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   LSG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2006 - L 20 AS 26/06   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2006 - L 20 AS 26/06 (https://dejure.org/2006,19574)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19.06.2006 - L 20 AS 26/06 (https://dejure.org/2006,19574)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19. Juni 2006 - L 20 AS 26/06 (https://dejure.org/2006,19574)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II); Anforderungen an die Grundsicherung für Arbeitssuchende; Umfang der Berücksichtigung des Einkommens des Lebensgefährten bei der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • SG Detmold - S 10 AS 26/05
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2006 - L 20 AS 26/06
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2006 - L 20 AS 26/06
    Eine eheähnliche Gemeinschaft liegt bei einer Lebensgemeinschaft zwischen Frau und Mann vor, die auf Dauer angelegt ist, daneben keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt und sich durch innere Beziehungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner begründen, also über die Beziehungen in einer reinen Haushalts- und Wirtschaftgemeinschaft im Sinne einer sog. Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft hinausgehen (vgl. insbesondere BVerfG, Urteil vom 17.11.1992 - 1 BvL 8/87 = BVerfGE 87, 234 = SozR 3-4100 § 137 Nr. 3; BSG, Urteil vom 17.10.2002, B 7 AL 96/00 R, BSGE 90, 90 = SozR 3-4100 § 119 Nr26; BVerwG vom 20.11.1984, 5 C 17/84, BVerwGE 70, 278, Spellbrink in Eicher/Spellbrink, SGB II, 2005, § 7 RdNr. 27).

    Die Berücksichtigung von Einkommen von Partnern eheähnlicher Lebensgemeinschaften auch im Rahmen der Überprüfung der Hilfebedürftigkeit folgt dem verfassungsrechtlichen Verbot einer ungerechtfertigten Benachteiligung des Instituts der Ehe (vgl. zur Problematik der Einkommensanrechnung nach dem Arbeitsförderungsrecht auch BVerfG, Urteil vom 17.11.1992 a.a.O.).

    Gerade die von der Klägerin betonten das Unterhaltsrecht betreffenden Unterschiede haben die Überlegungen des Bundesverfassungsgerichts zur Konkretisierung des unbestimmten Rechtsbegriffs der eheähnlichen Lebensgemeinschaft geleitet (BVerfG, Urteil vom 17.11.1992 a.a.O).

    Bereits mit Urteil vom 17.11.1992 (a.a.O.) hat das BVerfG u.a. ausgeführt, ein ß gegen Art. 3 Abs. 1 GG liege auch nicht darin, dass durch § 137 Abs. 2a Arbeitsförderungsgesetz (AFG) nur eheähnliche Gemeinschaften, nicht aber auch andere Lebens-, Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaften - wie etwa Gemeinschaften zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern oder Verwandten - der verschärften Bedürftigkeitsprüfung unterworfen werden.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2005 - L 9 B 6/05

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Bestehen einer eheähnlichen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2006 - L 20 AS 26/06
    Denn zur Überzeugung des Senats verstoßen die hier für die Einkommensberücksichtigung maßgeblichen Vorschriften auch unter diesem Gesichtpunkt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. ebenso Bayerisches LSG, Urteile vom 17.03.2006 - 7 AS 58/05 - und Urteil vom 16.02.2006 - L 11 AS 35/05; LSG NRW, Beschluss vom 21. April 2005 - L 9 B 6/05 SO ER - ebenso Hänlein, juris PR-SozR 9/2005 Anm. 1; ähnlich Biebach, juris PR-SozR 20/2005 Anm. 1; Kritischer O´Sullivan, SGB 2005, 374).
  • BVerfG, 28.09.2005 - 1 BvR 1789/05

    Berücksichtigung des Einkommens des Lebenspartners bei der Berechnung der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2006 - L 20 AS 26/06
    Auch die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 17.07.2002 (1 BvF 1/01 und 2/01 BVerfGE 105, 131) sowie vom 28.09.2005 (1 BvR 1789/05) rechtfertigen die Annahme eines Verfassungsverstoßes nicht.
  • BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 96/00 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - wichtiger Grund - Umzug und Lösung des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2006 - L 20 AS 26/06
    Eine eheähnliche Gemeinschaft liegt bei einer Lebensgemeinschaft zwischen Frau und Mann vor, die auf Dauer angelegt ist, daneben keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt und sich durch innere Beziehungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner begründen, also über die Beziehungen in einer reinen Haushalts- und Wirtschaftgemeinschaft im Sinne einer sog. Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft hinausgehen (vgl. insbesondere BVerfG, Urteil vom 17.11.1992 - 1 BvL 8/87 = BVerfGE 87, 234 = SozR 3-4100 § 137 Nr. 3; BSG, Urteil vom 17.10.2002, B 7 AL 96/00 R, BSGE 90, 90 = SozR 3-4100 § 119 Nr26; BVerwG vom 20.11.1984, 5 C 17/84, BVerwGE 70, 278, Spellbrink in Eicher/Spellbrink, SGB II, 2005, § 7 RdNr. 27).
  • BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 72/00 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - Ruhen - wichtiger Grund - Lösung des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2006 - L 20 AS 26/06
    Dass die Lebensgemeinschaft der Klägerin mit Herrn T eine solche eheähnliche Gemeinschaft darstellt, ist zwischen den Beteiligten unstreitig, ergibt sich darüber hinaus aber insbesondere aus den Angaben der Klägerin im Verwaltungsverfahren, dem Zusammenleben in einem Haushalt mit den Kindern der Klägerin seit August 2001 (vgl. zur sog. "Drei-Jahres-Grenze": BSG, Urteil vom 29.04.1998, B 7 AL 56/97 R, SozR 3-4100 § 119 Nr. 15 sowie BSG, Urteil vom 17.10.2002, B 7 AL 72/00 R, SozR 3-4300 § 144 Nr. 10) sowie der tatsächlichen und auch im Berufungsverfahren deutlich gewordenen finanziellen Absicherung der Klägerin.
  • SG Düsseldorf, 16.02.2005 - S 35 SO 28/05

