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   LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2007 - L 16 KR 107/06   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2007 - L 16 KR 107/06 (https://dejure.org/2007,12160)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22.02.2007 - L 16 KR 107/06 (https://dejure.org/2007,12160)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22. Februar 2007 - L 16 KR 107/06 (https://dejure.org/2007,12160)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen einer Beitragspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für den Erhalt von Ruhegeldzahlungen durch den ehemaligen Arbeitgeber; Einordnung von Ruhegeldzahlungen als Betriebsrente

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Ruhegeld - Beitragspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Krankenversicherung - Als "Ruhegeld" bezeichnete Abfindung nicht beitragspflichtig

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    Als "Ruhegeld" bezeichnete Abfindung unterliegt nicht der Beitragspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 30.03.1995 - 12 RK 10/94

    Versicherungsvertrag - Laufende Rente - Eintritt des Versicherungsfalles -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2007 - L 16 KR 107/06
    Eine erweiternde Auslegung der Normen auf alle betrieblich bedingten Leistungen, wie die Beklagte vorträgt, lässt sich im Hinblick auf den abschließenden Charakter der Normen (BSG SozR 4-2500 § 229 Nr. 3, BSG SozR 3-2500 § 229 Nr. 10; SozR 3-2500 § 229 Nr. 13) nicht rechtfertigen.
  • LSG Berlin, 22.10.2003 - L 9 KR 410/01

    Berücksichtigung einer gewährten Firmenrente bei der Beitragsbemessung in der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2007 - L 16 KR 107/06
    Der vorliegende Fall sei demjenigen vom Landessozialgericht (LSG) Berlin (Urt. vom 22.10.2003, Az.: L 9 KR 410/01, www.juris.de) entschiedenen Fall vergleichbar, bei dem es um eine Firmenrente für Flugbegleiter gegangen sei, die als Ziel die Absicherung ab Vollendung des 55. Lebensjahres bezweckt habe.
  • BSG, 25.08.2004 - B 12 KR 30/03 R

    Sozialversicherung - Beitragspflicht - betriebliche Altersversorgung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2007 - L 16 KR 107/06
    Eine erweiternde Auslegung der Normen auf alle betrieblich bedingten Leistungen, wie die Beklagte vorträgt, lässt sich im Hinblick auf den abschließenden Charakter der Normen (BSG SozR 4-2500 § 229 Nr. 3, BSG SozR 3-2500 § 229 Nr. 10; SozR 3-2500 § 229 Nr. 13) nicht rechtfertigen.
  • BSG, 30.03.1993 - 3 RK 2/91

    Anspruch auf höhere Vergütung für physikalisch-therapeutische Behandlungen;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2007 - L 16 KR 107/06
    Dies ergibt sowohl eine natürliche Auslegung des § 8 des o. g. Dienstvertrages, bei der auf den wahren Willen der Erklärenden abzustellen ist, als auch eine normative Auslegung entsprechend der Auslegungsgrundsätze der §§ 133, 157 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), nach der die objektive Erklärungsbedeutung von Willenserklärungen zu ermitteln und auf die bei Abweichung von der natürlichen Auslegung abzustellen ist (vgl. insoweit bereits BSG, Urt. vom 30.03.1993, Az.: 3 RK 2/91, www.juris.de, auch in Urteilssammlung der Krankenversicherung - USK - 93118).
  • BSG, 04.10.1996 - 11 BAr 47/96

    Kostenübernahme für die Durchführung einer beruflichen Bildungsmaßnahme -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2007 - L 16 KR 107/06
    Es handelte sich um einen Fall der sog "falsa demontratio non nocet", die nach allgemeiner Meinung das wirklich Gewollte unberührt lässt (Bundesgerichtshof -BGH-, Neue Juristische Wochenschrift - Rechtsprechungs-Report Zivilrecht -NJW-RR- 1988, 265 ; BGH, NJW 2002, 1038, 1039; BGHZ 168, 35; BSG, Beschl. vom 04.10.1996, Az.: 11 BAr 47/96, www.juris.de).
  • BSG, 26.03.1996 - 12 RK 21/95

    Betriebliche Altersversorgung und Beitragspflicht zur KVdR

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2007 - L 16 KR 107/06
    Eine erweiternde Auslegung der Normen auf alle betrieblich bedingten Leistungen, wie die Beklagte vorträgt, lässt sich im Hinblick auf den abschließenden Charakter der Normen (BSG SozR 4-2500 § 229 Nr. 3, BSG SozR 3-2500 § 229 Nr. 10; SozR 3-2500 § 229 Nr. 13) nicht rechtfertigen.
  • BGH, 19.05.2006 - V ZR 264/05

