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   LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2003 - L 10 KA 3/03   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2003 - L 10 KA 3/03 (https://dejure.org/2003,4354)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21.05.2003 - L 10 KA 3/03 (https://dejure.org/2003,4354)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21. Mai 2003 - L 10 KA 3/03 (https://dejure.org/2003,4354)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Vertragsarztrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hinreichende Bestimmtheit und Rechtmäßigkeit des Honorarabrechnungsbescheides; Teilnahme an vertragsärztlicher Versorgung; Anspruch auf eine höhere Vergütung; Zurückverweisung des Rechtsstreits; Gewährung rechtlichen Gehörs; Gedrängte Darstellung des Tatbestandes; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (59)

  • BSG, 29.09.1993 - 6 RKa 65/91

    Nichtanwendbarkeit von § 96 Abs. 1 SGG , Begrenzung der für

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2003 - L 10 KA 3/03
    Sowohl diese Frage als auch die Frage nach der Rechtmäßigkeit der personellen Zusammensetzung der Mitglieder des Bewertungsausschusses und des Verfahrens zur Bestellung dieser Mitglieder waren bereits mehrfach Gegenstand gerichtlicher Überprüfung (vgl. z.B. BSG, Urteile vom 29.09.1993 - 6 RKa 65/91 - vom 26.01.1994 - 6 RKa 66/91 - vom 28.01.1998 - B 6 KA 98/96 - = BSGE 82, 268 ff.; vom 18.03.1998 - B 6 KA 37/96 R - B 6 KA 78/96 R -).

    Indes bleibt ihr als normsetzende Körperschaft ein Spielraum für sachlich gerechtfertigte Abweichungen, der es ihr ermöglicht, ihrem Sicherstellungsauftrag und ihren sonstigen gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen gerecht zu werden ( BSG, Urteil vom 29.09.1993 -6 RKa 65/91 - = BSGE 73, 131; Urteil vom 28.01.1998 - B 6 KA 96/96 R - = SozR 3-2500 § 85 Nr. 24; Urteil vom 09.09.1998 - B 6 KA 55/97 R - = BSGE 83, 1 ff.; Urteile vom 03.03.1999 - B 6 KA 56/97 R - = USK 99 102 = SozSich 1999, 226 und - B 6 KA 8/98 R - = SozR § 85 Nr. 30).

    Kein Vertragsarzt hat Anspruch auf Vergütung seiner Leistungen mit einem bestimmten Punktwert, also weder darauf, dass sie mit dem gleichen Punktwert wie Grundleistungen oder ebenso wie die Leistungen anderer Ärzte vergütet werden (BSG, Urteil vom 29.09.1993 - 6 RKa 65/91 - = BSGE 73, 131; Urteil vom 07.02.1996 - 6 RKa 68/94 - = BSGE 77, 288), noch darauf, dass alle auf Überweisung erbrachten Leistungen mit einem festen Punktwert vergütet werden müssten (BSG, Urteile vom 09.09.1998 - B 6 KA 55/97 R - = SozR 3-2500 § 85 Nr. 26 und vom 03.03.2999 - B 6 KA 56/97- a.a.O.) Bei einer vom Mengenwachstum ganz oder teilweise unabhängigen Garantie eines festen Punktwertes für Auftragsleistungen bzw. zumindest für die in § 21 Abs. 7 Nr. 1 BMV-Ä a.F. beschriebenen Zielaufträge besteht andernfalls angesichts des Anreizes, in Absprache mit anderen Ärzten bestimmte kostenintensive Leistungen möglichst nur auf Überweisung zu erbringen, bei einer begrenzten Gesamtvergütung die konkrete Gefahr der massiven Entwertung des Punktwertes für alle nicht auf Überweisung erbrachten Leistungen.

    Rechtsgrundlage hierfür kann allenfalls das aus Art. 12 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG abzuleitende Gebot der Honorarverteilungsgerechtigkeit sein (z.B. BSG, Urteil vom 29.09.1993 - 6 RKa 65/91 - a.a.O.; Urteil vom 28.01.1998 - 6 KA 96/96 R - a.a.O.).

