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   LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2008 - L 19 B 173/07 AS ER   

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https://dejure.org/2008,29074
LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2008 - L 19 B 173/07 AS ER (https://dejure.org/2008,29074)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23.01.2008 - L 19 B 173/07 AS ER (https://dejure.org/2008,29074)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23. Januar 2008 - L 19 B 173/07 AS ER (https://dejure.org/2008,29074)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf vorläufige Bewilligung von höheren Leistungen der Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) im Wege des einstweiligen Verfahrens; Ausschluss weiterer Leistungen nach dem SGB II wegen des Besuchs einer Berufsfachschule bei möglicher ...

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.01.2007 - L 20 B 315/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2008 - L 19 B 173/07
    Denn die Vorschrift des § 7 Abs. 5 Satz 1 SGB II knüpft nicht daran an, ob der Auszubildenden angesichts in ihrer Person liegenden Eigenschaften dem Grunde nach eine Ausbildungsförderung nach dem Bafög zusteht oder nicht , sondern allein daran, ob die von der Auszubildenden besuchte Ausbildung dem Grunde nach förderungsfähig ist (vgl. zur Maßgeblichkeit der abstrakten Förderungsfähigkeit im Rahmen des § 7 Abs. 5 Satz 1 SGB II: LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.10.2007, L 18 AS 347/07; LSG NRW, Beschluss vom 04.01.2007, L 20 B 315/06 AS ER und vom 14.11.2007, L 9 B 100/07 AS; Pressemitteilungen des BSG zu den Urteilen vom 06.09.2007, B 14/7b AS 36/06 R und B 14/7b AS 28/06 R).

    Es muss ein atypischer Lebenssachverhalt vorliegen, der es für eine Auszubildende auch unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses objektiv nicht zumutbar erscheinen lässt, ihre Ausbildung zu unterbrechen; die Folgen des Anspruchsauschlusses müssen deshalb über das Maß hinausgehen, das regelmäßig mit der Versagung der Leistungen zum Lebensunterhalt für eine Ausbildung verbunden ist (LSG NRW, Beschluss vom 14, 11,2007, L 9 B 100/07 AS m.w.N., Beschluss vom 04.01.2007, L 20 B 315/06 AS ER; Beschluss vom 23.08.2006, L 19 B 20/06 AS ER; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.10.2007, L 18 AS 347/07).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.10.2007 - L 18 AS 347/07

    Anspruch eines Studenten auf Gewährung von Leistungen zur Sicherung des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2008 - L 19 B 173/07
    Denn die Vorschrift des § 7 Abs. 5 Satz 1 SGB II knüpft nicht daran an, ob der Auszubildenden angesichts in ihrer Person liegenden Eigenschaften dem Grunde nach eine Ausbildungsförderung nach dem Bafög zusteht oder nicht , sondern allein daran, ob die von der Auszubildenden besuchte Ausbildung dem Grunde nach förderungsfähig ist (vgl. zur Maßgeblichkeit der abstrakten Förderungsfähigkeit im Rahmen des § 7 Abs. 5 Satz 1 SGB II: LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.10.2007, L 18 AS 347/07; LSG NRW, Beschluss vom 04.01.2007, L 20 B 315/06 AS ER und vom 14.11.2007, L 9 B 100/07 AS; Pressemitteilungen des BSG zu den Urteilen vom 06.09.2007, B 14/7b AS 36/06 R und B 14/7b AS 28/06 R).

    Es muss ein atypischer Lebenssachverhalt vorliegen, der es für eine Auszubildende auch unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses objektiv nicht zumutbar erscheinen lässt, ihre Ausbildung zu unterbrechen; die Folgen des Anspruchsauschlusses müssen deshalb über das Maß hinausgehen, das regelmäßig mit der Versagung der Leistungen zum Lebensunterhalt für eine Ausbildung verbunden ist (LSG NRW, Beschluss vom 14, 11,2007, L 9 B 100/07 AS m.w.N., Beschluss vom 04.01.2007, L 20 B 315/06 AS ER; Beschluss vom 23.08.2006, L 19 B 20/06 AS ER; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.10.2007, L 18 AS 347/07).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.05.2007 - L 9 B 100/07
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2008 - L 19 B 173/07
    Denn die Vorschrift des § 7 Abs. 5 Satz 1 SGB II knüpft nicht daran an, ob der Auszubildenden angesichts in ihrer Person liegenden Eigenschaften dem Grunde nach eine Ausbildungsförderung nach dem Bafög zusteht oder nicht , sondern allein daran, ob die von der Auszubildenden besuchte Ausbildung dem Grunde nach förderungsfähig ist (vgl. zur Maßgeblichkeit der abstrakten Förderungsfähigkeit im Rahmen des § 7 Abs. 5 Satz 1 SGB II: LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.10.2007, L 18 AS 347/07; LSG NRW, Beschluss vom 04.01.2007, L 20 B 315/06 AS ER und vom 14.11.2007, L 9 B 100/07 AS; Pressemitteilungen des BSG zu den Urteilen vom 06.09.2007, B 14/7b AS 36/06 R und B 14/7b AS 28/06 R).

