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   LSG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2009 - L 7 (12) AS 9/07   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2009 - L 7 (12) AS 9/07 (https://dejure.org/2009,9281)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22.10.2009 - L 7 (12) AS 9/07 (https://dejure.org/2009,9281)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22. Oktober 2009 - L 7 (12) AS 9/07 (https://dejure.org/2009,9281)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) als Darlehen statt als Zuschuss; Angemessenheit eines selbst genutzten Grundstücks mit einer Fläche von über 1.000qm i.R.d. Prüfung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 34/06 R

    Arbeitslosengeld II - Vermögensberücksichtigung - höhere Angemessenheitsgrenze

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2009 - L 7 (12) AS 9/07
    Soweit sich das BSG mittlerweile zu dem Problem übergroßer Grundstücke geäußert habe (Hinweis auf BSG vom 15.04.2008, B 14/7b AS 34/06 R) könnte dies nicht das "letzte Wort" sein, weil es keine praktikable Lösung biete, sondern eher noch Fragen aufwerfe.

    b) Etwas anderes ergibt sich nicht aus dem Urteil des BSG vom 15.04.2008 (B 14/7b AS 34/06 R, BSGE 100, 186 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 10).

    c) Aus der nach der Wohnfläche beurteilten Angemessenheit des Hausgrundstücks folgt jedoch nicht ohne weiteres, dass die Grundstücksgröße keine weitere Berücksichtigung findet (BSG, Urteil vom 15.04.2008, B 14/7b AS 34/06 R, BSGE 100, 186 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 10).

  • BSG, 20.10.2005 - B 7a/7 AL 76/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - allgemeine

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2009 - L 7 (12) AS 9/07
    Diese auf den Fall einer selbst bewohnten Eigentumswohnung bezogene Rechtsprechung des BSG ist einerseits im Hinblick auf den Gesetzeswortlaut des § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB II, der ein selbst genutztes Hausgrundstück von angemessener Größe "oder eine entsprechende Eigentumswohnung" anspricht, andererseits aber auch aus Praktikabilitätsgründen auf den vorliegenden Fall eines selbst genutzten Einfamilienhauses zu übertragen (BSG a.a.O. unter Hinweis auf das Recht der Arbeitslosenhilfe - dort zum alsbaldigen Erwerb eines Hausgrundstücks von angemessener Größe - BSG, Urteil vom 17.12.2002, B 7 AL 126/01 R, sowie BSG SozR 4-4300 § 193 Nr. 10).

    Das BSG hat dort aber weiter ausgeführt, dass die Gesetzgebung mit § 12 SGB II die Berücksichtigung von Vermögen im Wesentlichen wie im bisherigen Recht der Arbeitslosenhilfe habe regeln wollen; dort sei ein Familienheim in Anlehnung an die Vorschriften des II. WoBauG mit einer Größe von 130 qm als angemessen angesehen worden (BSG a.a.O. unter Hinweis auf BSG, SozR 4-4300 § 193 Nr. 10 RdNr 24).

  • BSG, 16.05.2007 - B 11b AS 37/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2009 - L 7 (12) AS 9/07
    Außerdem habe das BSG entschieden, dass bei einem Vier-Personen-Haushalt eine Wohnfläche bis zu 130 qm angemessen sei (Hinweis auf BSG vom 16.05.2007, B 11b AS 37/06 R).

    a) Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 07.11.2006, B 7b AS 2/05 R, BSGE 97, 203; Urteil vom 16.05.2007, B 11b AS 37/06 R, BSGE 98, 243) ist bei der Konkretisierung des Rechtsbegriffs der angemessenen Größe im Sinne des § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB II im Grundsatz bundeseinheitlich auf die Vorgaben des außer Kraft getretenen 2. WoBauG vom 19. August 1994 (BGBl. I 2137) abzustellen, wobei eine Differenzierung nach der Bewohnerzahl - nicht nur beschränkt auf die Bedarfsgemeinschaft - angebracht ist (BSG a.a.O.).

