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   LSG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2012 - L 9 SO 607/10   

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https://dejure.org/2012,43733
LSG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2012 - L 9 SO 607/10 (https://dejure.org/2012,43733)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20.12.2012 - L 9 SO 607/10 (https://dejure.org/2012,43733)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20. Dezember 2012 - L 9 SO 607/10 (https://dejure.org/2012,43733)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 1335
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 02.02.2012 - B 8 SO 5/10 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Bindung des Sozialhilfeträgers an die

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2012 - L 9 SO 607/10
    Zwar entspricht es der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, dass ein Anspruch des Heimbewohners gegen den Sozialhilfeträger auf Übernahme der Heimkosten voraussetzt, dass er seinerseits gegenüber dem Heimträger aus dem mit diesem geschlossenen Vertrag zur Übernahme entsprechender Heimkosten verpflichtet ist (BSG, Urteil vom 02.02.2010, Az. B 8 SO 20/08 R, Rn. 12; Urteil vom 02.02.2012, Az. B 8 SO 5/10 R, Rn. 14).

    Das für die Zeit bis 30.9.2009 maßgebende Heimgesetz kannte zwar keine dem WBVG völlig entsprechende Regelung zur unmittelbaren Geltung der in den "Leistungserbringungsverträgen" geregelten Vergütungshöhe; eine dem WBVG vergleichbare Schutzwirkung muss aber, soweit sich eine Koppelung mit den "Leistungserbringungsverträgen" nicht bereits aus § 7 Abs. 4 und 5 HeimG ergibt, § 32 SGB I entnommen werden, und zwar entweder durch Übernahme der gesetzlichen Wertung oder wegen des Charakters der Verträge nach §§ 75 ff. SGB XII als Normverträge (so BSG, Urteil vom 02.02.2012, Az. B 8 SO 5/10 R, Rn. 15, zur vergleichbaren Vereinbarung mit den Pflegekassen gem. § 75 Abs. 5 SGB XII).

  • BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 20/06 R

    Sozialhilfe - Einkommens- und Vermögenseinsatz - Blindengeld als privilegiertes

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2012 - L 9 SO 607/10
    Diese ist jedoch als zweckbestimmte Einnahme gem. § 83 Abs. 1 SGB XII nicht als Einkommen zu berücksichtigen (Schmidt in jurisPK-SGB XII, 1. Auflage 2010, § 83 Rn 14; ebenso zum Blindengeld BSG, Urteil vom 11.12.2007, Az. B 8/9b SO 20/06 R).
  • BSG, 02.02.2010 - B 8 SO 20/08 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung des Heimträgers -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2012 - L 9 SO 607/10
    Zwar entspricht es der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, dass ein Anspruch des Heimbewohners gegen den Sozialhilfeträger auf Übernahme der Heimkosten voraussetzt, dass er seinerseits gegenüber dem Heimträger aus dem mit diesem geschlossenen Vertrag zur Übernahme entsprechender Heimkosten verpflichtet ist (BSG, Urteil vom 02.02.2010, Az. B 8 SO 20/08 R, Rn. 12; Urteil vom 02.02.2012, Az. B 8 SO 5/10 R, Rn. 14).
  • BSG, 09.12.2008 - B 8/9b SO 10/07 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Kostenerstattung - gemeinsam eingenommenes

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2012 - L 9 SO 607/10
    Das Bundessozialgericht hat die Bedeutung des funktionalen Zusammenhanges im Rahmen der §§ 53 ff. SGB XII bereits in seinem Urteil vom 09.12.2008, Az. B 8/9b SO 10/07 R (u.a. Rn. 18), hervorgehoben.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2010 - L 12 SO 36/09

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2012 - L 9 SO 607/10
    Auf die parallel zum Verfahren in der Hauptsache von den Klägern gestellten Anträge auf Erlass einstweiliger Anordnungen hat das Sozialgericht den Beklagten mit Beschlüssen vom 27.04.2009 (Az. S 12 SO 36/09 ER), 24.07.2009 (Az. S 12 SO 90/09 ER) und 29.12.2009 (Az. S 12 SO 145/09 ER) vorläufig verpflichtet, die Kosten der nächtlichen Sitzwachen in der Zeit vom 01.04.2009 bis zum 28.02.2010 zu übernehmen.
  • LSG Baden-Württemberg, 08.07.2015 - L 2 SO 1431/13

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - stationäre Pflege - Übernahme zusätzlicher

    Selbst dann, wenn die Einrichtung eine Einrichtung der Eingliederungshilfe sei, habe das LSG Nordrhein-Westfalen am 20. Dezember 2012 (L 9 SO 607/10) jedoch entschieden, dass solche Leistungen nicht von den vertraglichen Verpflichtungen umfasst seien.
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