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, verfassungswidrige

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2006 - L 20 AS 26/06
    Soweit sich die Klägerin auf Rechtsprechung des Sozialgerichts Düsseldorf (Beschluss vom 16.02.2005 - S 35 SO 28/05 ER = NJW 2005, 845 ff.) beruft, ist diese zur Untermauerung ihrer Argumentation ungeeignet, da mit ihr nicht eine ungerechtfertigte Gleichbehandlung von ehelicher und eheähnlicher Lebensgemeinschaft moniert wird, sondern eine Ungleichbehandlung eheähnlicher und "lebenspartnerschaftsähnlicher" Lebensgemeinschaften.
  • LSG Bayern, 17.03.2006 - L 7 AS 58/05

    Umfang der Berücksichtigung des Einkommens des eheähnlichen Partners bei der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2006 - L 20 AS 26/06
    Denn zur Überzeugung des Senats verstoßen die hier für die Einkommensberücksichtigung maßgeblichen Vorschriften auch unter diesem Gesichtpunkt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. ebenso Bayerisches LSG, Urteile vom 17.03.2006 - 7 AS 58/05 - und Urteil vom 16.02.2006 - L 11 AS 35/05; LSG NRW, Beschluss vom 21. April 2005 - L 9 B 6/05 SO ER - ebenso Hänlein, juris PR-SozR 9/2005 Anm. 1; ähnlich Biebach, juris PR-SozR 20/2005 Anm. 1; Kritischer O´Sullivan, SGB 2005, 374).
  • BVerfG, 10.07.1984 - 1 BvL 44/80

    Verfassungswidrigkeit des § 139 AFG

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2006 - L 20 AS 26/06
    Sie verkennt, dass Ausgangspunkt der auch hier einschlägigen verfassungsrechtliche Rechtsprechung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Juli 1984 - 1 BvL 44/80) die Frage einer mit Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 6 Abs. 1 GG unvereinbaren Ungleichbehandlung von ehelichen und eheähnlichen Lebensgemeinschaften war.
  • BVerwG, 20.11.1984 - 5 C 17.84

    Sozialhilfe - Eheähnliche Gemeinschaft - Pflegebedürftigkeit - Häusliche Wartung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2006 - L 20 AS 26/06
    Eine eheähnliche Gemeinschaft liegt bei einer Lebensgemeinschaft zwischen Frau und Mann vor, die auf Dauer angelegt ist, daneben keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt und sich durch innere Beziehungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner begründen, also über die Beziehungen in einer reinen Haushalts- und Wirtschaftgemeinschaft im Sinne einer sog. Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft hinausgehen (vgl. insbesondere BVerfG, Urteil vom 17.11.1992 - 1 BvL 8/87 = BVerfGE 87, 234 = SozR 3-4100 § 137 Nr. 3; BSG, Urteil vom 17.10.2002, B 7 AL 96/00 R, BSGE 90, 90 = SozR 3-4100 § 119 Nr26; BVerwG vom 20.11.1984, 5 C 17/84, BVerwGE 70, 278, Spellbrink in Eicher/Spellbrink, SGB II, 2005, § 7 RdNr. 27).
  • BSG, 29.04.1998 - B 7 AL 56/97 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Vermittlungsbemühungen des Arbeitsamtes -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2006 - L 20 AS 26/06
    Dass die Lebensgemeinschaft der Klägerin mit Herrn T eine solche eheähnliche Gemeinschaft darstellt, ist zwischen den Beteiligten unstreitig, ergibt sich darüber hinaus aber insbesondere aus den Angaben der Klägerin im Verwaltungsverfahren, dem Zusammenleben in einem Haushalt mit den Kindern der Klägerin seit August 2001 (vgl. zur sog. "Drei-Jahres-Grenze": BSG, Urteil vom 29.04.1998, B 7 AL 56/97 R, SozR 3-4100 § 119 Nr. 15 sowie BSG, Urteil vom 17.10.2002, B 7 AL 72/00 R, SozR 3-4300 § 144 Nr. 10) sowie der tatsächlichen und auch im Berufungsverfahren deutlich gewordenen finanziellen Absicherung der Klägerin.
  • BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01

    Lebenspartnerschaftsgesetz

  • LSG Bayern, 16.02.2006 - L 11 AS 35/05

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II,

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