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   LSG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2005 - L 11 KA 90/04   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2005 - L 11 KA 90/04 (https://dejure.org/2005,9592)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21.12.2005 - L 11 KA 90/04 (https://dejure.org/2005,9592)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21. Dezember 2005 - L 11 KA 90/04 (https://dejure.org/2005,9592)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Vertragsarztangelegenheiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beantragung eines Regresses wegen Arzneimittelverordnungen; Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung als niedergelassener Arzt; Zulässigkeit einer ärztlichen Verordnung von Arzneimitteln; Fiktive Zulassung eines Medikaments; Voraussetzungen für die Notwendigkeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (18)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.10.2000 - L 7 B 3/00

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2005 - L 11 KA 90/04
    Zur Begründung der Unzulässigkeit der Verordnungen bezog er sich auf einen Beschluss des 7. Senats des LSG NRW vom 11.10.2000 (L 7 B 3/00 V), wonach die Verordnung von Thymoject nicht von der Leistungspflicht der GKV umfasst sei.

    Er hält die angefochtene Entscheidung für zutreffend und meint, unabhängig davon sei das Präparat nach dem Beschluss des LSG NRW vom 11.10.2000 (a.a.O.) nicht verordnungsfähig.

    Der Verordnungsfähigkeit von Thymoject steht entgegen der im Beschluss des 7. Senats des LSG NRW vom 11.10.2000 (a. a. O.) vertretenen Auffassung nicht entgegen, dass das Medikament nicht förmlich nach § 25 Abs. 1 Arzneimittelgesetz (AMG) zugelassen war, sondern nur als sogenanntes Alt-Arzneimittel fiktiv als zugelassen galt (§ 105 AMG).

    Die Ansicht, Arzneimitteltherapien mit nicht zugelassenen Arzneimitteln unterfielen (grundsätzlich) dem § 135 Abs. 1 SGB V (so der 7. Senat des LSG NRW in dem Beschluss vom 11.10.2000, a. a. O.) trifft nicht zu.

  • BSG, 27.09.2005 - B 1 KR 6/04 R

    Krankenversicherung - Leistungspflicht - Arzneimittel Verkehrsfähigkeit -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2005 - L 11 KA 90/04
    Im Urteil vom 27.09.2005 (B 1 KR 6/04 R) hat jetzt das BSG darüber hinausgehend die Leistungspflicht auch für ein Medikament verneint, wenn eine abschlägige Entscheidung der zuständigen Arzneimittelbehörde über die Verlängerung der Arzneimittelzulassung ergangen ist und die arzneimittelrechtliche Verkehrsfähigkeit des Mittels nur aus rein verfahrensrechtlichen Gründen des einstweiligen Rechtsschutzes hergeleitet werden kann.

    Erst wenn die arzneimittelrechtliche Prüfung mit einem für den Hersteller negativen Ergebnis abgeschlossen ist und die Arzneimittelbehörde eine Verlängerung der Zulassung abgelehnt hat und die weitere arzneimittelrechtliche Verkehrsfähigkeit des Arzneimittels nur noch aus rein verfahrensrechtlichen Gründen (wegen der aufschiebenden Wirkung eingelegter Rechtsmittel) hergeleitet werden kann, entfällt die Leistungspflicht der GKV (vgl. BSG Urteil vom 27.09.2005 - B 1 KR 6/04 R).

  • BSG, 19.03.2002 - B 1 KR 37/00 R

    Krankenversicherung - Arzneimittel - Zulassung - Vorgreiflichkeit -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2005 - L 11 KA 90/04
    Das BSG hat daher ausdrücklich verneint, dass der Bundesausschuss zulassungspflichtige Arzneimittel für den Einsatz in der GKV einer nochmaligen gesonderten Begutachtung unterziehen und die arzneimittelrechtliche Zulassung durch eine für die GKV geltende Empfehlung ergänzen bzw. ersetzen dürfe (BSG SozR 3-2500 § 31 Nr. 8; SozR 4-2500 § 27 Nr. 1).

    Eine solche Zuständigkeit des Bundesausschusses besteht nur für - nicht dem AMG unterfallende - Rezepturarzneimittel (vgl. BSGE 82, 233; 86, 54), nicht aber für Fertigarzneimittel (BSG SozR 3-2500 § 31 Nr. 8; SozR 4-2500 § 27 Nr. 1.).

  • BSG, 19.10.2004 - B 1 KR 27/02 R

    Krankenversicherung - Krankenbehandlung - Verabreichung eines Fertigarzneimittels

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2005 - L 11 KA 90/04
    Das BSG hat daher ausdrücklich verneint, dass der Bundesausschuss zulassungspflichtige Arzneimittel für den Einsatz in der GKV einer nochmaligen gesonderten Begutachtung unterziehen und die arzneimittelrechtliche Zulassung durch eine für die GKV geltende Empfehlung ergänzen bzw. ersetzen dürfe (BSG SozR 3-2500 § 31 Nr. 8; SozR 4-2500 § 27 Nr. 1).

    Eine solche Zuständigkeit des Bundesausschusses besteht nur für - nicht dem AMG unterfallende - Rezepturarzneimittel (vgl. BSGE 82, 233; 86, 54), nicht aber für Fertigarzneimittel (BSG SozR 3-2500 § 31 Nr. 8; SozR 4-2500 § 27 Nr. 1.).

  • BSG, 10.05.2005 - B 1 KR 28/04 R

    Versorgung mit dem Arzneimittel Viagra durch die Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2005 - L 11 KA 90/04
    In seiner jüngsten Entscheidung vom 10.05.2005 (B 1 KR 28/04 R) zum Ausschluss von Medikamenten zur Behandlung der erektilen Dysfunktion knüpft der 1. Senat nunmehr an diese Rechtsprechung an und stützt die Unwirksamkeit der früheren Ausschlussregelung der Ziffer 17.1 f AMR auch darauf, dass die Kompetenz zum Ausschluss von Arzneimitteln aus der Leistungspflicht dem Gesetz- bzw. Verordnungsgeber vorbehalten war.
  • BSG, 09.03.1994 - 6 RKa 5/92

    Sozialgerichtsverfahren - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Vertragsarzt -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2005 - L 11 KA 90/04
    Der Prüfungsausschuss hat somit zu Recht die Festsetzung eines Regresses gegen die Klägerin abgelehnt, so dass der Beklagte, dessen Entscheidung allein im Gerichtsverfahren der Überprüfung unterliegt (BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 22) zur Zurückweisung des Widerspruchs des Beigeladenen zu 1) gegen den Bescheid vom 17.07.2001 zu verpflichten war.
  • LSG Thüringen, 28.06.2004 - L 6 KR 696/01

    Kostenfreistellung für eine Thymuspeptid-Therapie unter Verwendung von aus dem

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2005 - L 11 KA 90/04
    Wie dem Urteil des Thüringischen LSG vom 28.06.2004 (L 6 KR 696/01) zu entnehmen ist, hat das BfArM auch gegenüber diesem Gericht bestätigt, dass es sich bei Thym-Uvocal um ein Organhydrolysat handele (so dass es für den Senat nicht ganz verständlich ist, weshalb das BfArM sich jetzt für eine entsprechende Stellungnahme nicht für befugt hält).
  • BSG, 08.06.1993 - 1 RK 21/91

    Therapiemöglichkeit - Arzneimittel - Zulassung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2005 - L 11 KA 90/04
    Das BSG hat in der Vergangenheit die Verordnungsfähigkeit nur für solche Medikamente verneint, für die die Zulassung nicht beantragt (BSGE 72, 252 "Goldnerz") oder abgelehnt worden war (SozR 3-2500 § 31 Nr. 3 "Edelfosin").
  • BSG, 28.03.2000 - B 1 KR 11/98 R

