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   LSG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2000 - L 17 U 277/97   

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https://dejure.org/2000,12263
LSG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2000 - L 17 U 277/97 (https://dejure.org/2000,12263)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20.09.2000 - L 17 U 277/97 (https://dejure.org/2000,12263)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20. September 2000 - L 17 U 277/97 (https://dejure.org/2000,12263)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung einer bandscheibenbedingten Erkrankung der Lendenwirbelsäule als Berufskrankheit; Arbeitstechnischen Voraussetzungen für die Entstehung einer Berufskrankheit nach dem Berechnungsmodell von Hartung; Haftungsbegründende Kausalität schädigender Einwirkungen im ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 18.11.1997 - 2 RU 48/96

    Anscheinsbeweis bei der Feststellung einer Berufskrankheit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2000 - L 17 U 277/97
    Die Feststellung einer BK nach Nr. 2108 der Anlage zur BKV ist häufig problematisch, weil zahlreiche Zweifelsfragen hinsichtlich der Voraussetzungen für die Anerkennung dieser BK bestehen (vgl. dazu die Nachweise im Urteil des LSG Niedersachsen vom 05.02.1998 - L 6 U 178/97 - = Breithaupt 1998, 894 ff. sowie - aus medizinischer Sicht -: Baars/Bolm-Audorff/Hittmann/Stahlkopf, ASU 1997, 480 f. und aus rechtlicher Sicht: - Becker, SGb 2000, 116 f.) und der Verordnungsgeber sich abstrakter und unbestimmter Begriffe bedient hat, um - so das BSG - die Berücksichtigung neuer arbeitstechnischer und medizinischer Erkenntnisse zu ermöglichen (BSG SozR 3 - 5680 Art. 2 Nr. 1; vgl. auch BSG Urteil vom 18.11.1997 - 2 RU 84/94 - = SGb 1999, 39 f. mit Anmerkungen von Ricke, sowie zuletzt - die Verfassungsmäßigkeit der Regelung durch den Verordnungsgeber unter Aufhebung des o. a. Urteils des LSG Niedersachsen bejahend: BSGE 84, 30 ff.) Zum einen ist nämlich weitgehend unge klärt, was z. B. unter "langjährigem Heben und Tragen schwerer Lasten" zu verstehen ist, zum anderen fehlen auch gesicherte Erkenntnisse darüber, ab wann denn nun derartige Belastungen bandscheibenbedingte Erkrankungen im Bereich der LWS verursachen können und sich das Schadensbild auch ohne körperliche Einwirkungen schicksalhaft entwickeln kann, zumal derartige Erkrankungen in der Bevölkerung allgemein weit verbreitet sind (vgl. Abschnitt IV des zu der BK vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung herausgegebenen Merkblatts für die ärztliche Untersuchung, abgedruckt bei Mehrtens/Perlebach, a. a. O., M 2108 S 1 ff.; siehe auch Ludolph/Spohr/Echtermeyer, BG 1994, 349, 352; Pöhl/Eilebrecht/Hax/Römer, BG 1997, 670, 672; Rompe/Thürauf, Med. Sach. 1998, 116, 118).

    Dementsprechend hat das BSG ausgeführt, dass sich deshalb häufig die berufliche Verursachung bandscheibenbedingter Erkrankungen der LWS nur schwer nachweisen lassen wird (BSGE 84, 30, 40) und daher aus dem Umstand, dass die arbeitstechnischen Voraussetzungen der BK erfüllt sind, nicht schon ein Anscheins beweis im Sinne des § 9 Abs. 3 SGB VII zugunsten des ursächlichen Zusammenhangs folgt (BSG SGb 1999, 39 f.; vgl. auch Mehrtens/Perlebach, a. a. O. M 2108 Rdnr. 7 Seite 26 a).

