Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2020 - L 8 BA 266/19 B ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,15804
LSG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2020 - L 8 BA 266/19 B ER (https://dejure.org/2020,15804)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22.04.2020 - L 8 BA 266/19 B ER (https://dejure.org/2020,15804)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22. April 2020 - L 8 BA 266/19 B ER (https://dejure.org/2020,15804)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,15804) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (64)Neu Zitiert selbst (12)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2012 - L 8 R 1047/11

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2020 - L 8 BA 266/19
    Im Hinblick auf die mit der Beitragsnachforderung verbundenen berechtigten Interessen der Versichertengemeinschaft sowie der einzelnen Versicherten kann gerade bei bestehender oder drohender Zahlungsunfähigkeit des Beitragsschuldners eine alsbaldige Beitreibung geboten sein (st. Rspr. des Senats, vgl. z.B. Beschl. v. Beschl. v. 7.3.2019 - L 8 BA 75/18 B ER - juris Rn. 17; Beschl. v. 21.2.2012 - L 8 R 1047/11 B ER - juris Rn. 37).

    Die Entscheidung über den Streitwert beruht auf §§ 52, 47 Abs. 1, 53 Abs. 2 Nr. 4 Gerichtskostengesetz und berücksichtigt, dass in Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes, die Beitragsangelegenheiten betreffen, regelmäßig nur ein Viertel des Wertes der Hauptsache einschließlich etwaiger Säumniszuschläge als Streitwert anzusetzen ist (vgl. z.B. Senatsbeschl. v. 21.2.2012 - L 8 R 1047/11 B ER - juris Rn. 38 m.w.N.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2019 - L 8 BA 75/18

    Unbegründetheit eines Antrages auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2020 - L 8 BA 266/19
    Im Hinblick auf die mit der Beitragsnachforderung verbundenen berechtigten Interessen der Versichertengemeinschaft sowie der einzelnen Versicherten kann gerade bei bestehender oder drohender Zahlungsunfähigkeit des Beitragsschuldners eine alsbaldige Beitreibung geboten sein (st. Rspr. des Senats, vgl. z.B. Beschl. v. Beschl. v. 7.3.2019 - L 8 BA 75/18 B ER - juris Rn. 17; Beschl. v. 21.2.2012 - L 8 R 1047/11 B ER - juris Rn. 37).

    Eine beachtliche Härte im o.g. Sinn ist daher regelmäßig nur dann denkbar, wenn es dem Beitragsschuldner gelingt, darzustellen, dass das Beitreiben der Forderung aktuell die Insolvenz und/oder die Zerschlagung seines Geschäftsbetriebes zur Folge hätte, die Durchsetzbarkeit der Forderung bei einem Abwarten der Hauptsache aber zumindest nicht weiter gefährdet wäre als zurzeit (st. Rspr. des Senats, vgl. z.B. Beschl. v. 7.3.2019 - L 8 BA 75/18 B ER - juris Rn. 17).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2016 - L 8 R 506/14

    Gestellung von Hostessen für Messen sowie Werbe- und Motorsportveranstaltungen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2020 - L 8 BA 266/19
    Dies gilt auch für Säumniszuschläge (st. Rspr. des Senats, vgl. z. B. Beschl. v. 11.3.2016 - L 8 R 506/14 B ER - juris Rn. 49 m.w.N.).

    Maßgebend ist vielmehr, ob nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Eilentscheidung mehr für als gegen die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides spricht (st. Rspr. des Senats, vgl. z. B. Beschl. v. 12.4.2017 - L 8 R 987/15 B ER - juris Rn. 2 f.; Beschl. v. 11.3.2016 - L 8 R 506/14 B ER - juris Rn. 51 m.w.N.).

  • BSG, 28.05.2015 - B 12 R 16/13 R

    Betriebsprüfung - Rechtsmäßigkeit der Erhebung von Beitragsnachforderungen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2020 - L 8 BA 266/19
    Diese hat als Anspruchsinhaberin bzw. gesetzliche Prozessstandschafterin des Anspruchs auf Zahlung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags (vgl. § 28h Abs. 1 S. 3 SGB IV) über Fragen des Forderungseinzugs zu befinden und insoweit über eine etwaige Stundung, einen Erlass oder die Niederschlagung der Beitragsforderung (§ 76 Abs. 3 SGB IV) sowie die Einstellung bzw. Beschränkung der Zwangsvollstreckung (vgl. § 257 Abgabenordnung) zu entscheiden (vgl. zur Zuständigkeit der Einzugsstelle im Rahmen des Beitragseinzugs auch BSG Urt. v. 28.5.2015 - B 12 R 16/13 R - juris Rn. 23).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2016 - L 8 R 1096/14

    Nachentrichtung von Pflichtbeiträgen zur Sozialversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2020 - L 8 BA 266/19
    Diese Rechtsgrundlage ermächtigt auch zur Erhebung von Säumniszuschlägen gemäß § 24 SGB IV (vgl. z.B. Senatsbeschl. v. 11.8.2016 - L 8 R 1096/14 B ER - juris Rn. 28 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2011 - L 8 R 929/10

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2020 - L 8 BA 266/19
    Erst recht fehlt es an jeglicher Glaubhaftmachung eines anderweitigen Sachverhalts (§ 86b Abs. 2 S. 2 SGG i.V.m. § 294 ZPO), zu der auch die Versicherung an Eides statt gem. § 294 ZPO in Betracht kommt (vgl. Senatsbeschl. v. 7.11.2011 - L 8 R 929/10 B ER - juris Rn. 6).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2017 - L 8 R 987/15