    Rechtsfolgen der Verletzung von Aufklärungspflichten bei Vertragsschluss;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2007 - L 16 KR 107/06
    Es handelte sich um einen Fall der sog "falsa demontratio non nocet", die nach allgemeiner Meinung das wirklich Gewollte unberührt lässt (Bundesgerichtshof -BGH-, Neue Juristische Wochenschrift - Rechtsprechungs-Report Zivilrecht -NJW-RR- 1988, 265 ; BGH, NJW 2002, 1038, 1039; BGHZ 168, 35; BSG, Beschl. vom 04.10.1996, Az.: 11 BAr 47/96, www.juris.de).
  • BGH, 07.12.2001 - V ZR 65/01

    Falsche Bezeichnung des Gegenstandes einer Auflassung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2007 - L 16 KR 107/06
    Es handelte sich um einen Fall der sog "falsa demontratio non nocet", die nach allgemeiner Meinung das wirklich Gewollte unberührt lässt (Bundesgerichtshof -BGH-, Neue Juristische Wochenschrift - Rechtsprechungs-Report Zivilrecht -NJW-RR- 1988, 265 ; BGH, NJW 2002, 1038, 1039; BGHZ 168, 35; BSG, Beschl. vom 04.10.1996, Az.: 11 BAr 47/96, www.juris.de).
  • BSG, 13.09.2006 - B 12 KR 5/06 R

    Kranken- und Pflegeversicherung - Beitragspflicht von Kapitalleistungen aus einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2007 - L 16 KR 107/06
    Der betrieblichen Altersversorgung wäre eine Leistung dann zuzurechnen, wenn sie die Versorgung des Arbeitnehmers oder seiner Hinterbliebenen durch den Arbeitgeber im Alter, bei Invalidität oder Tod bezweckt, also der Sicherung des Lebensstandards nach dem Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Erwerbsleben dienen soll (Bundessozialgericht -BSG-, Urt. vom 13.09.2006, Az.: B 12 KR 5/06 R, www.juris.de, zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen).
  • BSG, 29.07.2015 - B 12 KR 4/14 R

    Krankenversicherung - Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder - keine

    c) In Anwendung dieser Grundsätze stellen die in der Konzernbetriebsvereinbarung der C. AG zur Regelung personeller Maßnahmen vom 12.5.2003 (K 4/2003) für die Zeit ab Vollendung des 55. bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres in Aussicht gestellten monatlichen Übergangsbezüge keine Einnahmen dar, die iS von § 229 Abs. 1 S 1 SGB V "zur Altersversorgung erzielt" werden; sie verfolgen keinen Versorgungs-, sondern lediglich einen "Überbrückungszweck", weil die Zusage dieser Einnahmen nach ihrem objektiven Inhalt den Übergang in ein neues Arbeitsverhältnis oder in den Ruhestand erleichtern soll (ebenso für die Zusage eines befristeten Überbrückungsgeldes ab dem 50. Lebensjahr: LSG Rheinland-Pfalz Urteil vom 7.8.2014 - L 5 KR 49/14 - Juris; eines befristeten Überbrückungsgeldes ab dem 50. Lebensjahr: LSG Hamburg Urteil vom 30.8.2012 - L 1 KR 154/11 - Juris; eines befristeten "Frühruhestandsgeldes": LSG Baden-Württemberg Urteile vom 22.7.2011 - L 4 KR 5088/10 und L 4 KR 5115/10 - Juris; eines befristeten Überbrückungsgeldes ab dem 55. Lebensjahr: Sächsisches LSG Urteil vom 4.2.2009 - L 1 KR 132/07 - Juris; eines befristeten "Ruhegeldes": LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 22.2.2007 - L 16 KR 107/06 - Juris; aA im Ergebnis für die Zusage einer befristeten "Firmenrente" ab dem 55. Lebensjahr bei Flugbegleitern: LSG Berlin Urteil vom 22.10.2003 - L 9 KR 410/01 - Juris) .
  • BSG, 29.07.2015 - B 12 KR 18/14 R

