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   LSG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2009 - L 7 AS 44/08   

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https://dejure.org/2009,9068
LSG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2009 - L 7 AS 44/08 (https://dejure.org/2009,9068)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22.01.2009 - L 7 AS 44/08 (https://dejure.org/2009,9068)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22. Januar 2009 - L 7 AS 44/08 (https://dejure.org/2009,9068)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Übernahme von Heizkosten und Betriebskosten im Rahmen der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II); Begriff der einmaligen Leistung i.S.d. § 22 SGB II; Umwandlung von Nachforderungen auf Mietnebenkosten und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SGB II § 22 Abs. 1 S. 1; SGB II § 22 Abs. 5
    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Leistungen für Unterkunft und Heizung, Übernahme von Nachforderungen auf Mietneben- und Heizkosten, Angemessenheit der Betriebskosten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2007 - L 7 B 226/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2009 - L 7 AS 44/08
    Ohne konkrete Anhaltspunkte für ein unwirtschaftliches Heiz- und Verbrauchsverhalten des Hilfeempfängers sei eine Kürzung der monatlichen Vorauszahlungen auf die vom Leistungsträger als angemessen erachteten Richtwerte nicht zulässig (Hinweis auf Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW), Beschluss vom 23.05.2007, L 20 B 7/07 AS ER; Beschluss vom 21.09.2007, L 7 B 226/07 AS ER).

    Der erkennende Senat hat zudem bereits mit Beschluss vom 21.09.2007 (L 7 B 226/07 AS ER, Juris) entschieden, dass "die Angemessenheit von Heizkosten auch bei sparsamem Umgang mit der Heizenergie von zahlreichen Faktoren abhängt, die überwiegend nicht zur kurzfristigen Disposition der Hilfeempfänger stehen (etwa der Lage der Wohnung im Gebäude, der Geschosshöhe, der Wärmeisolierung, der Heizungsanlage, der Größe der Wohnung und der besonderen persönlichen Gegebenheiten).

  • BSG, 16.05.2007 - B 7b AS 40/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - einmalige Kosten für Heizmaterial

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2009 - L 7 AS 44/08
    Nur ergänzend geht der Senat im Anschluss an den Beschluss des BSG vom 16.05.2007 (B 7b AS 40/06 R, Juris) davon aus, dass auch eine Nachforderung wegen einer Betriebs- und Heizkostenabrechnung zu einem gegenwärtigen Bedarf führt, der durch einmalige Leistung nach § 22 SGB II unter der Voraussetzung zu befriedigen ist, dass zur Zeit der Entstehung, Fälligkeit und Geltendmachung der Nachforderung ein Hilfebedarf nach dem SGB II besteht.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2007 - L 20 B 77/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2009 - L 7 AS 44/08
    Will die Behörde hiervon abweichen, bedarf es im Rahmen der Amtsermittlungspflicht gegebenenfalls auch entsprechender tatsächlicher Erhebungen (LSG NRW, Beschluss vom 23.05.2007 - L 20 B 77/07 AS ER).".
  • BSG, 27.02.2008 - B 14/11b AS 15/07 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunfts- und Heizungskosten - Abzug für

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2009 - L 7 AS 44/08
    Diese Kosten der Warmwasserbereitung sind jedoch keine Kosten für Unterkunft und Heizung im Sinne von § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II, sondern als Kosten der Haushaltsenergie im Sinne von § 20 Abs. 1 SGB II aus der pauschal gewährten Regelleistung, die nicht erhöht werden kann (vgl. § 3 Abs. 3 Satz 2 SGB II), zu decken (so Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 27.02.2008, B 14/11b AS 15/07 R, SozR 4-4200 § 22 Nr. 5).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2007 - L 20 B 7/07

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2009 - L 7 AS 44/08
    Ohne konkrete Anhaltspunkte für ein unwirtschaftliches Heiz- und Verbrauchsverhalten des Hilfeempfängers sei eine Kürzung der monatlichen Vorauszahlungen auf die vom Leistungsträger als angemessen erachteten Richtwerte nicht zulässig (Hinweis auf Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW), Beschluss vom 23.05.2007, L 20 B 7/07 AS ER; Beschluss vom 21.09.2007, L 7 B 226/07 AS ER).
  • LSG Sachsen, 10.09.2009 - L 3 AS 188/08

    Betriebskostennachzahlung für frühere Wohnung eines Hartz IV-Empfängers ist zu

    Nachforderungen auf Mietneben- und Heizkosten, die trotz ordnungsgemäßer Zahlung der vertraglich vereinbarten monatlichen Vorauszahlungen entstehen und vom Vermieter geltend gemacht werden, sind grundsätzlich als gegenwärtiger Bedarf im Sinne von § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II anzusehen und nicht etwa als Schulden nur unter den Voraussetzungen des § 22 Abs. 5 SGB II zu übernehmen (vgl. SächsLSG, a. a. O., Rdnr. 41; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. Januar 2009 - L 7 AS 44/08 - JURIS-Dokument Rdnr. 50).
  • SG Berlin, 25.03.2010 - S 128 AS 9212/09