    Der Beschluss des Bewertungsausschusses ist rechtlich als vertragliche Vereinbarung der Vertragspartner der Bundesmantelverträge zu werten und als Rechtsnorm einzuordnen (BSG, Urteil vom 01.07.1992 - 14a/6 RKa 1/90 = BSGE 71, 42; Urteil vom 29.09.1993 - 6 RKa 65/91 - = BSGE 73, 131 ff; Urteil vom 20.01.1999 - B 6 Ka 16/98 R - = MedR 1999, 432-434; Urteil vom 25.08.1999 - B 6 KA 38/98 R - = BSGE 84, 247; Urteil vom 15.05.2002 - B 6 KA 21/00 R -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2003 - L 10 KA 47/02

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter durch Nichtvorlage bei

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2003 - L 10 KA 3/03
    Zur Begründung ihrer Klage haben die Kläger unter Hinweis auf ihr Vorbringen und ihre Anträge im Parallelverfahren S 14 (25) KA 102/99 SG Düsseldorf/Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) L 10 KA 47/02 im wesentlichen ausgeführt: Ihr Anspruch auf angemessene Vergütung leite sich aus Artikel 12 Abs. 1 Grundgesetz (GG) sowie aus §§ 72 Abs. 2, 85 Abs. 3 Satz 1 und 4 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) - Gesetzliche Krankenversicherung - sowie aus Richterrecht her.

    Gegen den am 30.12.2002 zugestellte Gerichtsbescheid richtet sich die Berufung der Kläger vom 15.01.2003, zu deren Begründung sie sich erneut auf die bereits zur Klagebegründung herangezogenen Berufungsbegründung im Parallelverfahren L 10 KA 47/02 stützen.

    Sie stellen zudem die Beweisanträge aus dem Verfahren L 10 KA 47/02.

    Wegen des Sach- und Streitstandes im Übrigen wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, den Verwaltungsvorgang der Beklagten sowie der Prozessakten L 10 KA 52/02 und L 10 KA 47/02 Bezug genommen.

    Das folgt aus den zahlreichen umfangreichen Schriftsätzen und aus der mehr als dreistündigen Dauer der mündlichen Verhandlung, die das SG in der Parallelsache S 14 (25) KA 102/99 SG Düsseldorf am 05.06.2002 (= L 10 KA 47/02) durchgeführt hat.

  • BSG, 20.01.1999 - B 6 KA 46/97 R

    Auseinandersetzung mit Entscheidungsgründen des SG , Ersatz des Zinsschadens bei

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2003 - L 10 KA 3/03
    Etwa anderes kann nur dann in Betracht kommen, wenn der Punktwert für ärztliche Leistungen extrem verfällt (vgl. BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 29, 33, 35 und 41).

    Dieses dem Gleichheitssatz innewohnende Differenzierungsgebot kann verletzt sein, wenn die Honorierung aller ärztlicher Leistungen nach einem einheitlichen Punktwert infolge eines starken Anstiegs der Menge der abgerechneten Punkte zu einem massiven Absinken des Punktwertes und als dessen Konsequenz zu einer schwerwiegenden Benachteiligung einer Arztgruppe führt, die - etwa wegen der strikten Zeitgebundenheit der von ihr erbrachten Leistungen - die Leistungsmenge im Unterschied zu anderen Arztgruppen nicht ausweiten kann (vgl. hierzu im einzelnen für bestimmte psychotherapeutische Leistungen BSG, Urteil vom 20.01.1999 - B 6 KA 46/97 R - = SozR 3-2500 § 85 Nr. 29 = BSGE 83, 205).

    Soweit die Kläger mit ihrem Begehren auch auf eine ihnen günstigere Bewertung der von ihnen erbrachten Leistungen im EBM abzielen, steht dem die in ständiger Rspr. (z.B. BSG, Urteil vom 24.08.1994 - 6 RKa 8/93 - = SozR 3-1500 § 96 SGG Nr. 3; Urteil vom 07.02.1996 - 6 RKa 6/95 - Urteil vom 20.01.1999 - B 6 KA 46/97 - = BSGE 83, 205; LSG NRW, Urteil vom 31.08.1994 - L 11 KA 88/93 - Urteil vom 14.01.1998 - L 11 KA 147/97 -) betonte eingeschränkte Überprüfbarkeit der vom Bewertungsausschuss getroffenen Entscheidungen entgegen.

