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   LSG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2010 - L 7 AS 60/09   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2010 - L 7 AS 60/09 (https://dejure.org/2010,7086)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22.07.2010 - L 7 AS 60/09 (https://dejure.org/2010,7086)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22. Juli 2010 - L 7 AS 60/09 (https://dejure.org/2010,7086)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Hartz-IV-Empfängerin will ihre Wohnung renovieren - Sozialbehörde übernimmt die Kosten nur, wenn die Mieterin renovieren muss

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Übernahme der Kosten nach SGB II bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel! (IMR 2010, 464)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2011, 517
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 30.10.1984 - VIII ARZ 1/84

    Abwälzung von Schönheitsreparaturen in Formularmietvertrag

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2010 - L 7 AS 60/09
    Zwar kann der Vermieter diese Pflicht durch Vereinbarung - auch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen - auf den Mieter übertragen (st. Rspr., BGHZ 92, 363; 101, 253).

    Anhaltspunkte für einen tatsächlich entstehenden Renovierungsbedarf in Wohnräumen bietet der in § 7 Fußnote 1 des vom Bundesministerium der Justiz herausgegebenen Mustermietvertrags 1976, Fassung I (Beilage zum Bundesanzeiger Nr. 22/76, abgedruckt bei Gelhaar in BGB-RGRK, 12. Aufl., Vor § 535 Rdnr. 87) enthaltene und in der Praxis anerkannte Fristenplan, wonach Schönheitsreparaturen im allgemeinen in Küchen, Bädern und Duschen alle drei Jahre, in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle fünf Jahre und in anderen Nebenräumen alle sieben Jahre erforderlich sein werden (BGHZ 92, 363, 368 f.; 101, 253, 263 f.).

  • BGH, 01.07.1987 - VIII ARZ 9/86

    Formularmäßige Überwälzung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter einer bei

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2010 - L 7 AS 60/09
    Zwar kann der Vermieter diese Pflicht durch Vereinbarung - auch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen - auf den Mieter übertragen (st. Rspr., BGHZ 92, 363; 101, 253).

    Anhaltspunkte für einen tatsächlich entstehenden Renovierungsbedarf in Wohnräumen bietet der in § 7 Fußnote 1 des vom Bundesministerium der Justiz herausgegebenen Mustermietvertrags 1976, Fassung I (Beilage zum Bundesanzeiger Nr. 22/76, abgedruckt bei Gelhaar in BGB-RGRK, 12. Aufl., Vor § 535 Rdnr. 87) enthaltene und in der Praxis anerkannte Fristenplan, wonach Schönheitsreparaturen im allgemeinen in Küchen, Bädern und Duschen alle drei Jahre, in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle fünf Jahre und in anderen Nebenräumen alle sieben Jahre erforderlich sein werden (BGHZ 92, 363, 368 f.; 101, 253, 263 f.).

  • BGH, 23.06.2004 - VIII ZR 361/03

    Unwirksamkeit von Abgeltungsklauseln mit "starren" Fristen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2010 - L 7 AS 60/09
    Zudem sei ein Interesse des Vermieters, den Mieter zur Renovierung der Wohnung zu verpflichten, obwohl ein Renovierungsbedarf tatsächlich noch nicht besteht, nicht schutzwürdig (Hinweis auf BGH, Urteil vom 23.06.2004, VIII ZR 361/03).

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seiner vom SG zu Recht zitierten Grundsatzentscheidung zu "starren" Fälligkeitsregelungen folgendes ausgeführt (BGH, Urteil vom 23.06.2004, VIII ZR 361/03, NJW 2004, S. 2586 - Hervorhebungen nur hier):.

  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 8/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Staffelmietvereinbarung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2010 - L 7 AS 60/09
    Denn das BSG hat jedenfalls entschieden, dass Aufwendungen für die Kosten der Unterkunft, die auf einer zivilrechtlich unwirksamen Grundlage beruhen, nicht dauerhaft aus öffentlichen Mitteln bestritten werden können und dürfen (BSG, Urteil vom 22.09.2009, B 4 AS 8/09 R, Juris (Rn. 21)).
  • BGH, 05.04.2006 - VIII ZR 152/05

    Formularmäßige Vereinbarung eines Fristenplans für Schönheitsreparaturen sowie

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2010 - L 7 AS 60/09
    Denn sie lege dem Mieter eine höhere Instandhaltungsverpflichtung auf, als der Vermieter dem Mieter ohne die vertragliche Abwälzung der Schönheitsreparaturen gemäß § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB schulden würde (Hinweis auf BGH, Urteil vom 05.04.2006, VIII ZR 152/05).
  • BSG, 16.12.2008 - B 4 AS 49/07 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Kosten der Einzugsrenovierung als

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2010 - L 7 AS 60/09
    Zwar können Renovierungskosten unter Umständen als einmalige Beihilfe für Unterkunftskosten gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II zu gewähren sein (so zur Einzugsrenovierung BSG, Urteil vom 16.12.2008, B 4 AS 49/07 R, BSGE 102, 194 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 16).
  • BSG, 19.03.2008 - B 11b AS 31/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Schönheitsreparaturen -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2010 - L 7 AS 60/09
    Die Aufwendungen für Schönheitsreparaturen können danach Aufwendungen für die Unterkunft im Sinne dieser Norm sein (BSG, Urteil vom 19.03.2008, B 11b AS 31/06 R, SozR 4-4200 § 22 Nr. 10).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2017 - L 19 AS 1023/17

    SGB-II -Leistungen; Kosten für eine Wohnungsrenovierung; Mietvertragliche

    Denn der in § 18 des vom Kläger abgeschlossenen Mietvertrages vorgesehene Fristenplan sieht Ausnahmen nach konkretem Renovierungsbedarf und Dauer der Wohnungsnutzung vor, enthält also einen nach der Rechtsprechung des BGH zulässigen "flexiblen/weichen" Fristenplan (Urteil des BGH vom 30.03.2012 - VIII ZR 192/11 zum gegenteiligen Fall eines "starren" Fristenplanes; zum Ganzen LSG NRW, Urteil vom 22.087.2010 - L 7 AS 60/09).
  • LSG Baden-Württemberg, 10.12.2014 - L 2 SO 2379/14

    Sozialhilfe - Unterkunft und Heizung - Übernahme der Kosten für

    Daraus folgt, dass es bei der gesetzlichen Regelung bleibt, weil diese nicht wirksam abbedungen wurde (vgl. auch Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. Juli 2010 - L 7 AS 60/09 -, juris Rn. 35 ff).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.05.2020 - L 8 SO 274/19
    Voraussetzung ist, dass sie zivilrechtlich rechtmäßig und wirksam dem Mieter auferlegt wurden (§ 556 Abs. 1 S.1 BGB; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.7.2010 - L 7 AS 60/09 - juris Rn. 43, 44; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.2.2009 - L 7 SO 1131/07 - juris Rn. 23-25).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.02.2011 - L 23 SO 8/08
    Aus der mangelnden Verpflichtung der Klägerin zur Ausführung dieser Schönheitsreparaturen folgt zugleich, dass sie die Übernahme dieser Kosten nicht von einem Sozialleistungsträger verlangen kann (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom: 16. Juli 2007 - Az: L 13 SO 26/07 ER - Juris; zur gleichlautenden Vorschrift § 22 SGB II ausführlich: Landessozialge-richt für das Land Nordrhein-Westfalen vom 22. Juli 2010 - Az: L 7 AS 60/09 - Juris), denn diese Kosten sind dem Grunde nach nicht notwendig und damit nicht angemessen im Sinne von § 29 SGB XII.
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