Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2012 - L 12 AS 531/12 B ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,21987
LSG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2012 - L 12 AS 531/12 B ER (https://dejure.org/2012,21987)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20.08.2012 - L 12 AS 531/12 B ER (https://dejure.org/2012,21987)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20. August 2012 - L 12 AS 531/12 B ER (https://dejure.org/2012,21987)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,21987) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2013, 149
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (15)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.05.2011 - L 19 AS 388/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2012 - L 12 AS 531/12
    Nach dieser Vorschrift sei ein arbeitsuchender EU-Bürger so lange freizügigkeitsberechtigt, wie er mit begründeter Aussicht auf Erfolg unter Berücksichtigung eines angemessenen Zeitraums Arbeit suche (LSG NRW, Beschluss vom 30.05.2011 - L 19 AS 388/11 B ER -).

    Von der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts zur Arbeitssuche sei solange auszugehen, bis die Ausländerbehörde von ihrem Recht Gebrauch mache, den Verlust oder das Nichtbestehen des Aufenthaltsrechts nach § 5 Abs. 5 FreizügG/EU festzustellen (BSG, Urteil vom 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R - a.a.O. LSG NRW Beschluss vom 30.05.2011 - L 19 AS 388/11 B ER -).

    Der Leistungsausschluss sei insbesondere nicht nur für alte EU-Bürger streitig, sondern auch für Mitglieder der neuen EU-Mitgliedstaaten (LSG NRW, Beschluss vom 30.05.2011 - L 19 AS 388/11 B - und vom 07.10.2011 - L 19 AS 1560/11 B -).

  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R

    In Deutschland lebender Franzose hat Anspruch auf Arbeitslosengeld II

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2012 - L 12 AS 531/12
    Von der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts zur Arbeitssuche sei solange auszugehen, bis die Ausländerbehörde von ihrem Recht Gebrauch mache, den Verlust oder das Nichtbestehen des Aufenthaltsrechts nach § 5 Abs. 5 FreizügG/EU festzustellen (BSG, Urteil vom 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R - a.a.O. LSG NRW Beschluss vom 30.05.2011 - L 19 AS 388/11 B ER -).

    Die Vorschrift setzt voraus, dass eine Tätigkeit als Selbständiger im Aufnahmestaat tatsächlich ausgeübt wird, wobei zwar nicht erforderlich ist, dass der Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit das notwendige Existenzminimum deckt, Voraussetzung ist aber nach Artikel 43 EGV, dass eine wirtschaftliche Tätigkeit auf unbestimmte Zeit mittels einer festen Einrichtung in einen anderen Mitgliedstaat tatsächlich ausgeübt wird (BSG, Urteil vom 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R - Juris-Ausdruck Rdz 19 m. w. N.).

    Ferner sieht der Senat sich in der Richtigkeit seiner Auffassung bestärkt durch die Ausführungen des BSG in seiner Entscheidung vom 19.10.2010, in der die Regelleistung nach dem SGB II als Fürsorgeleistung entsprechend den Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII angesehen werden (B 14 AS 23/10 R).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2012 - L 19 AS 845/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2012 - L 12 AS 531/12
    Ausgehend davon sieht der Senat in dieser Annahme einen dann auftretenden Wertungswiderspruch mit der Möglichkeit eines Leistungsausschlusses nach Artikel 24 Abs. 2 der Unionsbürgerrichtlinie (Richtlinie 2034/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.04.2004), weil nicht anzunehmen ist, dass das Europäische Parlament und der Rat am selben Tag sich widersprechende Regelungswerke in Kraft setzen wollten (so auch LSG NRW, Beschluss vom 22.06.2012 - L 19 AS 845/12 B ER und L 19 AS 846/12 B - m. w. N.).