    Ein Eingreifen der Gerichte ist nur dann zulässig, wenn sich zweifelsfrei feststellen lässt, dass der Bewertungsausschuss seinen Regelungsspielraum überschritten oder seine Bewertungskompetenz missbräuchlich ausgeübt hat, indem er etwa eine ärztliche Minderheitengruppe bei der Honorierung benachteiligt oder sich sonst erkennbar von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen (BSG, Urteil vom 20.01.1999 - B 6 KA 46/97 - a.a.O.; Urteil vom 15.05.2002 - B 6 KA 33/01 R - a.a.O.).

  • BSG, 15.05.2002 - B 6 KA 33/01 R

    Festlegung der bundesdurchschnittlichen Praxiskostenansätze als normative

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2003 - L 10 KA 3/03
    Sie sind sowohl von der Rechtsgrundlage als auch der Höhe nach als rechtmäßig beurteilt worden (BSG, Urteil vom 08.03.2000 - B 6 KA 7/99 R -, BSGE 86, 16 ff.; Urteil vom 15.05.2002 - B 6 KA 33/01 R - Urteil vom 06.09.2000 - B 6 KA 40/99 R -, BSGE 87, 112 ff.).

    Das BSG hat auch die im EBM - Anl. 3 zu A I. Teil B - enthaltenen Kostensätze, die einen Faktor bei der Berechnung der Fallpunktzahlen für die Budgetierung (Praxis-, Zusatzbudget) für - noch - rechtmäßig gehalten (BSG, Urteil v. 15.05.2002 - B 6 KA 133/01 R - = SGb 2002, 440).

    Ein Eingreifen der Gerichte ist nur dann zulässig, wenn sich zweifelsfrei feststellen lässt, dass der Bewertungsausschuss seinen Regelungsspielraum überschritten oder seine Bewertungskompetenz missbräuchlich ausgeübt hat, indem er etwa eine ärztliche Minderheitengruppe bei der Honorierung benachteiligt oder sich sonst erkennbar von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen (BSG, Urteil vom 20.01.1999 - B 6 KA 46/97 - a.a.O.; Urteil vom 15.05.2002 - B 6 KA 33/01 R - a.a.O.).

    Eine derartige Verpflichtung besteht ausnahmsweise nur dann, wenn sachliche Gründe für eine Regelung nicht ohne weiteres erkennbar sind und diese daher als willkürlich erscheinen könnte (BSG, Urteil vom 15.05.02 - B 6 KA 33/01 R -).

  • BSG, 03.03.1999 - B 6 KA 56/97 R

    Kassenarzt - Honoraranspruch - Bewertungsmaßstab

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2003 - L 10 KA 3/03
    Indes bleibt ihr als normsetzende Körperschaft ein Spielraum für sachlich gerechtfertigte Abweichungen, der es ihr ermöglicht, ihrem Sicherstellungsauftrag und ihren sonstigen gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen gerecht zu werden ( BSG, Urteil vom 29.09.1993 -6 RKa 65/91 - = BSGE 73, 131; Urteil vom 28.01.1998 - B 6 KA 96/96 R - = SozR 3-2500 § 85 Nr. 24; Urteil vom 09.09.1998 - B 6 KA 55/97 R - = BSGE 83, 1 ff.; Urteile vom 03.03.1999 - B 6 KA 56/97 R - = USK 99 102 = SozSich 1999, 226 und - B 6 KA 8/98 R - = SozR § 85 Nr. 30).

    Die unter dem Gesichtspunkt der Honorarverteilung relevanten Unterschiede zwischen diesen Arztgruppen und anderen Vertragsärzten sind nicht von solchem Gewicht, dass sie eine völlige Freistellung der ausschließlich auf Überweisung tätigen Ärzte von mengensteuernden Regelungen im HVM gebieten (so schon für die Fachgruppe der Laborärzte: BSG, Urteil vom 28.01.1998 - B 6 KA 96/96 R - a.a.O., und für die der Radiologen: BSG, Urteil vom 03.03.1999 - B 6 KA 56/97 R -a.a.O.).

