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   LSG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2014 - L 7 AS 1431/13 B   

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https://dejure.org/2014,16031
LSG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2014 - L 7 AS 1431/13 B (https://dejure.org/2014,16031)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23.06.2014 - L 7 AS 1431/13 B (https://dejure.org/2014,16031)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23. Juni 2014 - L 7 AS 1431/13 B (https://dejure.org/2014,16031)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Versehentlicher Versand eines an den Bevollmächtigten adressierten Bescheides an den Mandanten; Wirksamkeit der Bekanntgabe des Bescheides; Verfristung des Widerspruchs; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2013 - L 7 AS 138/13

    Brillen können regelmäßig wiederkehrender Sonderbedarf sein

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2014 - L 7 AS 1431/13
    Hinreichende Erfolgsaussichten sind daher grundsätzlich dann zu bejahen, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von einer schwierigen, bisher ungeklärten Rechtsfrage abhängt oder wenn von Amts wegen weitere Ermittlungen durchzuführen sind, bevor die streiterheblichen Fragen abschließend beantwortet werden können, und keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Ermittlungen mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Antragstellers ausgehen würden (vgl. BVerfG, Beschl. der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20.02.2001 - 1 BvR 1450/00 -, juris Rn. 12; so auch die ständige Rspr. des erkennenden Senats, Beschluss vom 12. September 2013 - L 7 AS 176/13 B; Beschluss vom 12. Juni 2013 - L 7 AS 138/13 B).

    Die Prüfung der Erfolgsaussicht darf nicht dazu dienen, die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung in das Nebenverfahren der PKH vorzuverlagern (vgl. BVerfGE 81, 347 (356 ff); so auch der erkennende Senat, Beschluss vom 12. Juni 2013 - L 7 AS 138/13 B; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, § 73a Rn. 7).

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2014 - L 7 AS 1431/13
    Die Prüfung der Erfolgsaussicht darf nicht dazu dienen, die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung in das Nebenverfahren der PKH vorzuverlagern (vgl. BVerfGE 81, 347 (356 ff); so auch der erkennende Senat, Beschluss vom 12. Juni 2013 - L 7 AS 138/13 B; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, § 73a Rn. 7).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2013 - L 7 AS 176/13
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2014 - L 7 AS 1431/13
    Hinreichende Erfolgsaussichten sind daher grundsätzlich dann zu bejahen, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von einer schwierigen, bisher ungeklärten Rechtsfrage abhängt oder wenn von Amts wegen weitere Ermittlungen durchzuführen sind, bevor die streiterheblichen Fragen abschließend beantwortet werden können, und keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Ermittlungen mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Antragstellers ausgehen würden (vgl. BVerfG, Beschl. der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20.02.2001 - 1 BvR 1450/00 -, juris Rn. 12; so auch die ständige Rspr. des erkennenden Senats, Beschluss vom 12. September 2013 - L 7 AS 176/13 B; Beschluss vom 12. Juni 2013 - L 7 AS 138/13 B).
  • BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvR 1450/00

    Verletzung von GG Art 3 Abs 1 iVm GG Art 20 Abs 3 bei der Auslegung und Anwendung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2014 - L 7 AS 1431/13
    Hinreichende Erfolgsaussichten sind daher grundsätzlich dann zu bejahen, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von einer schwierigen, bisher ungeklärten Rechtsfrage abhängt oder wenn von Amts wegen weitere Ermittlungen durchzuführen sind, bevor die streiterheblichen Fragen abschließend beantwortet werden können, und keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Ermittlungen mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Antragstellers ausgehen würden (vgl. BVerfG, Beschl. der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20.02.2001 - 1 BvR 1450/00 -, juris Rn. 12; so auch die ständige Rspr. des erkennenden Senats, Beschluss vom 12. September 2013 - L 7 AS 176/13 B; Beschluss vom 12. Juni 2013 - L 7 AS 138/13 B).
  • OVG Niedersachsen, 14.01.2002 - 12 LA 17/02

    Zulässige Bekanntgabe eines Bescheids durch Telefax; Im Interesse des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2014 - L 7 AS 1431/13
    Der Senat stimmt zwar mit dem SG grundsätzlich überein, dass mit der zuerst erfolgten Bekanntgabe die Rechtsfolgen der Bekanntgabe eintreten (vgl. Pattar in: jurisPK-SGB X, § 37 SGB X, Rn. 87); insbesondere beginnen die Rechtsmittelfristen mit der ersten Bekanntgabe (OVG Lüneburg v. 14.01.2002 - 12 LA 17/02 - juris Rn. 7; Krasney in: KassKomm-SGB, SGB X, § 37 Rn. 5; Engelmann in: von Wulffen, SGB X, § 37 Rn. 10; Rieker, RV 2011, 8, 9.); dies setzt jedoch die Wirksamkeit der ersten Bekanntgabe voraus.
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