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   LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2015 - L 20 SO 23/15 B   

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https://dejure.org/2015,3149
LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2015 - L 20 SO 23/15 B (https://dejure.org/2015,3149)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23.02.2015 - L 20 SO 23/15 B (https://dejure.org/2015,3149)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23. Februar 2015 - L 20 SO 23/15 B (https://dejure.org/2015,3149)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verringerung des von dem Sozialgericht für das erstinstanzliche Klageverfahren festgesetzten Streitwertes; Anfechtung eines nach § 93 SGB XII ergangenen Überleitungsbescheides; Wirtschaftliche Bedeutung einer Überleitung für den Anzeigeempfänger

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verringerung des von dem Sozialgericht für das erstinstanzliche Klageverfahren festgesetzten Streitwertes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2015 - L 20 SO 12/14

    Anspruch auf Sozialhilfe; Kein Übergang von Ansprüchen gegen einen nach

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2015 - L 20 SO 23/15
    Für Streitfälle um einen Auskunftsanspruch des Sozialhilfeträgers nach § 117 SGB XII ist die regelmäßige Annahme des Auffangstreitwertes anerkannt (vgl. BSG, Beschluss vom 14.05.2012 - B 8 SO 78/11 B Rn. 12; siehe auch - unter Aufgabe einer früheren anderen Ansicht - Urteil des erkennenden Senat vom 26.01.2015 - L 20 SO 12/14. Siehe ferner den Streitwertkatalog für die Sozialgerichtsbarkeit, 4. Aufl. 2012, zu C.VII.3.).

    § 52 Abs. 2 GKG eröffnet eine solche Möglichkeit nicht, wenn die Bestimmung des konkreten Streitwerts nach der Bedeutung der Sache für den Kläger nicht möglich ist (vgl. - für die entsprechende Situation bei § 117 SGB XII - BSG, Beschluss vom 14.05.2012 - B 8 SO 78/11 B Rn. 12; Urteil des erkennenden Senats vom 26.01.2015 - L 20 SO 12/14).

  • BSG, 14.05.2012 - B 8 SO 78/11 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2015 - L 20 SO 23/15
    Für Streitfälle um einen Auskunftsanspruch des Sozialhilfeträgers nach § 117 SGB XII ist die regelmäßige Annahme des Auffangstreitwertes anerkannt (vgl. BSG, Beschluss vom 14.05.2012 - B 8 SO 78/11 B Rn. 12; siehe auch - unter Aufgabe einer früheren anderen Ansicht - Urteil des erkennenden Senat vom 26.01.2015 - L 20 SO 12/14. Siehe ferner den Streitwertkatalog für die Sozialgerichtsbarkeit, 4. Aufl. 2012, zu C.VII.3.).

    § 52 Abs. 2 GKG eröffnet eine solche Möglichkeit nicht, wenn die Bestimmung des konkreten Streitwerts nach der Bedeutung der Sache für den Kläger nicht möglich ist (vgl. - für die entsprechende Situation bei § 117 SGB XII - BSG, Beschluss vom 14.05.2012 - B 8 SO 78/11 B Rn. 12; Urteil des erkennenden Senats vom 26.01.2015 - L 20 SO 12/14).

  • BSG, 25.04.2013 - B 8 SO 104/12 B

    Sozialhilfe - Übergang von Ansprüchen - Rechtmäßigkeit einer Überleitungsanzeige

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2015 - L 20 SO 23/15
    Denn ebenso wie bei einem Auskunftsanspruch ist eine Überleitungsanzeige nur dann rechtswidrig, wenn das Bestehen des (übergeleiteten) Anspruchs evident ausgeschlossen ist (vgl. dazu z.B. Wahrendorf in Grube/Wahrendorf, SGB XII, 4. Auflage 2014, § 93 Rn. 13 und § 117 Rn. 16 m.w.N., ferner BSG, Beschluss vom 25.04.2013 - B 8 SO 104/12 B Rn. 8; sog. Grundsatz der Negativevidenz).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2018 - L 9 SO 383/17

    Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII

    Der Streitwert ist gemäß § 197a Absatz 1 Satz 1 SGG in Verbindung mit § 52 Abs. 2 Gerichtskostengesetz (GKG) endgültig auf 5.000 EUR festzusetzen (s. BSG, Beschluss vom 25.04.2013 - B 8 SO 104/12 B; Senat, Beschluss vom 24.06.2015 - L 9 SO 408/14 B; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.02.2015 - L 20 SO 23/15 B).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2015 - L 9 SO 408/14

    Festsetzung des Streitwerts im sozialgerichtlichen Verfahren bei einer Klage

    Der 20. Senat hat in seinem Beschluss vom 23.02.2015 - L 20 SO 23/15 B) hierzu ausgeführt:.
  • LSG Hessen, 23.01.2018 - L 4 SO 175/17

    Sozialhilfe, Kostenrecht

    Die Überleitung nach § 93 SGB XII bewirkt für den (möglichen) Anspruch nämlich lediglich einen Wechsel der Gläubigerstellung weg vom ursprünglichen Inhaber hin zum Sozialhilfeträger; mit der Überleitung steht hingegen nicht zugleich fest, dass der Anspruch auch tatsächlich überhaupt oder in der konkret angegebenen Höhe besteht; der Anfechtungsantrag richtet sich damit auch nicht gegen einen auf eine bezifferte Geldleistung gerichteten Verwaltungsakt (vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. Juni 2015 - L 9 SO 408/14 B -, juris, Rn. 17; Beschluss vom 23. Februar 2015 L 20 SO 23/15 B -, juris, Rn. 14).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.09.2019 - L 8 SO 167/19
    Zu berücksichtigen ist zudem, dass das klägerische Interesse an der Beseitigung einer Forderungsüberleitung aber regelmäßig nicht gleichbedeutend ist mit dem Interesse an der Abwehr einer zivilrechtlichen Inanspruchnahme aus der übergeleiteten Forderung (so bereits Senatsurteil vom 25.9.2014 - L 8 SO 121/14 - vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.2.2015 - L 20 SO 23/15 B - juris Rn. 14).
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