Rechtsprechung
LSG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2015 - L 11 KA 48/15 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vertragsärztliche Vergütung; Antrag eines Vertragsarztes auf Ausgleich sog. überproportionaler Honorarverluste; Rückgang des Fallwerts um 15 % als Voraussetzung für eine Ausgleichszahlung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vertragsärztliche Vergütung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Düsseldorf, 17.07.2013 - S 2 KA 291/11
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2015 - L 11 KA 48/15
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2015 - L 11 KA 83/13
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (17)
- BSG, 28.05.2008 - B 6 KA 49/07 R
Ärztliche und nichtärztliche Psychotherapeuten - angemessene Höhe der Vergütung …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2015 - L 11 KA 48/15
Dies ist erst dann der Fall, wenn die getroffene Regelung in einem "groben Missverhältnis" zu den mit ihr verfolgten legitimen Zwecken steht (Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Urteil vom 19.3.2003 - 2 BvL 9/98, 2 BvL 10/98, 2 BvL 11/98, 2 BvL 12/98 -), mithin in Anbetracht des Zwecks der Ermächtigung schlechterdings unvertretbar oder unverhältnismäßig ist (BSG, Urteil vom 28.5.2008 - B 6 KA 49/07 R -).Der Bewertungsausschuss überschreitet den ihm eröffneten Gestaltungsspielraum, wenn sich zweifelsfrei feststellen lässt, dass seine Entscheidungen von sachfremden Erwägungen getragen sind - etwa weil eine Gruppe von Leistungserbringern bei der Honorierung bewusst benachteiligt wird - oder dass es im Lichte von Art. 3 Abs. 1 GG keinerlei vernünftige Gründe für die Gleichbehandlung von wesentlich Ungleichem bzw. für die ungleiche Behandlung von im Wesentlichen gleich gelagerten Sachverhalten gibt (BSG, Urteil vom 28.5.2008 a.a.O.).
- BSG, 03.02.2010 - B 6 KA 1/09 R
Vertragsärztliche Versorgung - Honorarverteilungsregelung - Schutz der Praxen mit …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2015 - L 11 KA 48/15
Diese Gestaltungsfreiheit geht typischerweise mit Rechtssetzungsakten einher und wird erst dann rechtswidrig ausgeübt, wenn die jeweilige Gestaltung in Anbetracht des Zwecks der konkreten Ermächtigung unvertretbar oder unverhältnismäßig ist (vgl. BSG, Urteil vom 03.02.2010 - B 6 KA 1/09 R -).Gleiches gilt für die Gesamtvertragspartner bei der Regelung der Honorarverteilung (BSG, Urteil vom 03.02.2010 - B 6 KA 1/09 R -).
- BGH, 04.11.1992 - XII ZB 130/92
Weitere Kostenbeschwerde gegen Beschluß des Oberlandesgerichts
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2015 - L 11 KA 48/15
Bereits mangels Bekanntgabewillens kommt damit auch eine Heilung von Bekanntgabemängeln (vgl. dazu z.B. § 8 Verwaltungszustellungsgesetz - Heilung von Zustellungsmängeln -) nicht in Betracht (vgl. dazu Bundesgerichtshof, Beschluss vom 04.11.1992 - XII ZB 130/92 -).