    Kein Vertragsarzt hat Anspruch auf Vergütung seiner Leistungen mit einem bestimmten Punktwert, also weder darauf, dass sie mit dem gleichen Punktwert wie Grundleistungen oder ebenso wie die Leistungen anderer Ärzte vergütet werden (BSG, Urteil vom 29.09.1993 - 6 RKa 65/91 - = BSGE 73, 131; Urteil vom 07.02.1996 - 6 RKa 68/94 - = BSGE 77, 288), noch darauf, dass alle auf Überweisung erbrachten Leistungen mit einem festen Punktwert vergütet werden müssten (BSG, Urteile vom 09.09.1998 - B 6 KA 55/97 R - = SozR 3-2500 § 85 Nr. 26 und vom 03.03.2999 - B 6 KA 56/97- a.a.O.) Bei einer vom Mengenwachstum ganz oder teilweise unabhängigen Garantie eines festen Punktwertes für Auftragsleistungen bzw. zumindest für die in § 21 Abs. 7 Nr. 1 BMV-Ä a.F. beschriebenen Zielaufträge besteht andernfalls angesichts des Anreizes, in Absprache mit anderen Ärzten bestimmte kostenintensive Leistungen möglichst nur auf Überweisung zu erbringen, bei einer begrenzten Gesamtvergütung die konkrete Gefahr der massiven Entwertung des Punktwertes für alle nicht auf Überweisung erbrachten Leistungen.

  • BSG, 28.01.1998 - B 6 KA 96/96 R

    Vorlagepflicht

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2003 - L 10 KA 3/03
    Indes bleibt ihr als normsetzende Körperschaft ein Spielraum für sachlich gerechtfertigte Abweichungen, der es ihr ermöglicht, ihrem Sicherstellungsauftrag und ihren sonstigen gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen gerecht zu werden ( BSG, Urteil vom 29.09.1993 -6 RKa 65/91 - = BSGE 73, 131; Urteil vom 28.01.1998 - B 6 KA 96/96 R - = SozR 3-2500 § 85 Nr. 24; Urteil vom 09.09.1998 - B 6 KA 55/97 R - = BSGE 83, 1 ff.; Urteile vom 03.03.1999 - B 6 KA 56/97 R - = USK 99 102 = SozSich 1999, 226 und - B 6 KA 8/98 R - = SozR § 85 Nr. 30).

    Die unter dem Gesichtspunkt der Honorarverteilung relevanten Unterschiede zwischen diesen Arztgruppen und anderen Vertragsärzten sind nicht von solchem Gewicht, dass sie eine völlige Freistellung der ausschließlich auf Überweisung tätigen Ärzte von mengensteuernden Regelungen im HVM gebieten (so schon für die Fachgruppe der Laborärzte: BSG, Urteil vom 28.01.1998 - B 6 KA 96/96 R - a.a.O., und für die der Radiologen: BSG, Urteil vom 03.03.1999 - B 6 KA 56/97 R -a.a.O.).

    Rechtsgrundlage hierfür kann allenfalls das aus Art. 12 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG abzuleitende Gebot der Honorarverteilungsgerechtigkeit sein (z.B. BSG, Urteil vom 29.09.1993 - 6 RKa 65/91 - a.a.O.; Urteil vom 28.01.1998 - 6 KA 96/96 R - a.a.O.).

  • BSG, 09.09.1998 - B 6 KA 55/97 R

    Honorarverteilungsmaßstab - Honorartopf für überweisungsgebundene Leistungen -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2003 - L 10 KA 3/03
    Indes bleibt ihr als normsetzende Körperschaft ein Spielraum für sachlich gerechtfertigte Abweichungen, der es ihr ermöglicht, ihrem Sicherstellungsauftrag und ihren sonstigen gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen gerecht zu werden ( BSG, Urteil vom 29.09.1993 -6 RKa 65/91 - = BSGE 73, 131; Urteil vom 28.01.1998 - B 6 KA 96/96 R - = SozR 3-2500 § 85 Nr. 24; Urteil vom 09.09.1998 - B 6 KA 55/97 R - = BSGE 83, 1 ff.; Urteile vom 03.03.1999 - B 6 KA 56/97 R - = USK 99 102 = SozSich 1999, 226 und - B 6 KA 8/98 R - = SozR § 85 Nr. 30).

