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   LSG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2015 - L 9 SO 242/12   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2015 - L 9 SO 242/12 (https://dejure.org/2015,3148)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22.01.2015 - L 9 SO 242/12 (https://dejure.org/2015,3148)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22. Januar 2015 - L 9 SO 242/12 (https://dejure.org/2015,3148)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeitsstreit zwischen Leistungsträgern; Fall eines nach Aufgabe seiner Wohnung ziellos umherreisenden Leistungsempfängers mit anschließenden Klinikaufenthalten (kein unmittelbarer Wechsel zwischen den Einrichtungen) und einer darauffolgenden Unterstützung durch ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII; Endgültige Leistungsverpflichtung des vorläufig örtlich zuständigen Sozialversicherungsträgers bei streitigem gewöhnlichen Aufenthalt des Berechtigten; Kein Vorbezug von ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BSG, 25.08.2011 - B 8 SO 7/10 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsansprüche der Leistungsträger

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2015 - L 9 SO 242/12
    Ausweislich des insoweit eindeutigen Wortlauts des § 98 Abs. 5 Satz 1 SGB XII a.F. kommt es für den maßgeblichen Zeitpunkt des Wechsels in die ambulant betreute Wohnform auf den Eintritt in diese Wohnform selbst, nicht auf den Beginn der Betreuung in der neuen Wohnung und schon gar nicht auf das Einsetzen der Hilfen an (vgl. BSG, Urt. v. 25.08.2011 - B 8 SO 7/10 R -, juris Rn. 17).

    Der im Gesetz nicht näher definierte Begriff der "betreuten Wohnmöglichkeiten" hat sich über den Verweis in § 54 Abs. 1 SGB XII an § 55 Abs. 2 Nr. 6 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) zu orientieren (Bundessozialgericht, Urt. v. 25.08.2011 - B 8 SO 7/10 R -, juris Rn. 15).

    Der Art nach darf es sich bei der Betreuung aber nicht um eine vorwiegend medizinische oder pflegerische Betreuung handeln, sondern Hauptzielrichtung der Leistungen muss die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft sein (Bundessozialgericht, Urt. v. 25.08.2011 - B 8 SO 7/10 R -, juris Rn. 15).

    Die von § 55 Abs. 2 Nr. 6 SGB IX erfassten Leistungen sind ihrer Art nach äußerst vielfältig und erfassen unterschiedlichste Betreuungsleistungen in der eigenen Wohnung, in Wohngruppen oder Wohngemeinschaften, wobei im Regelungszusammenhang des § 98 Abs. 5 Satz 1 SGB XII a.F. - anders als bei § 55 Abs. 2 Nr. 6 SGB IX - allerdings voll- bzw. teilstationäre Erbringungsformen ausgeschlossen sind (Bundessozialgericht, Urt. v. 25.08.2011 - B 8 SO 7/10 R -, juris Rn. 16).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2010 - L 9 SO 15/09

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2015 - L 9 SO 242/12
    Da somit Art und Zielsetzung dieser Betreuungsleistungen im Vordergrund stehen und nicht die Wohnform, kommt es insbesondere nicht darauf an, ob die betreffende Wohnung/Wohnmöglichkeit nur gekoppelt mit der Betreuungsleistung zur Verfügung gestellt wird (Bundessozialgericht, a.a.O.; Urt. v. 25.04.2013 - B 8 SO 16/11 R -, juris Rn. 16; ebenso bereits Senat, Urt. v. 17.06.2010 - L 9 SO 15/09 -, juris Rn. 31 ff.).

    Dabei darf es sich nicht um sporadische, situativ bedingte Betreuungsleistungen handeln, sondern diese müssen in einer regelmäßigen Form erbracht werden und in eine Gesamtkonzeption eingebunden sein, die auf die Verwirklichung einer möglichst selbstständigen und selbstbestimmten Lebensführung ausgerichtet ist (vgl. Senat, Urt. v. 17.06.2010 - L 9 SO 15/09 -, juris Rn. 33; Söhngen, § 98 Rn. 54 m.w.N.).

  • LSG Thüringen, 25.07.2013 - L 8 SO 784/11

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsansprüche der Leistungsträger

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2015 - L 9 SO 242/12
    Weder ist alleine die subjektive Willensbetätigung für die Annahme eines gewöhnlichen Aufenthalts ausreichend, noch kann allein ihr Fehlen gegen einen gewöhnlichen Aufenthalt sprechen (Bundessozialgericht, Urt. v. 31.10.2012 - B 13 R 1/12 R -, juris Rn. 32; Thüringer Landessozialgericht, Urt. v. 25.07.2013 - L 8 SO 784/11 -, juris Rn. 43; aktuell BSG, Urt. v. 17.12.2014, B 8 SO 19/13, juris Rn. 15).