- BSG, 08.12.2010 - B 6 KA 42/09 R
Vertragsärzte - Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit garantiert kein …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2015 - L 11 KA 48/15
Bei der Beurteilung, ob eine gegen den Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit verstoßende flächendeckend unzureichende Vergütung vertragsärztlicher Leistungen einer bestimmten Arztgruppe vorliegt, sind neben den Einnahmen aus vertragsärztlicher Tätigkeit auch die Einnahmen aus privatärztlicher sowie sonstiger Tätigkeit zu berücksichtigen (BSG, Urteil vom 08.12.2010 - B 6 KA 42/09 R - m.w.N.). - BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvL 9/98
Rückmeldegebühr
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2015 - L 11 KA 48/15
Dies ist erst dann der Fall, wenn die getroffene Regelung in einem "groben Missverhältnis" zu den mit ihr verfolgten legitimen Zwecken steht (Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Urteil vom 19.3.2003 - 2 BvL 9/98, 2 BvL 10/98, 2 BvL 11/98, 2 BvL 12/98 -), mithin in Anbetracht des Zwecks der Ermächtigung schlechterdings unvertretbar oder unverhältnismäßig ist (BSG, Urteil vom 28.5.2008 - B 6 KA 49/07 R -). - BSG, 28.01.2009 - B 6 KA 50/07 R
Vertragsärztliche Versorgung - Arzt mit Schwerpunkt Rheumatologie - Orthopäde - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2015 - L 11 KA 48/15
Die dem Bewertungsausschuss als Normgeber zustehende Gestaltungsfreiheit bedeutet insbesondere, dass er zur Generalisierung, Pauschalierung, Schematisierung und Typisierung befugt ist (u.v.a. BSG, Urteile vom 28.01.2009 - B 6 KA 50/07 R - und vom 08.12.2010 - B 6 KA 33/09 R - m.w.N.). - BSG, 11.03.2009 - B 6 KA 31/08 B
Vergütung in der vertragsärztlichen Versorgung, Gebot der angemessenen Vergütung; …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2015 - L 11 KA 48/15
Mit dieser relativ weiten Gestaltungsfreiheit bei Anfangs- und Erprobungsregelungen korrespondiert eine Beobachtungs- und gegebenenfalls Nachbesserungspflicht des Normgebers, wenn sich im Vollzug von ursprünglich gerechtfertigten Regelungen herausstellt, dass die die Norm legitimierenden Gründe weggefallen oder die Auswirkungen für einzelne Normadressaten unzumutbar geworden sind (z.B. BSG, Beschluss vom 11.03.2009 - B 6 KA 31/08 B - m.w.N.). - BSG, 17.03.2010 - B 6 KA 41/08 R
Vertragsärztliche Versorgung - Privilegierung von Gemeinschaftspraxen gegenüber …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2015 - L 11 KA 48/15
Gleichwohl unterliegt der Bewertungsausschuss als untergesetzlicher Normgeber gerichtlicher Kontrolle; er ist an die einfachgesetzlichen Vorgaben ebenso wie an die grundrechtlichen Gewährleistungen in Art. 3 Abs. 1 und Art. 12 Abs. 1 GG gebunden (BSG, Urteil vom 17.3.2010 - B 6 KA 41/08 R -). - BSG, 03.02.2010 - B 6 KA 31/08 R
Eigenständige Klärung von Vorfragen mit Auswirkungen auf die vertragsärztliche …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2015 - L 11 KA 48/15
Aus beidem folgt jeweils, dass die Bestimmungen des HVV nachrangig gegenüber den Vorgaben des Bewertungsausschusses sind, sodass der HVV zurücktreten muss, soweit ein Widerspruch zwischen ihm und den Vorgaben des Bewertungsausschusses vorliegt, es sei denn, dieser hätte Spielräume für die Vertragspartner des HVV gelassen (vgl. dazu BSG, Urteil vom 03.02.2010 - B 6 KA 31/08 R -). - BSG, 08.12.2010 - B 6 KA 33/09 R
Vertragsärztliche Versorgung - Laborpraxis - Rechtmäßigkeit des Kostenaufschlags …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2015 - L 11 KA 48/15
Die dem Bewertungsausschuss als Normgeber zustehende Gestaltungsfreiheit bedeutet insbesondere, dass er zur Generalisierung, Pauschalierung, Schematisierung und Typisierung befugt ist (u.v.a. BSG, Urteile vom 28.01.2009 - B 6 KA 50/07 R - und vom 08.12.2010 - B 6 KA 33/09 R - m.w.N.). - BSG, 14.04.2011 - B 8 SO 12/09 R
Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - …
- BSG, 29.06.2011 - B 6 KA 17/10 R
Kassenärztliche Vereinigung - Regelleistungsvolumen - Voraussetzung für …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2011 - L 19 AS 100/11
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- BSG, 29.06.2011 - B 6 KA 20/10 R
Vertragsärztliche Versorgung - Honorarverteilung - einfache Beiladung der …
- BSG, 15.08.2012 - B 6 KA 38/11 R
Anfechtbarkeit gesonderter Feststellungen, Teilelemente und Vorfragen zur …
- LSG Rheinland-Pfalz, 18.12.2014 - L 7 KA 22/13
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2015 - L 11 KA 83/13
Vertragsärztliche Versorgung und Vergütung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2022 - L 11 KA 56/18
Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Rechtmäßigkeit der Einführung von …
Auch dieser Anspruch setzt eine Antragstellung voraus (so Senat, Urteil vom 22. Juli 2015 - L 11 KA 48/15 - juris), an der es vorliegend fehlt. - LSG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2015 - L 11 KA 83/13 Soweit das Quartal II/2010 betroffen ist, wird der Rechtstreit unter dem Aktenzeichen L 11 KA 48/15 fortgeführt.