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   LSG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2009 - L 21 KR 55/09 SFB   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2009 - L 21 KR 55/09 SFB (https://dejure.org/2009,5297)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19.11.2009 - L 21 KR 55/09 SFB (https://dejure.org/2009,5297)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19. November 2009 - L 21 KR 55/09 SFB (https://dejure.org/2009,5297)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßgkeit einer Vergabe von Einzelaufträgen bei Rabattverträgen von Apothekern; Abgabe der von den Rabattverträgen erfassten Arzneimittel an Versicherte durch Apotheker als "Dritte"; Überprüfung eines Rabattvertragsentwurfs auf seine Rechmtmäßigkeit nach dem ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF
  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (20)

  • EuGH, 19.05.2009 - C-171/07

    Apothekerkammer des Saarlandes u.a. - Niederlassungsfreiheit - Art. 43 EG -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2009 - L 21 KR 55/09
    Dabei versteht es sich von selbst, dass die Mitgliedstaaten bei der Ausübung ihrer Zuständigkeiten das Gemeinschaftsrecht und insbesondere die Bestimmungen über die Verkehrsfreiheiten zu beachten haben (vgl. EuGH, Urteil v. 19.05.2009 - C 171/07 und C 172/07 - "Doc Morris", GewArch 2009, 298 Rdn. 18 m.w.N. sowie Urteil v. 19.05.2009 - C 531/06, EuZW 2009, 415, 417 Rdn. 35 - Kommission./.Italien).

    Denn das Europarecht respektiert die verantwortliche Rolle, die Apothekern in den nationalen Rechtsordnungen bei der Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln und zur Sicherung des finanziellen Gleichgewichts der mitgliedstaatlichen Sozialversicherungssysteme zugewiesen ist (vgl. EuGH, Urteile v. 19.05.2009, a.a.O.).

    Da der Apotheker in Ausfüllung dieser Aufgaben fachlich unabhängig u.a. Aufklärungs- und Beratungspflichten wahrzunehmen hat (vgl. auch z.B. §§ 3, 7 Abs. 1 Berufsordnung (BO) der Apothekerkammer Nordrhein v. 17.06.2007) und zudem davon auszugehen ist, dass er die Apotheke nicht ausschließlich aus rein wirtschaftlichen Zwecken betreibt, sondern sein privates Interesse an der Gewinnnerzielung, durch seine Ausbildung, seine berufliche Erfahrung und die ihm obliegende Verantwortung gezügelt wird (EuGH, Urteil v. 19.05.2009 - C 171/07 und 172/07, a.a.O., Rdn. 37), ist entgegen der Ansicht der VK und der AS nicht die zwingende Schlussfolgerung zu ziehen, dass die vom Apotheker durchzuführende und den Krankenkassen zuzurechnende Vergabe der Einzelaufträge maßgeblich von (unkalkulierbaren) eigennützigen Erwägungen bestimmt wird (vgl. auch Senat, Beschluss v. 29.04.2009 - L 21 KR 42/09 SFB).

    Dem vermag der Senat in Anbetracht der bereits dargestellten Rechtsprechung des EuGH, die die herausgehobene Stellung des Apothekers zur Gewährleistung der sicheren und qualitativ hochwertigen Arzneimittelversorgung in den Mitgliedstaaten herausgestellt hat (Urteil v. 19.05.2009 - C 171/07 und C- 172/07, a.a.O. - Doc Morris), nicht zu folgen.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2009 - L 21 KR 53/09

    Ausschreibungspflichtige Arzneimittelrabattverträge

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2009 - L 21 KR 55/09
    Wer die jeweiligen Arzneimittel körperlich liefert und (an wen) aushändigt, ist bei der in diesem Zusammenhang gebotenen generalisierenden Betrachtungsweise ohne Bedeutung (vgl. Senat, Beschluss v. 03.09.2009 - L 21 KR 51/09 SFB; Beschluss v. 10.09.2009 - L 21 KR 53/09 SFB; OLG Düsseldorf Beschlüsse vom 19.12.2007 - VII Verg 48/09 und VII Verg 50/07; Dreher/Hoffmann, NZBau 2009, 273 (276); Burgi, NZBau 2008, 480 (484 f.); Byok, GesR 2007, 553 (556) jeweils m.w.N.).

    Erfasst wird damit jede Art von Vergütung, die einen Geldwert haben kann (Senat, Beschlüsse v. 03.09.2009 und 10.09.2009, a.a.O.; OLG Düsseldorf, Beschlüsse v. 19.12.2007, a.a.O.; Dreher in: Immenga/Mestmäcker, GWB, 4. Aufl. 2007, § 99, Rdn. 20 f.; Otting in: Bechtold, GWB, 5. Aufl. 2008, § 99, Rdn. 7 ff.; Dreher/Hoffmann, NZBau 2009, 273 (277), Burgi, NZBau 2008, 480 (485) jeweils m.w.N.).

