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   LSG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2011 - L 19 AS 1111/11 B ER   

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https://dejure.org/2011,10105
LSG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2011 - L 19 AS 1111/11 B ER (https://dejure.org/2011,10105)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21.09.2011 - L 19 AS 1111/11 B ER (https://dejure.org/2011,10105)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21. September 2011 - L 19 AS 1111/11 B ER (https://dejure.org/2011,10105)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 25.06.2008 - B 11b AS 35/06 R

    Arbeitslosengeld II - Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Regelleistung in den

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2011 - L 19 AS 1111/11
    Soweit aufgrund einer Betankung des offensichtlich leeren Gastanks ein Anspruch auf Gewährung von Leistungen für Heizung in Betracht kommt, wird dies auf einen Antrag der Antragsteller unter Bezifferung der Höhe der Kosten sowie des Zeitpunktes der Kostenentstehung zu entscheiden sein, da nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts einmalig anfallende Heizkosten dem Monat ihrer Entstehung zuzuordnen sind (BSG, Urteil vom 25.06.2008 - B 11b AS 35/06 R).
  • BSG, 18.01.2011 - B 4 AS 108/10 R

    Arbeitslosengeld II - Höhe des Zuschusses zum Versicherungsbeitrag zur privaten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2011 - L 19 AS 1111/11
    Nach § 26 SGB II bezuschussungsfähig sind (vgl. Urteil des BSG vom 18.01.2011 - B 4 AS 108/10 R -) maximal 50 % des Basistarifes in der privaten Krankenversicherung, der wiederum dem Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von 575, 43 Euro monatlich im Jahre 2011 entspricht (Birk in LPK-SGB 11, 4. Aufl., § 26 Rn. 23).
  • BFH, 18.02.2008 - XI B 185/07

    Minderung der Bemessungsgrundlage durch Erlassvertrag - Eigenverbrauch durch

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2011 - L 19 AS 1111/11
    Insoweit gilt, dass Kosten und Umfang der privaten und unternehmerischen Fahrten zu schätzen sind, wenn sie nicht konkret ermittelt werden können (ständige Rechtsprechung der Finanzgerichte z.B. Beschluss des BFH vom 18.02.2008 - XI B 185/07; Geiger, Leitfaden zum Arbeitslosengeld 11, 8. Auflage, Seite 347 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2011 - L 19 AS 2130/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2011 - L 19 AS 1111/11
    In welchem Umfang Beiträge zur privaten Pflegeversicherung - falls sie gezahlt werden - einzusetzen sind, muss der Überprüfung im Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben (vgl. zur Höhe des zustehenden Zuschusses nach § 26 SGB II, Urteil des Senats vom 16.05.2011 - L 19 AS 2130/10 -, Revision anhängig unter B 14 AS 110/11 R).
  • BSG - B 14 AS 110/11 R (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2011 - L 19 AS 1111/11
    In welchem Umfang Beiträge zur privaten Pflegeversicherung - falls sie gezahlt werden - einzusetzen sind, muss der Überprüfung im Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben (vgl. zur Höhe des zustehenden Zuschusses nach § 26 SGB II, Urteil des Senats vom 16.05.2011 - L 19 AS 2130/10 -, Revision anhängig unter B 14 AS 110/11 R).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 19.12.2012 - L 6 AS 611/11

    Anrechnung von unregelmäßigen Einkünften beim Arbeitslosengeld II

    Selbst wenn von diesen Betriebsausgaben die Tilgung des betrieblichen Darlehens i.H.v. 1.625,34 und die Vorsteuer i.H.v. 393, 11 Euro abgezogen würde und als betrieblicher Anteil der Nutzung des Kfz (vgl. § 3 Abs. 7 ALG II-V) lediglich die Hälfte der tatsächlich geltend gemachten Kosten (d.h. 1.378,97 Euro statt 2.757,95 Euro) berücksichtigt würde (zur Schätzung des Umfangs der privaten und unternehmerischen Fahren bei Fehlen eines Fahrtenbuchs, vgl. Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21.09.2011 - L 19 AS 1111/11 B ER -, Juris), d.h. insgesamt 3.397,42 Euro abgezogen würden, ergäben sich Betriebsausgaben von insgesamt 8.960,75 Euro, monatlich i.H.v. 746, 73 Euro.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.08.2022 - L 1 AS 401/18

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Einkommen aus

    Hier gilt, dass Kosten und Umfang der privaten und unternehmerischen Fahrten zu schätzen sind, wenn sie nicht konkret ermittelt werden können (ständige Rechtsprechung der Finanzgerichte z.B. Beschluss des BFH vom 18.02.2008 - XI B 185/07 - juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21.9.2011 - L 19 AS 1111/11 B ER - juris Rn. 23).
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