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   LSG Nordrhein-Westfalen, 21.10.1998 - L 11 B 35/98 KA   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 21.10.1998 - L 11 B 35/98 KA (https://dejure.org/1998,2366)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21.10.1998 - L 11 B 35/98 KA (https://dejure.org/1998,2366)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21. Oktober 1998 - L 11 B 35/98 KA (https://dejure.org/1998,2366)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Vertragsarztrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Angebotspflicht von zum Kernbereich der vertragsärztlichen Praxis gehörenden Leistungen; Angebotspflicht von Leistungen, die besondere Erfahrungen, Fähigkeiten oder Einrichtungen verlangen; Angebotspflicht von ärztlichen Leistungen, die vom einzelnen Vertragsarzt nicht ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1999, 238
  • NZS 1999, 411 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (26)

  • BSG, 24.08.1994 - 6 RKa 15/93

    Honorarverteilung - Fallwertminderung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.10.1998 - L 11 B 35/98
    Das BSG hat im übrigen am 24.08.1994 - 6 RKa 15/93 - (SozR 3-2500 § 85 Nr. 7) zu § 85 Abs. 4 SGB V a.F. entschieden, daß die Einkommenssituation des abrechnenden Arztes nicht über eine HVM-Regelung berücksichtigt werden darf.

    zu c) Die Herstellung des Benehmens gem. § 85 Abs. 4 Satz 2 SGB V erfordert, daß die Kassenärztliche Vereinigung die betroffenen Krankenkassenverbände über die anstehenden Änderungen des HVM informiert, diesen die Möglichkeit der Stellungnahme gibt, um sodann erhobene Einwände oder Bedenken vor der Beschlussfassung über den HVM zur Kenntnis zu nehmen oder ggf. zu berücksichtigen (BSG vom 24.08.1994 - 6 RKa 15/93 - BSG vom 07.02.1996 - 6 RKa 68/94 - und 6 RKa 83/95; vgl. auch BSG vom 14.05.1992 - 6 RKa 41/91 - SozR 3.2500 § 122 SGB V Nr. 3).

    Erhebliche Einwände oder Bedenken des Beteiligten dürfen nicht achtlos übergangen werden; aufgetretene Differenzen sind nach Möglichkeit in beiderseitigem Zusammenwirken, u.U. sogar nach gemeinsamer Beratung zu bereinigen (BSGE 29, 111, 113 = SozR Nr. 12 zu § 368 f RVO; BSG vom 24.08.1994 - 6 RKa 15/93 - SozR 3-2500 § 85 Nr. 7 ; vgl. auch BSG vom 14.05.1992 - 6 RKa 41/91 -).

    Gelingt dies nicht, trägt die Vertreterversammlung das Risiko, daß der Beschluss nichtig ist (zur Nichtigkeit: BSGE 29, 111, 114 m.w.N. und BSG vom 24.08.1996 - 6 RKa 15/93 - SozR 3-2500 § 85 Nr. 7).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.03.1998 - L 11 Ka 161/97
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.10.1998 - L 11 B 35/98
    Die Rentabilität der Leistungserbringung wird von zahlreichen Faktoren, wie der Organisation der Praxis, den Anschaffungskosten und dem Auslastungsgrad der verwendeten Geräte sowie der Arbeitsweise und den individuellen Fähigkeiten des jeweiligen Arztes beeinflußt, die kaum hinreichend zu objektivieren sind (BSG vom 07.02.1996 - 6 RKa 6/95 - in SozR 3 - 5533 Nr. 763 BMÄ Nr. 1; hierzu im einzelnen Fiedler in VSSR 5/1995, 360, 361; Schilling in Berliner Ärzteblatt 1998, 67: Gewinnstrategien taugen nichts für die Arztpraxis; a.A. Maaß in NZS 1998, 13 ff; Senatsurteile vom 18.05.1998 - L 11 KA 22/98 - und vom 09.03.1998 - L 11 Ka 161/97 -).

    Der Senat hat im übrigen schon mehrfach darauf hingewiesen, daß das Vertragsarztrecht (Leistungserbringerrecht) dienende Funktion hat und sicherstellen soll, daß die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung mit ärztlichen Leistungen versorgt werden; es ist kein Selbstzweck und nicht dazu geschaffen worden, ein angemessenes ärztliches Einkommen zu sichern (vgl. Senatsurteil vom 09.03.1998 - L 11 Ka 161/97 -).

    Darin haben die dortigen Kläger vorgetragen, sie und eine Reihe ihrer Kollegen würden mit Unterstützung des Bundesverbandes für ambulantes Operieren zur Kostenerstattung oder Abdingung übergehen (hierzu z.B. Senatsurteile vom 09.03.1998 - L 11 Ka 160/97 - und L 11 Ka 161/97).

  • BSG, 17.09.1997 - 6 RKa 36/97

    Verfassungswidrigkeit der rückwirkenden Budgetierung von Gesprächs- und

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.10.1998 - L 11 B 35/98
    Die Auffassung des Antragsgegners, § 2 Abs. 2 Satz 2 HVM sei rechtswidrig, stehe im Widerspruch zur Entscheidung des BSG vom 17.09.1997 - 6 RKa 36/97 -.

    Auch aus der Entscheidung des BSG vom 17.09.1997 - 6 RKa 36/97 - läßt sich nicht herleiten, daß der einzelne Vertragsarzt befugt ist, aus monetären Gründen zum Fachgruppenstandard gehörende Leistungen nicht anzubieten.

    (2) Andererseits ist der Vertragsarzt nicht gehalten, alle im Rahmen seines Fachgebietes zulässigerweise erbringbaren, im EBM als abrechnungsfähig bezeichneten Leistungen in seiner Praxis vorzuhalten, um sie im Einzelfall bei medizinischer Indikation einsetzen zu können (BSG vom 17.09.1997, a.a.O., Seite 15 des Urteils).

  • BSG, 21.01.1969 - 6 RKa 27/67

    Honorarverteilungsmaßstab - Festsetzung durch Kassenärztliche Vereinigung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.10.1998 - L 11 B 35/98
    Erhebliche Einwände oder Bedenken des Beteiligten dürfen nicht achtlos übergangen werden; aufgetretene Differenzen sind nach Möglichkeit in beiderseitigem Zusammenwirken, u.U. sogar nach gemeinsamer Beratung zu bereinigen (BSGE 29, 111, 113 = SozR Nr. 12 zu § 368 f RVO; BSG vom 24.08.1994 - 6 RKa 15/93 - SozR 3-2500 § 85 Nr. 7 ; vgl. auch BSG vom 14.05.1992 - 6 RKa 41/91 -).

    Gelingt dies nicht, trägt die Vertreterversammlung das Risiko, daß der Beschluss nichtig ist (zur Nichtigkeit: BSGE 29, 111, 114 m.w.N. und BSG vom 24.08.1996 - 6 RKa 15/93 - SozR 3-2500 § 85 Nr. 7).

  • BSG, 14.05.1992 - 6 RKa 41/91

    Krankenversicherung - Großgerätemedizin - Besetzung - Sozialgerichtsverfahren -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.10.1998 - L 11 B 35/98
    zu c) Die Herstellung des Benehmens gem. § 85 Abs. 4 Satz 2 SGB V erfordert, daß die Kassenärztliche Vereinigung die betroffenen Krankenkassenverbände über die anstehenden Änderungen des HVM informiert, diesen die Möglichkeit der Stellungnahme gibt, um sodann erhobene Einwände oder Bedenken vor der Beschlussfassung über den HVM zur Kenntnis zu nehmen oder ggf. zu berücksichtigen (BSG vom 24.08.1994 - 6 RKa 15/93 - BSG vom 07.02.1996 - 6 RKa 68/94 - und 6 RKa 83/95; vgl. auch BSG vom 14.05.1992 - 6 RKa 41/91 - SozR 3.2500 § 122 SGB V Nr. 3).

    Erhebliche Einwände oder Bedenken des Beteiligten dürfen nicht achtlos übergangen werden; aufgetretene Differenzen sind nach Möglichkeit in beiderseitigem Zusammenwirken, u.U. sogar nach gemeinsamer Beratung zu bereinigen (BSGE 29, 111, 113 = SozR Nr. 12 zu § 368 f RVO; BSG vom 24.08.1994 - 6 RKa 15/93 - SozR 3-2500 § 85 Nr. 7 ; vgl. auch BSG vom 14.05.1992 - 6 RKa 41/91 -).

