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   LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.1998 - L 17 U 131/98   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.1998 - L 17 U 131/98 (https://dejure.org/1998,7699)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23.11.1998 - L 17 U 131/98 (https://dejure.org/1998,7699)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23. November 1998 - L 17 U 131/98 (https://dejure.org/1998,7699)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 27.06.1991 - 2 RU 31/90

    Ursächliche Bedeutung der versicherten Tätigkeit im Rahmen der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.1998 - L 17 U 131/98
    Im Rahmen der haftungsausfüllenden Kausalität ist vielmehr selbständig zu prüfen, ob die geltend gemachte Gesundheitsstörung bzw. hier als deren Folge der Tod der Versicherten mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit auf den Arbeitsunfall zurückzuführen ist (vgl. BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 11).
  • BSG, 12.05.1992 - 2 RU 26/91

    Ungeklärter Unfallverlauf - Arbeitsunfall - Ursächlicher Zusammenhang

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.1998 - L 17 U 131/98
    Die innere Ursache muß mit Wahrscheinlichkeit die allein wesentliche Bedingung des Unfalls gewesen sein (BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 14), sie muß als solche - ebenso wie betriebsbedingte Ursachen - mit Gewißheit bewiesen sein (BSG SozR 2200 § 548 Nr. 84; Urteil vom 24.02.1988 - 2 RU 30/87 - = USK 88 25; Bereiter-Hahn/Schieke/Mehrtens, a.a.O.).
  • BSG, 04.08.1992 - 2 RU 43/91

    Abgrenzbare eigenwirtschaftliche Tätigkeit - Wegeunfall

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.1998 - L 17 U 131/98
    Um solche Ereignisse handelt es sich, wenn die Unfälle Folge krankhafter Erscheinungen oder der Konstitution des Betroffenen sind, was dann der Fall ist, wenn die körpereigene Ursache zwangsläufig zu dem eingetretenen Unfallverlauf geführt hat (vgl. BSG SozR 3- 2200 § 548 Nr. 15; SozR 2200 § 548 Nr. 75; 81).
  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.1998 - L 17 U 131/98
    Dazu ist in der Regel erforderlich, daß das Verhalten, bei dem sich der Unfall ereignet hat, einerseits der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist, und daß diese Tätigkeit andererseits den Unfall herbeigeführt hat (BSGE 61, 127, 128 = SozR 2200 § 548 Nr. 84).
  • BSG, 30.06.1965 - 2 RU 175/63

    Unfall infolge eines Arbeitsunfalls - Anwendbarkeit von § 555 RVO -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.1998 - L 17 U 131/98
    Dieser Unfallbegriff entspricht dem durch die Rechtsprechung entwickelten Unfallbegriff der RVO (vgl. dazu BSGE 23, 139, 141; 61, 113, 115; Bereiter-Hahn/Schieke/Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung - Handkommentar -, § 8 SGB VII Rdn. 11 und 11.5).
  • BSG, 18.12.1986 - 4a RJ 9/86

    Versuchte Selbsttötung - Folge eines Unfalls - Psychischer Schock

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.1998 - L 17 U 131/98
    Dieser Unfallbegriff entspricht dem durch die Rechtsprechung entwickelten Unfallbegriff der RVO (vgl. dazu BSGE 23, 139, 141; 61, 113, 115; Bereiter-Hahn/Schieke/Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung - Handkommentar -, § 8 SGB VII Rdn. 11 und 11.5).
  • BSG, 24.02.1988 - 2 RU 30/87
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.1998 - L 17 U 131/98
    Die innere Ursache muß mit Wahrscheinlichkeit die allein wesentliche Bedingung des Unfalls gewesen sein (BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 14), sie muß als solche - ebenso wie betriebsbedingte Ursachen - mit Gewißheit bewiesen sein (BSG SozR 2200 § 548 Nr. 84; Urteil vom 24.02.1988 - 2 RU 30/87 - = USK 88 25; Bereiter-Hahn/Schieke/Mehrtens, a.a.O.).
  • BSG, 31.07.1985 - 2 RU 74/84

    Unfälle aus innerer Ursache - Unfallversicherungsschutz

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.1998 - L 17 U 131/98
    Um solche Ereignisse handelt es sich, wenn die Unfälle Folge krankhafter Erscheinungen oder der Konstitution des Betroffenen sind, was dann der Fall ist, wenn die körpereigene Ursache zwangsläufig zu dem eingetretenen Unfallverlauf geführt hat (vgl. BSG SozR 3- 2200 § 548 Nr. 15; SozR 2200 § 548 Nr. 75; 81).
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