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   LSG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2003 - L 11 KA 266/01   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2003 - L 11 KA 266/01 (https://dejure.org/2003,14666)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20.06.2003 - L 11 KA 266/01 (https://dejure.org/2003,14666)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20. Juni 2003 - L 11 KA 266/01 (https://dejure.org/2003,14666)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Vertragsarztrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines in freier Praxis niedergelassenen Vertragsarztes auf Teilnahme an einer Schmerztherapie-Vereinbarung; Erlaubnis zum Führen der Zusatzbezeichnung Spezielle Schmerztherapie; Vereinbarung über eine ambulante Behandlung chronisch schmerzkranker Patienten; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 08.03.2000 - B 6 KA 12/99 R

    Einführung von Qualifikationsanforderungen in der vertragsärztlichen Versorgung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2003 - L 11 KA 266/01
    Nach ständiger Rechtsprechung liegt statt einer Berufsausübungsregelung ein Eingriff in den Zulassungsstatus mit dem Schweregrad einer Berufswahlregelung nur dann vor, wenn eine Regelung den Arzt von der Berechnungsfähigkeit solcher Leistungen ausschließt, die sein Fachgebiet wesentlich prägen und ohne die er es nicht vollwertig ausüben kann (vgl. BSG, Urt. v. 20.01.1999 - B 6 KA 23/98 R - SozR 3-2500 § 72 Nr. 8; Urt. v. 08.03.2000 - B 6 KA 12/99 R - SozR 3-2500 § 72 Nr. 11; Urt. v. 06.09.2000 - B 6 KA 36/99 R - SozR 3-2500 § 135 Nr. 16; Urt. v. 31.01.2001 - B 6 KA 24/00 R - SozR 3-2500 § 135 Nr. 16; Urt. v. 15.05.2002 - B 6 KA 22/01 R - SozR 3-2500 § 72 Nr. 14).

    Die Partner der Schmerztherapie-Vereinbarung sind nach § 72 Abs. 2 i.V.m. § 82 Abs. 1 SGB V berechtigt, qualitätssichernde Regelungen wie diejenigen in §§ 3, 10 Schmerztherapie-Vereinbarung zu treffen (vgl. im Einzelnen BSG, Urt. v. 20.01.1999 und 08.03.2000 a.a.O.).

    Da es vorrangig Aufgabe der Parteien der Bundesmantelverträge und der Gesamtverträge ist zu entscheiden, welche Maßnahmen im Interesse des Gemeinwohls zur Qualitätssicherung erforderlich sind, beschränkt sich die gerichtliche Prüfung darauf, ob die Regelung zum Erreichen des angestrebten Gemeinwohlziels schlechterdings ungeeignet, offensichtlich nicht erforderlich oder selbst bei Anerkennung eines Beurteilungsspielraums unangemessen ist (vgl. BSG, Urt. v. 18.03.1998 - B 6 KA 37/96 R - BSGE 82, 41, 44 - und B 6 KA 23/97 R - BSGE 82, 55, 60 f.; vgl. außerdem BSG, Urt. v. 20.01.1999 und 08.03.2000 a.a.O.).

  • BSG, 31.01.2001 - B 6 KA 24/00 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Qualifikationsanforderung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2003 - L 11 KA 266/01
    Nach ständiger Rechtsprechung liegt statt einer Berufsausübungsregelung ein Eingriff in den Zulassungsstatus mit dem Schweregrad einer Berufswahlregelung nur dann vor, wenn eine Regelung den Arzt von der Berechnungsfähigkeit solcher Leistungen ausschließt, die sein Fachgebiet wesentlich prägen und ohne die er es nicht vollwertig ausüben kann (vgl. BSG, Urt. v. 20.01.1999 - B 6 KA 23/98 R - SozR 3-2500 § 72 Nr. 8; Urt. v. 08.03.2000 - B 6 KA 12/99 R - SozR 3-2500 § 72 Nr. 11; Urt. v. 06.09.2000 - B 6 KA 36/99 R - SozR 3-2500 § 135 Nr. 16; Urt. v. 31.01.2001 - B 6 KA 24/00 R - SozR 3-2500 § 135 Nr. 16; Urt. v. 15.05.2002 - B 6 KA 22/01 R - SozR 3-2500 § 72 Nr. 14).
  • BSG, 18.03.1998 - B 6 KA 37/96 R