  • BSG, 23.03.1999 - B 2 U 12/98 R

    Berufskrankheit - bandscheibenbedingte Erkrankung - Lendenwirbelsäule -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2000 - L 17 U 277/97
    Die Feststellung einer BK nach Nr. 2108 der Anlage zur BKV ist häufig problematisch, weil zahlreiche Zweifelsfragen hinsichtlich der Voraussetzungen für die Anerkennung dieser BK bestehen (vgl. dazu die Nachweise im Urteil des LSG Niedersachsen vom 05.02.1998 - L 6 U 178/97 - = Breithaupt 1998, 894 ff. sowie - aus medizinischer Sicht -: Baars/Bolm-Audorff/Hittmann/Stahlkopf, ASU 1997, 480 f. und aus rechtlicher Sicht: - Becker, SGb 2000, 116 f.) und der Verordnungsgeber sich abstrakter und unbestimmter Begriffe bedient hat, um - so das BSG - die Berücksichtigung neuer arbeitstechnischer und medizinischer Erkenntnisse zu ermöglichen (BSG SozR 3 - 5680 Art. 2 Nr. 1; vgl. auch BSG Urteil vom 18.11.1997 - 2 RU 84/94 - = SGb 1999, 39 f. mit Anmerkungen von Ricke, sowie zuletzt - die Verfassungsmäßigkeit der Regelung durch den Verordnungsgeber unter Aufhebung des o. a. Urteils des LSG Niedersachsen bejahend: BSGE 84, 30 ff.) Zum einen ist nämlich weitgehend unge klärt, was z. B. unter "langjährigem Heben und Tragen schwerer Lasten" zu verstehen ist, zum anderen fehlen auch gesicherte Erkenntnisse darüber, ab wann denn nun derartige Belastungen bandscheibenbedingte Erkrankungen im Bereich der LWS verursachen können und sich das Schadensbild auch ohne körperliche Einwirkungen schicksalhaft entwickeln kann, zumal derartige Erkrankungen in der Bevölkerung allgemein weit verbreitet sind (vgl. Abschnitt IV des zu der BK vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung herausgegebenen Merkblatts für die ärztliche Untersuchung, abgedruckt bei Mehrtens/Perlebach, a. a. O., M 2108 S 1 ff.; siehe auch Ludolph/Spohr/Echtermeyer, BG 1994, 349, 352; Pöhl/Eilebrecht/Hax/Römer, BG 1997, 670, 672; Rompe/Thürauf, Med. Sach. 1998, 116, 118).

    Dementsprechend hat das BSG ausgeführt, dass sich deshalb häufig die berufliche Verursachung bandscheibenbedingter Erkrankungen der LWS nur schwer nachweisen lassen wird (BSGE 84, 30, 40) und daher aus dem Umstand, dass die arbeitstechnischen Voraussetzungen der BK erfüllt sind, nicht schon ein Anscheins beweis im Sinne des § 9 Abs. 3 SGB VII zugunsten des ursächlichen Zusammenhangs folgt (BSG SGb 1999, 39 f.; vgl. auch Mehrtens/Perlebach, a. a. O. M 2108 Rdnr. 7 Seite 26 a).

  • LSG Schleswig-Holstein, 18.09.1996 - L 8 U 95/95

    Zur Frage der Anerkennung von Wirbelsäulenerkrankungen als Berufskrankheiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2000 - L 17 U 277/97
    Es wurde gemeinsam von Medizinern, Arbeitswissenschaftlern und Vertretern der Berufsgenossenschaften entwickelt und hat andere Modelle zur Berechnung einer Lebensdosis, unter anderem von Hartung/Dupuis (BG 1994, 452 f.) beziehungsweise von Jäger/Luttmann (Med. Sach. 1994, 160 f.) abgelöst, die sich in der Praxis nicht durchgesetzt haben, weil sie einen zu großen Ermittlungsaufwand erforderten, von epidemiologisch nicht abgesicherten Dosisrichtwerten ausgingen und auch - wie der Senat bereits in dem rechtskräftigen Urteil vom 10.05.2000 (L 17 U 96/97) ausgeführt hat - zu völlig unterschiedlichen Ergebnissen führten (vgl. dazu Baars/Bolm-Audorff/Hittmann/Stahlkopf, a. a. O. S. 480, 482; Becker, a. a. O. S. 118; LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 18.09.1996 - L 8 U 95/95 - = HVBG-Info 1997, 116 f.).
  • BSG, 27.06.2000 - B 2 U 29/99 R