    Damit verweist § 98 Abs. 5 SGB XII für die Wohnform auf die vorstehenden Zuständigkeitsregelungen in § 98 Abs. 1 bis 4 SGB XII a.F. (Thüringer Landessozialgericht, Urt. v. 25.07.2013 - L 8 SO 784/11 -, juris Rn. 38; Söhngen, a.a.O., Rn. 51).

  • BSG, 31.10.2012 - B 13 R 1/12 R

    Fremdrentenrecht - Rentenberechnung - Entgeltpunkte Ost - gewöhnlicher Aufenthalt

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2015 - L 9 SO 242/12
    Weder ist alleine die subjektive Willensbetätigung für die Annahme eines gewöhnlichen Aufenthalts ausreichend, noch kann allein ihr Fehlen gegen einen gewöhnlichen Aufenthalt sprechen (Bundessozialgericht, Urt. v. 31.10.2012 - B 13 R 1/12 R -, juris Rn. 32; Thüringer Landessozialgericht, Urt. v. 25.07.2013 - L 8 SO 784/11 -, juris Rn. 43; aktuell BSG, Urt. v. 17.12.2014, B 8 SO 19/13, juris Rn. 15).

    Dies gilt umso mehr, als spätere Entwicklungen wie z.B. der - unterstellte - Umstand, der Beigeladene zu 3) würde heute nach nahezu fünf Jahren kundtun, er habe seinen gewöhnlichen Aufenthalt seinerzeit jedenfalls bis September 2010 noch in P gesehen, die Prognoseentscheidung im Zeitpunkt Oktober 2010 weder bestimmen noch widerlegen können (vgl. hierzu BSG, Urt. v. 31.10.2012, B 13 R 1/12 R, a.a.O., Rn. 26).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2011 - L 20 SO 82/07

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2015 - L 9 SO 242/12
    Nach § 97 Abs. 2 S. 1 SGB XII i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 2 AV-SGB XII NRW ist der überörtliche Träger auch für Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel des SGB XII zuständig, wenn er zugleich Leistungen der Eingliederungshilfe mit dem Ziel leistet, selbständiges Wohnen zu ermöglichen oder zu sichern vgl. hierzu auch Landesozialgericht Nordrhein-Westfahlen, Urt. v. 28.11.2011 - L 20 SO 82/07 -, juris Rn. 46).
  • BSG, 25.08.2011 - B 8 SO 8/10 R

    Anspruch auf Sozialhilfe; Erstattung von Kosten für Sozialhilfeleistungen;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2015 - L 9 SO 242/12
    Es kann hier dahin stehen, ob, soweit § 98 Abs. 5 S. 1 SGB XII a.F. auf die Zuständigkeit vor Eintritt in die Wohnform abstellt, alleine maßgeblich die Zuständigkeit für Leistungen des betreuten Wohnens ist (hierzu tendierend wohl Bundessozialgericht, Urt. v. 25.08.2011 - B 8 SO 8/10 R -, juris Rn. 13; Söhngen, a.a.O., § 98 Rn. 56; Wahrendorf, a.a.O., § 98 Rn. 37 im Interesse eines einheitlich örtlich zuständigen Trägers) oder ob bei verschiedenen Leistungen auf unterschiedliche Zuständigkeiten abzustellen ist.
  • BSG, 25.04.2013 - B 8 SO 16/11 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - örtliche Zuständigkeit - Umzug - ambulant

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2015 - L 9 SO 242/12
    Da somit Art und Zielsetzung dieser Betreuungsleistungen im Vordergrund stehen und nicht die Wohnform, kommt es insbesondere nicht darauf an, ob die betreffende Wohnung/Wohnmöglichkeit nur gekoppelt mit der Betreuungsleistung zur Verfügung gestellt wird (Bundessozialgericht, a.a.O.; Urt. v. 25.04.2013 - B 8 SO 16/11 R -, juris Rn. 16; ebenso bereits Senat, Urt. v. 17.06.2010 - L 9 SO 15/09 -, juris Rn. 31 ff.).
  • BSG, 17.12.2014 - B 8 SO 19/13 R

