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   LSG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2010 - L 11 KR 80/07   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2010 - L 11 KR 80/07 (https://dejure.org/2010,5891)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20.01.2010 - L 11 KR 80/07 (https://dejure.org/2010,5891)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20. Januar 2010 - L 11 KR 80/07 (https://dejure.org/2010,5891)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung der Kosten einer wegen einer Prostatakrebserkrankung ambulant durchgeführten Brachytherapie durch die gesetzliche Krankenversicherung; Zuordnung der interstitiellen Brachytherapie mit Permanent-Seeds als neue Behandlungsmethode zur vertragsärztlichen ...

  • medcontroller.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nikolaus-beschluss.de (Kurzinformation)

    Brachytherapie - Prostatakarzinom im Anfangstadium, keine Metastasierung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 5/05 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2010 - L 11 KR 80/07
    Nach der Rechtsprechung, u.a. nach dem Urteil des BSG vom 04.04.2006 - B 1 KR 5/05 R -, habe eine Krankenkasse die Kosten einer selbstbeschafften ambulanten Brachytherapie mit permanenter Seedimplantation bei Prostatakrebs zu erstatten, wenn sie den Antrag auf Kostenübernahme abgelehnt habe, ohne zwischen ambulanter und stationärer Behandlung zu differenzieren.

    Denn der in § 13 Abs. 3 SGB V geregelte Anspruch auf Kostenerstattung ist abschließende gesetzliche Regelung der auf dem Herstellungsgedanken beruhenden Kostenerstattungsansprüche im Krankenversicherungsrecht (BSG, Urteile vom 04.04.2006 - B 1 KR 5/05 R - und vom 27.11.2007 - B 1 KR 14/07 R -, jeweils m.w.N.).

    Ein Kostenerstattungsanspruch wegen Verletzung von Beratungs- und Aufklärungspflichten kann nach der Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 04.04.2006 - B 1 KR 5/05 R und B 1 KR 12/05 R - sowie vom 26.09.2006 - B 1 KR 3/06 R -) grundsätzlich in § 13 Abs. 3 Satz 1 SGB V seine Stütze finden.

    Ein Leistungsanspruch des Klägers lässt sich auch nicht aus den Erwägungen des BSG in seinem Urteil vom 04.04.2006 - B 1 KR 5/05 R - herleiten.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2008 - L 5 (16) KR 184/07

    Kostenerstattung für eine ambulant durchgeführte interstitielle Brachytherapie

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2010 - L 11 KR 80/07
    O und E zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen oder entsprechend ermächtigt waren noch dass es sich bei dem Westdeutschen Prostatazentrum um einen zugelassenen Leistungserbringer gehandelt hat (vgl. Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) vom 25.09.2008 - L 5 (16) KR 184/07 -) - die interstitielle Brachytherapie mit Permanent-Seeds als neue Behandlungsmethode nicht zur vertragsärztlichen Versorgung gehörte, da der GBA zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt der Behandlung noch keine positive Empfehlung über den Nutzen der Methode abgegeben hatte (vgl. § 135 Abs. 1 Satz 1 SGB V und BSG, Urteile BSG vom 04.04.2006 - B 1 KR 12/05 R - und vom 27.03.2007 - B 1 KR 25/06 R - (für eine 2004 durchgeführte Brachytherapie)).

    Reicht nach den Krankheitsbefunden eine ambulante Therapie aus, so hat die Krankenkasse die Kosten eines Krankenhausaufenthalts selbst dann nicht zu tragen, wenn der Versicherte aus anderen, nicht mit der Behandlung zusammenhängenden Gründen eine spezielle Unterbringung oder Betreuung benötigt und wegen des Fehlens einer geeigneten Einrichtung vorübergehend im Krankenhaus verbleiben muss (BSG, Beschluss des Großen Senats vom 25.9.2007 - GS 1/06 - BSG, Urteil vom 16.12.2008 - B 1 KR 11/08 R - BSG, Beschlüsse vom 09.01.2009 - B 1 KR 91/08 - (vorgehend LSG NRW, Urteil vom 25.09.2008 - L 5 (16) KR 184/07 -) und vom 29.01.2009 - B 3 KR 51/08 B - (vorgehend LSG NRW, Urteil vom 25.09.2008 - L 5 KR 151/07 -) beide für von den Dres.

    O und E und damit gegen einen Kostenerstattungsanspruch des Klägers deshalb bestehen, weil die behandelnden Ärzte ggf. versucht haben, Unsicherheiten über ihren Zulassungsstatus durch eine Honorarvereinbarung auf den Kläger abzuwälzen (LSG NRW, Urteil vom 25.09.2008 - L 5 (16) KR 184/07 -), und dass ggf. auch Bedenken wegen unzureichender Aufklärung des Klägers durch die Dres.

  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 12/05 R

    Krankenversicherung - neue im Ausland

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2010 - L 11 KR 80/07
    O und E zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen oder entsprechend ermächtigt waren noch dass es sich bei dem Westdeutschen Prostatazentrum um einen zugelassenen Leistungserbringer gehandelt hat (vgl. Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) vom 25.09.2008 - L 5 (16) KR 184/07 -) - die interstitielle Brachytherapie mit Permanent-Seeds als neue Behandlungsmethode nicht zur vertragsärztlichen Versorgung gehörte, da der GBA zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt der Behandlung noch keine positive Empfehlung über den Nutzen der Methode abgegeben hatte (vgl. § 135 Abs. 1 Satz 1 SGB V und BSG, Urteile BSG vom 04.04.2006 - B 1 KR 12/05 R - und vom 27.03.2007 - B 1 KR 25/06 R - (für eine 2004 durchgeführte Brachytherapie)).

    Ein Kostenerstattungsanspruch wegen Verletzung von Beratungs- und Aufklärungspflichten kann nach der Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 04.04.2006 - B 1 KR 5/05 R und B 1 KR 12/05 R - sowie vom 26.09.2006 - B 1 KR 3/06 R -) grundsätzlich in § 13 Abs. 3 Satz 1 SGB V seine Stütze finden.

    O und E in Form der ambulanten Brachytherapie festgelegt, so dass kein Anhalt für die Beklagte zu einer weitergehenden Beratung, insbesondere dahingehend bestand, ob und inwieweit die begehrte Behandlung möglicherweise in stationärer Form in einem Vertragskrankenhaus erlangt werden konnte (vgl. BSG, Urteile vom 04.04.2006 - B 1 KR 12/05 R - und insbesondere vom 27.03.2007 - B 1 KR 25/06 R -).

  • BSG, 27.03.2007 - B 1 KR 25/06 R

    Krankenversicherung - ambulante Behandlung im Krankenhaus ohne Empfehlung des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2010 - L 11 KR 80/07
    O und E zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen oder entsprechend ermächtigt waren noch dass es sich bei dem Westdeutschen Prostatazentrum um einen zugelassenen Leistungserbringer gehandelt hat (vgl. Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) vom 25.09.2008 - L 5 (16) KR 184/07 -) - die interstitielle Brachytherapie mit Permanent-Seeds als neue Behandlungsmethode nicht zur vertragsärztlichen Versorgung gehörte, da der GBA zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt der Behandlung noch keine positive Empfehlung über den Nutzen der Methode abgegeben hatte (vgl. § 135 Abs. 1 Satz 1 SGB V und BSG, Urteile BSG vom 04.04.2006 - B 1 KR 12/05 R - und vom 27.03.2007 - B 1 KR 25/06 R - (für eine 2004 durchgeführte Brachytherapie)).

    Bei - wie hier - komplexen Leistungen ist es vielmehr nicht gerechtfertigt, allein wegen einer Verfahrensdauer von mehr als drei Jahren auf eine unsachgemäße Verfahrensweise zu schließen (vgl. zum Fehlen eines Systemversagens bei der interstitiellen Brachytherapie BSG, Urteile vom 04.04.2006 und vom 27.03.2007, a.a.O.).