    Krankenversicherung - keine Beitragspflicht von gewährtem Überbrückungsgeld nach

    c) In Anwendung dieser Grundsätze stellt das in der einschlägigen Konzernbetriebsvereinbarung für die Zeit ab Vollendung des 50. bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres in Aussicht gestellte Überbrückungsgeld keine Einnahme dar, die iS von § 229 Abs. 1 S 1 SGB V "zur Altersversorgung erzielt" wird; es verfolgt keinen Versorgungs-, sondern lediglich einen "Überbrückungszweck", weil die Zusage dieser Einnahme nach ihrem objektiven Inhalt den Übergang in ein neues Arbeitsverhältnis oder in den Ruhestand erleichtern soll (ebenso für die Zusage einer befristeten Übergangsleistung ab dem 55. Lebensjahr: Hessisches LSG Urteil vom 30.1.2014 - L 8 KR 436/12 - Juris; eines befristeten Überbrückungsgeldes ab dem 50. Lebensjahr: LSG Hamburg Urteil vom 30.8.2012 - L 1 KR 154/11 - Juris; eines befristeten "Frühruhestandsgeldes": LSG Baden-Württemberg Urteil vom 22.7.2011 - L 4 KR 5088/10 und L 4 KR 5115/10 - Juris; eines befristeten Überbrückungsgeldes ab dem 55. Lebensjahr: Sächsisches LSG Urteil vom 4.2.2009 - L 1 KR 132/07 - Juris; eines befristeten "Ruhegeldes": LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 22.2.2007 - L 16 KR 107/06 - Juris; aA im Ergebnis für die Zusage einer befristeten "Firmenrente" ab dem 55. Lebensjahr bei Flugbegleitern: LSG Berlin Urteil vom 22.10.2003 - L 9 KR 410/01 - Juris) .
  • LSG Bayern, 21.04.2016 - L 4 KR 237/10

    Zur Beitragsberechnung bei befristetem Überbrückungsgeld und

    Insoweit werde ergänzend auf die Entscheidung LSG NRW vom 22.02.2007 - L 16 KR 107/06 - verwiesen.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 07.08.2014 - L 5 KR 49/14

    Krankenversicherung - Versorgungsbezüge - keine Beitragspflicht eines

    Einen solchen Versorgungszweck hat das Überbrückungsgeld nicht (ebenso Landessozialgericht - LSG Hamburg 30.8.2012 L 1 KR 154/11, juris; LSG Hessen 30.1.2014 - L 8 KR 436/12 juris Rn 21; vgl auch LSG Nordrhein-Westfalen 22.2.2007 L 16 KR 107/06, juris; aA ohne Begründung Peters in jurisPK - SGB V, 2. Aufl. § 229 Rn 48).
  • LSG Hamburg, 30.08.2012 - L 1 KR 154/11
    Renten dienen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung, also der Sicherung des Lebensstandards nach dem Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Erwerbsleben, und werden daher durch ein biologisches Ereignis - Alter, Invalidität oder Tod - ausgelöst (BSG, Urteil vom 26.03.1996 - 12 RK 21/95; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.02.2007 - L 16 KR 107/06; BAG, Urteil vom 18.03.2003 - 3 AZR 315/02; alle Juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.11.2018 - L 4 KR 349/15
    Maßgeblich ist deshalb für die Abgrenzung und die Einordnung als Überbrückungsleistung, dass diese auf das Arbeitslosigkeitsrisiko "zugeschnitten" ist, dh für den Verlust eines Arbeitsplatzes "übergangsweise" bis zur Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses oder bis zum Eintritt in den Ruhestand gezahlt wird, und deshalb befristet ist (siehe nochmals: BSG, Urteil vom 29. Juli 2015 - B 12 KR 4/14 R -, SozR 4-2500 § 229 Nr. 19; ebenso für die Zusage eines befristeten Überbrückungsgeldes ab dem 50. Lebensjahr: LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 7.8.2014 - L 5 KR 49/14 - Juris; eines befristeten Überbrückungsgeldes ab dem 50. Lebensjahr: LSG Hamburg, Urteil vom 30.8.2012 - L 1 KR 154/11 - Juris; eines befristeten "Frühruhestandsgeldes": LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 22.7.2011 - L 4 KR 5088/10 und L 4 KR 5115/10 - Juris; eines befristeten Überbrückungsgeldes ab dem 55. Lebensjahr: Sächsisches LSG, Urteil vom 4.2.2009 - L 1 KR 132/07 - Juris; eines befristeten "Ruhegeldes": LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.2.2007 - L 16 KR 107/06 - Juris).
  • SG Köln, 18.04.2012 - S 9 KR 301/10

    Beitragspflichtigkeit einer anlässlich der Aufhebung eines Arbeitsvertrages

    Es werde auf die Entscheidung des LSG NRW von 22.02.2007 hingewiesen (L 16 KR 107/06).
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