    Zulassungsanspruch - Vertragsarzt - Überversorgung - Bedarfsplanung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2003 - L 11 KA 266/01
    Da es vorrangig Aufgabe der Parteien der Bundesmantelverträge und der Gesamtverträge ist zu entscheiden, welche Maßnahmen im Interesse des Gemeinwohls zur Qualitätssicherung erforderlich sind, beschränkt sich die gerichtliche Prüfung darauf, ob die Regelung zum Erreichen des angestrebten Gemeinwohlziels schlechterdings ungeeignet, offensichtlich nicht erforderlich oder selbst bei Anerkennung eines Beurteilungsspielraums unangemessen ist (vgl. BSG, Urt. v. 18.03.1998 - B 6 KA 37/96 R - BSGE 82, 41, 44 - und B 6 KA 23/97 R - BSGE 82, 55, 60 f.; vgl. außerdem BSG, Urt. v. 20.01.1999 und 08.03.2000 a.a.O.).
  • BSG, 15.05.2002 - B 6 KA 22/01 R

    Vertragsarzt - Neurologe - Ausschluss von der Erbringung psychiatrischer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2003 - L 11 KA 266/01
    Nach ständiger Rechtsprechung liegt statt einer Berufsausübungsregelung ein Eingriff in den Zulassungsstatus mit dem Schweregrad einer Berufswahlregelung nur dann vor, wenn eine Regelung den Arzt von der Berechnungsfähigkeit solcher Leistungen ausschließt, die sein Fachgebiet wesentlich prägen und ohne die er es nicht vollwertig ausüben kann (vgl. BSG, Urt. v. 20.01.1999 - B 6 KA 23/98 R - SozR 3-2500 § 72 Nr. 8; Urt. v. 08.03.2000 - B 6 KA 12/99 R - SozR 3-2500 § 72 Nr. 11; Urt. v. 06.09.2000 - B 6 KA 36/99 R - SozR 3-2500 § 135 Nr. 16; Urt. v. 31.01.2001 - B 6 KA 24/00 R - SozR 3-2500 § 135 Nr. 16; Urt. v. 15.05.2002 - B 6 KA 22/01 R - SozR 3-2500 § 72 Nr. 14).
  • BSG, 20.01.1999 - B 6 KA 23/98 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Qualitätssicherung - Erbringung und Abrechnung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2003 - L 11 KA 266/01
    Nach ständiger Rechtsprechung liegt statt einer Berufsausübungsregelung ein Eingriff in den Zulassungsstatus mit dem Schweregrad einer Berufswahlregelung nur dann vor, wenn eine Regelung den Arzt von der Berechnungsfähigkeit solcher Leistungen ausschließt, die sein Fachgebiet wesentlich prägen und ohne die er es nicht vollwertig ausüben kann (vgl. BSG, Urt. v. 20.01.1999 - B 6 KA 23/98 R - SozR 3-2500 § 72 Nr. 8; Urt. v. 08.03.2000 - B 6 KA 12/99 R - SozR 3-2500 § 72 Nr. 11; Urt. v. 06.09.2000 - B 6 KA 36/99 R - SozR 3-2500 § 135 Nr. 16; Urt. v. 31.01.2001 - B 6 KA 24/00 R - SozR 3-2500 § 135 Nr. 16; Urt. v. 15.05.2002 - B 6 KA 22/01 R - SozR 3-2500 § 72 Nr. 14).
  • BSG, 06.09.2000 - B 6 KA 36/99 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Arthroskopische Leistungen - Vertragsärztliche

