Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2014 - L 9 AL 49/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,4798
LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2014 - L 9 AL 49/13 (https://dejure.org/2014,4798)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20.02.2014 - L 9 AL 49/13 (https://dejure.org/2014,4798)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20. Februar 2014 - L 9 AL 49/13 (https://dejure.org/2014,4798)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,4798) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 16.03.2005 - B 11a/11 AL 231/04 B

    Verfügbarkeit bei der Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2014 - L 9 AL 49/13
    Bei Teilnahme an einer in Vollzeit durchgeführten beruflichen Weiterbildungsmaßnahme, die z.B. bei einem im Regelfall 35 Stunden wöchentlich erteilten Unterricht vorliegt, fehlt es im Hinblick auf die Regelungen der §§ 120 Abs. 3, 124a SGB III a.F. wohl generell, in jedem Fall aber dann an der objektiven Verfügbarkeit, wenn der Teilnehmer infolge der mit der Maßnahme verbundenen Belastung nicht mehr in der Lage ist, daneben noch eine mehr als kurzzeitige Beschäftigung unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes auszuüben (BSG, Urt. v. 18.03.2004 - B 11 AL 59/03 R -, juris Rn. 14; Beschl. v. 16.03.2005 - B 11a/11 AL 231/04 B -, juris Rn. 7).
  • BSG, 15.08.2002 - B 7 AL 24/01 R

    Vorläufige Bewilligung von Eingliederungshilfe - abschließende Entscheidung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2014 - L 9 AL 49/13
    Bei dem Bescheid vom 11.01.2011 handelt es sich um eine vorläufige Bewilligung nach § 328 SGB III, die kein schutzwürdiges Vertrauen auf den Fortbestand der Regelung zu begründen vermag (vgl. BSG, Urt. v. 15.08.2002 - B 7 AL 24/01 R -, juris Rn. 18).
  • SG Berlin, 15.03.2013 - S 70 AL 6080/12

    Arbeitslosengeldanspruch - Sonderfall der Verfügbarkeit - nachträgliche Erteilung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2014 - L 9 AL 49/13
    Diese Voraussetzungen liegen, selbst wenn man, wie das SG, davon ausgeht, die Erteilung des Bildungsgutscheins durch das Jobcenter sei als Zustimmung der Beklagten zu werten, oder darauf abstellt, dass die Zustimmung hätte erteilt werden müssen (vgl. insoweit SG Berlin, Urt. v. 15.03.2013 - S 70 AL 6080/12 WA -, juris Rn. 31 ff.), aus mehreren Gründen nicht vor.
  • BSG, 18.03.2004 - B 11 AL 59/03 R

    Mobilitätshilfe - Fahrkostenbeihilfe - Förderungsfähigkeit eines von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2014 - L 9 AL 49/13
    Bei Teilnahme an einer in Vollzeit durchgeführten beruflichen Weiterbildungsmaßnahme, die z.B. bei einem im Regelfall 35 Stunden wöchentlich erteilten Unterricht vorliegt, fehlt es im Hinblick auf die Regelungen der §§ 120 Abs. 3, 124a SGB III a.F. wohl generell, in jedem Fall aber dann an der objektiven Verfügbarkeit, wenn der Teilnehmer infolge der mit der Maßnahme verbundenen Belastung nicht mehr in der Lage ist, daneben noch eine mehr als kurzzeitige Beschäftigung unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes auszuüben (BSG, Urt. v. 18.03.2004 - B 11 AL 59/03 R -, juris Rn. 14; Beschl. v. 16.03.2005 - B 11a/11 AL 231/04 B -, juris Rn. 7).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2008 - L 12 AL 43/07

    Arbeitslosenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2014 - L 9 AL 49/13
    Im Hinblick auf die danach eindeutige Regelung des § 86a Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 SVG fehlt es auch an einer durch eine Analogie ausfüllungsfähigen unbeabsichtigten Regelungslücke (so auch schon zutreffend LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 30.07.2008 - L 12 AL 43/07 -, juris Rn. 27).
  • BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 92/02 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2014 - L 9 AL 49/13
    Insoweit handelt es sich um einen abtrennbaren Verfügungssatz des Bewilligungsbescheids, der selbstständiger Gegenstand einer Klage sein kann (vgl. BSG, Urt. v. 06.02.2003 - B 7 AL 72/01 R -, juris Rn. 12; Urt. v. 21.10.2003 - B 7 AL 92/02 R -, juris Rn. 14).
  • BSG, 31.05.1989 - 4 RA 19/88

