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   LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2009 - L 19 AL 34/08   

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https://dejure.org/2009,10735
LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2009 - L 19 AL 34/08 (https://dejure.org/2009,10735)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22.06.2009 - L 19 AL 34/08 (https://dejure.org/2009,10735)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22. Juni 2009 - L 19 AL 34/08 (https://dejure.org/2009,10735)
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  • BSG, 27.08.2008 - B 11 AL 25/07 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Wertpapier- bzw

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2009 - L 19 AL 34/08
    Dieser Altersvorsorgefreibetrag im Sinne des § 12 Abs. 2 Nr. 3 Sozialgesetzbuch Zweites Buch, Grundsicherung für Arbeitssuchende, SGB II, ist ab dem 01. Januar 2005 im Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende selbständig neben dem Grundfreibetrag aus § 12 Abs. 2 Nr. 1 SGB II getreten und darf deshalb auch Alhi-Empfängern für die Zeit vor dem 01. Januar 2005 nicht vorenthalten werden (BSG SozR 4 - 4400 § 193 Nr. 5, SozR 4 - 4220 § 6 Nr. 2, Urteil des BSG vom 27.08.2008 - B 11 AL 25/07 R -).
  • BSG, 17.10.1996 - 7 RAr 2/96

    Zumutbare Verwertung einer Lebensversicherung bei der Bedürftigkeitsprüfung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2009 - L 19 AL 34/08
    Zwar kann auch bei Lebensversicherungen, deren Versicherungssumme deutlich vor dem Eintritt in das Rentenalter auszuzahlen ist, nicht zwangsläufig davon ausgegangen werden, dass sie nicht der Alterssicherung, sondern der Kapitalbildung dienen (BSG, Urteil vom 17.10.1996 - 7 RaR 2/96 -).
  • BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 51/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - keine

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2009 - L 19 AL 34/08
    Dieser Altersvorsorgefreibetrag im Sinne des § 12 Abs. 2 Nr. 3 Sozialgesetzbuch Zweites Buch, Grundsicherung für Arbeitssuchende, SGB II, ist ab dem 01. Januar 2005 im Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende selbständig neben dem Grundfreibetrag aus § 12 Abs. 2 Nr. 1 SGB II getreten und darf deshalb auch Alhi-Empfängern für die Zeit vor dem 01. Januar 2005 nicht vorenthalten werden (BSG SozR 4 - 4400 § 193 Nr. 5, SozR 4 - 4220 § 6 Nr. 2, Urteil des BSG vom 27.08.2008 - B 11 AL 25/07 R -).
  • BSG, 14.09.2005 - B 11a/11 AL 71/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2009 - L 19 AL 34/08
    Die sich aus Zeiten der Arbeitslosigkeit ergebende Schmälerung der Altersvorsorge in der gesetzlichen Rentenversicherung an sich führt nicht zur Annahme einer besonderen Härte (BSG, Urt. vom 14.09.2005 - B 11a/ 11 AL 71/04 R).
  • BSG, 17.03.2005 - B 7a/7 AL 68/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Absenkung des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2009 - L 19 AL 34/08
    Denn eine Geldanlage ist nach der auch vom Senats zugrunde gelegten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts "zur Altersvorsorge bestimmt", wenn ein Fälligkeitsdatum in etwa auf den Zeitpunkt der Vollendung des 60. bzw. 65. Lebensjahres datiert ist (Urteil des BSG vom 17.03.2005 - B 7a / 7 AL 68/04 R m.w.N.).
  • SG Hildesheim, 08.06.2005 - S 3 AL 163/04
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2009 - L 19 AL 34/08
    Die anschließende Klage in dem Verfahren S 3 AL 163/04, SG Münster, nahm die Klägerin im Termin zur mündlichen Verhandlung am 14.06.2006 zurück.
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