    Sozialversicherungsbeitragspflicht; Einstweiliger Rechtsschutz; Abgrenzung von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2020 - L 8 BA 266/19
    Maßgebend ist vielmehr, ob nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Eilentscheidung mehr für als gegen die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides spricht (st. Rspr. des Senats, vgl. z. B. Beschl. v. 12.4.2017 - L 8 R 987/15 B ER - juris Rn. 2 f.; Beschl. v. 11.3.2016 - L 8 R 506/14 B ER - juris Rn. 51 m.w.N.).
  • BVerfG, 20.05.1996 - 1 BvR 21/96

    Bestimmtheitsgrundsatz: Beschäftigungsverhältnis i.S. von § 7 Abs. 1 SGB IV

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2020 - L 8 BA 266/19
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (st. Rspr. des BSG, vgl. z. B. Urt. v. 4.6.2019 - B 12 R 11/18 R - juris Rn. 14 m.w.N.; zur Verfassungsmäßigkeit dieser Abgrenzung vgl. BVerfG Beschl. v. 20.5.1996 - 1 BvR 21/96 - juris Rn. 6 ff.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2015 - L 8 R 672/14

    Abhängige Beschäftigung von Telefoninterviewern im Bereich der Marktforschung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2020 - L 8 BA 266/19
    Nach diesen Maßstäben ist bei summarischer Prüfung davon auszugehen, dass die im Hauptsacheverfahren beizuladenden K und S (s. zur fehlenden Beiladungspflicht im einstweiligen Rechtsschutzverfahren den Senatsbeschl. v. 3.7.2015 - L 8 R 672/14 B ER - juris Rn. 29 ff.) im streitigen Zeitraum bei der Antragstellerin gegen Arbeitsentgelt (§ 14 SGB IV) beschäftigt waren.
  • BSG, 11.12.2019 - B 13 R 164/18 B

    Weitergewährung von Rente wegen Erwerbsminderung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2020 - L 8 BA 266/19
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör gewährleistet nicht, dass ein Verfahrensbeteiligter mit seinem Vorbringen "erhört", sondern lediglich, dass er "gehört" wird (vgl. BSG Beschl. v. 11.12.2019 - B 13 R 164/18 B - juris Rn. 8).
  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 11/18 R

    Ärzte als freie Mitarbeiter eines Krankenhauses?

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.12.2018 - L 12 BA 23/18

    Betriebsprüfung, Sozialversicherungspflicht, Beitragsnachforderung,

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2024 - L 8 BA 114/23
    Eine Versicherung an Eides statt, die gem. § 294 Zivilprozessordnung (ZPO) zur Glaubhaftmachung in Betracht kommt (vgl. z.B. Senatsbeschl. v. 22.04.2020 - L 8 BA 266/19 B ER - juris Rn. 15 m.w.N.), hat die Antragstellerin weder von S. noch von ihrem Bevollmächtigten vorgelegt.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.04.2022 - L 8 BA 107/21

    Begründetheit der Beschwerde gegen die Anordnung der aufschiebenden Wirkung des

    Eine beachtliche Härte in diesem Sinne ist regelmäßig nur dann denkbar, wenn es dem Beitragsschuldner gelingt darzustellen und glaubhaft zu machen, dass das Beitreiben der Forderung aktuell die Insolvenz und/oder die Zerschlagung seines Geschäftsbetriebes zur Folge hätte, die Durchsetzbarkeit der Forderung bei einem Abwarten der Hauptsache aber zumindest nicht weiter gefährdet wäre als zurzeit (vgl. z.B. Senatsbeschl. v. 22.4.2020 - L 8 BA 266/19 B ER - juris Rn. 27).

    Die Kostenentscheidung beruht auf § 197a Abs. 1 S. 1 SGG i.V.m. § 161 Abs. 1, 154 Abs. 1, 162 Abs. 3 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), Die Festsetzung des Streitwerts folgt aus §§ 197a Abs. 1 S. 1 SGG i.V.m. §§ 47 Abs. 1, 53 Abs. 2 Nr. 4, 52 Gerichtskostengesetz und berücksichtigt, dass in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, die Beitragsangelegenheiten betreffen, regelmäßig nur ein Viertel des Wertes der Hauptsache einschließlich etwaiger Säumniszuschläge als Streitwert anzusetzen ist (vgl. z.B. Senatsbeschl. v. 22.4.2020 - L 8 BA 266/19 B ER - juris Rn. 30 m.w.N.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2021 - L 8 BA 16/20

    Nachforderung von ca. 51.000,00 EUR Sozialbeiträgen für freie Mitarbeiterin in

    Allein die mit der Zahlung auf eine Beitragsforderung für sie verbundenen wirtschaftlichen Konsequenzen führen nicht zu einer solchen Härte, da sie lediglich Ausfluss der Erfüllung gesetzlich auferlegter Pflichten sind (vgl. z.B. Senatsbeschl. v. 22.4.2020 - L 8 BA 266/19 B ER - juris Rn. 26 ff.).

    Die Entscheidung über den Streitwert beruht auf §§ 52, 47 Abs. 1, 53 Abs. 2 Nr. 4 Gerichtskostengesetz und berücksichtigt, dass in Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes, die Beitragsangelegenheiten betreffen, regelmäßig nur ein Viertel des Wertes der Hauptsache einschließlich etwaiger Säumniszuschläge als Streitwert anzusetzen ist (vgl. z.B. Senatsbeschl. v. 22.4.2020 - L 8 BA 266/19 B ER - juris Rn. 30 m.w.N.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht