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   LSG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2012 - L 9 AL 9/12   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2012 - L 9 AL 9/12 (https://dejure.org/2012,20708)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21.06.2012 - L 9 AL 9/12 (https://dejure.org/2012,20708)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21. Juni 2012 - L 9 AL 9/12 (https://dejure.org/2012,20708)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 25.10.1988 - 12 RK 22/87

    Versäumung materieller Fristen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2012 - L 9 AL 9/12
    In Hinblick auf diese Aussage der Gesetzesmaterialien sei die Entscheidung des Bundessozialgerichts, Az. 12 RK 22/87, zur Auslegung der entsprechenden Frist zur freiwilligen Weiterversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung, auf § 28a SGB III nicht übertragbar.

    Dieser ist nach seinem klaren Wortlaut nicht auf verfahrensrechtliche Fristen beschränkt, sondern erstreckt sich auch auf Fristen des materiellen Rechts (BSG, Urteil vom 25.10.1988, Az. 12 RK 22/87, Rn 21 bei juris; Timme in Diering/Timme/Waschull, Kommentar zum SGB X, 3. Auflage 2011, § 27 Rn 5).

  • BSG, 27.03.1980 - 12 RK 7/79

    Nachentrichtung - Belegungsvorschrift - Antragsfrist - Ergänzung des Bescheides -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2012 - L 9 AL 9/12
    In der Rechtsprechung sei anerkannt, dass eine Überschreitung der Zwei-Wochen-Frist des § 27 Abs. 2 S. 1 SGB X zulässig sei, wenn der angemessenen Berücksichtigung des Individualinteresses im Einzelfall Vorrang gegenüber dem - in gesetzlichen Fristen zum Ausdruck kommenden - Bedürfnis nach Rechtssicherheit beizumessen sei (BSG, Urt. v. 28.10.1981 - 12 RK 7/79).
  • LSG Hessen, 11.10.2010 - L 9 AL 165/09

    Arbeitslosenversicherung - Geschäftsführer einer GmbH mit Minderheitsbeteiligung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2012 - L 9 AL 9/12
    Da eine Auslegung nach den allgemein anerkannten Auslegungsmethoden somit keine Anhaltspunkte dafür liefert, dass eine Wiedereinsetzung in die Frist des § 28a Abs. 1 Satz 3 SGB III ausgeschlossen ist, bleibt es unter Berücksichtigung des oben dargelegten Regel-Ausnahme-Verhältnis in § 27 SGB X zugunsten der Zulässigkeit der Wiedereinsetzung dabei, dass eine Wiedereinsetzung im Zweifel möglich ist (im Ergebnis ebenso Landessozialgericht Hessen, Urteil vom 11.10.2010, L 9 AL 165/09; Schlegel in Eicher/Schlegel, Kommentar zum SGB 111, 107. Ergänzungslieferung, November 2011, § 28a Rn 71; Timme in Hauck/Noftz, Kommentar zum SGB 111, 3. Lieferung 2011, § 28a Rn 34; anderer Ansicht Fuchs in Gagel, Kommentar zum SGB II und SGB 111, 43. Ergänzungslieferung, Oktober 2011, § 28a Rn 11).
  • BVerfG, 25.09.2000 - 1 BvR 2104/99

    Verletzung rechtlichen Gehörs wegen Zurückweisung der Wiedereinsetzung in

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2012 - L 9 AL 9/12
    Im Verantwortungsbereich der Zeugin habe es allein gelegen, das zu befördernde Schriftstück so rechtzeitig und ordnungsgemäß zur Post zu geben, dass es nach den organisatorischen und betrieblichen Vorgängen bei normalem Lauf der Dinge den Empfänger fristgerecht erreichen könne (unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschl. v. 25.09.2000 - 1 BvR 2104/99 RdNr. 21; Beschl. v. 29.12.2004 - 2 BvR 106/93 RdNr. 15 f.).
  • BSG, 23.01.2008 - B 10 EG 6/07 R

    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Antragsfrist auf Erziehungsgeld - Zurechnung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2012 - L 9 AL 9/12
    Das Bundessozialgericht verlangt für die Ableitung eines Ausschlusses der Wiedereinsetzung aus dem Sinn und Zweck der Norm, dass die gesetzliche Regelung "mit der Frist steht und fällt" (BSG, Urteil vom 23.01.2008, Az. B 10 EG 6/07 R).
  • BSG, 29.03.1963 - 2 RU 75/61

    Beweis der anspruchsbegründenden Tatsachen auf dem Gebiet der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2012 - L 9 AL 9/12
    Dies habe zur Konsequenz, dass die Folgen der objektiven Beweislosigkeit vom Kläger zu tragen seien, weil er aus den feststellungsbedürftigen aber nicht bewiesenen Tatsachen ein Recht herleiten wolle (unter Bezugnahme auf BSGE 7, 66; BSGE 19, 52).
  • BVerfG, 29.12.1994 - 2 BvR 106/93

    Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verzögerung der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2012 - L 9 AL 9/12
    Im Verantwortungsbereich der Zeugin habe es allein gelegen, das zu befördernde Schriftstück so rechtzeitig und ordnungsgemäß zur Post zu geben, dass es nach den organisatorischen und betrieblichen Vorgängen bei normalem Lauf der Dinge den Empfänger fristgerecht erreichen könne (unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschl. v. 25.09.2000 - 1 BvR 2104/99 RdNr. 21; Beschl. v. 29.12.2004 - 2 BvR 106/93 RdNr. 15 f.).
  • Drs-Bund, 05.09.2003 - BT-Drs 15/1515
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2012 - L 9 AL 9/12
    So enthält der Gesetzentwurf der seinerzeit die Regierungsmehrheit stellenden Fraktionen von SPD und Bündnis 90 / Die Grünen für das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (BT-Drucksache 15/1515, S. 78) keine Ausführungen zu den Gründen für die Einführung der Monatsfrist.
  • LSG Hessen, 19.06.2013 - L 6 AL 180/10

    Anspruch auf Versicherungspflicht auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung;

    Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat in seinem Urteil vom 21. Juni 2012 (L 9 AL 9/12, juris Rn. 33 ff.) § 27 SGB X für anwendbar erklärt.
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