Rechtsprechung
LSG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2017 - L 9 SO 240/16 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ersatz der Kosten der Sozialhilfe durch Erben; Leistungen der Hilfe zur Pflege; Keine Billigkeitserwägungen; Kein Nachranggrundsatz; Anspruch auf Sozialhilfe; Kostenersatz durch Erben für gewährte Leistungen der Hilfe zur Pflege; Berücksichtigung einer bereits gegen den ...
- sozialrechtsiegen.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Sozialhilfe; Kostenersatz durch Erben für gewährte Leistungen der Hilfe zur Pflege; Berücksichtigung einer bereits gegen den Erblasser titulierten Forderung
- rechtsportal.de
Anspruch auf Sozialhilfe
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine Billigkeitserwägungen bei Prüfung von Kostenersatzpflicht des Erben für Leistungen der Hilfe zur Pflege
Verfahrensgang
- SG Detmold, 22.03.2016 - S 8 SO 259/13
- LSG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2017 - L 9 SO 240/16
- BSG, 31.01.2018 - B 8 SO 79/17 B
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 02.02.2010 - B 8 SO 21/08 R
Sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung - Beweisantrag - kein …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2017 - L 9 SO 240/16
Eine Bedürftigkeit lässt sich lediglich im Zusammenhang mit ergänzenden bzw. konkretisierenden Vorschriften verneinen (vgl. BSG, Urteil vom 02.02.2010 - B 8 SO 21/08 R - juris Rn. 13). - BGH, 27.08.2014 - XII ZB 133/12
Regress der Staatskasse gegen die Erben eines verstorbenen Betreuten wegen …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2017 - L 9 SO 240/16
Diese erfolgt schlicht durch Gegenüberstellung der Aktiva und Passiva zum Zeitpunkt des Erbfalls und nimmt dabei keinerlei Unterscheidung nach dem Grund der Entstehung der einzelnen Vermögenspositionen vor; absetzbar sind demnach alle Nachlassverbindlichkeiten (…vgl. Stürner in: Jauernig, BGB, 16. Auflage 2015, § 2311 Rn. 8; s. auch BGH, Beschluss vom 27.08.2014 - XII ZB 133/12 - , juris).
- BSG, 11.09.2020 - B 8 SO 3/19 R
Anspruch auf darlehensweise Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII …
Die Erblasserschulden gehören aber im Grundsatz zum Passivbestand (…vgl nur Röthel in Erman, BGB, 16. Aufl 2020, § 2311 RdNr 8 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts ; so auch LSG Nordrhein-Westfalen vom 20.7.2017 - L 9 SO 240/16 - juris RdNr 44; zur gleichgelagerten Prüfung im Anwendungsbereich von § 1836e Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 BGB vgl Bundesgerichtshof vom 27.8.2014 - XII ZB 133/12 - FamRZ 2014, 1775, RdNr 14) . - BSG, 31.01.2018 - B 8 SO 79/17 B
Kostenersatz für Leistungen der stationären Hilfe zur Pflege
LSG Nordrhein-Westfalen 20.07.2017 - L 9 SO 240/16.