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   LSG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2017 - L 9 SO 79/17   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2017 - L 9 SO 79/17 (https://dejure.org/2017,61475)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23.03.2017 - L 9 SO 79/17 (https://dejure.org/2017,61475)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23. März 2017 - L 9 SO 79/17 (https://dejure.org/2017,61475)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung von Leistungen der Eingliederungshilfe; Anspruch des nachrangig verpflichteten Jugendhilfeträgers gegenüber dem vorrangig verpflichteten Sozialhilfeträger; Erkennbare Verbesserung der Persönlichkeitsentwicklung; Individuelle Situation eines jungen Menschen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Erstattung von Leistungen der Eingliederungshilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2013 - 12 A 391/13

    Erstattung der Kosten des Sozialhilfeträgers für die Unterbringung eines

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2017 - L 9 SO 79/17
    Nur wenn auf der Grundlage einer nach den gewonnenen Erkenntnissen sorgfältig zu erstellenden Prognose nicht einmal Teilerfolge zu erwarten sind, sondern die Persönlichkeitsentwicklung vielmehr stagniert, ist die Hilfe mangels Eignung und Erfolgsaussicht zu versagen (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 19.12.2013 - 12 A 391/13 -, juris m. w. N.).

    Es muss dann - worauf die Klägerin zutreffend hingewiesen hat - eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür bestehen, dass ein erkennbarer und schon Fortschritte zeigender Entwicklungsprozess zur Erreichung der in § 41 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII genannten Ziele vorliegt, der durch die Weitergewährung der Hilfemaßnahme gefördert werden könnte (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 19.12.2013 - 12 A 391/13 -, juris Rn. 73 m.w.N.).

    Dabei ist aber auch im Rahmen der Fortsetzungshilfe die Erreichbarkeit von kleinen, aber ersichtlichen Fortschritte ausreichend und letztlich an der Prognose der mit der Betreuung des Hilfeempfängers befasst gewesenen Fachkreise festzumachen sowie entscheidend darauf abzustellen, ob aus deren Sicht die begründete Chance bestand, dass der Hilfebedürftige die angestrebten Fertigkeiten auf kurz oder lang erwirbt (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 19.12.2013 - 12 A 391/13 -, juris m.w.N.).

  • BSG, 25.08.2011 - B 8 SO 7/10 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsansprüche der Leistungsträger

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2017 - L 9 SO 79/17
    Daher liegen auch die Voraussetzungen des § 14 SGB IX für eine vorläufige Zuständigkeit nicht vor, so dass sich unter diesem Gesichtspunkt kein vorrangiger Erstattungsanspruch ergibt (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 25.08.2011 - B 8 SO 7/10 R -, juris Rn. 10).

    Auch dieser Erstattungsanspruch setzt deshalb eine rechtmäßige Leistungserbringung voraus (vgl. nur BSG, Urteil vom 25.08.2011 - B 8 SO 7/10 R -, a.a.O.).

  • BSG, 30.06.2016 - B 8 SO 7/15 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit eines Grundurteils - notwendige

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2017 - L 9 SO 79/17
    Letzteres kommt in Betracht wenn die Persönlichkeitsentwicklung des Hilfebedürftigen - prognostisch noch nicht abgeschlossen gewesen ist (vgl. BSG, Urteil vom 30.06.2016 - B 8 SO 7/15 R -, juris Rn. 14).
  • BVerwG, 13.06.2013 - 5 C 30.12

    Kostenerstattung; Interessenwahrungsgrundsatz; kostenerstattungsrechtlicher

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2017 - L 9 SO 79/17
    Dabei gehen gemäß § 10 Abs. 4 Satz 1 SGB VIII grundsätzlich die Leistungen nach dem SGB VIII denen nach dem SGB XII vor, es sei denn, der Leistungsempfänger ist körperlich oder geistig behindert (§ 10 Abs. 4 Satz 2 SGB VIII; vgl. zur Beschränkung des Leistungsvorranges des Sozialhilfeträgers gegenüber dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf die Eingliederungshilfe für körperlich oder geistig behinderte junge Menschen: BVerwG, Urteil vom 13.06.2013 - 5 C 30.12 -, juris m. w. N.).
  • BVerwG, 09.02.2012 - 5 C 3.11

    Bedarf; erzieherischer Bedarf; behinderungsbedingter Bedarf; Behinderung;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2017 - L 9 SO 79/17
    Es muss daher ein sog. negativer Kompetenzkonflikt vorliegen, der nicht besteht, wenn zwei Leistungsträger gegenüber dem Hilfebedürftigen gleichermaßen nicht nur vorläufig zur Leistung verpflichtet sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.02.2012 - 5 C 3.11 -, juris Rn. 15).
  • BSG, 14.05.1985 - 4a RJ 13/84

    Zur Anwendung und Abgrenzung der §§ 102, 104 und 105 SGB 10

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2017 - L 9 SO 79/17
    Dies erfordert zunächst, dass der Wille des Erstattung begehrenden Leistungsträgers, entweder für einen anderen oder im Hinblick auf die ungeklärte Zuständigkeit leisten zu wollen, nach außen erkennbar wird (vgl. BSG, Urteil vom 14.05.1985 - 4a RJ 13/84 -, juris; Kater in: Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, Stand: 85. EL 04/2015, § 102 SGB X Rn. 17).
  • BVerwG, 23.09.1999 - 5 C 26.98

    Hilfe für junge Volljährige; Junge Volljährige, Hilfe für -; Vor- und Nachrang

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2017 - L 9 SO 79/17
    Die Hilfe nach § 41 SGB VIII setzt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 23.09.1999 - 5 C 26.98 -, juris) nicht voraus, dass die Aussicht besteht, dass der junge Volljährige innerhalb eines bestimmten Zeitraums seine Verselbständigung erreichen wird.
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