    Es muss ein atypischer Lebenssachverhalt vorliegen, der es für eine Auszubildende auch unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses objektiv nicht zumutbar erscheinen lässt, ihre Ausbildung zu unterbrechen; die Folgen des Anspruchsauschlusses müssen deshalb über das Maß hinausgehen, das regelmäßig mit der Versagung der Leistungen zum Lebensunterhalt für eine Ausbildung verbunden ist (LSG NRW, Beschluss vom 14, 11,2007, L 9 B 100/07 AS m.w.N., Beschluss vom 04.01.2007, L 20 B 315/06 AS ER; Beschluss vom 23.08.2006, L 19 B 20/06 AS ER; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.10.2007, L 18 AS 347/07).

  • BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 36/06 R

    Kein Arbeitslosengeld II für Studenten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2008 - L 19 B 173/07
    Denn die Vorschrift des § 7 Abs. 5 Satz 1 SGB II knüpft nicht daran an, ob der Auszubildenden angesichts in ihrer Person liegenden Eigenschaften dem Grunde nach eine Ausbildungsförderung nach dem Bafög zusteht oder nicht , sondern allein daran, ob die von der Auszubildenden besuchte Ausbildung dem Grunde nach förderungsfähig ist (vgl. zur Maßgeblichkeit der abstrakten Förderungsfähigkeit im Rahmen des § 7 Abs. 5 Satz 1 SGB II: LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.10.2007, L 18 AS 347/07; LSG NRW, Beschluss vom 04.01.2007, L 20 B 315/06 AS ER und vom 14.11.2007, L 9 B 100/07 AS; Pressemitteilungen des BSG zu den Urteilen vom 06.09.2007, B 14/7b AS 36/06 R und B 14/7b AS 28/06 R).
  • BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 28/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende bei

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2008 - L 19 B 173/07
    Denn die Vorschrift des § 7 Abs. 5 Satz 1 SGB II knüpft nicht daran an, ob der Auszubildenden angesichts in ihrer Person liegenden Eigenschaften dem Grunde nach eine Ausbildungsförderung nach dem Bafög zusteht oder nicht , sondern allein daran, ob die von der Auszubildenden besuchte Ausbildung dem Grunde nach förderungsfähig ist (vgl. zur Maßgeblichkeit der abstrakten Förderungsfähigkeit im Rahmen des § 7 Abs. 5 Satz 1 SGB II: LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.10.2007, L 18 AS 347/07; LSG NRW, Beschluss vom 04.01.2007, L 20 B 315/06 AS ER und vom 14.11.2007, L 9 B 100/07 AS; Pressemitteilungen des BSG zu den Urteilen vom 06.09.2007, B 14/7b AS 36/06 R und B 14/7b AS 28/06 R).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2006 - L 19 B 20/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2008 - L 19 B 173/07
    Es muss ein atypischer Lebenssachverhalt vorliegen, der es für eine Auszubildende auch unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses objektiv nicht zumutbar erscheinen lässt, ihre Ausbildung zu unterbrechen; die Folgen des Anspruchsauschlusses müssen deshalb über das Maß hinausgehen, das regelmäßig mit der Versagung der Leistungen zum Lebensunterhalt für eine Ausbildung verbunden ist (LSG NRW, Beschluss vom 14, 11,2007, L 9 B 100/07 AS m.w.N., Beschluss vom 04.01.2007, L 20 B 315/06 AS ER; Beschluss vom 23.08.2006, L 19 B 20/06 AS ER; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.10.2007, L 18 AS 347/07).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.08.2009 - L 19 AS 60/08

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    In dem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes S 11 AS 225/07 ER, L 19 B 173/07 AS ER machte die Klägerin erstmalig am 17.10.2007 geltend, sie habe mit Schreiben vom 12.07.2007 gegen den Bescheid vom 02.07.2007 Widerspruch eingelegt.

    Diese Vorausetzungen sind bezüglich der von der Klägerin absolvierten Ausbildung nach den vom Senat im vorhergehenden Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes L 19 B 173/07 AS ER eingeholten Auskünften der Bezirksregierung Köln und der Ausbildungsstätte erfüllt.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2011 - L 19 AS 1761/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Mit Schreiben vom 11.10.2008 in dem vorhergehenden Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes L 19 B 173/07 AS ER hat die Bezirksregierung Köln auf Anfrage des Senats mitgeteilt, die von den C-Schulen C1 angebotene Ausbildung zur staatl.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2008 - L 19 B 188/08

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Der Senat nimmt auf die ausführliche Darstellung der Rechtslage in seinem zwischen den Beteiligten ergangenen Beschluss vom 23.01.2008 - L 19 B 173/07 AS ER - Bezug.
  • SG Köln, 10.09.2008 - S 31 (11) AS 14/08

    Gewährung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem

    L 19 B 173/07 AS ER vor dem Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen am 28.11.2007 zugegangen und deshalb verfristet.
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