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2003 - L 11 KA 266/01
    Nach ständiger Rechtsprechung liegt statt einer Berufsausübungsregelung ein Eingriff in den Zulassungsstatus mit dem Schweregrad einer Berufswahlregelung nur dann vor, wenn eine Regelung den Arzt von der Berechnungsfähigkeit solcher Leistungen ausschließt, die sein Fachgebiet wesentlich prägen und ohne die er es nicht vollwertig ausüben kann (vgl. BSG, Urt. v. 20.01.1999 - B 6 KA 23/98 R - SozR 3-2500 § 72 Nr. 8; Urt. v. 08.03.2000 - B 6 KA 12/99 R - SozR 3-2500 § 72 Nr. 11; Urt. v. 06.09.2000 - B 6 KA 36/99 R - SozR 3-2500 § 135 Nr. 16; Urt. v. 31.01.2001 - B 6 KA 24/00 R - SozR 3-2500 § 135 Nr. 16; Urt. v. 15.05.2002 - B 6 KA 22/01 R - SozR 3-2500 § 72 Nr. 14).
  • LSG Bayern, 25.04.2001 - L 12 KA 76/99
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2003 - L 11 KA 266/01
    In Übereinstimmung mit dem Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 25.04.2001 - Az L 12 KA 76/99 -, das mit den Beteiligten im Erörterungstermin besprochen worden ist, geht der Senat vielmehr davon aus, dass eine solche Fortbildungsstätte eine eigene Abteilung bzw. organisatorische Einheit besitzen muss, die für mehrere Fachgebiete für die Schmerzbehandlung zur Verfügung steht.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2002 - L 10 KA 31/02

    Voraussetzungen des Anspruchs des Chefarztes einer Anästhesieabteilung auf

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2003 - L 11 KA 266/01
    §§ 3, 10 Schmerztherapie-Vereinbarung enthalten eine Berufsausübungsregelung im Sinne von Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz (GG), die einer verfassungsrechtlichen Prüfung standhalten (im Ergebnis ebenso bereits LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 27.11.2002 - L 10 KA 31/02):.
  • BSG, 18.03.1998 - B 6 KA 23/97 R

    Erbringung und Abrechnung bestimmter zytologischer Leistungen -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2003 - L 11 KA 266/01
    Da es vorrangig Aufgabe der Parteien der Bundesmantelverträge und der Gesamtverträge ist zu entscheiden, welche Maßnahmen im Interesse des Gemeinwohls zur Qualitätssicherung erforderlich sind, beschränkt sich die gerichtliche Prüfung darauf, ob die Regelung zum Erreichen des angestrebten Gemeinwohlziels schlechterdings ungeeignet, offensichtlich nicht erforderlich oder selbst bei Anerkennung eines Beurteilungsspielraums unangemessen ist (vgl. BSG, Urt. v. 18.03.1998 - B 6 KA 37/96 R - BSGE 82, 41, 44 - und B 6 KA 23/97 R - BSGE 82, 55, 60 f.; vgl. außerdem BSG, Urt. v. 20.01.1999 und 08.03.2000 a.a.O.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2004 - L 11 KA 170/02

    Teilnahme an der seit dem 01.07.1997 geltenden Vereinbarung über die ambulante

    Die interdisziplinäre Zusammenarbeit mehrerer Abteilungen reicht hierfür auch dann nicht aus, wenn sie unter der Federführung des Leiters einer dieser Abteilungen erfolgt (Senat, Urt. v. 20.06.2003 - L 11 KA 266/01 - www.sozialgerichtsbarkeit.de m.w.N.).
  • SG Marburg, 03.05.2006 - S 12 KA 685/05

    Vertragsarzt - Teilnahme an Schmerztherapie-Vereinbarung - Qualifikationsnachweis

    32 Die Zusatzbezeichnung "spezielle Schmerztherapie" berechtigt nicht zur Teilnahme an der Schmerztherapie-Vereinbarung (vgl. (BSG, Urt. v. 08.09.2004 -B 6 KA 18/03 R - aaO., Rdnr. 23; LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 20.06.2003 - L 11 KA 266/01 -www.sozialgerichtsbarkeit.de).
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