    Kein Vertragsarzt hat Anspruch auf Vergütung seiner Leistungen mit einem bestimmten Punktwert, also weder darauf, dass sie mit dem gleichen Punktwert wie Grundleistungen oder ebenso wie die Leistungen anderer Ärzte vergütet werden (BSG, Urteil vom 29.09.1993 - 6 RKa 65/91 - = BSGE 73, 131; Urteil vom 07.02.1996 - 6 RKa 68/94 - = BSGE 77, 288), noch darauf, dass alle auf Überweisung erbrachten Leistungen mit einem festen Punktwert vergütet werden müssten (BSG, Urteile vom 09.09.1998 - B 6 KA 55/97 R - = SozR 3-2500 § 85 Nr. 26 und vom 03.03.2999 - B 6 KA 56/97- a.a.O.) Bei einer vom Mengenwachstum ganz oder teilweise unabhängigen Garantie eines festen Punktwertes für Auftragsleistungen bzw. zumindest für die in § 21 Abs. 7 Nr. 1 BMV-Ä a.F. beschriebenen Zielaufträge besteht andernfalls angesichts des Anreizes, in Absprache mit anderen Ärzten bestimmte kostenintensive Leistungen möglichst nur auf Überweisung zu erbringen, bei einer begrenzten Gesamtvergütung die konkrete Gefahr der massiven Entwertung des Punktwertes für alle nicht auf Überweisung erbrachten Leistungen.

  • BSG, 07.02.1996 - 6 RKa 68/94

    Honorarverteilung - Einbeziehung - Arztgruppe (hier: Laborärzte) -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2003 - L 10 KA 3/03
    Kein Vertragsarzt hat Anspruch auf Vergütung seiner Leistungen mit einem bestimmten Punktwert, also weder darauf, dass sie mit dem gleichen Punktwert wie Grundleistungen oder ebenso wie die Leistungen anderer Ärzte vergütet werden (BSG, Urteil vom 29.09.1993 - 6 RKa 65/91 - = BSGE 73, 131; Urteil vom 07.02.1996 - 6 RKa 68/94 - = BSGE 77, 288), noch darauf, dass alle auf Überweisung erbrachten Leistungen mit einem festen Punktwert vergütet werden müssten (BSG, Urteile vom 09.09.1998 - B 6 KA 55/97 R - = SozR 3-2500 § 85 Nr. 26 und vom 03.03.2999 - B 6 KA 56/97- a.a.O.) Bei einer vom Mengenwachstum ganz oder teilweise unabhängigen Garantie eines festen Punktwertes für Auftragsleistungen bzw. zumindest für die in § 21 Abs. 7 Nr. 1 BMV-Ä a.F. beschriebenen Zielaufträge besteht andernfalls angesichts des Anreizes, in Absprache mit anderen Ärzten bestimmte kostenintensive Leistungen möglichst nur auf Überweisung zu erbringen, bei einer begrenzten Gesamtvergütung die konkrete Gefahr der massiven Entwertung des Punktwertes für alle nicht auf Überweisung erbrachten Leistungen.

    Dagegen kann ein solcher Anspruch nicht auf das objektiv-rechtliche Gebot der angemessenen Vergütung ärztlicher Leistungen (§ 72 Abs. 2 SGB V) gestützt werden, das im Allgemeinen keine subjektiven Rechte des Vertragsarztes begründet (BSG, Urteil vom 07.02.1996 - 6 RKa 68/94 - = BSGE 77, 279; BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 12; BSG SozR 3-5533 Nr. 763 Nr. 1).

  • BGH, 06.07.1960 - IV ZR 322/59

    Voraussetzungen der Parteivernehmung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2003 - L 10 KA 3/03
    Die Tatsachen, über die Beweis erhoben werden soll, müssen zudem bestimmt bezeichnet werden, sie müssen den von der antragstellenden Partei erhobenen Anspruch oder ihre Einwendungen auch rechtfertigen, und die Parteivernehmung darf nicht lediglich einer Ausforschung dienen (vgl. nur BGHZ 33, 63 und BGHZ 56, 256 ).

    Der dazu gestellte Beweisantrag der Kläger ist unbeachtlich; er zielt auf einen unzulässigen Ausforschungsbeweis (Behauptungen "aufs Geratewohl" oder "ins Blaue hinein", s. dazu BGH NJW 1995, 2111; BGHZ 33, 63; BGHZ 74, 383).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2003 - L 10 KA 52/02

    Überspannung der Anforderungen an die Aufnahme einer Klinik in den

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2003 - L 10 KA 3/03
    Wegen des Sach- und Streitstandes im Übrigen wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, den Verwaltungsvorgang der Beklagten sowie der Prozessakten L 10 KA 52/02 und L 10 KA 47/02 Bezug genommen.

