Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2015 - L 11 KA 48/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,41436
LSG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2015 - L 11 KA 48/15 (https://dejure.org/2015,41436)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22.07.2015 - L 11 KA 48/15 (https://dejure.org/2015,41436)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22. Juli 2015 - L 11 KA 48/15 (https://dejure.org/2015,41436)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,41436) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vertragsärztliche Vergütung; Antrag eines Vertragsarztes auf Ausgleich sog. überproportionaler Honorarverluste; Rückgang des Fallwerts um 15 % als Voraussetzung für eine Ausgleichszahlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsärztliche Vergütung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 28.05.2008 - B 6 KA 49/07 R

    Ärztliche und nichtärztliche Psychotherapeuten - angemessene Höhe der Vergütung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2015 - L 11 KA 48/15
    Dies ist erst dann der Fall, wenn die getroffene Regelung in einem "groben Missverhältnis" zu den mit ihr verfolgten legitimen Zwecken steht (Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Urteil vom 19.3.2003 - 2 BvL 9/98, 2 BvL 10/98, 2 BvL 11/98, 2 BvL 12/98 -), mithin in Anbetracht des Zwecks der Ermächtigung schlechterdings unvertretbar oder unverhältnismäßig ist (BSG, Urteil vom 28.5.2008 - B 6 KA 49/07 R -).

    Der Bewertungsausschuss überschreitet den ihm eröffneten Gestaltungsspielraum, wenn sich zweifelsfrei feststellen lässt, dass seine Entscheidungen von sachfremden Erwägungen getragen sind - etwa weil eine Gruppe von Leistungserbringern bei der Honorierung bewusst benachteiligt wird - oder dass es im Lichte von Art. 3 Abs. 1 GG keinerlei vernünftige Gründe für die Gleichbehandlung von wesentlich Ungleichem bzw. für die ungleiche Behandlung von im Wesentlichen gleich gelagerten Sachverhalten gibt (BSG, Urteil vom 28.5.2008 a.a.O.).

  • BSG, 03.02.2010 - B 6 KA 1/09 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Honorarverteilungsregelung - Schutz der Praxen mit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2015 - L 11 KA 48/15
    Diese Gestaltungsfreiheit geht typischerweise mit Rechtssetzungsakten einher und wird erst dann rechtswidrig ausgeübt, wenn die jeweilige Gestaltung in Anbetracht des Zwecks der konkreten Ermächtigung unvertretbar oder unverhältnismäßig ist (vgl. BSG, Urteil vom 03.02.2010 - B 6 KA 1/09 R -).

    Gleiches gilt für die Gesamtvertragspartner bei der Regelung der Honorarverteilung (BSG, Urteil vom 03.02.2010 - B 6 KA 1/09 R -).

  • BGH, 04.11.1992 - XII ZB 130/92

    Weitere Kostenbeschwerde gegen Beschluß des Oberlandesgerichts

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2015 - L 11 KA 48/15
    Bereits mangels Bekanntgabewillens kommt damit auch eine Heilung von Bekanntgabemängeln (vgl. dazu z.B. § 8 Verwaltungszustellungsgesetz - Heilung von Zustellungsmängeln -) nicht in Betracht (vgl. dazu Bundesgerichtshof, Beschluss vom 04.11.1992 - XII ZB 130/92 -).
  • BSG, 08.12.2010 - B 6 KA 42/09 R

    Vertragsärzte - Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit garantiert kein

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2015 - L 11 KA 48/15
    Bei der Beurteilung, ob eine gegen den Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit verstoßende flächendeckend unzureichende Vergütung vertragsärztlicher Leistungen einer bestimmten Arztgruppe vorliegt, sind neben den Einnahmen aus vertragsärztlicher Tätigkeit auch die Einnahmen aus privatärztlicher sowie sonstiger Tätigkeit zu berücksichtigen (BSG, Urteil vom 08.12.2010 - B 6 KA 42/09 R - m.w.N.).
  • BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvL 9/98

