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   LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2014 - L 5 KR 295/12   

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https://dejure.org/2014,5717
LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2014 - L 5 KR 295/12 (https://dejure.org/2014,5717)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20.02.2014 - L 5 KR 295/12 (https://dejure.org/2014,5717)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20. Februar 2014 - L 5 KR 295/12 (https://dejure.org/2014,5717)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 07.05.2009 - VI R 8/07

    Umlagezahlungen an Zusatzversorgungseinrichtung als Arbeitslohn

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2014 - L 5 KR 295/12
    Maßgebend für die Einstufung als Arbeitsentgelt ist, dass dem Arbeitnehmer gegen die Versorgungseinrichtung, an die der Arbeitgeber die Beiträge geleistet hat, ein unmittelbarer und unentziehbarer Rechtsanspruch auf die Leistung zusteht (vergleiche LSG Baden-Württemberg Urteil vom 28.2.2012, L 13 R 5466/09; BFH Urteile vom 7.5.2009, VI R 8/07 und vom 15.9.2011, VI R 36/09).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.02.2012 - L 13 R 5466/09

    Einkommensanrechnung - Witwenrente - Arbeitgeberbeiträge an die

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2014 - L 5 KR 295/12
    Maßgebend für die Einstufung als Arbeitsentgelt ist, dass dem Arbeitnehmer gegen die Versorgungseinrichtung, an die der Arbeitgeber die Beiträge geleistet hat, ein unmittelbarer und unentziehbarer Rechtsanspruch auf die Leistung zusteht (vergleiche LSG Baden-Württemberg Urteil vom 28.2.2012, L 13 R 5466/09; BFH Urteile vom 7.5.2009, VI R 8/07 und vom 15.9.2011, VI R 36/09).
  • BSG, 07.03.2007 - B 12 KR 4/06 R

    Gesamtsozialversicherungsbeitrag - Zahlungen zur Abgeltung eines Anspruchs auf

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2014 - L 5 KR 295/12
    Hierzu gehören die Gegenleistungen des Arbeitsgebers oder eines Dritten für eine konkret zu ermittelnde Arbeitsleistung des Beschäftigten und solche Vergütungen, die zugleich einen Anreiz für weitere erfolgreiche Arbeit schaffen sollen (vergleiche BSG SozR 4-2400 § 14 Nr. 8).
  • BFH, 15.09.2011 - VI R 36/09

    Steuerpflichtiger Arbeitslohn im Zeitpunkt der Umlagezahlungen des Arbeitgebers

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2014 - L 5 KR 295/12
    Maßgebend für die Einstufung als Arbeitsentgelt ist, dass dem Arbeitnehmer gegen die Versorgungseinrichtung, an die der Arbeitgeber die Beiträge geleistet hat, ein unmittelbarer und unentziehbarer Rechtsanspruch auf die Leistung zusteht (vergleiche LSG Baden-Württemberg Urteil vom 28.2.2012, L 13 R 5466/09; BFH Urteile vom 7.5.2009, VI R 8/07 und vom 15.9.2011, VI R 36/09).
  • BVerfG, 06.07.1999 - 2 BvF 3/90

    Hennenhaltungsverordnung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2014 - L 5 KR 295/12
    Eine Verordnung, die - wie hier - auf mehreren Ermächtigungsgrundlagen beruht, muss diese vollständig zitieren (vergleiche BVerfGE 101, 1 ff.).
  • BSG, 01.02.2016 - B 12 KR 38/14 B
    L 5 KR 295/12 (LSG Nordrhein-Westfalen).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.02.2022 - 25 Sa 1472/20

    Beginn der Pflichtversicherung VBL - Einbehalt und Abführung von

    Erlangt der Arbeitnehmer - wie hier - einen eigenen Rechtsanspruch gegen den Versicherer, fließt im Zeitpunkt der Beitragszahlung des Arbeitgebers Arbeitslohn zu und Sozialversicherungsabgaben sind abzuführen (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20. Februar 2014 - L 5 KR 295/12 -, Rn. 23 ff.).
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