    O und E in Form der ambulanten Brachytherapie festgelegt, so dass kein Anhalt für die Beklagte zu einer weitergehenden Beratung, insbesondere dahingehend bestand, ob und inwieweit die begehrte Behandlung möglicherweise in stationärer Form in einem Vertragskrankenhaus erlangt werden konnte (vgl. BSG, Urteile vom 04.04.2006 - B 1 KR 12/05 R - und insbesondere vom 27.03.2007 - B 1 KR 25/06 R -).

  • BSG, 29.01.2009 - B 3 KR 51/08 B
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2010 - L 11 KR 80/07
    Reicht nach den Krankheitsbefunden eine ambulante Therapie aus, so hat die Krankenkasse die Kosten eines Krankenhausaufenthalts selbst dann nicht zu tragen, wenn der Versicherte aus anderen, nicht mit der Behandlung zusammenhängenden Gründen eine spezielle Unterbringung oder Betreuung benötigt und wegen des Fehlens einer geeigneten Einrichtung vorübergehend im Krankenhaus verbleiben muss (BSG, Beschluss des Großen Senats vom 25.9.2007 - GS 1/06 - BSG, Urteil vom 16.12.2008 - B 1 KR 11/08 R - BSG, Beschlüsse vom 09.01.2009 - B 1 KR 91/08 - (vorgehend LSG NRW, Urteil vom 25.09.2008 - L 5 (16) KR 184/07 -) und vom 29.01.2009 - B 3 KR 51/08 B - (vorgehend LSG NRW, Urteil vom 25.09.2008 - L 5 KR 151/07 -) beide für von den Dres.

    Zu dem letztgenannten Schreiben weist der Senat daraufhin, dass vorliegend nicht die "Sachlage (noch) des Jahres 2002 in Rechnung zu stellen sein" könnte und dass die vorliegend relevante, im Jahr 2004 bestehende Rechtslage bereits durch das BSG geklärt ist (vgl. u.a. BSG, Beschlüsse vom 09.01.2009 und vom 29.01.2009 a.a.O.).

  • LSG Bayern, 25.11.2008 - L 5 KR 151/07

    Arbeitslosenversicherung - Versicherungsfreiheit von stellvertretenden Landräten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2010 - L 11 KR 80/07
    Reicht nach den Krankheitsbefunden eine ambulante Therapie aus, so hat die Krankenkasse die Kosten eines Krankenhausaufenthalts selbst dann nicht zu tragen, wenn der Versicherte aus anderen, nicht mit der Behandlung zusammenhängenden Gründen eine spezielle Unterbringung oder Betreuung benötigt und wegen des Fehlens einer geeigneten Einrichtung vorübergehend im Krankenhaus verbleiben muss (BSG, Beschluss des Großen Senats vom 25.9.2007 - GS 1/06 - BSG, Urteil vom 16.12.2008 - B 1 KR 11/08 R - BSG, Beschlüsse vom 09.01.2009 - B 1 KR 91/08 - (vorgehend LSG NRW, Urteil vom 25.09.2008 - L 5 (16) KR 184/07 -) und vom 29.01.2009 - B 3 KR 51/08 B - (vorgehend LSG NRW, Urteil vom 25.09.2008 - L 5 KR 151/07 -) beide für von den Dres.

    O und E bestehen (LSG NRW, Urteil vom 25.09.2008 - L 5 KR 151/07 -).