    Auch der Termin vor dem Senat in der Parallelsache L 10 KA 52/02 dauerte länger als drei Stunden (13.40 Uhr bis 16.59 Uhr) und in diese Sache mehr als eine Stunde (17.13 Uhr bis 18.30 Uhr).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2001 - L 10 SB 70/01

    Ermessen des Berufungsgerichts bei der Zurückverweisung wegen Verfahrensfehlern

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2001 - L 10 VS 28/00

    Lebendorgantransplantation im Ausland - Zulässigkeit einer Überkreuzspende -

  • BVerfG, 20.03.2001 - 1 BvR 491/96

    Altersgrenze für Kassenärzte

  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86

    Folgebescheid - Honorarberichtigungsbescheid - Abrechnungsfähigkeit

  • BSG, 13.11.1996 - 6 RKa 15/96

    Feststellung der gesundheitlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des

  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Honorarverteilungsmaßstab - Kassenzahnärztliche Vereinigung - Budgetierung der

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 449/82

    Keine Abrechnung und Erbringung von Leistungen mit minimal-invasiven Verfahren

  • BSG, 07.02.1996 - 6 RKa 6/95

    Bewertung endoskopischer Untersuchungen der Verdauungsorgane im Einheitlichen

  • BSG, 19.12.1984 - 6 RKa 8/83

    Hornorarverteilungsmaßstabsregeln - Vergütung für Laborleistungen -

  • BSG, 06.09.2000 - B 6 KA 40/99 R

    Orthopäde - Vertragsärztliche Versorgung - Kassenärztliche Versorgung -

  • BSG, 24.08.1994 - 6 RKa 8/93

    Begriff des Veräußerers

  • BGH, 07.06.1971 - I ZR 32/70

    Amtszeit eines Verfassungsrichters

  • BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 984/87

    Begrenzung des abrechenbaren Punktzahlvolumens für vertragsärztliche Leistungen;

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2002 - L 11 KA 85/02

    Versorgungsanwartschaften

  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Bindung des Revisionsgerichts an die Feststellungen im Tatbestand

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2003 - L 11 KA 243/01

    "Nicht mit Gründen versehen"

  • BVerfG, 29.06.1976 - 2 BvR 948/75

    Kassenarzt - Honorarvergütung - Leistungsbezug

  • BSG, 24.08.1994 - 6 RKa 15/93

    Honorierung vertragsärztlicher Leistungen bei Fremdkassenfällen

  • BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 51/95

    Sozialgerichtsverfahren - Urteil - Ergänzung - Krankenversicherung -

  • BSG, 01.07.1992 - 14a/6 RKa 1/90

    Kassenärztliche Vereinigung - Vertreterversammlung - Beschränkung -

  • BSG, 28.01.1998 - B 6 KA 98/96 R

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • BSG, 17.09.1997 - 6 RKa 36/97

    Vertragsarzt - Bewertung - psychotherapeutische Gesprächsleistung - Verletzung -

  • BSG, 03.03.1999 - B 6 KA 8/98 R

    Vertragsarzt - Zulassungsanspruch - Fachgebietswechsel - Überversorgung -

  • BSG, 25.08.1999 - B 6 KA 39/98 R

    Verwaltungsakte - Anhörung - Kassenärztliche Vereinigung - Beschwerdekommission -

  • BSG, 18.03.1998 - B 6 KA 78/96 R

    Honorarverteilungsmaßstab - Bildung von gesonderten Honorartöpfen für

  • BSG, 01.03.1979 - 6 RKa 17/77

    Bildung fachgruppenbezogener Honorarkontingente bei der Budgetierung der

  • BSG, 26.01.1994 - 6 RKa 66/91

    Beschränkung der Abrechenbarkeit einer Leistung nach dem EBM-Ä,

  • BSG, 20.01.1999 - B 6 KA 16/98 R

    Formularmäßige Haftungsfreizeichnung bei Verkauf eines Gebrauchtwagens durch

  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 137/92

    Zahntechniker-Innungen

  • BGH, 11.06.1979 - VIII ZR 224/78

    Praxisbudgets der Kassenärztlichen Vereinigung, Gestaltungsfreiheit bei der

  • BSG, 08.03.2000 - B 6 KA 7/99 R

    Berücksichtigung von Folgebescheiden in vertragsärztlichen Honorarstreitigkeiten,

