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   LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2014 - L 8 R 875/13   

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https://dejure.org/2014,9021
LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2014 - L 8 R 875/13 (https://dejure.org/2014,9021)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30.04.2014 - L 8 R 875/13 (https://dejure.org/2014,9021)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30. April 2014 - L 8 R 875/13 (https://dejure.org/2014,9021)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Rentenversicherungsträger muss höhere Pendelkosten zahlen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Rentenversicherungsträger muss höhere Pendelkosten zahlen

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Mehr Fahrgeld für Reha-Patienten

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Rentenversicherungsträger muss höhere Pendelkosten zahlen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rentenversicherungsträger muss höhere Pendelkosten zahlen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Rentenversicherungsträger muss bei Reha für höhere Fahrtkosten aufkommen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Rentenversicherungsträger muss höhere Pendelkosten zahlen - Praxis und Merkblätter der Deutschen Rentenversicherung rechtswidrig

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 25.03.2003 - B 7 AL 8/02 R

    Förderung der beruflichen Eingliederung Behinderter - besondere Leistung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2014 - L 8 R 875/13
    Entscheidet er sich für Letzteres, soll er nicht besser gestellt werden als bei Unterbringung am Maßnahmeort (BSG, Urteil v. 25.3.2003, B 7 AL 8/02 R, SozR 4-4300 § 110 Nr. 1 zu § 83 Abs. 3 SGB III, Schlette, a.a.O., § 53 Rdnr. 22; Jabben in: Rolfs/Giesen/Kreikebohm/Udsching, BeckOK SGB IX, Stand: 1.9.2013, § 53 Rdnr. 12).

    Bereits der Wortlaut der Vorschrift bezieht sich damit nicht auf die Höhe erstattungsfähiger Fahrkosten für Rehabilitationsmaßnahmen, worauf im Übrigen bereits das BSG in seinem Urteil vom 25.3.2003 (a.a.O.) hingewiesen hat.

    Dabei schloss sich die Bundesanstalt für Arbeit der Auffassung des BSG in seinem Urteil vom 25.3.2003 (a.a.O.) an, kündigte an, nach Abschluss des an das Landessozialgericht zurückverwiesenen Verfahrens in allen Fällen die Reisekosten nach § 53 SGB IX bis zu einer eventuellen Änderung der Vorschrift durch den Gesetzgeber nicht mehr auf den bisherigen Höchstbetrag (von 269, 00 EUR) zu begrenzen und begehrte stattdessen eine neu einzuführende gesetzliche Begrenzung der Reisekosten.

    Hinzu kommt, dass bereits im SGB III der genannten Vorschrift lediglich ein Ausnahmecharakter zuzubilligen ist und gerade auch dort diese nicht für sämtliche Empfänger von Rehabilitationsleistungen nach dem SGB III Anwendung findet (BSG, Urteil v. 25.3.2003, a.a.O.).

    Es besteht vielmehr ein Anspruch auf Übernahme der erforderlichen Fahrkosten (BSG, Urteil v. 25.3.2003, a.a.O.; Majerski-Pahlen in: Neumann/Pahlen/Majerski-Pahlen, SGB IX, 12. Auflage 2010, § 53 Rdnr. 8).

  • BSG, 29.03.2006 - B 13 RJ 37/05 R

    Berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation - persönliche Voraussetzungen -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2014 - L 8 R 875/13
    Seine Erwerbsfähigkeit im Sinne der Fähigkeit, die bisherige Tätigkeit weiter ausüben zu können (vgl. BSG, Urteil v. 29.3.2006, B 13 RJ 37/05 R, SozR 4-2600 § 10 Nr. 1), war insbesondere dem Entlassungsbericht über den Rehabilitationsaufenthalt vom 16.3.
  • Drs-Bund, 05.09.2003 - BT-Drs 15/1515
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2014 - L 8 R 875/13
    Die in Abs. 4 getroffene Regelung diente dabei erneut der Vereinheitlichung der Fahrkostenerstattung im Zusammenhang mit Leistungen zur Teilhabe, da sie für alle Rehabilitationsträger die Höhe der Fahrkosten bestimmen sollte (BT-Drucksache 15/1515, S. 120; Majerski-Pahlen, a.a.O., § 53 Rdnr. 17).
  • Drs-Bund, 16.01.2001 - BT-Drs 14/5074
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2014 - L 8 R 875/13
    So trat § 53 Abs. 1 bis 3 SGB IX wie die übrigen Regelungen des SGB IX durch Art. 1 des Gesetzes vom 19.6.2001 zum 1.7.2001 in Kraft (BGBl. I 2001, 1046) und bezweckte eine Harmonisierung der von den Rehabilitationsträgern zu übernehmenden Reisekosten (Schlette, a.a.O., § 53 Rdnr. 1, 4, 10 mit Verweis auf BT-Drucksache 14/5074, S. 110).
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