    Es würde zudem einen Wertungwiderspruch darstellen, die Existenz eines öffentlichen Auftrages i.S.d. § 99 Abs. 1 GWB bei Arzneimittelrabattverträgen unter Berücksichtigung von Zurechnungsgesichtspunkten anzunehmen (vgl. hierzu Senat, Beschluss v. 10.09.2009 - L 21 KR 53/09 SFB, juris Rdn. 48 ff.), um sodann eine "Delegation" auf den Apotheker bzw. dessen maßgebliche Beteiligung bei der Vergabe der Einzelaufträge als vergaberechtswidrig zu qualifizieren.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2009 - L 21 KR 26/09

    Produktneutralität: Anküpfung an Lauer-Taxe zulässig!

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2009 - L 21 KR 55/09
    Gesetzliche Krankenkassen werden - jedenfalls mittelbar - durch Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber zur GKV durch den Bund finanziert (vgl. §§ 3, 2, 71 SGB V) und unterliegen einer engmaschigen staatlichen Rechtsaufsicht (EuGH, Urteil vom 11.06.2009 - C-300/07 (Oymanns); vgl. auch Senat Beschluss vom 26.03.2009 - L 21 KR 26/09 SFB -).

    Vor diesem Hintergrund haben sowohl das LSG Baden-Württemberg (Beschlüsse vom 23.01.2009 - L 11 WB 5971/08 und vom 28.10.2008 - L 11 KR 4810/08 ER-B) als auch der erkennende Senat (vgl. nur Beschluss vom 26.03.2009 - L 21 KR 26/09 SFB) entschieden, dass ein öffentlicher Auftrag jedenfalls dann anzunehmen ist, wenn durch vertragliche Abreden Exklusivität vereinbart und ein tatsächlicher Wettbewerbsvorteil für den Auftragnehmer bewirkt wird.

    So hat der Senat u.a. im Beschluss vom 26.03.2009, L 21 KR 26/09 SFB, in dem er die Auffassung vertreten hat, das Wettbewerbsprinzip nötige den Auftraggeber nicht dazu, Rahmenverträge mit mehr als einem pharmazeutischen Unternehmer abzuschließen, ausgeführt: "Es würde den (gewollten) Wettbewerb unter den pharmazeutischen Unternehmern massiv behindern, könnten (z.B.) drei Bieter mit den insgesamt wirtschaftlichsten Angeboten in gleichem Umfang die Versicherten der AG mit Arzneimitteln versorgen.

  • VK Bund, 20.06.2007 - VK 3-52/07

    Auftrag über eine Lieferung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2009 - L 21 KR 55/09
    Die Pflicht, den Bietern die wertungsrelevanten Aspekte mitzuteilen, bezieht sich ausdrücklich nicht nur auf die Zuschlagskriterien selbst; sie gilt auch für deren Gewichtung bzw. Reihenfolge der ihnen zuerkannten Bedeutung (EuGH, Urteil v. 24.01.2008 - C-532/08, juris Rdn. 36; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 21.05.2008 - Verg 19/08, NZBau 2008, 67; 3. VK Bund, Beschluss v. 20.06.2007 - VK 3 - 52/07, juris Rdn. 104).

    Vielmehr ist in Konstellationen der vorliegenden Art davon auszugehen, dass die (bekannt gemachten) Zuschlags- und Wertungskriterien dahin zu verstehen sind, dass keine Gewichtung durchzuführen ist, sondern sich die Kriterien gleichrangig gegenüberstehen (3. VK Bund, Beschluss v. 20.06.2007, a.a.O, juris Rdn. 104; Weyand, ibr-online-Kommentar Vergaberecht, Stand 12.10.2009, § 97 GWB 6.9.4.5.2.4 m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 03.03.2010 - Verg 48/09

    Anforderungen an die Gewichtung der Zuschlagskriterien

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2009 - L 21 KR 55/09
    Wer die jeweiligen Arzneimittel körperlich liefert und (an wen) aushändigt, ist bei der in diesem Zusammenhang gebotenen generalisierenden Betrachtungsweise ohne Bedeutung (vgl. Senat, Beschluss v. 03.09.2009 - L 21 KR 51/09 SFB; Beschluss v. 10.09.2009 - L 21 KR 53/09 SFB; OLG Düsseldorf Beschlüsse vom 19.12.2007 - VII Verg 48/09 und VII Verg 50/07; Dreher/Hoffmann, NZBau 2009, 273 (276); Burgi, NZBau 2008, 480 (484 f.); Byok, GesR 2007, 553 (556) jeweils m.w.N.).

