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   LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2007 - L 5 B 8/07 KR ER   

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https://dejure.org/2007,15034
LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2007 - L 5 B 8/07 KR ER (https://dejure.org/2007,15034)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22.02.2007 - L 5 B 8/07 KR ER (https://dejure.org/2007,15034)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22. Februar 2007 - L 5 B 8/07 KR ER (https://dejure.org/2007,15034)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines an einem Cupsyndrom erkrankten Patienten auf Anwendung einer Tiefenhyperthermie bei gleichzeitiger Gabe von Chemotherapeutika; Stichhaltigkeit eines Gutachtens des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung; Ermittlung einer dem allgemeinen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2007 - L 5 B 8/07
    Nach dem Beschluss des BVerfG vom 06.12.2005 (Az.: 1 BvR 347/98) ist es mit den Grundrechten aus Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) i.V.m. dem Sozialstaatsprinzip und aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG nicht vereinbar, eine gesetzlich Krankenversicherte, für deren lebensbedrohliche oder regelmäßig tödliche Erkrankung eine allgemein anerkannte, medizinischem Standard entsprechende Behandlung nicht zur Verfügung steht, von der Leistung einer von ihr gewählten, ärztlich angewandten Behandlungsmethode auszuschließen, wenn eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf besteht.

    Schließlich geht der Senat aufgrund der Stellungnahme der Dr. I sowie der Angaben der behandelnden Ärzte (im Rahmen dieses einstweiligen Rechtsschutzverfahrens) auch davon aus, dass die Hyperthermie im Zusammenhang mit der Chemotherapie keine ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf i.S.d. Beschlusses des BVerfG vom 06.12.2005 (aaO).

  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2007 - L 5 B 8/07
    Die Glaubhaftmachung bezieht sich auf die reduzierte Prüfungsdichte und die nur eine überwiegende Wahrscheinlichkeit erfordernde Überzeugungsgewissheit für die tatsächlichen Voraussetzungen des Anordnungsanspruchs und des Anordnungsgrundes im summarischen Verfahren (Bundesverfassungsgericht - BVerfG - vom 29.07.2003 - 2 BvR 311/03 - in VWZ 2004, 95, 96).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2007 - L 5 B 8/07
    Scheidet eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren aus, ist auf der Grundlage einer an der Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes orientierten Folgenabwägung zu entscheiden (BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005, 1 BvR 569/05 - NVwZ 2005 -, 927).
  • BSG, 07.11.2006 - B 1 KR 24/06 R

    Krankenversicherung - verfassungskonforme Auslegung leistungsrechtlicher

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2007 - L 5 B 8/07
    Soweit sich die Antragsgegnerin darauf berufen hat, dass nach dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 07.11.2006, Az B 1 KR 24/06 R, eine Anwendung der Grundsätze der Entscheidung des BVerfG (a.a.O.) dann ausscheide, wenn die betreffende Behandlungsmethode durch den Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen bzw. den Gemeinsamen Bundesausschuss bereits negativ bewertet worden ist, folgt der Senat dieser Rechtsprechung nicht.
  • LSG Baden-Württemberg, 27.07.2016 - L 5 KR 4217/14

    Krankenversicherung - keine Kostenübernahme der ambulanten Behandlung eines

    Nach der Rechtsprechung des BSG, der sich der Senat anschließt, ist für eine Anspruchsbegründung aufgrund grundrechtsorientierter Auslegung des Leistungskatalogs aber kein Raum mehr, wenn der GBA zu einer negativen Bewertung gelangt ist (BSG, Urteil vom 07.11.2006, - B 1 KR 24/06 -R - vgl. auch BSG, Beschluss vom 05.10.2015, - B 1 KR 69/15 B - LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.04.2012, - L 4 KR 5054/10 - für vorläufige Rechtsschutzverfahren anders etwa LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.02.2007, - L 5 B 8/07 KR ER - oder LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15.07.2011, - 5 KR 99/11 B ER - diese Frage offen lassend LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.06.2014,- L 11 KR 3597/13 - alle in juris); stichhaltige Gründe, aus denen der maßgebliche Beschluss des GBA beanstandet werden könnte, sind weder ersichtlich noch geltend gemacht.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2012 - L 11 KR 473/12

    Krankenversicherung

    Dass der GBA die streitige Methode der Anlage II der RL-MvV zugeordnet hat, und diese mithin grundsätzlich nicht im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung erbracht werden darf, steht einem möglichen Leistungsanspruch aufgrund verfassungskonformer Auslegung nicht entgegen (vgl. auch § 2 Abs. 2 RL-MvV i.d.F. vom 20.01.2011 - BAnz. Nr. 56 vom 08.04.2011, S. 1342; Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 22.07.2007 - L 5 B 8/07 KR ER - und vom 18.10.2011 - L 5 KR 442/11 B ER -).

    Dass hierbei dem Rechtsgut Leben der Vorrang einzuräumen ist, bedarf keiner Erörterung (vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 22.02.2007 - L 5 B 8/07 KR ER -, vom 18.10.2011 und vom 02.12.2008 beide a.a.O.).

  • LSG Baden-Württemberg, 27.07.2016 - L 5 KR 442/16

    Krankenversicherung - (ambulante) Behandlung des Prostatakarzinoms durch

    Einem auf die Vorschrift in § 2 Abs. 1a SGB V gestützten Leistungsanspruch des Klägers steht hier nicht schon entgegen, dass der GBA die Krebsbehandlung durch IRE - anders etwa als die Krebsbehandlung durch Hyperthermie - durch Richtlinienentscheidung ausdrücklich aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen ausgeschlossen hat; dann wäre nach der Rechtsprechung des BSG für eine Anspruchsbegründung aufgrund grundrechtsorientierter Auslegung des Leistungskatalogs bzw. nach § 2 Abs. 1a SGB V von vornherein kein Raum mehr (BSG, Urteil vom 07.11.2006, - B 1 KR 24/06 -R - vgl. auch BSG, Beschluss vom 05.10.2015, - B 1 KR 69/15 B - Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 27.04.2012, - L 4 KR 5054/10 - für vorläufige Rechtsschutzverfahren anders etwa LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.02.2007, - L 5 B 8/07 KR ER - oder LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15.07.2011, - 5 KR 99/11 B ER - diese Frage offen lassend LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.06.2014, - L 11 KR 3597/13 - alle in juris; zur Krebsbehandlung durch Hyperthermie auch Senatsurteil vom gleichen Tag im Verfahren L 5 KR 4217/14, zur Veröffentlichung in juris vorgesehen) .
  • LSG Schleswig-Holstein, 28.03.2011 - L 5 KR 20/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Fehlen eines

    Der Senat lässt offen, ob er dieser Auffassung vor dem Hintergrund der über fünf Jahre zurückliegenden Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses und der gegen diese Rechtsprechung vorgetragenen Bedenken (vgl. etwa LSG Nordrhein-Westfalen vom 22. Februar 2007 - L 5 B 8/07 KR ER) folgt, bezieht sie aber gleichwohl in die Beurteilung der Erfolgsaussicht des Hauptsacheverfahrens mit ein.
  • SG Aachen, 02.02.2015 - S 9 KR 29/15

    Anspruch eines gesetzlich Krankenversicherten auf vorläufige Übernahme der Kosten

    Der Umstand, dass der GBA eine Behandlung wie die Hyperthermiebehandlung grundsätzlich ausdrücklich von der vertragsärztlichen Versorgung ausgenommen hat, steht einem Leistungsanspruch nicht entgegen, sofern es um eine Versorgung nach den Grundsätzen der verfassungsgerichtlich normierten Ausnahmegrundsätze geht (so auch LSG NRW, Beschl. v. 20.02.2007 - L 5 B 8/07 KR ER; Beschl. v. 19.11.2012 - L 11 KR 473/12 B ER).

    Nach Einschätzung der Kammer ist auch eine palliativ ausgerichtete Behandlungsmaßnahme, die nicht allein auf eine Schmerzbehandlung reduziert ist, nach den Grundsätzen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 06.12.2005 zu messen (so auch LSG NRW, Beschl. v. 22.02.2007 - L 5 B 8/07 KR ER).

  • LSG Bayern, 10.08.2011 - L 4 KR 206/11

    Wegen einstweiliger Anordnung

    Der Senat schließt hieraus, dass in besonders gelagerten Einzelfällen trotz eines bereits ergangenen negativen Beschlusses des GemBA ein Leistungsanspruch grundsätzlich bestehen kann, da der Prüfungsmaßstab des GemBA bei der Anerkennung einer neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethode einen wissenschaftlichen Nachweis der Wirksamkeit umfasst, wohingegen nach der Rechtsprechung des BVerfG eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder zumindest eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf ausreichend ist (vgl. auch Beschluss des LSG Nordrhein-Westfalen vom 22.02.2007, Az.: L 5 B 8/07 KR ER, Beschluss des LSG Schleswig-Holstein vom 28.03.2011, Az.: L 5 KR 20/11 B ER, zitiert nach juris).
  • SG Berlin, 17.08.2011 - S 28 KR 1331/11

    Krankenversicherung - Übernahme der Kosten für eine lokale Tiefenhyperthermie

    Im Falle einer Verbesserung der Lebensqualität und erst recht bei einer Verlängerung des Lebens dürfte dies zweifellos der Fall sein (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.02.2007, L 5 B 8/07 KR ER, bei juris Rdnr. 26; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05.03.2007, L 16 B 10/07 KR ER; Bayerisches LSG, Urteil vom 13.06.2006, L 5 KR 222/05).

    Soweit nach dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 07.11.2006 (Az. B 1 KR 24/06 R), eine Anwendung der Grundsätze der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dann ausscheiden soll, wenn die betreffende Behandlungsmethode durch den Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen bzw. den Gemeinsamen Bundesausschuss bereits negativ bewertet worden ist, kann dem -jedenfalls für den hier vorliegenden Fall- nicht gefolgt werden (so auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.02.2007, L 5 B 8/07 KR ER).

  • LSG Baden-Württemberg, 24.06.2014 - L 11 KR 3597/13

    Krankenversicherung - keine Kostenerstattung für Hyperthermiebehandlung bei einer

    Dagegen ist vor allem im einstweiligen Rechtsschutz die Auffassung vertreten worden, dass der Prüfungsmaßstab im Rahmen der grundrechtsorientierten Auslegung ein anderer sei, ausreichend sei insoweit das Vorliegen von Indizien für eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder spürbare Besserung (so LSG Nordrhein-Westfalen 22.02.2007, L 5 B 8/07 KR-ER und 19.11.2012, L 11 KR 473/12 B-ER; LSG Rheinland-Pfalz 15.07.2011, 5 KR 99/11 B-ER; alle juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.10.2016 - L 16 1 KR 491/14
    LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. Februar 2007 - L 5 B 8/07 KR ER; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 18. Dezember 2014 - L 1 KR 21/13).
  • SG Saarbrücken, 12.09.2014 - S 1 KR 410/13

    Krankenversicherung - Anspruch auf Behandlung mit Galvano- und

    In solchen Fällen entfällt dann auch die Sperre der Aufnahme in die Anlage II der Method - RL (vgl. zu dieser Frage BVerfG, Beschluss vom 29.11.2007, Az.: 1 BvR 2496/07, und LSG Nordrhein - Westfalen, Beschluss vom 22.02.2007, Az.: L 5 B 8/07 KR ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.09.2017 - L 16 KR 491/15
  • LSG Baden-Württemberg, 11.10.2021 - L 11 KR 2002/20
  • SG Münster, 26.08.2010 - S 11 KR 108/08

    Krankenversicherung

  • LSG Baden-Württemberg, 04.11.2016 - L 5 KR 3475/16
  • SG Köln, 21.11.2014 - S 26 KR 1074/11
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