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   LSG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2004 - L 5 B 90/03 KR ER   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2004 - L 5 B 90/03 KR ER (https://dejure.org/2004,19763)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24.03.2004 - L 5 B 90/03 KR ER (https://dejure.org/2004,19763)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24. März 2004 - L 5 B 90/03 KR ER (https://dejure.org/2004,19763)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütung der Versorgung der Versicherten einer Krankenkasse mit Hörgeräten eines zugelassenen Leistungserbringers anhand von Festbetragsregelungen; Voraussetzungen des Erlasses einer einstweiligen Anordnung als Regelungsanordnung; Glaubhaftmachung von Anordnungsanspruch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 23.01.2003 - B 3 KR 7/02 R

    Krankenversicherung - Festbetrag - Bezug von Hilfsmittel (hier Hörgerät) auf

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2004 - L 5 B 90/03
    Zur Begründung hat es ausgeführt, dass nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 23.01.2003 Az.: B 3 KR 7/02 R) Voraussetzung für die Vergütung erbrachter Leistungen eines Hilfsmittellieferanten sei, dass eine vertragliche Beziehung zwischen der Krankenkasse und dem Hilfsmittellieferanten bestehe.

    Dabei wirkt die vom Landesverband der AOK Hamburg ausgesprochene Zulassung bundesweit, d.h. auch gegenüber der Antragsgegnerin (vergl. insoweit BSG Urteil vom 23.01.2003, Az B 3 KR 7/02 R, SozR 4-2500 § 33 Nr. 1) Entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin ist der Abschluss einer Vergütungsvereinbarung oder einer Vereinbarung, die die weiteren Einzelheiten der Versorgung mit Hörgeräten regelt, nicht erforderlich.

    Zwar hat das Bundessozialgericht in der Entscheidung vom 23.01.2003 (aaO) die Auffassung vertreten, das Recht des Versicherten, zwischen allen zugelassenen Hilfsmittellieferanten frei zu wählen, setze voraus, dass vertragliche Vereinbarungen - insbesondere über die Abgabepreise - bestünden.

    Soweit sie dies deshalb für erforderlich hält, weil es sich bei dem verkürzten Versorgungsweg um eine nach ihrer Ansicht von der "normalen bzw. üblichen" Versorgung abweichende Variante handele, ist dem entgegenzuhalten, dass sowohl das BSG (Urteil vom 23.01.2003 aaO) wie auch (in wettbewerbsechtlicher Hinsicht) der BGH (Urteil vom 29.06.2000, NJW 2000, 2745) diese Versorgungsform für zulässig gehalten haben.

  • BSG, 24.07.2003 - B 3 KR 31/02 R

    Krankenversicherung - Leistungserbringer - Heilmittelbereich -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2004 - L 5 B 90/03
    Die Zulassung nach § 126 SGB V verleiht das Recht, als Leistungserbringer Versicherte der die Zulassung aussprechenden Krankenkassen auf Kosten dieser Kassen zu behandeln (§ 126 Abs. 1 Satz 1; vgl. auch BSG Urteil vom 20.07.2003 Az.: B 3 KR 31/02 R).

    In diese Richtung zielt wiederum auch die (jüngere) Entscheidung vom 24.07.2003, Az B 3 KR 31/02 R, in der das BSG darauf hinweist, dass die Zulassung vom Wegfall der bei der Zulassung anerkannten Vereinbarungen nicht berührt werde.

  • BSG, 05.08.1999 - B 3 KR 12/98 R

    Krankenversicherung - Zulassung - Hilfsmittelerbringer - Auflagen über

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2004 - L 5 B 90/03
    Auch sonst ist der Rechtsprechung des BSG nicht zu entnehmen, dass eine fehlende vertragliche Grundlage zwischen Krankenkasse und Leistungserbringer die Versicherten hindert, unter den zugelassenen Leistungserbringern frei zu wählen (vergl. BSG SozR 3-2500 § 126 Nr. 3).
  • BGH, 29.06.2000 - I ZR 59/98

    Verkürzter Versorgungsweg

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2004 - L 5 B 90/03
    Soweit sie dies deshalb für erforderlich hält, weil es sich bei dem verkürzten Versorgungsweg um eine nach ihrer Ansicht von der "normalen bzw. üblichen" Versorgung abweichende Variante handele, ist dem entgegenzuhalten, dass sowohl das BSG (Urteil vom 23.01.2003 aaO) wie auch (in wettbewerbsechtlicher Hinsicht) der BGH (Urteil vom 29.06.2000, NJW 2000, 2745) diese Versorgungsform für zulässig gehalten haben.
  • BSG, 10.07.1996 - 3 RK 27/95

    Zulassung als Hilfsmittelerbringer, Zulässigkeit von Mischkalkulationen für

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2004 - L 5 B 90/03
    So ist es etwa davon ausgegangen, dass für ein Tätigwerden des Hilfsmittellieferanten auf der Grundlage der Zulassung nur die Anerkennung bestehender Verträge, nicht aber der Abschluss neuer Vereinbarungen, verlangt werden könne (BSG Urteil vom 10.07.1996 SozR 3-2500 § 126 Nr. 2).
  • LSG Baden-Württemberg, 09.11.2009 - L 5 KR 2458/09

    Krankenversicherung muss Leistungserbringer Einsicht in Verträge mit anderen

    Während dieser Zeit sei sie vom maßgeblichen Markt ausgeschlossen, während sich ihre Konkurrenten Wettbewerbsvorteile sichern könnten (vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.3.2004, - L 5 B 90/03 KR ER - LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5.6.2002, - L 15 B 14/02 -).
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