  • BSG, 07.02.1996 - 6 RKa 83/95

    Anforderungen an eine höhere ärztliche Vergütung; Rechte und Pflichten eines zur

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.10.1998 - L 11 B 35/98
    zu c) Die Herstellung des Benehmens gem. § 85 Abs. 4 Satz 2 SGB V erfordert, daß die Kassenärztliche Vereinigung die betroffenen Krankenkassenverbände über die anstehenden Änderungen des HVM informiert, diesen die Möglichkeit der Stellungnahme gibt, um sodann erhobene Einwände oder Bedenken vor der Beschlussfassung über den HVM zur Kenntnis zu nehmen oder ggf. zu berücksichtigen (BSG vom 24.08.1994 - 6 RKa 15/93 - BSG vom 07.02.1996 - 6 RKa 68/94 - und 6 RKa 83/95; vgl. auch BSG vom 14.05.1992 - 6 RKa 41/91 - SozR 3.2500 § 122 SGB V Nr. 3).

    Überdies wird der mit der Regelung des § 85 Abs. 4 Satz 2 SGB V verfolgte Zweck, den beteiligten Krankenkassenverbänden eine sachangemessene Einflußnahme auf den HVM zu ermöglichen (hierzu BSG SozR 3.2500 § 85 Nr. 7 und BSG vom 07.02.1996 - 6 RKa 83/95 - zur nachträglichen Benehmensherstellung) verfehlt, wenn diese keine Möglichkeiten hatten, zu dem konkreten Beschluss Stellung zu nehmen.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.03.1998 - L 11 Ka 160/97
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.10.1998 - L 11 B 35/98
    Der Senat hat schon mehrfach ausgesprochen, daß Vertragsärzte als Beteiligte an diesem fein ausdifferenzierten öffentlich-rechtlichen Sicherungssystem verstärkt Maßnahmen des Gesetzgebers, die auf die Sicherung eben dieses Systems hinwirken, hinzunehmen haben (z.B. Senatsurteile vom 21.02.1996 - L 11 Ka 108/95 - und vom 09.03.1998 - L 11 Ka 160/97 -).

    Darin haben die dortigen Kläger vorgetragen, sie und eine Reihe ihrer Kollegen würden mit Unterstützung des Bundesverbandes für ambulantes Operieren zur Kostenerstattung oder Abdingung übergehen (hierzu z.B. Senatsurteile vom 09.03.1998 - L 11 Ka 160/97 - und L 11 Ka 161/97).

  • BSG, 12.10.1994 - 6 RKa 5/94

    Krankenversicherung - Ärztliche Leistung - Angemessene Vergütung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.10.1998 - L 11 B 35/98
    Die Rentabilität der Praxis zählt zum Berufsrisiko des freiberuflich tätigen Vertragsarztes (BSG SozR 5530 Allg. Nr. 1; BSG vom 12.10.1994 - 6 RKa 5/94 -).

    Dagegen spricht bereits, daß dies ein - weiteres - Herabsinken des Punktwertes bei den übrigen Arztgruppen nach sich zöge mit der Folge, daß diese wiederum Ansprüche auf Vergütung nach einem höheren Punktwert geltend machen könnten (so BSG vom 12.10.1994 - 6 RKa 5/94 - SozR 3 2500 § 71 Nr. 5).

  • BSG, 19.12.1995 - 4 RLw 2/95

    Kapitallebensversicherung als Befreiungstatbestand nach § 85 Abs. 3 Nr. 3 ALG

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.10.1998 - L 11 B 35/98
    Sie ist jedoch Inhalt des angefochtenen Bescheides insgesamt und ist daher auch zur Begründung der Verpflichtungsanordnung im übrigen mit heranzuziehen (BSG vom 19.12.1995 - 4 RlW 2/95 - SozR 3-5868 § 85 ALG Nr. 1).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.03.1998 - L 11 Ka 131/97
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.10.1998 - L 11 B 35/98
    Das von der Antragstellerin zitierte Senatsurteil vom 18.03.1998 - L 11 Ka 131/97 - steht dem nicht entgegen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.07.1998 - L 11 B 32/98

    Zulässigkeit der Erhebung von Kosten für den vor Beginn einer Behandlung zu

  • Drs-Bund, 03.05.1988 - BT-Drs 11/2237
  • BSG, 07.02.1996 - 6 RKa 68/94

    Bildung fachgruppenbezogener Honorarkontingente bei der Budgetierung der

  • BSG, 20.06.1990 - 1 RR 4/89

    Anforderungen an Inhalt und Umfang einer aufsichtsbehördlichen Beratung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.12.1997 - L 11 Ka 16/97
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.07.1991 - L 11 Ka 21/90
  • BSG, 07.02.1996 - 6 RKa 6/95