    Nach den unterschiedlichen Zielrichtungen beider Rechtsquellen unter Berücksichtigung der Tatsache, dass auch in der vorherigen Verordnung (Artikel 10 a Anlage II A der Verordnung (EWG), Nr. 1408/71) Grundsicherungsleistungen als besondere beitragsunabhängige Leistungen erfasst waren, liegt die Annahme nahe, dass ein Spezialitätsverhältnis vorliegt, in dessen Rahmen Artikel 4 der VO (EG) 883/2004 die allgemeine koordinationsrechtliche Regelung, Artikel 24 Abs. 1 der Richtlinie 2004/38/EG hingegen die mit der Einschränkung nach Abs. 2 geltende und insbesondere auch aufgrund Sicherungsleistungen nach dem SGB II anwendbare speziellere Regelung enthält (vgl. hierzu auch LSG NRW, Beschluss vom 22.06.2012, a.a.O., m. w. N.).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.02.2012 - L 20 AS 2347/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für erwerbsfähige

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2012 - L 12 AS 531/12
    Das gilt umso mehr, als dass es vorliegend um Gewährung von Rechtsschutz im Rahmen des § 86 b Abs. 2 SGG gilt, in dem formelle Gesetze nicht als unwirksam behandelt werden können (vgl. hierzu auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.02.2012 - L 20 AS 2347/11 - Juris-Ausdruck Rdz 27).

    Darüber hinaus fühlt der Senat sich bestätigt durch die Ansicht des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg im Beschluss vom 29.02.2012 (a.a.O.), nach der grundlegendes Merkmal der von der Antragstellerin begehrten Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts deren "Passivität" ist, also deren Existenz sichernde Funktion, demgegenüber seien die Leistungen der Eingliederung in Arbeit als "Aktivleistungen" zu bezeichnen (Juris-Ausdruck Rdz 29 und im Ergebnis zustimmend, wenn auch mit anderer Begründung LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 03.04.2012 - L 5 AS 2157/11 B ER und L 5 AS 2177/11 B PKH - ).

  • BSG, 16.05.2007 - B 11b AS 37/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2012 - L 12 AS 531/12
    Mit Urteil vom 16.05.2007 habe das BSG entschieden, dass Ausländer nur dann ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne der genannten Vorschrift in Deutschland hätten, wenn sie über einen Aufenthaltstitel verfügten, der den persönlichen Aufenthalt zulasse (Urteil vom 16.05.2007 - B 11 b AS 37/06 - ).

    Für den hier maßgeblichen Bereich der Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II hat das BSG, worauf das Sozialgericht zutreffend hingewiesen hat, entschieden, dass Ausländer nur dann ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB II in Deutschland haben, wenn sie über einen Aufenthaltstitel verfügen, der den persönlichen Aufenthalt zulässt (BSG, Urteil vom 17.05.2007 - B 11 b AS 37/06 -).

  • BSG, 06.05.2009 - B 11 AL 11/08 R

    Arbeitsvermittlung - keine Pflicht der Bundesagentur für Arbeit Bordellbetreibern

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2012 - L 12 AS 531/12
    Auch wenn die Prostitution in Deutschland nicht verboten ist (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 06.05.2009 - B 11 AL 11/08 R -), ergibt sich nicht schon allein aus deren Ausübung die Annahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit.
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2012 - L 12 AS 531/12
    Es seien die Folgen abzuwägen, die eintreten würden, wenn die begehrte Anordnung nicht erginge, der Rechtsuchende im Hauptsacheverfahren aber obsiegen würde und den Nachteilen gegenüber zu stellen, die entstünden, wenn die Anordnung erlassen würde, der Rechtsuchende im Hauptsacheverfahren indes keinen Erfolg hätte (BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 -).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.04.2012 - L 5 AS 2157/11

    Leistungsausschluss für Ausländer, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2012 - L 12 AS 531/12
    Darüber hinaus fühlt der Senat sich bestätigt durch die Ansicht des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg im Beschluss vom 29.02.2012 (a.a.O.), nach der grundlegendes Merkmal der von der Antragstellerin begehrten Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts deren "Passivität" ist, also deren Existenz sichernde Funktion, demgegenüber seien die Leistungen der Eingliederung in Arbeit als "Aktivleistungen" zu bezeichnen (Juris-Ausdruck Rdz 29 und im Ergebnis zustimmend, wenn auch mit anderer Begründung LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 03.04.2012 - L 5 AS 2157/11 B ER und L 5 AS 2177/11 B PKH - ).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2011 - L 6 AS 356/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2012 - L 12 AS 531/12
    Eine abweichende Beurteilung ergibt sich für den Senat insbesondere ferner nicht aus der Annahme, auch Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende unterfielen dem Gleichbehandlungsanspruch (LSG NRW, Beschluss vom 17.05.2011 - L 6 AS 356/11 B ER - und Beschluss vom 16.07.2012 - L 7 AS 1047/12 B ER - ).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2011 - L 19 AS 1560/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2012 - L 12 AS 531/12
    Der Leistungsausschluss sei insbesondere nicht nur für alte EU-Bürger streitig, sondern auch für Mitglieder der neuen EU-Mitgliedstaaten (LSG NRW, Beschluss vom 30.05.2011 - L 19 AS 388/11 B - und vom 07.10.2011 - L 19 AS 1560/11 B -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.07.2012 - L 7 AS 1047/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • BSG, 18.01.2011 - B 4 AS 14/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Grenzgänger - gewöhnlicher Aufenthalt in

  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.03.2012 - L 29 AS 414/12

    Ausschluss von Grundsicherungsleistungen für Ausländer - Europarecht -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2012 - L 19 AS 1071/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • VG Gelsenkirchen, 21.10.2011 - 16 L 874/11

    Verlust Freizügigkeitsrecht, Prostitution, Niederlassungsfreiheit

  • LSG Hessen, 21.08.2020 - L 6 AS 383/20
    Auch wenn die Prostitution in der Bundesrepublik Deutschland nicht verboten sei, ergebe sich nicht schon allein aus deren Ausübung die Annahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit (Hinweis auf LSG NRW, Beschluss vom 20. August 2012, L 12 AS 531/12 B ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.10.2012 - L 19 AS 1393/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Die Vereinbarkeit des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II mit den Recht der Europäischen Gemeinschaft ist aber in Rechtsprechung und Kommentierung umstritten (LSG Niedersachsen-Bremen Beschlüsse vom 23.05.2012 - L 9 AS 347/12 B ER , vom 20.07.2012 - L 9 AS 563/12 B ER, wonach der Leistungsausschluss bei EU-Bürgern eingreift, wenn diese noch keine Verbindung zum deutschen Arbeitsmarkt haben, ebenso; LSG Baden-Württemberg Urteil vom 16.05.2012 - L 3 AS 1477/11 - Revisionsverfahren anhängig unter B 4 AS 54/12 R; LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 03.04.2012 - L 5 AS 2157/11 B -, LSG NRW Beschluss vom 20.08.2012 - L 12 AS 531/12 B ER - wonach der Leistungsausschluss europarechtskonform ist; LSG Baden-Württemberg Beschluss vom 24.10.2011 - L 12 AS 3938/11 ER-B - und LSG Bayern Beschluss vom 22.05.2012 - L 16 AS 220/12 B ER - zweifelnd; LSG Schleswig-Holstein Beschluss vom 14.09.2011 - L 3 AS 155/11 B ER- ; vgl. auch zur Zusammenfassung des Meinungstandes Hackethal in jurisPK-SGB II, § 7 SGB II Rn 37f und Greiser in juris PK- SGB XII, Vorbemerkungen SGB XII Rn. 13f, 25ff).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.01.2013 - L 14 AS 3133/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Ausländer - Aufenthaltsrecht - selbständige

    Aber selbst falls diese Tätigkeit als "Gewerbe" i.S.d. Gewerbeordnung anzuzeigen sein sollte - was die Antragstellerin in der Tat nicht getan hat - wäre ihre (nicht angezeigte) Ausübung nicht "illegal", da es jedenfalls einer amtlichen Erlaubnis dazu nicht bedarf (nicht nachvollziehbar deshalb auch LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. August 2011 - L 12 AS 531/12 B ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2023 - L 12 AS 245/21
    Die Frage, ob die Tätigkeit als Prostituierte angemeldet worden sein muss (so noch Senatsbeschluss vom 20.08.2012, L 12 AS 531/12 B ER, Rn. 18, juris), kann im Ergebnis dahinstehen.
  • SG Darmstadt, 13.07.2020 - S 27 AS 295/20
    Auch wenn die Prostitution in der Bundesrepublik Deutschland nicht verboten ist, ergibt sich nicht schon allein aus deren Ausübung die Annahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit (LSG NRW, Beschluss vom 20.8.2012 - L 12 AS 531/12 B ER -, juris - Rn. 18).

