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   LSG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2016 - L 8 R 801/15   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2016 - L 8 R 801/15 (https://dejure.org/2016,11270)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20.04.2016 - L 8 R 801/15 (https://dejure.org/2016,11270)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20. April 2016 - L 8 R 801/15 (https://dejure.org/2016,11270)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit eines Betriebsprüfungsbescheides; Nachforderung von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung und nach dem Recht der Arbeitsförderung; Erledigung eines Verwaltungsaktes auf andere Weise; Wegfall des Regelungsgegenstandes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit eines Betriebsprüfungsbescheides; Erledigung eines Verwaltungsaktes auf andere Weise; Wegfall des Regelungsgegenstandes

  • rechtsportal.de

    Rechtmäßigkeit eines Betriebsprüfungsbescheides

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2015 - L 8 R 442/15

    Beschwerde gegen den Beschluss des SG über die Anordnung der aufschiebenden

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2016 - L 8 R 801/15
    bb) Im vorliegenden Fall war der Regelungsgegenstand, nämlich das vereinbarte und tatsächlich praktizierte Vertragsverhältnis zwischen der Klägerin und dem Beigeladenen zu 1) als deren Geschäftsführer, ungeachtet der zum 1.1.2010 und nochmals zum 1.1.2012 eingetretenen Veränderung der Beteiligungsverhältnisse am Gesellschaftsvermögen der Klägerin und ihrer Komplementär-GmbH nicht entfallen (vgl. bereits Senat, Beschluss v. 28.10.2015, L 8 R 442/15 B ER, juris).

    Angesichts dessen würde es einen Verstoß gegen Treu und Glauben darstellen, wenn sich die Beklagte nunmehr darauf beriefe, dass ihr der Bescheid vom 16.9.2004 nicht bekanntgegeben worden sei (vgl. hierzu BSG, Urteil v. 3.7.2013, B 12 KR 8/11 R, SozR 4-1500 § 66 Nr. 4; Senat, Beschluss v. 28.10.2015, a.a.O.).

  • BSG, 18.12.2013 - B 12 R 2/11 R

    Sozialversicherung - Beitragspflicht von Fahrvergünstigungen in Form von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2016 - L 8 R 801/15
    Umgekehrt darf sich jedoch der durch einen solchen Bescheid begünstigte Versicherte (wie sein Arbeitgeber) darauf verlassen, dass nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist im Falle ordnungsgemäßer Bekanntgabe Bestandskraft des Bescheides gemäß § 77 SGG mit dem daraus folgenden Vertrauensschutz eintritt (vgl. hierzu BSG, Urteil v. 30.10.2013, B 12 AL 2/11 R, SozR 4-2400 § 27 Nr. 5; Urteil v. 18.12.2013, B 12 R 2/11 R, SozR 4-2400 § 23a Nr. 7; jeweils m.w.N.).
  • BSG, 30.10.2013 - B 12 AL 2/11 R

    Arbeitslosenversicherung - Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2016 - L 8 R 801/15
    Umgekehrt darf sich jedoch der durch einen solchen Bescheid begünstigte Versicherte (wie sein Arbeitgeber) darauf verlassen, dass nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist im Falle ordnungsgemäßer Bekanntgabe Bestandskraft des Bescheides gemäß § 77 SGG mit dem daraus folgenden Vertrauensschutz eintritt (vgl. hierzu BSG, Urteil v. 30.10.2013, B 12 AL 2/11 R, SozR 4-2400 § 27 Nr. 5; Urteil v. 18.12.2013, B 12 R 2/11 R, SozR 4-2400 § 23a Nr. 7; jeweils m.w.N.).
  • BSG, 03.07.2013 - B 12 KR 8/11 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2016 - L 8 R 801/15
    Angesichts dessen würde es einen Verstoß gegen Treu und Glauben darstellen, wenn sich die Beklagte nunmehr darauf beriefe, dass ihr der Bescheid vom 16.9.2004 nicht bekanntgegeben worden sei (vgl. hierzu BSG, Urteil v. 3.7.2013, B 12 KR 8/11 R, SozR 4-1500 § 66 Nr. 4; Senat, Beschluss v. 28.10.2015, a.a.O.).
  • BSG, 25.05.2011 - B 12 KR 9/09 R

    Krankenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht wegen Erhöhung der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2016 - L 8 R 801/15
    Das ist insbesondere der Fall, wenn sein Regelungsgegenstand entfallen ist (vgl. BSG, Urteil v. 27.1.1993, 4 RA 40/92, SozR 3-8570 § 10 Nr. 1; Urteil v. 25.5.2011, B 12 KR 9/09 R, SozR 4-2500 § 8 Nr. 3).
  • BSG, 27.01.1993 - 4 RA 40/92

    Sozialversicherungs- und Versorgungsrente - Kürzung - Politische Begünstigung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2016 - L 8 R 801/15
    Das ist insbesondere der Fall, wenn sein Regelungsgegenstand entfallen ist (vgl. BSG, Urteil v. 27.1.1993, 4 RA 40/92, SozR 3-8570 § 10 Nr. 1; Urteil v. 25.5.2011, B 12 KR 9/09 R, SozR 4-2500 § 8 Nr. 3).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.11.2019 - L 1 BA 101/18

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Gesellschafter-Geschäftsführer einer

    Eine Änderung in den Beteiligungsverhältnissen einer GmbH, die den Geschäftsführer-Anstellungsvertrag als solchen unangetastet lässt, führt demnach nicht zur Erledigung eines den Gesellschafter-Geschäftsführer betreffenden Statusfeststellungsbescheids (LSG Nordrhein-Westfalen v. 16. März 2017 - L 8 R 263/16 B ER - juris Rn 14; v. 20. April 2016, L 8 R 801/15 - juris Rn 38).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2019 - L 8 BA 129/19

    Unbegründetheit der Beschwerde gegen die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der

    a) Dabei spricht zunächst nicht Überwiegendes dafür, dass die Antragsgegnerin durch einen früheren, die Versicherungsfreiheit der Geschäftsführer feststellenden Einzugsstellenbescheid der Beigeladenen an einer Entscheidung gehindert gewesen ist (zur Sperrwirkung eines bestandskräftigen Statusbescheides im Betriebsprüfungsverfahren: Senat, Urteil v. 20.4.2016, L 8 R 801/15, Senat, Beschluss v. 16.3.2017, L 8 R 263/16 B ER, jeweils juris).
  • SG Duisburg, 03.07.2018 - S 34 BA 21/18

    Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen durch den Arbeitgeber für die bei

    Unter Bezugnahme auf die Entscheidungen des LSG NRW vom 28.10.2015, Az. L 8 R 442/15 B ER, vom 20.04.2016, Az. L 8 R 801/15 und vom 24.03.2017, Az. L 8 R 566/16 B ER vertritt die Antragstellerin zudem die Auffassung, Befreiungsbescheide seien so lange gültig, bis sie förmlich unter den Voraussetzungen des nach §§ 45, 48 SGB X aufgehoben werden.

    Soweit die Antragstellerin unter Bezugnahme auf die Entscheidungen des LSG NRW vom 28.10.2015, Az. L 8 R 442/15 B ER, vom 20.04.2016, Az. L 8 R 801/15 und vom 24.03.2017, Az. L 8 R 566/16 B ER die Auffassung vertritt, Befreiungsbescheide seien so lange gültig, bis sie förmlich unter den Voraussetzungen des nach §§ 45, 48 SGB X aufgehoben werden, ist hierzu anzumerken, dass sich die genannten Entscheidungen auf vorangegangene Bescheide der Einzugsstellen beziehen; ein solcher Bescheid liegt im vorliegenden Fall indes nicht vor.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2017 - L 8 R 263/16

    Nachforderung von Beiträgen zur Sozialversicherung

    bb) Im vorliegenden Fall war der Regelungsgegenstand, nämlich das vereinbarte und tatsächlich praktizierte Vertragsverhältnis zwischen der Antragstellerin und dem Beigeladenen zu 1) als deren Geschäftsführer, ungeachtet der zum 7.8.2012 und nochmals zum 25.6.2013 eingetretenen Veränderungen der Beteiligungsverhältnisse am Gesellschaftsvermögen der Antragstellerin nicht entfallen (vgl. bereits Senat, Urteil v. 20.4.2016, L 8 R 801/15, und Beschluss v. 28.10.2015, L 8 R 442/15 B ER, jeweils juris).
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