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   LSG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2011 - L 17 U 46/09   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2011 - L 17 U 46/09 (https://dejure.org/2011,17722)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19.04.2011 - L 17 U 46/09 (https://dejure.org/2011,17722)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19. April 2011 - L 17 U 46/09 (https://dejure.org/2011,17722)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2011 - L 17 U 46/09
    Das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheits-(erst-)schadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist nicht Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls (vgl. BSGE 94, 269 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 15).

    Denn als im Sinne des Sozialrechts ursächlich und rechtserheblich werden nur solche Ursachen angesehen, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (vgl. BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 13; BSGE 94, 269 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 15).

  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 46/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Pflegeperson -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2011 - L 17 U 46/09
    Weder hat der Kläger ein konkretes Leistungsbegehren (wie Krankenbehandlung, Rehabilitation, Verletztengeld, Verletztenrente o.ä.) geltend gemacht, noch besteht eine gesetzliche Handhabe für den Erlass eines allgemein auf "Leistungen" gerichteten Grundurteils nach § 130 Abs. 1 Satz 1 SGG (vgl. etwa BSG, Urteil vom 07.09.2004 - B 2 U 46/03 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 3; Senatsurteil vom 10.05.2006 - L 17 U 109/05).

    Zwischen der Anerkennung eines Versicherungsfalls und der Gewährung der verschiedenen auf einem anerkannten Versicherungsfall beruhenden Leistungen ist jedoch zu unterscheiden (vgl. etwa BSG, Urteil vom 30.10.2008 - B 2 U 4/06 R - BSGE 99, 162 = SozR 4-5671 Anl. 1 Nr. 2108 Nr. 5; ferner BSG, Urteil vom 07.09.2004, a.a.O.; BSG, Urteil vom 16.11.2005 - B 2 U 28/04 R - HVBG-INFO 2006, 657).

  • BSG, 27.10.1987 - 2 RU 35/87

    Ursächlicher Zusammenhang - Arbeitsunfall - Tod des Versicherten -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2011 - L 17 U 46/09
    Eine Krankheitsanlage war von überragender Bedeutung, wenn sie so stark oder so leicht ansprechbar war, dass die (naturwissenschaftliche) Verursachung akuter Erscheinungen nicht besonderer, ihrer Art unersetzlicher äußerer Einwirkungen bedurfte, sondern jedes alltäglich vorkommende Ereignis zu etwa der selben Zeit die Erscheinungen verursacht hätte (vgl. BSGE 62, 220, 221 = SozR 2200 § 589 Nr. 10).
  • BSG, 05.05.1994 - 2 RU 26/93

    Unbestimmte Tätigkeiten - Unfallversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2011 - L 17 U 46/09
    Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen, § 8 Abs. 1 Satz 2 SGB VII. Für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls ist danach in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang, vgl. BSG SozR 2200 § 548 Nr. 92; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 19), dass die Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat und letzteres einen Gesundheits(-erst-)schaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität).
  • BSG, 30.10.2007 - B 2 U 4/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - bandscheibenbedingte

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2011 - L 17 U 46/09
    Zwischen der Anerkennung eines Versicherungsfalls und der Gewährung der verschiedenen auf einem anerkannten Versicherungsfall beruhenden Leistungen ist jedoch zu unterscheiden (vgl. etwa BSG, Urteil vom 30.10.2008 - B 2 U 4/06 R - BSGE 99, 162 = SozR 4-5671 Anl. 1 Nr. 2108 Nr. 5; ferner BSG, Urteil vom 07.09.2004, a.a.O.; BSG, Urteil vom 16.11.2005 - B 2 U 28/04 R - HVBG-INFO 2006, 657).
  • BSG, 28.04.2004 - B 2 U 21/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Begriff der Hauterkrankung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2011 - L 17 U 46/09
    Das betrifft nicht nur die in § 55 Abs. 1 Nr. 3 SGG ausdrücklich vorgesehene Feststellung des ursächlichen Zusammenhangs einer Gesundheitsstörung mit einem Arbeitsunfall oder einer BK, sondern auch die Feststellung des Eintritts des Versicherungsfalls in Fällen, in denen vom Versicherungsträger bereits das Vorliegen eines Arbeitsunfalls oder einer BK bestritten wird (vgl. BSG, Urteil vom 28.04.2004 - B 2 U 21/03 R - SozR 4-5671 Anl. 1 Nr. 5101 Nr. 2).
  • BSG, 30.10.1991 - 2 RU 41/90

    Unfallfremde Gesundheitsstörung infolge zusätzlicher Mitbehandlung eines

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2011 - L 17 U 46/09
    Denn als im Sinne des Sozialrechts ursächlich und rechtserheblich werden nur solche Ursachen angesehen, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (vgl. BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 13; BSGE 94, 269 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 15).
  • BSG, 16.11.2005 - B 2 U 28/04 R

    Klageänderung - Zulässigkeit - Prozessvoraussetzung - Übergangsleistung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2011 - L 17 U 46/09
    Zwischen der Anerkennung eines Versicherungsfalls und der Gewährung der verschiedenen auf einem anerkannten Versicherungsfall beruhenden Leistungen ist jedoch zu unterscheiden (vgl. etwa BSG, Urteil vom 30.10.2008 - B 2 U 4/06 R - BSGE 99, 162 = SozR 4-5671 Anl. 1 Nr. 2108 Nr. 5; ferner BSG, Urteil vom 07.09.2004, a.a.O.; BSG, Urteil vom 16.11.2005 - B 2 U 28/04 R - HVBG-INFO 2006, 657).
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