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   LSG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2011 - L 19 AS 796/11 B   

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https://dejure.org/2011,16307
LSG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2011 - L 19 AS 796/11 B (https://dejure.org/2011,16307)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22.08.2011 - L 19 AS 796/11 B (https://dejure.org/2011,16307)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22. August 2011 - L 19 AS 796/11 B (https://dejure.org/2011,16307)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 06.05.2010 - B 14 AS 7/09 R

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Aufforderung zur

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2011 - L 19 AS 796/11
    Der Anspruch auf Übernahme der Aufwendungen für eine Mietkaution nach § 22 Abs. 3 Satz 1 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in der Fassung bis zum 31.12.2010 (a. F.) bzw. nach § 22 Abs. 6 Satz 1 SGB II setzt - wie das Sozialgericht zutreffend ausgeführt hat - voraus, dass der Grundsicherungsträger vor der Entstehung der Mietkautionsforderung eine Zusicherung über die Übernahme dieser Kosten erteilt hat (vgl. BSG Urteile vom 06.05.2010 - B 14 AS 7/09 R = juris Rn 12f und vom 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R = juris Rn 7).

    Nach summarischer Prüfung des Sachverhalts ergeben sich auch weder aus dem Akteninhalt noch dem Vortrag des Klägers Anhaltspunkte, dass der Beklagte die Entscheidung über die Erteilung einer Zusicherung treuwidrig verzögert hat (vgl. hierzu BSG Urteil vom 06.05.2010 - B 14 AS 7/09 R = juris Rn 13).

  • BSG, 01.06.2010 - B 4 AS 63/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistungen -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2011 - L 19 AS 796/11
    Denn der geltend gemachte Bedarf - Aufwendungen für eine Mietkaution - ist nicht von der Regelleistung umfasst, es handelt sich um Kosten der Unterkunft i.S.v. § 22 SGB II (vgl. BSG Urteil vom 01.06.2010 - B 4 AS 63/09 R - zu den Voraussetzungen eines Darlehens nach § 23 Abs. 1 SGB II a.F.).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2011 - L 19 AS 796/11
    Der Anspruch auf Übernahme der Aufwendungen für eine Mietkaution nach § 22 Abs. 3 Satz 1 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in der Fassung bis zum 31.12.2010 (a. F.) bzw. nach § 22 Abs. 6 Satz 1 SGB II setzt - wie das Sozialgericht zutreffend ausgeführt hat - voraus, dass der Grundsicherungsträger vor der Entstehung der Mietkautionsforderung eine Zusicherung über die Übernahme dieser Kosten erteilt hat (vgl. BSG Urteile vom 06.05.2010 - B 14 AS 7/09 R = juris Rn 12f und vom 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R = juris Rn 7).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.08.2013 - L 15 AS 293/13
    Da die Verpflichtung zur Zahlung einer Mietkaution durch den Mietvertrag begründet wird, muss nach den vorstehenden Grundsätzen die Zusicherung hinsichtlich der Gewährung eines Mietkautionsdarlehens vor Abschluss des Mietvertrags erteilt worden sein (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. August 2011 - L 19 AS 796/11 B - Rn. 3).
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