    Hierfür wäre neben der ordnungsgemäßen Anmeldung nach dem Prostituiertenschutzgesetz beim Ordnungsamt eine ordnungsgemäße steuerliche Anmeldung erforderlich (SG Darmstadt, Beschluss vom 28.5.2020 - S 21 AS 296/20 ER; LSG NRW, Beschluss vom 20.8.2012 - L 12 AS 531/12 B ER; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.10.2014 - L 29 As 2052/14 B ER).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2013 - L 12 AS 753/13
    In dem Zusammenhang verweist der Senat - ohne dass es darauf vorliegend im Einzelnen ankäme - darauf hin, dass er den Leistungsausschluss bulgarischer Staatsangehöriger nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II als von Artikel 24 Abs. 2 der Richtlinien 2004/38 EG - Unionsbürgerrichtlinie - gedeckt ansieht, soweit Leistungen zum Lebensunterhalt begehrt werden (vgl. Beschluss des Senats vom 20.08.2012 - L 12 AS 531/12 B ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2012 - L 19 AS 1542/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Die Vereinbarkeit der Vorschrift des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II mit den Recht der Europäischen Gemeinschaft ist aber in Rechtsprechung und Kommentierung umstritten (LSG Niedersachsen-Bremen Beschluss vom 23.05.2012 - L 9 AS 347/12 B ER -, wonach der Leistungsausschluss bei EU-Bürgern eingreift, wenn diese noch keine Verbindung zum deutschen Arbeitsmarkt haben; LSG Baden-Württemberg Urteil vom 16.05.2012 - L 3 AS 1477/11 - Revisionsverfahren anhängig unter B 4 AS 54/12 R; LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 03.04.2012 - L 5 AS 2157/11 B -, LSG NRW Beschluss vom 20.08.2012 - L 12 AS 531/12 B ER - wonach der Leistungsausschluss europarechtskonform ist; LSG Baden-Württemberg Beschluss vom 24.10.2011 - L 12 AS 3938/11 ER-B - und LSG Bayern Beschluss vom 22.05.2012 - L 16 AS 220/12 B ER - zweifelnd; LSG Schleswig-Holstein Beschluss vom 14.09.2011 - L 3 AS 155/11 B ER- ; vgl. auch zur Zusammenfassung des Meinungstandes Hackethal in jurisPK-SGB II, § 7 SGB II Rn 37f und Greiser in juris PK- SGB XII, Vorbemerkungen SGB XII Rn. 13f, 25ff).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2012 - L 12 AS 761/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Die Bedenken gegen die Europarechtskonformität der genannten Vorschrift ergeben sich einerseits aus dem Streit über die Frage, ob es sich bei den Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II um Sozialhilfeleistungen handelt (vgl. hierzu die Beschlüsse des erkennenden Senats vom 14.11.2010 - L 12 AS 1669/10 B ER - und vom 20.08.2012 - L 12 AS 531/12 B ER - ) oder ob es sich um Leistungen der sozialen Sicherheit bzw. zur Eingliederung in Arbeit handelt, die freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgern unter Verstoß gegen das Verbot der Differenzierung nach Staatangehörigkeit und/oder das allgemeine Differenzierungsverbot vorenthalten werden (vgl. hierzu Hacketal, a. a. O. Rdz. 38).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2015 - L 2 AS 270/15
    Ein formaler Akt, wie die Registrierung eines Gewerbes, ist nicht ausreichend (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 19.10.2010, Az. B 14 AS 23/10 R, bei juris Rn. 19; Landessozialgericht [LSG] Nordrhein-Westfalen [NRW], Beschluss vom 20.08.2012, Az. L 12 AS 531/12 B ER, bei juris Rn. 18; LSG NRW, Beschluss vom 10.10.2013, Az. L 19 AS 129/13, bei juris Rn. 48).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2012 - L 12 AS 847/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Die Bedenken gegen die Europarechtskonformität der genannten Vorschrift ergeben sich einerseits aus dem Streit über die Frage, ob es sich bei den Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II um Sozialhilfeleistungen handelt (vgl. hierzu die Beschlüsse des erkennenden Senats vom 14.11.2010 - L 12 AS 1669/10 B ER - und vom 20.08.2012 - L 12 AS 531/12 B ER - ) oder ob es sich um Leistungen der sozialen Sicherheit bzw. zur Eingliederung in Arbeit handelt, die freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgern unter Verstoß gegen das Verbot der Differenzierung nach Staatangehörigkeit und/oder das allgemeine Differenzierungsverbot vorenthalten werden (vgl. hierzu Hacketal, a. a. O. Rdz. 38).
  • SG Duisburg, 11.02.2013 - S 33 AS 94/13

    Anspruch auf Gewährung von Leistungen nach dem SGB II bei Gefährdung der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht