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   LSG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2012 - L 18 R 806/10   

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https://dejure.org/2012,29977
LSG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2012 - L 18 R 806/10 (https://dejure.org/2012,29977)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22.05.2012 - L 18 R 806/10 (https://dejure.org/2012,29977)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22. Mai 2012 - L 18 R 806/10 (https://dejure.org/2012,29977)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • LSG Saarland, 13.04.2000 - L 1 A 20/97

    Erstattung von überzahltem RV-Vorschuss für das so genannte Sterbevierteljahr"

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2012 - L 18 R 806/10
    Geldleistungen im Sinne des § 118 Abs. 4 S 1 SGB VI sind nach Wortlaut (Verwendung des Plurals), Systematik und Sinn der Vorschrift nur laufende Geldleistungen (so auch: Landessozialgericht für das Saarland, Urteil vom 13.4.2000, Az L 1 A 20/97; GK-SGB VI-Ruland, § 118 Rdnr 29; Hauck-Haines, § 118, Rdnr 10; KomGRV, § 118, Anm 6.2).

    Die Anordnung der entsprechenden Anwendung dieser Vorschriften macht einerseits deutlich, dass es sich beim Sterbequartalsvorschuss nicht - worauf die Beklagte zu Recht hinweist - um einen Vorschuss im Sinne des § 42 Abs. 1 SGB I (sonst gälten § 42 Abs. 2 und 3 direkt), sondern um einen Vorschuss sui generis handelt, der eben wegen der Verweisung in § 7 Abs. 3 RentSV nur entsprechend § 42 Abs. 2 SGB I zurückgefordert werden kann - und auch nur in Höhe der "Überzahlung" (BSG SozR 1200 § 42 Nr. 2) - bestätigt aber andererseits, dass es sich (hier wie dort) um eine einmalige (und nicht um eine laufende) Geldleistung handelt (so im Ergebnis auch LSG für das Saarland, Urteil vom 13.4.2000, Az L 1 A 20/97; s auch BSGE 57, 38ff; aA LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 30.03.1999, Az L 13 RA 3463/98, das § 7 der seinerzeit bereits geltenden PostRDV nicht erwähnt).

  • BSG, 31.08.1983 - 2 RU 80/82

    Unfallversicherung - Bindungswirkung - Gewährung eines Vorschusses

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2012 - L 18 R 806/10
    Die Anordnung der entsprechenden Anwendung dieser Vorschriften macht einerseits deutlich, dass es sich beim Sterbequartalsvorschuss nicht - worauf die Beklagte zu Recht hinweist - um einen Vorschuss im Sinne des § 42 Abs. 1 SGB I (sonst gälten § 42 Abs. 2 und 3 direkt), sondern um einen Vorschuss sui generis handelt, der eben wegen der Verweisung in § 7 Abs. 3 RentSV nur entsprechend § 42 Abs. 2 SGB I zurückgefordert werden kann - und auch nur in Höhe der "Überzahlung" (BSG SozR 1200 § 42 Nr. 2) - bestätigt aber andererseits, dass es sich (hier wie dort) um eine einmalige (und nicht um eine laufende) Geldleistung handelt (so im Ergebnis auch LSG für das Saarland, Urteil vom 13.4.2000, Az L 1 A 20/97; s auch BSGE 57, 38ff; aA LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 30.03.1999, Az L 13 RA 3463/98, das § 7 der seinerzeit bereits geltenden PostRDV nicht erwähnt).
  • BSG, 30.05.1984 - 5a RKn 3/84

    Anrechnungs-und Erstattungsansprüche - Weitergehendes Forderungsrecht -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2012 - L 18 R 806/10
    Die Anordnung der entsprechenden Anwendung dieser Vorschriften macht einerseits deutlich, dass es sich beim Sterbequartalsvorschuss nicht - worauf die Beklagte zu Recht hinweist - um einen Vorschuss im Sinne des § 42 Abs. 1 SGB I (sonst gälten § 42 Abs. 2 und 3 direkt), sondern um einen Vorschuss sui generis handelt, der eben wegen der Verweisung in § 7 Abs. 3 RentSV nur entsprechend § 42 Abs. 2 SGB I zurückgefordert werden kann - und auch nur in Höhe der "Überzahlung" (BSG SozR 1200 § 42 Nr. 2) - bestätigt aber andererseits, dass es sich (hier wie dort) um eine einmalige (und nicht um eine laufende) Geldleistung handelt (so im Ergebnis auch LSG für das Saarland, Urteil vom 13.4.2000, Az L 1 A 20/97; s auch BSGE 57, 38ff; aA LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 30.03.1999, Az L 13 RA 3463/98, das § 7 der seinerzeit bereits geltenden PostRDV nicht erwähnt).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2012 - L 18 KN 233/10

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2012 - L 18 R 806/10
    Laufende Geldleistungen sind Leistungen, die regelmäßig wiederkehrend für bestimmte Zeitabschnitte gezahlt werden; sie verlieren allerdings ihren Charakter nicht dadurch, dass sie verspätet oder als zusammenfassende Zahlung für mehrere Zeitabschnitte geleistet werden (vgl Senatsurteil vom 20.3.2012, Az L 18 KN 233/10, mwN).
  • LSG Baden-Württemberg, 30.03.1999 - L 13 RA 3463/98