  • BSG, 21.10.1998 - B 6 KA 71/97 R

    Kabeldurchführung II; Übernahme von Ergebnissen eines Sachverständigengutachtens

  • BSG, 07.02.1996 - 6 RKa 42/95

    Anwendbarkeit von § 96 SGG auf Folgebescheide in vertragsärztlichen

  • BSG, 07.02.1996 - 6 RKa 61/94

    Vertragsarzt - Praxisbudget - Festlegung - bundesdurchschnittliche

  • BSG, 29.09.1999 - B 6 KA 38/98 R

    Zulässigkeit der Behauptung einer nur vermuteten Tatsache

  • BSG, 15.05.2002 - B 6 KA 21/00 R

    Tatsachenfeststellung

  • BGH, 25.04.1995 - VI ZR 178/94

    Zulassungsanspruch - Vertragsarzt - Überversorgung - Bedarfsplanung -

  • BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvR 537/53

    Urteilsspruch - Entscheidungsgründe

  • BVerwG, 30.01.1990 - 1 C 26.87
  • BSG, 18.03.1998 - B 6 KA 37/96 R
  • BGH, 03.11.1982 - IVa ZR 39/81
  • BFH, 22.04.1966 - III 46/62

    Vertragsarztangelegenheiten

  • BGH, 21.12.1962 - I ZB 27/62

    Honorarverteilung - Fallwertminderung

  • BSG, 09.09.1998 - B 6 KA 34/98 B

    Verfassungswidrigkeit der rückwirkenden Budgetierung von Gesprächs- und

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2002 - L 10 SB 150/01

    GdB-Erhöhung - Schwerbehindertenrecht - Verfahrensmangel - keine zureichende

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2002 - L 10 SB 141/01

    Vertragsärztliche Versorgung - Honorarverteilungsmaßstab - radiologische Leistung

  • BSG, 10.08.1995 - 11 RAr 91/94

    Neue Laboruntersuchungsverfahren als neue Untersuchungsmethoden iS. des § 135 SGB

  • BGH, 07.03.2001 - X ZR 176/99

    Orthopädietechniker-Innungen

  • BSG, 15.11.1988 - 11a RA 20/87
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2003 - L 10 KA 47/02

    Peep-Show II - § 44 II Nr. 6, Abs. 5 VwVfG, Art. 1 GG, 'Sittenwidrigkeit'

    Wegen des Sach- und Streitstandes im Übrigen wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, den Verwaltungsvorgang der Beklagten sowie der Prozessakten L 10 KA 52/02 und L 10 KA 03/03 Bezug genommen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2004 - L 11 KA 7/01
    Der Senat schließt sich der Auffassung des LSG Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 21. Mai 2003, Az.: L 10 KA 3/03) an, wonach die besondere Rechtsposition, die die Registereintragung den außerordentlichen Mitgliedern durch den Schutz des § 7 Ärzte-ZV gewährt und in deren Genuss die ordentlichen Mitglieder nicht kommen, die begrenzte Beteiligung an der Vertreterversammlung rechtfertigt.

    Schließlich wäre die Beklagte ohnehin nicht berechtigt, in der von den Klägern vorgeschriebenen Weise Einfluss auf die Finanzstruktur der gesetzlichen Krankenversicherung zu nehmen, denn bei der Festlegung der Gesamtvergütung durch Gesamtverträge mit den Krankenkassen stehen diese Prinzipien nicht zur Disposition (vgl. in diesem Sinne auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.5.2003, Az: L 10 KA 3/03).

    Der Senat hat die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung gemäß § 160 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 SGG zugelassen und schließt sich insoweit der Begründung des Landessozialgerichtes Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 21. Mai 2003, Az.: L 10 KA 3/03) an.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2003 - L 11 KA 243/01

    Rechtmäßigkeit einesärztlichen Honorarabrechnungsbescheides; Wirksamkeit einer

    Der 10. Senat des Landessozialgerichts hat hierzu in dem ebenfalls das Quartal III/1998 betreffenden Parallelverfahren L 10 KA 47/02 sowie in den gleich gelagerten Streitsachen L 10 KA 52/02 und L 10 KA 3/03 im Wesentlichen gleich lautend ausgeführt:.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2003 - L 10 KA 52/02

    Vertragsarztrecht

    Wegen des Sach- und Streitstandes im Übrigen wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, den Verwaltungsvorgang der Beklagten sowie der Prozessakten L 10 KA 47/02 und L 10 KA 03/03 Bezug genommen.
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