    Rückmeldegebühr

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2015 - L 11 KA 48/15
    Dies ist erst dann der Fall, wenn die getroffene Regelung in einem "groben Missverhältnis" zu den mit ihr verfolgten legitimen Zwecken steht (Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Urteil vom 19.3.2003 - 2 BvL 9/98, 2 BvL 10/98, 2 BvL 11/98, 2 BvL 12/98 -), mithin in Anbetracht des Zwecks der Ermächtigung schlechterdings unvertretbar oder unverhältnismäßig ist (BSG, Urteil vom 28.5.2008 - B 6 KA 49/07 R -).
  • BSG, 28.01.2009 - B 6 KA 50/07 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Arzt mit Schwerpunkt Rheumatologie - Orthopäde -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2015 - L 11 KA 48/15
    Die dem Bewertungsausschuss als Normgeber zustehende Gestaltungsfreiheit bedeutet insbesondere, dass er zur Generalisierung, Pauschalierung, Schematisierung und Typisierung befugt ist (u.v.a. BSG, Urteile vom 28.01.2009 - B 6 KA 50/07 R - und vom 08.12.2010 - B 6 KA 33/09 R - m.w.N.).
  • BSG, 11.03.2009 - B 6 KA 31/08 B

    Vergütung in der vertragsärztlichen Versorgung, Gebot der angemessenen Vergütung;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2015 - L 11 KA 48/15
    Mit dieser relativ weiten Gestaltungsfreiheit bei Anfangs- und Erprobungsregelungen korrespondiert eine Beobachtungs- und gegebenenfalls Nachbesserungspflicht des Normgebers, wenn sich im Vollzug von ursprünglich gerechtfertigten Regelungen herausstellt, dass die die Norm legitimierenden Gründe weggefallen oder die Auswirkungen für einzelne Normadressaten unzumutbar geworden sind (z.B. BSG, Beschluss vom 11.03.2009 - B 6 KA 31/08 B - m.w.N.).
  • BSG, 17.03.2010 - B 6 KA 41/08 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Privilegierung von Gemeinschaftspraxen gegenüber

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2015 - L 11 KA 48/15
    Gleichwohl unterliegt der Bewertungsausschuss als untergesetzlicher Normgeber gerichtlicher Kontrolle; er ist an die einfachgesetzlichen Vorgaben ebenso wie an die grundrechtlichen Gewährleistungen in Art. 3 Abs. 1 und Art. 12 Abs. 1 GG gebunden (BSG, Urteil vom 17.3.2010 - B 6 KA 41/08 R -).
  • BSG, 03.02.2010 - B 6 KA 31/08 R

    Eigenständige Klärung von Vorfragen mit Auswirkungen auf die vertragsärztliche

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2015 - L 11 KA 48/15
    Aus beidem folgt jeweils, dass die Bestimmungen des HVV nachrangig gegenüber den Vorgaben des Bewertungsausschusses sind, sodass der HVV zurücktreten muss, soweit ein Widerspruch zwischen ihm und den Vorgaben des Bewertungsausschusses vorliegt, es sei denn, dieser hätte Spielräume für die Vertragspartner des HVV gelassen (vgl. dazu BSG, Urteil vom 03.02.2010 - B 6 KA 31/08 R -).
  • BSG, 08.12.2010 - B 6 KA 33/09 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Laborpraxis - Rechtmäßigkeit des Kostenaufschlags

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2015 - L 11 KA 48/15
    Die dem Bewertungsausschuss als Normgeber zustehende Gestaltungsfreiheit bedeutet insbesondere, dass er zur Generalisierung, Pauschalierung, Schematisierung und Typisierung befugt ist (u.v.a. BSG, Urteile vom 28.01.2009 - B 6 KA 50/07 R - und vom 08.12.2010 - B 6 KA 33/09 R - m.w.N.).
  • BSG, 14.04.2011 - B 8 SO 12/09 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -

  • BSG, 29.06.2011 - B 6 KA 17/10 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Regelleistungsvolumen - Voraussetzung für

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2011 - L 19 AS 100/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • BSG, 29.06.2011 - B 6 KA 20/10 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Honorarverteilung - einfache Beiladung der

  • BSG, 15.08.2012 - B 6 KA 38/11 R

    Anfechtbarkeit gesonderter Feststellungen, Teilelemente und Vorfragen zur

  • LSG Rheinland-Pfalz, 18.12.2014 - L 7 KA 22/13
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2015 - L 11 KA 83/13

    Vertragsärztliche Versorgung und Vergütung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht