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   LSG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2016 - L 8 R 21/15   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2016 - L 8 R 21/15 (https://dejure.org/2016,19617)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20.04.2016 - L 8 R 21/15 (https://dejure.org/2016,19617)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20. April 2016 - L 8 R 21/15 (https://dejure.org/2016,19617)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (22)

  • BSG, 12.02.2004 - B 12 KR 26/02 R

    Volkshochschuldozent - abhängige Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2016 - L 8 R 21/15
    Diese vom BAG in ständiger Rechtsprechung entwickelten Grundsätze hat sich auch das BSG zu Eigen gemacht (BSG, Urteil v. 12.2.2004, B 12 KR 26/02 R, USK 2004-25 m.w.N.).

    Dies spricht aber schon deshalb nicht für eine abhängige Beschäftigung, weil auch selbständige Dozenten als Normadressaten abstrakt-genereller öffentlicher Regelungen durch diese in ihrer Handlungsfreiheit eingeschränkt werden (vgl. BSG, Urteil v. 12.2.2004, a.a.O.; ähnlich, BAG, Urteil v. 13.11.1991, 7 AZR 31/91, BAGE 69, 62 ff.).

    Zwar mag, wie das BSG ausgeführt hat, die erfolgsunabhängige Vergütung auf Stundenbasis für abhängig beschäftigte Lehrkräfte eher unüblich sein (BSG, Urteil v. 12.2.2004, a.a.O.).

    Dies spricht grundsätzlich gegen ein Beschäftigungsverhältnis (BAG, Urteil v. 13.11.1991, a.a.O.; BSG, Urteil v. 12.2.2004, a.a.O.), auch wenn die Beigeladene zu 1) im Einzelfall tatsächlich Vertretungen übernommen hat.

  • BAG, 13.11.1991 - 7 AZR 31/91

    Arbeitnehmerstatus; VHS-Dozentin in Schulabschlußkursen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2016 - L 8 R 21/15
    Dies spricht für eine selbständige Tätigkeit (vgl. BAG, Urteil v. 13.11.1991, a.a.O.; BAG, Urteil v. 12.9.1996, a.a.O.; BAG, Urteil v. 9.3.2005, a.a.O.).

    Dies spricht aber schon deshalb nicht für eine abhängige Beschäftigung, weil auch selbständige Dozenten als Normadressaten abstrakt-genereller öffentlicher Regelungen durch diese in ihrer Handlungsfreiheit eingeschränkt werden (vgl. BSG, Urteil v. 12.2.2004, a.a.O.; ähnlich, BAG, Urteil v. 13.11.1991, 7 AZR 31/91, BAGE 69, 62 ff.).

    Dies spricht grundsätzlich gegen ein Beschäftigungsverhältnis (BAG, Urteil v. 13.11.1991, a.a.O.; BSG, Urteil v. 12.2.2004, a.a.O.), auch wenn die Beigeladene zu 1) im Einzelfall tatsächlich Vertretungen übernommen hat.

  • BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 161/01

    Arbeitsrechtlicher Status eines VHS-Dozenten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2016 - L 8 R 21/15
    Hinsichtlich der zu stellenden Leistungstests habe sie keine Vorgaben wie Lehrkräfte an allgemeinbildenden Schulen (Hinweis auf Bundesarbeitsgericht (BAG), Urteil v. 29.5.2002, 5 AZR 161/01).

    Denn der Umschulungsrahmenlehrplan des Klägers enthält - auch unter Einbeziehung des Rahmenlehrplans der Kultusministerkonferenz - lediglich eine - zudem oftmals nur beispielhafte - Grobeinteilung der Lerninhalte (vgl. Angaben zu Ziff. 3 Schuldverhältnissen oder Ziff. 4 zu Eigentum und Besitz an Sachen) sowie eine Formulierung der Lernziele, ohne dass ersichtlich konkrete inhaltliche Vorgaben für die didaktische oder methodische Umsetzung der Lernziele näher bezeichnet werden (vgl. BAG, Urteil v. 29.5.2002, 5 AZR 161/01, AP Nr. 152 zu § 611 BGB).

  • BAG, 09.07.2003 - 5 AZR 595/02

    Arbeitnehmerbegriff - Lehrkraft an einer privaten Berufsschule

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2016 - L 8 R 21/15
    Zwar bietet er seinen Umschülern einen förmlichen Berufsabschluss; er ist jedoch auch unter Berücksichtigung der gebotenen rehabilitativen Betreuung nicht wie eine allgemeinbildende Schule Adressat eines umfassenden Bildungs- und Erziehungsauftrages (vgl. zu den Kriterien: BAG, Urteil v. 12.9.1996, 5 AZR 104/95, BSGE 84, 124 ff.; a.a.O.; BAG, Urteil v. 9.7.2003, 5 AZR 595/02, AP Nr. 158 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten).