  • BSG, 17.12.2002 - B 7 AL 126/01 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - alsbaldiger

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2009 - L 7 (12) AS 9/07
    Diese auf den Fall einer selbst bewohnten Eigentumswohnung bezogene Rechtsprechung des BSG ist einerseits im Hinblick auf den Gesetzeswortlaut des § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB II, der ein selbst genutztes Hausgrundstück von angemessener Größe "oder eine entsprechende Eigentumswohnung" anspricht, andererseits aber auch aus Praktikabilitätsgründen auf den vorliegenden Fall eines selbst genutzten Einfamilienhauses zu übertragen (BSG a.a.O. unter Hinweis auf das Recht der Arbeitslosenhilfe - dort zum alsbaldigen Erwerb eines Hausgrundstücks von angemessener Größe - BSG, Urteil vom 17.12.2002, B 7 AL 126/01 R, sowie BSG SozR 4-4300 § 193 Nr. 10).
  • BSG, 25.06.2008 - B 11b AS 45/06 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Streitgegenstand - Arbeitslosengeld II -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2009 - L 7 (12) AS 9/07
    Denn Bescheide über Folgezeiträume im Grundsicherungsrecht nach dem SGB II werden nach ständiger Rechtsprechung des BSG nicht zum Gegenstand des Verfahrens gemäß § 96 SGG (vgl. etwa BSG, Urteil vom 25.06.2008, B 11b AS 45/06 R, Juris).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 2/05 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2009 - L 7 (12) AS 9/07
    a) Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 07.11.2006, B 7b AS 2/05 R, BSGE 97, 203; Urteil vom 16.05.2007, B 11b AS 37/06 R, BSGE 98, 243) ist bei der Konkretisierung des Rechtsbegriffs der angemessenen Größe im Sinne des § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB II im Grundsatz bundeseinheitlich auf die Vorgaben des außer Kraft getretenen 2. WoBauG vom 19. August 1994 (BGBl. I 2137) abzustellen, wobei eine Differenzierung nach der Bewohnerzahl - nicht nur beschränkt auf die Bedarfsgemeinschaft - angebracht ist (BSG a.a.O.).
  • SG Aurich, 11.01.2012 - S 15 AS 63/10

    Arbeitslosengeld II - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes Hausgrundstück

    Die Instanzrechtsprechung hat sich dem überwiegend angeschlossen (LSG NRW, Urteil v. 22.11.2009 - L 7 (12) AS 9/07; LSG Schleswig-Holstein, Urteil v. 17.03.2009 - L 11 AS 16/08; Bayerisches LSG, Urteil v. 21.04.2006 - L 7 AS 1/05) oder hält die Grundstücksgröße im Rahmen der Angemessenheitsprüfung des § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 SGB II überhaupt nicht für ein berücksichtigungsfähiges Kriterium (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 08.07.2011 - L 9 AS 524/07).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2014 - L 7 AS 144/13
    Es bedarf keiner Entscheidung, ob von dem Grundsatz, dass nach den Vorgaben des 2. Wohnungsbaugesetzes die Größe eines selbst genutzten Hausgrundstücks mit einem Grenzwert von 130 qm für einen Vier-Personen-Haushalt zu bestimmen ist, eine Reduzierung um 20 qm je Person vorzunehmen ist, wenn weniger als vier Personen das Haus bewohnen (vgl. hierzu Senatsurteil vom 22.10.2009, L 7 (12) AS 9/07 mwN, BSG, Urteil vom 19.05.2009, B 8 SO 7/08 R mwN).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2011 - L 7 AS 79/08

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Denn mit der nur darlehensweisen Leistungsbewilligung spricht der Grundsicherungsträger einem Hilfebedürftigen nicht die von ihm begehrte Leistung mit einer ggf. isoliert anfecht- und aufhebbaren Nebenbestimmung gemäß § 31 Zehntes Sozialgesetzbuch (SGB X) zu, sondern gewährt etwas anderes, ein aliud (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen - LSG NRW -, Urteil vom 22.10.2009, Az.: L 7 (12) AS 9/07).
  • SG Aurich, 11.01.2012 - S 15 AS 863/09

    Anspruch auf Erbringung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach

    Die Instanzrechtsprechung hat sich dem überwiegend angeschlossen (LSG NRW, Urteil v. 22.11.2009 -L 7 (12) AS 9/07; LSG Schleswig-Holstein, Urteil v. 17.03.2009 -L 11 AS 16/08; Bayerisches LSG, Urteil v. 21.04.2006 -L 7 AS 1/05) oder hält die Grundstücksgröße im Rahmen der Angemessenheitsprüfung des § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 SGB II überhaupt nicht für ein berücksichtigungsfähiges Kriterium (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 08.07.2011 -L 9 AS 524/07).
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