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Überschreitung der

    Daraus folgt aber hier nicht, dass der Klägerin ein höherer als der über den Regelsatz gewährte Anteil für Warmwasser (sechs mal 5, 60 ?, sechs mal 5, 63 ?, ergibt 67, 38 ?) abzuziehen wäre (so aber LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. Januar 2009 - L 7 AS 44/08- juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2009 - L 12 B 150/08

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Nur ergänzend weist der Senat in dem Zusammenhang, ohne allerdings hierzu Position beziehen zu müssen, darauf hin, dass der 7. Senat des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) in einer Entscheidung vom 22.01.2009 - L 7 AS 44/08 - die Auffassung vertreten hat, dass sich Nachforderungen auf Mietneben- und Heizkosten auch dann nicht in Mietschulden gem. § 22 Abs. 5 SGB II umwandeln, wenn der Hilfebedürftige mit der Erfüllung der Nachforderung in Verzug ist.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2011 - L 7 AS 1592/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass sich hier auch unter Berücksichtigung der von den Klägern zitierten Rechtsprechung des 7. Senats des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) (Urteil vom 22.01.2009, Az.: L 7 AS 44/08) und des SG Gelsenkirchen (Urteil vom 11.08.2009, Az.: S 22 AS 195/08) keine andere Bewertung ergibt.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.04.2008 - L 13 AS 13/08
    Ob diese allgemein zu den Kosten für Unterkunft und Heizung ergangene Rechtsprechung des BSG auch auf den hier streitgegenständlichen Sonderfall der Übernahme einer Nebenkostennachforderung anzuwenden ist, ist obergerichtlich nicht geklärt, instanzgerichtlich wird die Frage des Zeitpunktes der Beurteilung einer Übernahme von Betriebs- und Heizkostennachforderungen unterschiedlich beantwortet (für das Abstellen auf den Zeitpunkt der Fälligkeit einer Betriebs- und Heizkostenabrechnung: SG Berlin, Urteil vom 8. Mai 2009 - Az.: S 37 AS 17129/08; Bayerisches LSG, Urteil vom 30. Juli 2008 - Az.: L 16 AS 327/07; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14. November 2008 - Az.: L 7 B 262/08 AS; Bayerisches LSG, Urteil vom 14. März 2008 - Az.: L 7 AS 258/07; SG Köln, Urteil vom 11. April 2008 - Az.: S 6 AS 246/07; SG Augsburg, Urteil vom 21. November 2006 - Az.: S 6 AS 685/06; SG Leipzig, Urteil vom 21. Januar 2009 - Az.: S 9 AS 1786/08; gegen das Abstellen auf den Zeitpunkt der Fälligkeit der Kosten für eine Heizöllieferung: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. April 2009 - Az.: L 12 AS 4195/08; Abstellen auf Zeitpunkt des Entstehens und der Fälligkeit der Nachforderung: LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. Januar 2009 - Az.: L 7 AS 44/08: offen gelassen: Sächsisches LSG, Urteil vom 3. April 2008 - Az.: L 3 AS 164/07).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.12.2009 - L 9 AS 1175/09
    Dieser vom Sozialgericht aufgestellte Rechtssatz widerspricht im Ergebnis dem das Leistungsrecht des SGB II beherrschenden Zuflussprinzip und zahlreichen auf diesem beruhenden obergerichtlichen Entscheidungen (vgl. etwa hinsichtlich der Neben- oder Heizkostenabrechnung als Grundlage für einen aktuellen Bedarf Beschluss des erkennenden Senats vom 26. April 2006, Az. L 9 AS 82/06 ER, zuletzt auch LSG NRW, Urteil vom 22.01.2009, Az. L 7 AS 44/08).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.09.2009 - L 9 AS 667/09
    Dieser vom Sozialgericht aufgestellte Rechtssatz widerspricht im Ergebnis dem das Leistungsrecht des SGB II beherrschenden Zuflussprinzip und zahlreichen auf diesem beruhenden obergerichtlichen Entscheidungen (vgl. etwa hinsichtlich der Neben- oder Heizkostenabrechnung als Grundlage für einen aktuellen Bedarf Beschluss des erkennenden Senats vom 26. April 2006, Az. L 9 AS 82/06 ER, zuletzt auch LSG NRW, Urteil vom 22.01.2009, Az. L 7 AS 44/08).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2010 - L 15 AS 280/10
    Eine derartige Zuordnung widerspräche im Ergebnis dem das Leistungsrecht des SGB II beherrschenden Zuflussprinzip und zahlreichen auf diesem beruhenden obergerichtlichen Entscheidungen (vgl. etwa hinsichtlich der Neben- oder Heizkostenabrechnung als Grundlage für einen aktuellen Bedarf Beschlüsse des Landessozialgerichts Niedersachsen - Bremen vom 26. April 2006, Az. L 9 AS 82/06 ER, und des LSG NRW, Urteil vom 22.01.2009, Az. L 7 AS 44/08):.
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