    Zudem wird die Ableistung der vertraglich vereinbarten Anzahl der Stunden und ihr Inhalt über das durch die Beigeladene zu 1) zu führende Klassenbuch kontrollierbar, welches nicht ausschließlich der Anwesenheitskontrolle der Schüler diente (vgl. BAG, Urteil v. 9.7.2003, a.a.O.).

  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R

    Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2016 - L 8 R 21/15
    Anhaltspunkte dafür, diesem Willen keine oder nur eine ganz untergeordnete Bedeutung beizumessen, weil zwischen den Vertragsparteien erhebliches Ungleichgewicht der Verhandlungspositionen in dem Sinne bestand, dass die Beigeladene zu 1) ggf. keine Möglichkeit gehabt hätte, ihren Wunsch nach Begründung eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses durchzusetzen (vgl. zu diesem Kriterium BSG, Urteil v. 18.11.2015, B 12 KR 16/13 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 25), gibt es nicht.

    hh) Einzig die Verpflichtung zur persönlichen Leistungserbringung stellt ein Indiz für das Vorliegen eines Beschäftigungsverhältnisses dar (vgl. hierzu zuletzt BSG, Urteil v. 18.11.2015, B 12 KR 16/13 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 25 m.w.N.), weil der Dienstverpflichte nach § 613 Satz 1 BGB die Dienste nur "im Zweifel" in Person zu leisten hat, während Arbeitnehmer ihre Arbeitsleistung in der Regel höchstpersönlich zu erbringen haben und sich hierbei nicht Dritter als Erfüllungsgehilfen bedienen dürfen.

  • BAG, 09.03.2005 - 5 AZR 493/04

    Statusklage - Lehrkraft an einer Ergänzungsschule

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2016 - L 8 R 21/15
    Dies spricht für eine selbständige Tätigkeit (vgl. BAG, Urteil v. 13.11.1991, a.a.O.; BAG, Urteil v. 12.9.1996, a.a.O.; BAG, Urteil v. 9.3.2005, a.a.O.).

    Da sich dies jedoch aus der Natur der Sache ergibt und auch bei selbständigen Dozenten in einer Lehreinrichtung üblicherweise so gehandhabt wird, spricht dieser Umstand weder für noch gegen eine abhängige Beschäftigung (BAG, Urteil v. 9.3.2005, 5 AZR 493/04, AP Nr. 167 zu § 611 BGB).

  • BAG, 12.09.1996 - 5 AZR 104/95

    Status einer Lehrerin am Abendgymnasium

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2016 - L 8 R 21/15
    Zwar bietet er seinen Umschülern einen förmlichen Berufsabschluss; er ist jedoch auch unter Berücksichtigung der gebotenen rehabilitativen Betreuung nicht wie eine allgemeinbildende Schule Adressat eines umfassenden Bildungs- und Erziehungsauftrages (vgl. zu den Kriterien: BAG, Urteil v. 12.9.1996, 5 AZR 104/95, BSGE 84, 124 ff.; a.a.O.; BAG, Urteil v. 9.7.2003, 5 AZR 595/02, AP Nr. 158 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten).

    Dies spricht für eine selbständige Tätigkeit (vgl. BAG, Urteil v. 13.11.1991, a.a.O.; BAG, Urteil v. 12.9.1996, a.a.O.; BAG, Urteil v. 9.3.2005, a.a.O.).

  • BAG, 26.07.1995 - 5 AZR 23/94
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2016 - L 8 R 21/15
    Andererseits hindert die Vereinbarung eines solchen Vergütungsmodus aber auch im schulischen Bereich die Annahme eines Arbeitsvertrages nicht (vgl. zu einer solchen Fallgestaltung etwa BAG, Urteil v. 26.7.1995, 5 AZR 23/94, juris).
  • BSG, 19.08.2015 - B 12 KR 9/14 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Minderheitsgesellschafterin -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2016 - L 8 R 21/15
    Die Zuordnung einer Tätigkeit nach deren Gesamtbild zum rechtlichen Typus der Beschäftigung bzw. selbständigen Tätigkeit setzt dabei voraus, dass alle nach Lage des Einzelfalls als Indizien in Betracht kommenden Umstände festgestellt, in ihrer Tragweite zutreffend erkannt und gewichtet, in die Gesamtschau mit diesem Gewicht eingestellt und nachvollziehbar, d.h. den Gesetzen der Logik entsprechend und widerspruchsfrei gegeneinander abgewogen werden (BSG, Urteil v. 29.7.2015, B 12 KR 23/13 R; Urteil v. 19.8.2015, B 12 KR 9/14 R; jeweils juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2014 - L 8 R 1104/13

    Statusfeststellungsverfahren für einen mitarbeitenden Kommanditisten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2016 - L 8 R 21/15
    Eine im Widerspruch zu ursprünglich getroffenen Vereinbarungen stehende tatsächliche Beziehung und die hieraus gezogene Schlussfolgerung auf die tatsächlich gewollte Natur der Rechtsbeziehung gehen der nur formellen Vereinbarung vor, soweit eine - formlose - Abbedingung rechtlich möglich ist (BSG, Urteil v. 28.9.2011, a.a.O., juris; Senat, Urteil v. 29.6.2011, L 8 (16) R 55/08; Senat, Urteil v. 24.9.2014, L 8 R 1104/13; Senat, Urteil v. 30.4.2014, L 8 R 376/12, jeweils juris).
  • BSG, 30.10.2013 - B 12 KR 17/11 R

    Sozialversicherungspflicht - Tätigkeit als telefonische Gesprächspartnerin für

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2011 - L 8 (16) R 55/08

    Rentenversicherung

  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung -

  • BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 10/01 R

    Fremd-Geschäftsführer - GmbH - Versicherungspflicht - Abgrenzung - abhängige

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2014 - L 8 R 376/12
  • BAG, 20.01.2010 - 5 AZR 106/09

    Arbeitnehmerstatus - nebenberufliche Lehrkraft an Abendrealschule -

  • BVerfG, 20.05.1996 - 1 BvR 21/96

    Bestimmtheitsgrundsatz: Beschäftigungsverhältnis i.S. von § 7 Abs. 1 SGB IV

  • BSG, 29.07.2015 - B 12 KR 23/13 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Vertriebsleiter in einer

  • BSG, 11.03.2009 - B 12 KR 21/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer - Abgrenzung zwischen abhängiger

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

  • BAG, 15.02.2012 - 10 AZR 301/10

    Arbeitnehmereigenschaft bei ergänzendem Aufbauunterricht in einer

  • BSG, 30.04.2013 - B 12 KR 19/11 R

    Sozialversicherungspflicht - mitarbeitender Familienangehöriger - Familienbetrieb

  • LSG Baden-Württemberg, 20.04.2021 - L 9 BA 1381/18

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - IT-Berater - freiberufliche Tätigkeit

    Das Fehlen solcher Investitionen ist bei - wie vorliegend - reinen Dienstleistungen kein ins Gewicht fallendes Indiz für eine (abhängige) Beschäftigung und gegen unternehmerisches Tätigwerden (BSG a.a.O. Rdnr. 42, siehe auch BSG, Urteil vom 31.03.2015 - B 12 KR 17/13 R -, juris Rdnr. 27; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 07.11.2017 - L 11 R 2507/16 ZVW -, juris Rdnr. 61; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 20.04.2016 - L 8 R 21/15 -, juris Rdnr. 72 f. und vom 20.06.2018 - L 8 R 934/16 -, juris Rdnr. 169 f.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2016 - L 8 R 1136/13
    Zwar besteht auch unter Selbständigen die Verpflichtung zu gegenseitiger Rücksichtnahme (§§ 241 Abs. 2, 242 BGB), die es gebieten kann, den Vertragspartner rechtzeitig über Verhinderungen zu informieren, wenn dieser z.B. sonst droht gegenüber seinen Vertragspartnern vertragsbrüchig zu werden (vgl. hierzu Senat, Urteil v. 20.4.2016, L 8 R 21/15, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2019 - L 8 R 456/17

    Sozialversicherungspflicht einer Beobachterin im Kompetenzfeststellungsverfahren

    Die vorgenannten Grundsätze sind nicht deshalb zu modifizieren, weil es sich bei der zu beurteilenden Tätigkeit um eine Unterrichts- oder Dozententätigkeit handeln würde (zu den insoweit maßgeblichen Beurteilungsgrundsätzen vgl. BSG, Urteil v. 12.2.2004, B 12 KR 26/02 R, USK 2004-25 m.w.N.; Senat, Urteil v. 20.4.2016, L 8 R 21/15; Senat, Urteil v. 20.4.2016. L 8 R 1136/13, jeweils juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.05.2021 - L 9 BA 1059/19

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Radiomoderatorin - programmgestaltende

    Anders als bei reinen Dienstleistungen, die im Wesentlichen nur Know-how, Arbeitszeit und Arbeitsaufwand voraussetzen und bei denen unternehmerisches Tätigwerden nicht mit größeren Investitionen in Arbeitsgeräte oder Arbeitsmaterialien verbunden ist, ist das Fehlen solcher Investitionen kein ins Gewicht fallendes Indiz für eine (abhängige) Beschäftigung und gegen unternehmerisches Tätigwerden (BSG a.a.O. Rdnr. 42, siehe auch BSG, Urteil vom 31.03.2015 - B 12 KR 17/13 R -, juris Rdnr. 27; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 07.11.2017 - L 11 R 2507/16 ZVW -, juris Rdnr. 61; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 20.04.2016 - L 8 R 21/15 -, juris Rdnr. 72 f. und vom 20.06.2018 - L 8 R 934/16 -, juris Rdnr. 169 f.).
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