    Kein Berufungsausschluss beim Streit um die Erstattung überzahlter Vorschüsse,

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2014 - L 9 AL 49/13
    Der Bescheid vom 11.05.2011, der ebenfalls den Zeitraum ab dem 01.02.2011 zum Gegenstand hat, aber keinen Vorläufigkeitsvorbehalt mehr enthält, hat den Bescheid vom 11.01.2011 ersetzt und damit kraft Gesetzes im Sinne von § 39 Abs. 2 SGB X erledigt, ohne dass eine Aufhebung notwendig oder zulässig wäre (vgl. Eicher/Greiser in: Eicher., SGB II, 3. Aufl. 2013, § 40 Rn. 55; Hengelhaupt in: Hauck/Noftz, SGB II, § 40 Rn. 43k; vgl. auch BSG, Urt. v. 31.05.1989 - 4 RA 19/88 -, juris Rn. 23 - SozR 1200 § 42 Nr. 4; BSG, Urt. v. 09.05.1996 - 7 RAr 36/95 -, juris Rn. 20 - SozR 3-4100 § 112 Nr. 28, jeweils zu § 42 SGB I).
  • BSG, 01.09.1994 - 7 RAr 106/93

    Berufliche Rehabilitation - Übergangsgeld - Anwartschaft - Vorbezug von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2014 - L 9 AL 49/13
    Von dem Leistungsausschluss sollte deshalb auch das damals in § 44 AFG und später in § 153 SGB III in der bis zum 31.12.2004 geltenden Fassung geregelte Unterhaltsgeld umfasst sein (vgl. in diesem Zusammenhang auch BSG, Urt. v. 01.09.1994 - 7 RAr 106/93 -, juris Rn. 25).
  • BSG, 27.07.1989 - 11 RAr 7/88

    Verfügbarkeit eines Studenten, Rücknahme eines Verwaltungsaktes wegen fehlender

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2014 - L 9 AL 49/13
    Soweit der 11. Senat in älteren - und in Anbetracht der vorstehend zitierten Entscheidungen vermutlich überholten - Entscheidungen die Auffassung vertreten hat, im Bereich kultureller, caritativer, sportlicher oder gesundheitlicher Interessen müsse auch eine auf längere Dauer angelegte und planvoll gestaltete Tätigkeit während der üblichen Arbeitszeit zulässig sein, wenn der Arbeitslose bereit ist, diese Tätigkeit im Falle eines Arbeitsangebots aufzugeben (Urt. v. 27.07.1989 - 11 RAr 7/88 -, juris Rn. 15), ist diese Ausnahme im Falle einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme nicht einschlägig.
  • BSG, 09.05.1996 - 7 RAr 36/95

    Arbeitsentgeltbegriff bei der Bemessung von Arbeitslosengeld, Aufhebung eines

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2014 - L 9 AL 49/13
    Der Bescheid vom 11.05.2011, der ebenfalls den Zeitraum ab dem 01.02.2011 zum Gegenstand hat, aber keinen Vorläufigkeitsvorbehalt mehr enthält, hat den Bescheid vom 11.01.2011 ersetzt und damit kraft Gesetzes im Sinne von § 39 Abs. 2 SGB X erledigt, ohne dass eine Aufhebung notwendig oder zulässig wäre (vgl. Eicher/Greiser in: Eicher., SGB II, 3. Aufl. 2013, § 40 Rn. 55; Hengelhaupt in: Hauck/Noftz, SGB II, § 40 Rn. 43k; vgl. auch BSG, Urt. v. 31.05.1989 - 4 RA 19/88 -, juris Rn. 23 - SozR 1200 § 42 Nr. 4; BSG, Urt. v. 09.05.1996 - 7 RAr 36/95 -, juris Rn. 20 - SozR 3-4100 § 112 Nr. 28, jeweils zu § 42 SGB I).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2012 - L 9 AL 370/11

    Arbeitslosenversicherung

  • BSG, 06.02.2003 - B 7 AL 72/01 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitnehmerkündigung - Verletzung der

  • BSG, 08.02.2001 - B 11 AL 111/99 R

    Arbeitslosenhilfe für Stipendiaten

  • BSG, 05.11.1998 - B 11 AL 35/98 R

    Arbeitslosengeld - Verfügbarkeit - stationäres Heilverfahren

  • BSG, 29.09.1987 - 7 RAr 15/86

    Student - Arbeitsvermittlung

  • Drs-Bund, 05.09.2003 - BT-Drs 15/1515
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2018 - L 9 AL 61/16

    Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Weiterbildung

    Dem Bildungsgutschein bzw. dem Bescheid über die Bewilligung von FbW-Leistungen vom 09.06.2011, deren Aufhebung die Beklagte versäumt hat, kommt insoweit Tatbestandswirkung zu, als dass nicht zu prüfen ist, ob eine nach § 81 SGB III geförderte berufliche Weiterbildung überhaupt vorliegt (vgl. zur Tatbestandswirkung Senat, Beschluss vom 17.02.2012 - L 9 AL 370/11 B ER -, juris Rn. 8, und Beschluss vom 20.02.2014 - L 9 AL 49/13 -, juris Rn. 69).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht