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LSG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2002 - L 12 AL 33/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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Arbeitslosenversicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Duisburg, 11.01.2000 - S 12 AL 223/97
- LSG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2002 - L 12 AL 33/00
- BSG, 21.11.2002 - B 11 AL 37/02 R
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BSG, 21.11.2002 - B 11 AL 40/01 R
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2002 - L 12 AL 33/00
Ein solcher allgemeiner Finanzausstattungsanspruch besteht grundsätzlich im Verhältnis zu den Ländern, so dass insofern keine verfassungsrechtliche Notwendigkeit besteht, Befreiungstatbestände von allgemein mit Geldforderung belastenden Gesetzen wie § 128 AFG zu Gunsten von Gemeinden "verfassungskomform" so auszulegen, dass diese im Vergleich mit anderen Betroffenen im größeren Ausmaß von finanziellen Belastungen verschont bleiben (siehe LSG Baden-Würtemberg vom 27.03.2001 - L 13 AL 386/99 -, anhängig BSG - B 11 AL 40/01 R -).Ein diesbezügliches Verfahren ist bereits beim BSG unter dem Aktenzeichen B 11 AL 40/01 R anhängig.
- BSG, 21.09.2000 - B 11 AL 7/00 R
Befreiungstatbestände bei der Erstattungspflicht der Arbeitgebers bei …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2002 - L 12 AL 33/00
Selbst wenn es sich hierbei um die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle im Sinne des § 128 Abs. 2 Nr. 2 AFG handelt, was wohl zunächst zwischen den Beteiligten so vereinbart worden war, ist zu beachten, dass sie lediglich als Beteiligtenvorbringen zu würdigen ist und weder die Vermutung ihrer Richtigkeit begründet noch für Verwaltung und Gerichte bindend ist (BSG-Urteil vom 21.09.2000 - B 11 AL 7/00 R -).Vielmehr muss bei bestehendem finanziellen Engpass zwischen den Erstattungsforderungen und der Gefährdung weiterer Arbeitsplätze ein ursächlicher Zusammenhang bestehen (BSG, Urteil vom 21.09.2000 - a. a. O.;… Urteil vom 02.11.2000 - a. a. O.).
- BSG, 22.03.2001 - B 11 AL 50/00 R
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2002 - L 12 AL 33/00
Dass die vorgenannte Härteklausel auch für Kommunen, die nicht insolvenzfähig sind, anwendbar gewesen ist, hat die Rechtsprechung bereits mehrfach entschieden (siehe BSGE 88, 31 bis 43 m.w.N.; LSG NRW, Urteile vom 12.11.1998 - L 9 AL 3/97 - und vom 16.12.1998 - L 12 AL 4/97 -).Dies würde der Klägerin hypothetische Entscheidungen abverlangen, die gerade durch die Anwendung der Härteregelung vermieden werden sollen (BSG-Urteil) vom 22.03.2001 in BSGE 88, 31 - 43).
- LSG Baden-Württemberg, 27.03.2001 - L 13 AL 386/99
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2002 - L 12 AL 33/00
Ein solcher allgemeiner Finanzausstattungsanspruch besteht grundsätzlich im Verhältnis zu den Ländern, so dass insofern keine verfassungsrechtliche Notwendigkeit besteht, Befreiungstatbestände von allgemein mit Geldforderung belastenden Gesetzen wie § 128 AFG zu Gunsten von Gemeinden "verfassungskomform" so auszulegen, dass diese im Vergleich mit anderen Betroffenen im größeren Ausmaß von finanziellen Belastungen verschont bleiben (siehe LSG Baden-Würtemberg vom 27.03.2001 - L 13 AL 386/99 -, anhängig BSG - B 11 AL 40/01 R -). - LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.1998 - L 12 AL 4/97
Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - unzumutbare Belastung - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2002 - L 12 AL 33/00
Dass die vorgenannte Härteklausel auch für Kommunen, die nicht insolvenzfähig sind, anwendbar gewesen ist, hat die Rechtsprechung bereits mehrfach entschieden (siehe BSGE 88, 31 bis 43 m.w.N.; LSG NRW, Urteile vom 12.11.1998 - L 9 AL 3/97 - und vom 16.12.1998 - L 12 AL 4/97 -). - LSG Nordrhein-Westfalen, 12.11.1998 - L 9 AL 3/97
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2002 - L 12 AL 33/00
Dass die vorgenannte Härteklausel auch für Kommunen, die nicht insolvenzfähig sind, anwendbar gewesen ist, hat die Rechtsprechung bereits mehrfach entschieden (siehe BSGE 88, 31 bis 43 m.w.N.; LSG NRW, Urteile vom 12.11.1998 - L 9 AL 3/97 - und vom 16.12.1998 - L 12 AL 4/97 -).
- BSG, 21.11.2002 - B 11 AL 40/01 R
Anwendung der Härteregelung des § 128 Abs. 2 S. 3 AFG
Eine Forderung, an Stelle von Personalabbau andere, möglicherweise nicht personalrelevante Aufgaben einzuschränken oder Vermögen zu veräußern, wie sie in der Rechtsprechung teilweise erhoben worden ist (vgl LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20. März 2002, L 12 AL 33/00), ist unzulässig, denn sie greift in die Haushaltsgestaltung der Kommune ein.