  • BSG, 16.12.2008 - B 1 KR 11/08 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - keine Kostenübernahme von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2010 - L 11 KR 80/07
    Reicht nach den Krankheitsbefunden eine ambulante Therapie aus, so hat die Krankenkasse die Kosten eines Krankenhausaufenthalts selbst dann nicht zu tragen, wenn der Versicherte aus anderen, nicht mit der Behandlung zusammenhängenden Gründen eine spezielle Unterbringung oder Betreuung benötigt und wegen des Fehlens einer geeigneten Einrichtung vorübergehend im Krankenhaus verbleiben muss (BSG, Beschluss des Großen Senats vom 25.9.2007 - GS 1/06 - BSG, Urteil vom 16.12.2008 - B 1 KR 11/08 R - BSG, Beschlüsse vom 09.01.2009 - B 1 KR 91/08 - (vorgehend LSG NRW, Urteil vom 25.09.2008 - L 5 (16) KR 184/07 -) und vom 29.01.2009 - B 3 KR 51/08 B - (vorgehend LSG NRW, Urteil vom 25.09.2008 - L 5 KR 151/07 -) beide für von den Dres.

    Nicht mehr kommt es schließlich darauf an, dass einem Kostenerstattungsanspruch auch entgegensteht, dass der Kläger die Brachytherapie nicht in einem Krankenhaus, sondern ambulantärztlich hat vornehmen lassen (BSG, Urteil vom 16.12.2008 a.a.O.), dass Bedenken gegen einen Zahlungsanspruch der Dres.

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2010 - L 11 KR 80/07
    Auch aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 06.12.2005 - 1 BvR 347/98 - sei kein Anspruch abzuleiten, da keine notstandsähnliche Situation vorgelegen habe; für die Behandlung der Erkrankung des Klägers gebe es medizinische Standardtherapien.

    Aus dem Beschluss des BVerfG vom 06.12.2005 - 1 BvR 347/98 - kann der Kläger ebenfalls keinen Anspruch herleiten.

  • BVerfG, 06.11.1995 - 2 BvR 1806/95

    Mißbräuchliche Verfassungsbeschwerde gegen Halterkostenbescheid

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2010 - L 11 KR 80/07
    Diese Auslegung entspricht der ständigen Rechtsprechung des BVerfG zur in § 34 Abs. 2 Bundesverfassungsgerichtsgesetz geregelten Missbrauchsgebühr (BVerfG, Beschluss vom 06.11.1995 - 2 BvR 1806/95 -).
  • BSG, 09.01.2009 - B 1 KR 91/08 B
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2010 - L 11 KR 80/07
    Reicht nach den Krankheitsbefunden eine ambulante Therapie aus, so hat die Krankenkasse die Kosten eines Krankenhausaufenthalts selbst dann nicht zu tragen, wenn der Versicherte aus anderen, nicht mit der Behandlung zusammenhängenden Gründen eine spezielle Unterbringung oder Betreuung benötigt und wegen des Fehlens einer geeigneten Einrichtung vorübergehend im Krankenhaus verbleiben muss (BSG, Beschluss des Großen Senats vom 25.9.2007 - GS 1/06 - BSG, Urteil vom 16.12.2008 - B 1 KR 11/08 R - BSG, Beschlüsse vom 09.01.2009 - B 1 KR 91/08 - (vorgehend LSG NRW, Urteil vom 25.09.2008 - L 5 (16) KR 184/07 -) und vom 29.01.2009 - B 3 KR 51/08 B - (vorgehend LSG NRW, Urteil vom 25.09.2008 - L 5 KR 151/07 -) beide für von den Dres.
  • BSG, 25.09.2007 - GS 1/06

    Krankenversicherung - Voraussetzungen für Gewährung von vollstationärer

  • LSG Rheinland-Pfalz, 01.04.2010 - L 5 KR 144/09
  • BSG, 02.11.2007 - B 1 KR 14/07 R

    Krankenversicherung - kein Raum für sozialrechtlichen Herstellungsanspruch neben

  • BSG, 17.06.2008 - B 1 KR 31/07 R

    Krankenversicherung - keine Begrenzung des krankenversicherungsrechtlichen

  • BSG, 26.09.2006 - B 1 KR 3/06 R

    Krankenversicherung - neuropsychologische Therapie gehörte in 2003/2004 nicht zum

  • BSG, 19.02.2003 - B 1 KR 18/01 R

    Krankenversicherung - keine inhaltliche Überprüfung durch Verwaltung und Gerichte

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2021 - L 8 R 207/21

    Rechtmäßigkeit der Kürzung einer Hinterbliebenenrente nach Abänderung des

    Ein Missbrauch liegt vor, wenn die Rechtsverfolgung oder -verteidigung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (vgl. z.B. LSG NRW Urt. v. 14.2.2019 - L 9 AS 1178/18 - juris Rn. 40; Urt. v. 20.1.2010 - L 11 KR 80/07 - juris Rn. 38; BVerfG Beschl. v. 19.12.2002 - 2 BvR 1255/02 - juris Rn. 3).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2015 - L 11 KR 342/15
    Eine missbräuchliche Rechtsverfolgung liegt vor, wenn die Weiterführung des Rechtsstreits von jedem Einsichtigen als aussichtslos angesehen werden muss (Senat, Urteil vom 20.01.2010 - L 11 KR 80/07 - vgl. Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 19.12.2002 - 2 BvR 1255/02 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2016 - L 11 KR 69/15

    Streit um die Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen

    Die Rechtsprechung des BVerfG ist auch zur Auslegung des § 192 SGG heranzuziehen, denn der Gesetzgeber hat die Konzeption des § 34 Abs. 2 BVerfGG auf § 192 Abs. 1 Nr. 2 SGG übertragen (Senat, Urteil vom 20.01.2010 - L 11 KR 80/07 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2017 - L 11 KR 366/16

    Krankenversicherung

    Die Rechtsprechung des BVerfG ist auch zur Auslegung des § 192 SGG heranzuziehen, denn der Gesetzgeber hat die Konzeption des § 34 Abs. 2 BVerfGG auf § 192 Abs. 1 Nr. 2 SGG übertragen (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20.01.2010 - L 11 KR 80/07 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2018 - L 11 KR 189/17

    Kostenerstattung für eine ambulante Liposuktion

    Die Rechtsprechung des BVerfG ist auch zur Auslegung des § 192 SGG heranzuziehen, denn der Gesetzgeber hat die Konzeption des § 34 Abs. 2 BVerfGG auf § 192 Abs. 1 Nr. 2 SGG übertragen (Senat, Urteil vom 20.01.2010 - L 11 KR 80/07 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2018 - L 11 KR 176/17

    Unzulässigkeit der Untätigkeitsklage im sozialgerichtlichen Verfahren nach einem

    Eine missbräuchliche Rechtsverfolgung liegt vor, wenn die Weiterführung des Rechtsstreits von jedem Einsichtigen als aussichtslos angesehen werden muss (Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 19.12.2002 - 2 BvR 1255/02 - Senat, Beschluss vom 16.11.2015 - L 11 KR 342/15 - Urteil vom 20.01.2010 - L 11 KR 80/07 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2016 - L 12 AS 1403/15

    Krankenversicherungsbeiträge; Kein Übernahmeanspruch; Missbräuchliche

    Eine missbräuchliche Rechtsverfolgung liegt vor, wenn die Weiterführung des Rechtsstreits von jedem Einsichtigen als aussichtslos angesehen werden muss (LSG NRW, Urteil vom 20.01.2010 - L 11 KR 80/07 - vgl. Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 19.12.2002 - 2 BvR 1255/02 -).
  • SG Aachen, 28.10.2008 - S 13 (2) KR 81/07

    Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für eine interstitielle

    Der Kläger trägt vor, dass Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen habe in den Verfahren L 11 KR 80/07 und L 11 KR 105/07 in gleichgelagerter Rechtsstreitigkeiten am 30.07.2008 u.a. die Hinweise erteilt, der Vorrang der ambulanten vor der stationären Behandlung sei rechtlich überholt und nicht mehr aufrecht zu erhalten; die Krankenkasse habe sowohl auf ambulante als auch auf stationäre Möglichkeiten hinzuweisen, auch dann, wenn der Versicherte einen Antrag vorlege, der sich auf eine ambulante Behandlung beziehe; beide Therapieformen - die ambulante wie die stationäre Brachytherapie - beinhalteten die gleiche medizinische Maßnahme.
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