    Sozialhilfe - stationäre Unterbringung - örtliche Zuständigkeit - letzter

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2015 - L 9 SO 242/12
    Weder ist alleine die subjektive Willensbetätigung für die Annahme eines gewöhnlichen Aufenthalts ausreichend, noch kann allein ihr Fehlen gegen einen gewöhnlichen Aufenthalt sprechen (Bundessozialgericht, Urt. v. 31.10.2012 - B 13 R 1/12 R -, juris Rn. 32; Thüringer Landessozialgericht, Urt. v. 25.07.2013 - L 8 SO 784/11 -, juris Rn. 43; aktuell BSG, Urt. v. 17.12.2014, B 8 SO 19/13, juris Rn. 15).
  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 421/05 B

    Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2015 - L 9 SO 242/12
    Im Hinblick auf § 103 S. 2 können derartige Anträge auf Aufklärung des Sachverhalts ebenso wie Beweisanträge abgelehnt werden, wenn die weitere Aufklärung des Sachverhalts am Maßstab der Amtsermittlungspflicht gemessen nicht notwendig erscheint und sich das Tatsachengericht auf der Grundlage seiner eigenen materiellen-rechtlichen Auffassung nicht hätte gedrängt fühlen müssen, weitere Ermittlungen anzustellen (vgl. Bundessozialgericht; Beschl. v. 26.11.1975 - B 5 BKn 5/75 -, juris Rn.6; Beschl. v. 21.03.2013 - B 3 P 15/12 B -, juris Rn. 7; Beschl. v. 07.10.2005 - B 1 KR 107/04 B -, juris Rn. 17 sowie Beschl. v. 27.06.2006 - B 2 U 421/05 B -, juris Rn. 6; Leitherer, in: Meyer-Ladewig/Keller/ Leitherer., Sozialgerichtsgesetz, 11. Auflage 2014, § 160 Rn. 18 d; § 103 Rn. 20 m.w.N.).
  • BSG, 22.03.2012 - B 8 SO 2/11 R

    Sozialhilfe - Kostenerstattung zwischen Sozialhilfeträgern - Kostenerstattung bei

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2015 - L 9 SO 242/12
    Sie dienen einer gleichmäßigen Lastenverteilung unter den Trägern der Sozialhilfe, um eine als unbillig empfundene Kostenverteilung zu vermeiden (vgl. Bundessozialgericht, Urt. v. 22.03.2011 - B 8 SO 2/11 R -, juris Rn. 12).
  • BSG, 07.10.2005 - B 1 KR 107/04 B

    Keine Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung bei Fragen tatsächlicher

  • BSG, 25.04.2013 - B 8 SO 6/12 R

    Rehabilitation und Teilhabe - Zuständigkeitsklärung - Sozialhilfe -

  • BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 14/12 R

    Sozialhilfe - Erstattungsanspruch zwischen Sozialhilfeträgern - örtliche

  • BSG, 21.03.2013 - B 3 P 15/12 B

    Pflegeversicherung - Feststellung der Pflegestufe II - Höherstufung -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2013 - L 20 SO 453/11
  • BSG, 16.02.2012 - B 9 VG 1/10 R

    Erstattungsstreit zwischen Versorgungsträger und Krankenkasse -

  • BSG, 26.11.1975 - 5 BKn 5/75

    Berufungsgericht - Amtsermittlungspflicht - Stellung eines Beweisantrages -

  • BVerwG, 02.10.2003 - 5 C 24.02

    - Einrichtungsorte, Schutz der - durch Kostenerstattung bei Entlassung aus einer

  • LSG Bayern, 21.06.2012 - L 8 SO 132/10

    Erstattungsanspruch gegen den Sozialhilfeträger nach § 106 Abs. 3 SGB XII, der

  • LSG Hamburg, 12.03.2018 - L 4 SO 56/15

    Erstattung von Kosten für Leistungen der Eingliederungshilfe

    Infolgedessen findet auch § 98 Abs. 1 Satz 2 SGB XII, wonach die Zuständigkeit des nach Satz 1 zuständigen örtlichen Trägers bis zur Beendigung der Leistung auch dann fortbesteht, wenn die Leistung außerhalb seines Bereiches erbracht wird, im Rahmen der nach § 98 Abs. 2 Satz 3 SGB XII begründeten örtlichen Zuständigkeit keine Anwendung (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 11.5.2005 - 2 LB 68/04 und LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.1.2015 - L 9 SO 242/12 -, jeweils zu § 98 Abs. 1 Satz 3 SGB XII in der bis 31.12.2012 geltenden Fassung, nunmehr § 98 Abs. 1 Satz 2 SGB XII; so bereits BVerwG, Urteil vom 27.6.2002 - 5 C 30/01 -, zu § 97 Abs. 1 Satz 2 BSHG, mit Hinweis darauf, dass sich die Formulierung "diese Zuständigkeit", allein auf die Zuständigkeit nach § 97 Absatz 1 Satz 1 BSHG bezieht).
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