    Bewertung endoskopischer Untersuchungen der Verdauungsorgane im Einheitlichen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.02.1996 - L 11 Ka 108/95

    Vertragsarzt; Kassenarzt; Zulassung; Beschränkung; Überversorgung;

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 449/82

    Orthopädietechniker-Innungen

  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

  • BSG, 29.09.1993 - 6 RKa 65/91

    Kassenarzt - Honorarvergütung - Leistungsbezug

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.05.1998 - L 11 KA 22/98
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.12.1996 - L 11 Ka 201/95
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.02.1997 - L 11 Ka 175/96
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.01.1996 - L 11 Ka 2/95
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.12.1996 - L 11 Ka 21/96
  • BSG, 14.03.2001 - B 6 KA 54/00 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Satzungsbestimmung - Rechtswidrigkeit - Arzt -

    Das Begehren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes blieb in erster und zweiter Instanz ohne Erfolg (Beschluß des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1998 - L 11 B 35/98 KA).
  • BSG, 14.03.2001 - B 6 KA 36/00 R

    Vertragsarzt - Zuzahlungsforderung bei ambulanten Operationen - Verstoß gegen

    Auch das LSG Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 21. Oktober 1998, ArztR 1999, 98 = MDR 1999, 238) habe keine deutlichen Vorgaben für die Abgrenzung der Leistungen des Kernbereichs eines Fachgebiets vom Randbereich gegeben.
  • SG Düsseldorf, 24.02.1999 - S 33 (25) KA 60/98

    Rechtmäßigkeit einer Aufsichtsanordnung wegen Änderung eines

    Dieser Antrag ist mit Beschluß des Sozialgerichts vom 27.05.1998 (Az.: S 25 KA 59/98 ER), die dagegen eingelegte Beschwerde mit Beschluß des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1998 (Az.: L 11 B 35/98 KA) zurückgewiesen worden.

    Beteiligten bekannten Entscheidung im Verfahren zur Erlangung einstweiligen Rechtsschutzes bereits im einzelnen näher dargelegt und begründet (Beschluß vom 21.10.1998 - L 11 B 35/98 KA -).

    Im einzelnen heißt es hierzu im Beschluß des LSG NW vom 21.10.1998 (a.a.O., S. 7 ff):.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.11.1998 - L 11 B 28/98

    Pflicht zur Stellung eines Honorarbescheid mit höherer Honorierung der erbrachten

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats und des BSG hat der Vertragsarzt keinen individuellen subjektiven Anspruch auf höheres Honorar (vgl. nur Senatsurteil vom 09.03.1998 - L 11 Ka 161/97 - mwN auf die Rspr. des BSG; eingehend hierzu auch Senatsbeschluß vom 21. Oktober 1998 - L 11 B 35/98 KA -).

    Der Senat folgt dem LSG Berlin aaO ferner, soweit es der Auffassung ist, daß der einzelne Vertragsarzt das wirtschaftliche Risiko allein zu tragen hat, wenn der Punktwertverfall auf einer Überversorgung mit Vertragsärzten beruht (vgl. auch Senatsbeschluß vom 21. Oktober 1998 - L 11 B 35/98 KA -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.07.2003 - L 11 KA 22/02

    Berechtigtes Interesse des Klägers an der alsbaldigen Feststellung

    Im Übrigen enthielt dieses Schreiben einen Hinweis auf eine Entscheidung des erkennenden Senates - Az. L 11 B 35/98 KA.
  • LSG Bayern, 12.05.2004 - L 12 KA 72/02

    Zahlungsanspruch der Kassenärztliche Vereinigung auf Gesamtvergütung; Haftung der

    Diese waren als Vertragsärzte nicht berechtigt, den Patienten, die sich durch Vorlage ihrer Krankenversicherungskarte als Versicherte der GKV ausgewiesen hatten und damit ihren Anspruch auf Behandlung nach dem Sachleistungsprinzip geltend gemacht hatten, diese zu verweigern und sie stattdessen auf den Weg der Kostenerstattung zu verweisen (so eindeutig BSG Urteile vom 14.03.2001, Az.: B 6 KA 36/00 R, B 6 KA 54/00 R, B 6 KA 67/00 R; SozR 3-2500 § 75 Nr. 12; das LSG Nordrhein-Westfalen hatte bereits mit Beschluss vom 21.10.1998 - Az.: L 11 B 35/98 KA - in diesem Sinne entschieden).
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