    Erfasst wird damit jede Art von Vergütung, die einen Geldwert haben kann (Senat, Beschlüsse v. 03.09.2009 und 10.09.2009, a.a.O.; OLG Düsseldorf, Beschlüsse v. 19.12.2007, a.a.O.; Dreher in: Immenga/Mestmäcker, GWB, 4. Aufl. 2007, § 99, Rdn. 20 f.; Otting in: Bechtold, GWB, 5. Aufl. 2008, § 99, Rdn. 7 ff.; Dreher/Hoffmann, NZBau 2009, 273 (277), Burgi, NZBau 2008, 480 (485) jeweils m.w.N.).

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2009 - L 21 KR 55/09
    Dies ergibt sich regelmäßig schon aus dem Umstand der Angebotsabgabe (vgl. Bundesgerichtshof [BGH], Beschluss v. 26.09.2006, Az.: X ZB 14/06, BGHZ 169, 131).

    Wegen des Gebots zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes ist im Rahmen der Antragsbefugnis nur die schlüssige Behauptung erforderlich und regelmäßig ausreichend, dass und welche vergaberechtlichen Vorschriften im Laufe des Vergabeverfahrens missachtet worden sein sollen und dass dies bei dem Bieter zu einem möglichen Schaden geführt hat (BGH, Beschluss v. 26.09.2006, a.a.O.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2009 - L 21 KR 51/09

    Wichtige Entscheidung für Apotheker und Patienten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2009 - L 21 KR 55/09
    Zu berücksichtigen sei in diesem Zusammenhang außerdem, dass die Entscheidung des Senats vom 03.09.2009 - L 21 KR 51/09 SFB mit europarechtlichen Vorgaben nicht zu vereinbaren sei.

    Wer die jeweiligen Arzneimittel körperlich liefert und (an wen) aushändigt, ist bei der in diesem Zusammenhang gebotenen generalisierenden Betrachtungsweise ohne Bedeutung (vgl. Senat, Beschluss v. 03.09.2009 - L 21 KR 51/09 SFB; Beschluss v. 10.09.2009 - L 21 KR 53/09 SFB; OLG Düsseldorf Beschlüsse vom 19.12.2007 - VII Verg 48/09 und VII Verg 50/07; Dreher/Hoffmann, NZBau 2009, 273 (276); Burgi, NZBau 2008, 480 (484 f.); Byok, GesR 2007, 553 (556) jeweils m.w.N.).

  • OLG Koblenz, 05.09.2002 - 1 Verg 2/02

    Vergabeverfahren: Befangenheit eines Mitarbeiters der Vergabestelle bei

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2009 - L 21 KR 55/09
    Wie Private können demnach auch gesetzliche Krankenkassen als öffentliche Auftraggeber die zu vergebende Leistung und den Auftragsgegenstand autonom bestimmen (vgl. Scharen, GRUR 2009, 345 (345); vgl. auch Senat, Beschluss v. 24.08.2009 - L 21 KR 45/09 SFB, juris Rdn. 61 ff.; OLG Koblenz, Beschluss v. 05.09.2002 - 1 Verg 2/02, NZBau 2002, 699 ff.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2009 - L 21 KR 45/09

    Produktneutrale Ausschreibung von Kontrastmitteln?

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2009 - L 21 KR 55/09
    Wie Private können demnach auch gesetzliche Krankenkassen als öffentliche Auftraggeber die zu vergebende Leistung und den Auftragsgegenstand autonom bestimmen (vgl. Scharen, GRUR 2009, 345 (345); vgl. auch Senat, Beschluss v. 24.08.2009 - L 21 KR 45/09 SFB, juris Rdn. 61 ff.; OLG Koblenz, Beschluss v. 05.09.2002 - 1 Verg 2/02, NZBau 2002, 699 ff.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2009 - L 21 KR 42/09

    Arzneimittelrabattverträge = öffentliche Lieferaufträge?

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2009 - L 21 KR 55/09
    Da der Apotheker in Ausfüllung dieser Aufgaben fachlich unabhängig u.a. Aufklärungs- und Beratungspflichten wahrzunehmen hat (vgl. auch z.B. §§ 3, 7 Abs. 1 Berufsordnung (BO) der Apothekerkammer Nordrhein v. 17.06.2007) und zudem davon auszugehen ist, dass er die Apotheke nicht ausschließlich aus rein wirtschaftlichen Zwecken betreibt, sondern sein privates Interesse an der Gewinnnerzielung, durch seine Ausbildung, seine berufliche Erfahrung und die ihm obliegende Verantwortung gezügelt wird (EuGH, Urteil v. 19.05.2009 - C 171/07 und 172/07, a.a.O., Rdn. 37), ist entgegen der Ansicht der VK und der AS nicht die zwingende Schlussfolgerung zu ziehen, dass die vom Apotheker durchzuführende und den Krankenkassen zuzurechnende Vergabe der Einzelaufträge maßgeblich von (unkalkulierbaren) eigennützigen Erwägungen bestimmt wird (vgl. auch Senat, Beschluss v. 29.04.2009 - L 21 KR 42/09 SFB).
  • KG, 15.04.2004 - 2 Verg 22/03

    Vergabeverfahren: Schaden des Antragstellers bei schwerwiegenden

  • OLG Schleswig, 12.01.2007 - 1 U 104/06

    Anforderungen an die Vorentwurfsplanung eines Architekten

  • EuGH, 19.05.2009 - C-532/08

    Kommission / Irland

  • OLG Düsseldorf, 21.05.2008 - Verg 19/08

    Nachprüfungsantrag: Unterlassen einer Bekanntgabe einer Bewertungsmatrix;

  • OLG Düsseldorf, 19.12.2007 - Verg 50/07

    Sind AOKs öffentliche Auftraggeber?

  • VK Bund, 22.05.2009 - VK 2-27/09
  • LSG Baden-Württemberg, 28.10.2008 - L 11 KR 4810/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zwischenentscheidung - einstweiliger Rechtsschutz

  • EuGH, 19.05.2009 - C-531/06

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

  • LSG Baden-Württemberg, 23.01.2009 - L 11 WB 5971/08

    Vergaberecht - Ausschreibung von Rabattverträgen zwischen Krankenkassen und

  • EuGH, 11.06.2009 - C-300/07

    Hans & Christophorus Oymanns - Richtlinie 2004/18/EG - Öffentliche Lieferaufträge

  • VK Bund, 25.11.2011 - VK 1-135/11

    Abschluss von Rabattvereinbarungen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V

    So zeigt bereits die Einordnung einer Rabattvertragsausschreibung als Vergabe eines öffentlichen Auftrags i.S.d. § 99 Abs. 1, 2 GWB, dass der Kassenarzt, der beim Einzelabruf die rabattierten Arzneimittel zu Lasten der Ag verordnet, den Ag zuzurechnen ist (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 19. November 2001, L 21 KR 55/09 SFB; s. hierzu bereits oben unter II.1 a)).

    Vor diesem Hintergrund unterscheidet sich die Kalkulationssituation nicht wesentlich von der beim Drei-Partner-Modell, wo den einzelnen Ausschreibungsgewinnern trotz gewisser Unsicherheiten des auf sie entfallenden Umsatzanteils eine kaufmännisch vernünftige Kalkulation noch möglich ist und u.a. aus diesem Grund auch keine vergaberechtlichen Bedenken gegen diese Form der Ausschreibungskonzeption bestehen (hierzu LSG NRW, Beschluss vom 19. November 2009, L 21 KR 55/09 SFB und wohl auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. April 2011, VII-Verg 4/11, vgl. dazu im Einzelnen auch unten unter b)).

    Hinsichtlich der von den Ag vorgegebenen Bedingungen für die Einzelabrufe haben das LSG NRW und das OLG Düsseldorf bereits entschieden, dass eine Anknüpfung an die gesetzlichen Regelungen zur Abgabe von Arzneimitteln i.V.m. dem Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Abs. 2 SGB V rechtmäßig ist (vgl. LSG NRW, Beschlüsse vom 19. November 2009, L 21 KR 55/09 SFB, und vom 3. September 2009,.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2010 - L 21 KR 69/09

    Hilfsmittelverträge dürfen ohne Vergabeverfahren abgeschlossen werden!

    Der Senat hält in diesem Zusammenhang daran fest, dass es nicht Sinn und Zweck der Anwendung des Vergaberechts auf Verträge mit gesetzlichen Krankenkassen sein kann, Versorgungsansprüche der Versicherten oder gesetzliche begründete Teilhabeansprüche anderer Leistungserbringer zu beschränken (Beschluss v. 03.09.2009, a.a.O.; Beschluss v. 19.11.2009 - L 21 KR 55/09 SFB).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.05.2010 - L 1 SF 95/10

    Ausschreibung - Rahmenvereinbarung - Nachprüfungsantrag - Angebotskalkulation -

    Der Senat weicht weiter von der Aussage, dass vergaberechtlich davon auszugehen sei, dass sich die Leistungserbringer pflichtgemäß - insbesondere unter Beachtung der in § 70 SGB V niedergelegten Grundsätze - verhielten (enthalten in den Beschlüssen d. LSG Nordrhein-Westfalen vom 03.09.2009 - L 21 KR 51/09 SFB- und vom 19.11.2009 - L 21 KR 55/09 SFB), nicht ab.
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