    Anerkennung der Parkinson-Erkrankung als Berufskrankheit, objektive Beweislast

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2000 - L 17 U 277/97
    Dabei müssen - wie das Bundessozialgericht (BSG) in ständiger Rechtssprechung (vgl. zuletzt Urteil vom 27.06.2000 - B 2 U 29/99 R - m. w. N.) entschieden hat -, die Krankheit, die versicherte Tätigkeit und die durch sie bedingten schädigenden Einwirkungen einschließlich deren Art und Ausmaßes im Sinne des "Vollbeweises", also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, nachgewiesen werden.
  • LSG Niedersachsen, 05.02.1998 - L 6 U 178/97

    Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung; Erfordernis einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2000 - L 17 U 277/97
    Die Feststellung einer BK nach Nr. 2108 der Anlage zur BKV ist häufig problematisch, weil zahlreiche Zweifelsfragen hinsichtlich der Voraussetzungen für die Anerkennung dieser BK bestehen (vgl. dazu die Nachweise im Urteil des LSG Niedersachsen vom 05.02.1998 - L 6 U 178/97 - = Breithaupt 1998, 894 ff. sowie - aus medizinischer Sicht -: Baars/Bolm-Audorff/Hittmann/Stahlkopf, ASU 1997, 480 f. und aus rechtlicher Sicht: - Becker, SGb 2000, 116 f.) und der Verordnungsgeber sich abstrakter und unbestimmter Begriffe bedient hat, um - so das BSG - die Berücksichtigung neuer arbeitstechnischer und medizinischer Erkenntnisse zu ermöglichen (BSG SozR 3 - 5680 Art. 2 Nr. 1; vgl. auch BSG Urteil vom 18.11.1997 - 2 RU 84/94 - = SGb 1999, 39 f. mit Anmerkungen von Ricke, sowie zuletzt - die Verfassungsmäßigkeit der Regelung durch den Verordnungsgeber unter Aufhebung des o. a. Urteils des LSG Niedersachsen bejahend: BSGE 84, 30 ff.) Zum einen ist nämlich weitgehend unge klärt, was z. B. unter "langjährigem Heben und Tragen schwerer Lasten" zu verstehen ist, zum anderen fehlen auch gesicherte Erkenntnisse darüber, ab wann denn nun derartige Belastungen bandscheibenbedingte Erkrankungen im Bereich der LWS verursachen können und sich das Schadensbild auch ohne körperliche Einwirkungen schicksalhaft entwickeln kann, zumal derartige Erkrankungen in der Bevölkerung allgemein weit verbreitet sind (vgl. Abschnitt IV des zu der BK vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung herausgegebenen Merkblatts für die ärztliche Untersuchung, abgedruckt bei Mehrtens/Perlebach, a. a. O., M 2108 S 1 ff.; siehe auch Ludolph/Spohr/Echtermeyer, BG 1994, 349, 352; Pöhl/Eilebrecht/Hax/Römer, BG 1997, 670, 672; Rompe/Thürauf, Med. Sach. 1998, 116, 118).
  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2000 - L 17 U 277/97
    Für den ursächlichen Zusammenhang (haftungsausfüllende Kausalität) als Voraussetzung der Entschädigungspflicht, der nach der auch sonst im Unfallversicherungsrecht geltenden Lehre von der wesentlichen Bedingung (vgl. BSGE 61, 127, 129; 63, 272, 278; Bereiter-Hahn/Schieke/Mehrtens, a. a. O.) zu bewerten ist, reicht dagegen grundsätzlich die hinreichende Wahrscheinlichkeit - nicht allerdings die bloße Möglichkeitaus (BSG SozR 2200 § 548 Nr. 38; § 551 Nr. 1; BSG Urteil vom 27.06.2000; Mehrtens/Perlebach, a. a. O., Rdnr. 26).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2000 - L 17 U 296/97

    Gewährung von Verletztenrente; Degenerationen im Bereich der Halswirbelsäule

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2000 - L 17 U 277/97
    Nach dem o. a. Merkblatt für die ärztliche Untersuchung, das zwar keine verbindliche, im Rahmen der Verordnung stehende Erläuterung darstellt, aber wertvolle Hinweise für die Beurteilung von ursächlichen Zusammenhängen aus arbeitsmedizinischer Sicht gibt und eine arbeitstechnische und medizinische Konkretisierung der BK beinhaltet (Urteil des erkennenden Senats vom 10.05.2000 - L 17 U 296/97 -), sind nach Abschnitt I wichtige Gefahrenquellen für die Entstehung bandscheibenbedingter Erkrankungen der LWS fortgesetzes Heben, Tragen und Absetzen schwerer Lasten sowie häufiges Arbeiten in extremer Beugehaltung des Rumpfes, wie es vor allem im untertägigen Bergbau, bei Maurern, Steinsetzern und Stahlbetonbauern, Schauerleuten, Möbel-, Kohlen-, Fleisch- und anderen Lastenträgern, bei Landwirten, Fischern und Waldarbeitern sowie bei Beschäftigten in der Kranken-, Alten- und Behindertenpflege vor kommt.
  • OLG Stuttgart, 19.01.2001 - 2 U 222/00

    Anforderungen an die Unternehmenskontinuität nach Durchführung eines

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2000 - L 17 U 277/97
    Die dagegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde wurde vom BSG am 10.08.2000 als unzulässig verworfen (B 2 U 222/00 B).
  • BSG, 31.05.1996 - 2 BU 237/95

    Rechtsstaatlich gebotene Bestimmtheit bei der Umschreibung einer Berufskrankheit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2000 - L 17 U 277/97
    Die Feststellung einer BK nach Nr. 2108 der Anlage zur BKV ist häufig problematisch, weil zahlreiche Zweifelsfragen hinsichtlich der Voraussetzungen für die Anerkennung dieser BK bestehen (vgl. dazu die Nachweise im Urteil des LSG Niedersachsen vom 05.02.1998 - L 6 U 178/97 - = Breithaupt 1998, 894 ff. sowie - aus medizinischer Sicht -: Baars/Bolm-Audorff/Hittmann/Stahlkopf, ASU 1997, 480 f. und aus rechtlicher Sicht: - Becker, SGb 2000, 116 f.) und der Verordnungsgeber sich abstrakter und unbestimmter Begriffe bedient hat, um - so das BSG - die Berücksichtigung neuer arbeitstechnischer und medizinischer Erkenntnisse zu ermöglichen (BSG SozR 3 - 5680 Art. 2 Nr. 1; vgl. auch BSG Urteil vom 18.11.1997 - 2 RU 84/94 - = SGb 1999, 39 f. mit Anmerkungen von Ricke, sowie zuletzt - die Verfassungsmäßigkeit der Regelung durch den Verordnungsgeber unter Aufhebung des o. a. Urteils des LSG Niedersachsen bejahend: BSGE 84, 30 ff.) Zum einen ist nämlich weitgehend unge klärt, was z. B. unter "langjährigem Heben und Tragen schwerer Lasten" zu verstehen ist, zum anderen fehlen auch gesicherte Erkenntnisse darüber, ab wann denn nun derartige Belastungen bandscheibenbedingte Erkrankungen im Bereich der LWS verursachen können und sich das Schadensbild auch ohne körperliche Einwirkungen schicksalhaft entwickeln kann, zumal derartige Erkrankungen in der Bevölkerung allgemein weit verbreitet sind (vgl. Abschnitt IV des zu der BK vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung herausgegebenen Merkblatts für die ärztliche Untersuchung, abgedruckt bei Mehrtens/Perlebach, a. a. O., M 2108 S 1 ff.; siehe auch Ludolph/Spohr/Echtermeyer, BG 1994, 349, 352; Pöhl/Eilebrecht/Hax/Römer, BG 1997, 670, 672; Rompe/Thürauf, Med. Sach. 1998, 116, 118).
  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2000 - L 17 U 277/97
    Für den ursächlichen Zusammenhang (haftungsausfüllende Kausalität) als Voraussetzung der Entschädigungspflicht, der nach der auch sonst im Unfallversicherungsrecht geltenden Lehre von der wesentlichen Bedingung (vgl. BSGE 61, 127, 129; 63, 272, 278; Bereiter-Hahn/Schieke/Mehrtens, a. a. O.) zu bewerten ist, reicht dagegen grundsätzlich die hinreichende Wahrscheinlichkeit - nicht allerdings die bloße Möglichkeitaus (BSG SozR 2200 § 548 Nr. 38; § 551 Nr. 1; BSG Urteil vom 27.06.2000; Mehrtens/Perlebach, a. a. O., Rdnr. 26).
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