungen des Sofortvollzugs des Widerrufs einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2009 - L 11 B 20/08
    Bei Eingriffen in die Berufsfreiheit müssen die Gründe für den Sofortvollzug in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere des Eingriffs stehen und ein Zuwarten bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptverfahrens ausschließen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 28.08.2007 - 1 BvR 2157/07 - 11.02.2005 - 1 BvR 276/05 - BVerfG, NJW 2003 S. 3618, 3619; vgl. auch Düring a.a.O. ).
  • BVerfG, 11.02.2005 - 1 BvR 276/05

    Einstweilige Außervollzugsetzung des Widerrufs der Zulassung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2009 - L 11 B 20/08
    Bei Eingriffen in die Berufsfreiheit müssen die Gründe für den Sofortvollzug in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere des Eingriffs stehen und ein Zuwarten bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptverfahrens ausschließen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 28.08.2007 - 1 BvR 2157/07 - 11.02.2005 - 1 BvR 276/05 - BVerfG, NJW 2003 S. 3618, 3619; vgl. auch Düring a.a.O. ).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2006 - L 10 B 21/06

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2009 - L 11 B 20/08
    Soweit aus Antrag und Begründung das Rechtschutzziel hinreichend deutlich wird, kommt es wegen § 123 SGG nicht darauf an, dass der jeweilige Antragsteller ggf. eine unzutreffende Rechtsgrundlage benennt (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 14.12.2006 - L 10 B 21/06 KA ER - zum Verhältnis von Sicherungsanordnung zur Regelungsanordnung nach § 86b Abs. 2 SGG).
  • BSG, 15.11.1995 - 6 RKa 58/94

    Zulässigkeit der Mitwirkung einer bei der Kassenärztlichen Vereinigung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2009 - L 11 B 20/08
    Soweit es die Behauptung des Antragstellers anlangt, eine Vielzahl älterer Patienten mit spezifischen Krankheitsbildern zu behandeln, ist auf die Entscheidung des BSG vom 15.11.1995 - 6 Rka 58/94 - hinzuweisen: "Der Bescheid des Beklagten ist auch nicht deshalb rechtswidrig, weil dieser sich nicht mit der vom Kläger im gerichtlichen Verfahren behaupteten untypischen Zusammensetzung seines Patientenklientels wegen eines überdurchschnittlich hohen Anteils multimorbider, sehr alter Patienten auseinandergesetzt hat.
  • BSG, 10.05.2000 - B 6 KA 25/99 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung der Prüfgremien bei hohem Anteil an ausländischen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2009 - L 11 B 20/08
    Ausländisches Patientenklientel rechtfertigt nicht per se die Annahme eines überproportionalen Therapieaufwandes (BSG, Urteil vom 10.05.2002 - B 6 KA 25/99 R -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.07.1998 - L 11 KA 144/97
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2009 - L 11 B 20/08
    Die Prüfgremien sind nur verpflichtet, ihnen bekannte oder von ihnen von Amts wegen zu ermittelnde Umstände zu berücksichtigen (vgl. nur Senatsurteil vom 15.07.1998 - L 11 KA 144/97 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2016 - L 11 KA 75/15

    Vollziehung eines Honorarrückforderungsbescheides; Eilverfahren; Wirtschaftliche

    Der Senat hat mehrfach entschieden, dass steuerrechtliche Regelungen angesichts ihrer spezifischen Zielsetzung eine Vielzahl von disponiblen und manipulativen Gestaltungsmöglichkeiten einräumen, mithin von vornherein ungeeignet sind, einen Anordnungsgrund glaubhaft zu machen (vgl. Beschlüsse vom 28.12.2010 - L 11 KA 60/10 B ER - und 19.03.2009 - L 11 B 20/08 KA ER - so auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.07.2005 - L 10 B 11/05 KA ER - vgl. auch BSG, Urteil vom 02.09.2009 - B 12 KR 21/08 R - zur Festsetzung der Beitragshöhe von selbstständigen freiwilligen Mitgliedern der Krankenkasse nach § 240 SGB V: maßgebend ist der Einkommensteuerbescheid).

    In dem in Bezug genommen Beschluss vom 19.03.2009 - L 11 B 20/08 KA ER - hat der Senat den Beschluss des 10. Senats vom 19.03.2007 - L 10 B 3/07 KA ER - wie folgt repliziert:.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.12.2010 - L 11 KA 60/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Der Senat hat mehrfach entschieden, dass steuerrechtliche Regelungen angesichts ihrer spezifischen Zielsetzung eine Vielzahl von disponiblen und manipulativen Gestaltungsmöglichkeiten einräumen, mithin von vornherein ungeeignet sind, einen Anordnungsgrund glaubhaft zu machen (vgl. nur Senat, Beschluss vom 19.03.2009 - L 11 B 20/08 KA ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2016 - L 11 KA 76/15

    Honorarrückforderungsbescheid wegen Implausibilität; Eilverfahren; Darlegung der

    Der Senat hat mehrfach entschieden, dass steuerrechtliche Regelungen angesichts ihrer spezifischen Zielsetzung eine Vielzahl von disponiblen und manipulativen Gestaltungsmöglichkeiten einräumen, mithin von vornherein ungeeignet sind, einen Anordnungsgrund glaubhaft zu machen (vgl. Beschlüsse vom 28.12.2010 - L 11 KA 60/10 B ER - und 19.03.2009 - L 11 B 20/08 KA ER - so auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.07.2005 - L 10 B 11/05 KA ER - vgl. auch BSG, Urteil vom 02.09.2009 - B 12 KR 21/08 R - zur Festsetzung der Beitragshöhe von selbstständigen freiwilligen Mitgliedern der Krankenkasse nach § 240 SGB V: maßgebend ist der Einkommensteuerbescheid).

    In dem in Bezug genommen Beschluss vom 19.03.2009 - L 11 B 20/08 KA ER - hat der Senat den Beschluss des 10. Senats vom 19.03.2007 - L 10 B 3/07 KA ER - wie folgt repliziert:.

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