    Erlaubnisvorbehalt bei neuartiger Arzneitherapie, Umfang der gerichtlichen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2005 - L 11 KA 90/04
    Eine solche Zuständigkeit des Bundesausschusses besteht nur für - nicht dem AMG unterfallende - Rezepturarzneimittel (vgl. BSGE 82, 233; 86, 54), nicht aber für Fertigarzneimittel (BSG SozR 3-2500 § 31 Nr. 8; SozR 4-2500 § 27 Nr. 1.).
  • BSG, 23.07.1998 - B 1 KR 19/96 R

    Krankenversicherung - Verordnungsfähigkeit - zulassungspflichtiges Arzneimittel -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2005 - L 11 KA 90/04
    Eine solche Zuständigkeit des Bundesausschusses besteht nur für - nicht dem AMG unterfallende - Rezepturarzneimittel (vgl. BSGE 82, 233; 86, 54), nicht aber für Fertigarzneimittel (BSG SozR 3-2500 § 31 Nr. 8; SozR 4-2500 § 27 Nr. 1.).
  • LSG Schleswig-Holstein, 03.11.2004 - L 4 KA 27/02

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Zuständigkeit der Prüfgremien wegen unzulässiger

  • BSG, 30.09.1999 - B 8 KN 9/98 KR R

    Krankenversicherung - behandlungsbedürftige Krankheit - erektile Dysfunktion -

  • BSG, 19.03.2002 - B 1 KR 36/00 R

    Krankenversicherung - Leistungsausschluss - neues Heilmittel - Hippotherapie -

  • BSG, 19.02.2002 - B 1 KR 16/00 R

    Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen - rechtliche Bedeutung der

  • SG Düsseldorf, 05.05.2004 - S 33 KA 75/02

    Festsetzung eines Regresses wegen der Verordnung nicht verordnungsfähiger

  • BSG, 16.09.1997 - 1 RK 28/95

    Krankenversicherung - Krankenkasse - Übernehme - Erstattung - Kosten -

  • BSG, 08.03.1995 - 1 RK 8/94

    Verordnungsfähigkeit - zulassungspflichtiges Arzneimittel (hier: Edelfosin) -

  • BSG, 16.11.1999 - B 1 KR 9/97 R

    Bindungswirkung bei der Bewilligung wiederkehrender Behandlungsmaßnahmen, keine

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.10.2009 - L 7 KA 33/07

    Wirtschaftlichkeitsprüfung; Arzneimittelregress; Thymoject; Factor AF2;

    Es werde insoweit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSGE 94, 302) sowie der Landessozialgerichte Nordrhein-Westfalen (Urteile vom 21. Dezember 2005, Az.: L 11 KA 90/04 und L 11 KA 104/04) und Schleswig-Holstein (in NZS 2005, 596) gefolgt.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.10.2009 - L 7 KA 34/07

    Wirtschaftlichkeitsprüfung; Arzneimittelregress; Thymoject; Factor AF2;

    Es werde insoweit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSGE 94, 302) sowie der Landessozialgerichte Nordrhein-Westfalen (Urteile vom 21. Dezember 2005, Az.: L 11 KA 90/04 und L 11 KA 104/04) und Schleswig-Holstein (in NZS 2005, 596) gefolgt.
  • SG Düsseldorf, 01.06.2006 - S 2 (17) KA 329/04

    Vertragsarztangelegenheiten

    Denn der Bundesausschuss war bis zum 31.12.2003 nicht ermächtigt, ein Arzneimittel grundsätzlich in den nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 SGB V erlassenen Richtlinien auszuschließen, so dass diese Regelung unwirksam ist (LSG NRW, Urteile vom 21.12.2005 - L 11 KA 90/04 - und - L 11 KA 104/04 -).
  • SG Düsseldorf, 17.05.2006 - S 2 (17) KA 329/04

    Vertragsarztangelegenheiten

    Denn der Bundesausschuss war bis zum 31.12.2003 nicht ermächtigt, ein Arzneimittel grundsätzlich in den nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 SGB V erlassenen Richtlinien auszuschließen, so dass diese Regelung unwirksam ist (LSG NRW, Urteile vom 21.12.2005 - L 11 KA 90/04 - und - L 11 KA 104/04 -).
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