    Erstattung nach dem Tod des Berechtigten überzahlter Rentenleistungen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2012 - L 18 R 806/10
    Die Anordnung der entsprechenden Anwendung dieser Vorschriften macht einerseits deutlich, dass es sich beim Sterbequartalsvorschuss nicht - worauf die Beklagte zu Recht hinweist - um einen Vorschuss im Sinne des § 42 Abs. 1 SGB I (sonst gälten § 42 Abs. 2 und 3 direkt), sondern um einen Vorschuss sui generis handelt, der eben wegen der Verweisung in § 7 Abs. 3 RentSV nur entsprechend § 42 Abs. 2 SGB I zurückgefordert werden kann - und auch nur in Höhe der "Überzahlung" (BSG SozR 1200 § 42 Nr. 2) - bestätigt aber andererseits, dass es sich (hier wie dort) um eine einmalige (und nicht um eine laufende) Geldleistung handelt (so im Ergebnis auch LSG für das Saarland, Urteil vom 13.4.2000, Az L 1 A 20/97; s auch BSGE 57, 38ff; aA LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 30.03.1999, Az L 13 RA 3463/98, das § 7 der seinerzeit bereits geltenden PostRDV nicht erwähnt).
  • BSG, 13.12.2005 - B 4 RA 28/05 R

    Rücküberweisung von für die Zeit nach dem Tod des Berechtigten auf ein Konto bei

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2012 - L 18 R 806/10
    Einem Anspruch auf Rückzahlung des (anteiligen) Sterbequartalsvorschusses gegen den Kläger nach § 118 Abs. 3, Abs. 4 SGB VI steht außerdem entgegen, dass dem Kläger keinen dem (dann) teilweise zu Unrecht Sterbequartalsvorschuss entsprechender Betrag überweisen wurde, weil es insoweit an der notwendigen (BSG SozR 4-2600 § 118 Nr. 2; BSG SozR 3-2600 § 118 Nr. 9) wirtschaftlichen Identität der beiden Beträge fehlt.
  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 64/01 R

    Rückforderung von Rentenleistungen nach dem Tod des Berechtigten - Geldinstitut -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2012 - L 18 R 806/10
    Geldleistungsempfänger iS der Vorschrift ist demnach nicht nur derjenige, der den Betrag einer wegen des Todes des Berechtigten fehlgeschlagenen Geldleistung als Bargeld erhalten hat, sondern gerade auch derjenige, der ihn durch eine das Geldinstitut wirksam entreichernde Verfügung erlangt hat (BSG SozR 3-2600 § 118 Nr. 10 juris-Rdnr 16).
  • BSG, 20.12.2001 - B 4 RA 53/01 R

    Erstattung überzahlter Geldleistung durch Dritten nach Tod des Versicherten -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2012 - L 18 R 806/10
    Einem Anspruch auf Rückzahlung des (anteiligen) Sterbequartalsvorschusses gegen den Kläger nach § 118 Abs. 3, Abs. 4 SGB VI steht außerdem entgegen, dass dem Kläger keinen dem (dann) teilweise zu Unrecht Sterbequartalsvorschuss entsprechender Betrag überweisen wurde, weil es insoweit an der notwendigen (BSG SozR 4-2600 § 118 Nr. 2; BSG SozR 3-2600 § 118 Nr. 9) wirtschaftlichen Identität der beiden Beträge fehlt.
  • BSG, 04.08.1998 - B 4 RA 72/97 R

    Rückzahlung von nach dem Tod des Versicherten noch auf dessen bisheriges Konto

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2012 - L 18 R 806/10
    Die Vorschrift nimmt zum Schutz der aktuellen Beitragszahler vor einer Belastung durch rechtsgrundlos erbrachte Leistungen auch einen Personenkreis in Anspruch, der weder am Sozialrechtsverhältnis des Versicherten, noch an seiner bankvertraglichen Beziehung zum kontoführenden Geldinstitut Anteil hat, noch zu erkennen vermag, dass der ihm zugewandte Geldwert ganz oder teilweise gerade dem "Schutzbetrag" (BSG SozR 3-2600 § 118 Nr. 3) entspricht.
  • BVerfG, 21.02.2018 - 1 BvR 606/14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde bezüglich der Teilrückforderung eines

    Nach Ansicht des Landessozialgerichts im Urteil vom 22. Mai 2012 - L 18 R 806/10 - waren die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 118 Abs. 4 Satz 1 Alt. 2 SGB VI nicht erfüllt, weil der Beschwerdeführer keinen der Rentenüberzahlung entsprechenden Betrag im Sinne des § 118 Abs. 4 Satz 1 Alt. 2 SGB VI erhalten habe.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2022 - L 7 AS 378/22
    Gleichwohl handelt es sich nicht um eine laufende Geldleistung, sondern um eine Einmalzahlung (so im Zusammenhang mit § 118 Abs. 4 Satz 1 SGB VI LSG NRW, Urteil vom 22.05.2012 - L 18 R 806/10 -, juris; diese Frage offenlassend BSG, Urteil vom 24.10.2013 a.a.O.).
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