Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2014 - L 19 AS 2286/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,6329
LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2014 - L 19 AS 2286/13 (https://dejure.org/2014,6329)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24.02.2014 - L 19 AS 2286/13 (https://dejure.org/2014,6329)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24. Februar 2014 - L 19 AS 2286/13 (https://dejure.org/2014,6329)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,6329) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit über die vorläufige Gewährung einer Regelleistung einschließlich Mehrbedarfe ohne Anrechnung von Kindergeld als eigenes Einkommen; Bestimmung der Bedarfe der Klägerin; Zuordnung des Kindergeldes als Einkommen nach dem SGB II; Prüfung einer Bedarfsgemeinschaft

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streit über die vorläufige Gewährung einer Regelleistung einschließlich Mehrbedarfe ohne Anrechnung von Kindergeld als eigenes Einkommen

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 26.10.2005 - XII ZR 34/03

    Berücksichtigung des Kindergeldes bei der Berechnung des Kindesunterhalts

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2014 - L 19 AS 2286/13
    Dabei ist in der unterhaltsrechtlichen Rechtsprechung schon vor der Neufassung des § 1612b BGB anerkannt gewesen, dass das Kindergeld auf den Bedarf des Kindes, insbesondere eines volljährigen Kindes, anzurechnen ist und einem Kind unterhaltsrechtlich ein Anspruch auf Auskehr des Kindergeldes zustehen kann (vgl. BGH Urteil vom 26.10.2005 - XII ZR 34/03).

    Diese unterhaltsrechtliche Zuweisung kann ein Kind ggf. auf verschiedenen Wegen (u.a. Antrag auf Abzweigung nach § 74 EStG oder Geltendmachung eines Auskehranspruchs - BGH Urteil vom 26.10.2005 - XII ZR 34/03) durchsetzen.

  • BVerfG, 14.07.2011 - 1 BvR 932/10

    Neuregelung zur Anrechnung des Kindergeldes auf den Kindesunterhalt bei der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2014 - L 19 AS 2286/13
    Diese Vorschrift regelt einen familienrechtlichen Ausgleichsanspruch zwischen den Unterhaltsverpflichteten (vgl. Schürmann in Koch, Handbuch des Unterhaltsrechts, 12 Aufl., Rn. 4261 ff) und bestimmt darüber hinaus, dass Kindergeld nicht als Einkommen eines Unterhaltsverpflichteten bei der Prüfung des Unterhaltsanspruchs eines weiteren nachrangigen Unterhaltsberechtigten zu berücksichtigen ist (BVerfG Beschluss vom 14.07.2011 - 1 BvR 932/10).

    Zwar hat der Gesetzgeber den Kindern durch die Vorschrift des § 1612b BGB das Kindergeld familienrechtlich bindend und unabhängig vom Außenverhältnis zwischen den Bezugsberechtigten und der Familienkasse zugewiesen (vgl. hierzu BVerfG Beschluss vom 14.07.2011 - 1 BvR 932/10).

  • LSG Thüringen, 04.07.2013 - L 9 AS 395/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Zurechnung des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2014 - L 19 AS 2286/13
    Sowohl § 11 Abs. 1 S. 4 SGB II als auch § 1612b BGB ordnen - abweichend von der grundsätzlichen kindergeldrechtlichen Zuordnung - jeweils an, dass das auf das Kind entfallende Kindergeld zur Deckung des sozialrechtlichen bzw. unterhaltsrechtlichen Bedarfs des Kindes zu verwenden ist (LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 30.04.2013 - L 6 AS 2234/12 NZB, Beschluss vom 22.01.2014 - L 12 AS 888/13 NZB, LSG Thüringen Beschluss vom 04.07.2013 - L 9 AS 395/10), wobei der Begriff des sozialrechtlichen und des unterhaltsrechtlichen Bedarfs nicht identisch sind.

    Eine einschränkende Auslegung der Vorschrift dahingehend, dass das Kindergeld grundsätzlich nicht als Einkommen des Kindergeldberechtigten, sondern im Hinblick auf die Bestimmung § 1612b BGB als Einkommen des Kindes aufzufassen ist, ist nicht etwa im Hinblick auf eine bestehende Regelungslücke geboten (LSG Thüringen, Beschluss vom 04.07.2013 - L 9 AS 395/10).

  • BSG, 16.04.2013 - B 14 AS 81/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Kindergeld für

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2014 - L 19 AS 2286/13
    Kindergeld ist daher - vorbehaltlich abweichender Normen - auch im SGB II als Einkommen der Elternteils, der das Kindergeld bezieht, i.S.v. § 11 Abs. 1 S. 1 SGB II anzusehen (ständige Rechtsprechung, BSG Urteil vom 16.04.2013 - B 14 AS 81/12 R, Rn. 24 m.w.N.).

    Der nicht zur Bedarfsdeckung des Kindes benötigte Teil des Kindergeldes wird sodann dem Kindergeldberechtigten entsprechend den Regeln des BKGG zugerechnet und als dessen Einkommen nach den Regeln des SGB II verteilt (ständige Rechtsprechung des BSG, Urteil vom 16.04.2013 - B 14 AS 81/12 R, Rn. 24 m.w.N.).

  • BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 119/10 R

    Zulässigkeit der kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage auf endgültige

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2014 - L 19 AS 2286/13
    Die gegen die vorläufige Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts erhobene kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage i.S.v. § 54 Abs. 2, Abs. 4 SGG ist statthaft (vgl. zum Rechtschutz gegen vorläufige Bewilligungen BSG Urteil vom 06.04.2012 - B 4 AS 119/10 R, Rn. 20).

    Soweit der Beklagte ein geschätztes Einkommen der Klägerin aus Erwerbstätigkeit in Höhe von 211, 20 EUR nach § 9 Abs. 1 SGB II auf den Bedarf angerechnet hat, ist die prognostische Ermittlung des Einkommens nicht zu beanstanden (vgl. zu den anzuwendenden Maßstäben BSG Urteil vom 06.04.2012 - B 4 AS 119/10 R, Rn. 41).

  • LSG Bayern, 15.11.2007 - L 7 AS 320/06

    Einkommensberücksichtigung im Hinblick auf hilfebedürftige Kinder bei

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2014 - L 19 AS 2286/13
    Welches Einkommen im Rahmen des SGB II bei einem Elternteil als Einkommen zu berücksichtigen ist, wird in § 11 Abs. 1 SGB II geregelt, dessen Wortlaut eindeutig ist (vgl. LSG Bayern Urteil vom 15.11.2007 - L 7 AS 320/06 zu § 1612b BGB a.F.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2009 - L 20 SO 99/07

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2014 - L 19 AS 2286/13
    Die Klägerin kann sich nicht mit Erfolg auf die Entscheidung des LSG Nordrhein-Westfalen vom 27.04.2009 - L 20 SO 99/07 - berufen.
  • BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 23/06 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2014 - L 19 AS 2286/13
    Diese Entscheidung betraf die Rechtslage nach dem SGB XII. Da das SGB XII die besondere Konstruktion einer Bedarfsgemeinschaft nicht kennt, hat das BSG ausdrücklich offen gelassen, ob die Rechtslage zum SGB II zur Berücksichtigung von Kindergeld für im Haushalt des Kindergeldberechtigten lebende volljährige Kinder auf das SGB XII übertragbar ist (BSG Urteil vom 11.12.2007 - B 8/9b SO 23/06 R).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2013 - L 6 AS 2234/12
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2014 - L 19 AS 2286/13
    Sowohl § 11 Abs. 1 S. 4 SGB II als auch § 1612b BGB ordnen - abweichend von der grundsätzlichen kindergeldrechtlichen Zuordnung - jeweils an, dass das auf das Kind entfallende Kindergeld zur Deckung des sozialrechtlichen bzw. unterhaltsrechtlichen Bedarfs des Kindes zu verwenden ist (LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 30.04.2013 - L 6 AS 2234/12 NZB, Beschluss vom 22.01.2014 - L 12 AS 888/13 NZB, LSG Thüringen Beschluss vom 04.07.2013 - L 9 AS 395/10), wobei der Begriff des sozialrechtlichen und des unterhaltsrechtlichen Bedarfs nicht identisch sind.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2014 - L 12 AS 888/13

    Gesetzesgemäße Kindergeldanrechnung beim Bezug von Grundsicherungsleistungen nach

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2014 - L 19 AS 2286/13
    Sowohl § 11 Abs. 1 S. 4 SGB II als auch § 1612b BGB ordnen - abweichend von der grundsätzlichen kindergeldrechtlichen Zuordnung - jeweils an, dass das auf das Kind entfallende Kindergeld zur Deckung des sozialrechtlichen bzw. unterhaltsrechtlichen Bedarfs des Kindes zu verwenden ist (LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 30.04.2013 - L 6 AS 2234/12 NZB, Beschluss vom 22.01.2014 - L 12 AS 888/13 NZB, LSG Thüringen Beschluss vom 04.07.2013 - L 9 AS 395/10), wobei der Begriff des sozialrechtlichen und des unterhaltsrechtlichen Bedarfs nicht identisch sind.
  • BSG, 28.03.2013 - B 4 AS 47/12 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf bei dezentraler Warmwassererzeugung -

  • BSG, 28.03.2013 - B 4 AS 42/12 R

    Zulässigkeit der Feststellungsklage - Grundsicherung für Arbeitsuchende -

  • BSG, 28.03.2013 - B 4 AS 12/12 R

    Arbeitslosengeld II - Neubemessung der Regelbedarfe ab 1. 1. 2011 -

  • BSG, 29.11.2012 - B 14 AS 6/12 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung von Verwaltungsakten -

  • BVerfG, 11.03.2010 - 1 BvR 3163/09

    Volle Anrechung des Kindergelds auf "Hartz IV-Leistungen" verfassungsgemäß

  • BSG, 12.07.2012 - B 14 AS 153/11 R

    Arbeitslosengeld II - Verfassungsmäßigkeit der Neuermittlung des Regelbedarfs für

  • BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 75/08 R

    Grundsicherungsleistungen für die Wahrnehmung des Umgangsrechts

  • BSG, 14.03.2012 - B 14 AS 45/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Zugehörigkeit eines volljährigen Stiefkindes

  • BSG, 12.07.2012 - B 14 AS 189/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Verfassungsmäßigkeit der Neuermittlung der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht